
LOUISE DITTMAR
Ihren politischen Überzeugungen und emanzipatorischen Zielen ist die aus Darmstadt stammende Frauenrechtlerin, Autorin, Philosophin und Publizistin Louise Dittmar ein Leben lang treu geblieben. Dittmar, die zu den radikalsten deutschen Achundvierzigerinnen gehörte, trat in ihren Büchern und ihrem Wirken im Vormärz und in der Revolution von 1848/49 entschieden und konsequent für die Demokratie, eine Republik, die Einheit Deutschlands, die Freiheits- und Menschenrechte, eine demokratisch und sozial konturierte Staats- und Gesellschaftsordnung wie auch für die Rechte von Frauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Obwohl sie wegen ihrer vielfältigen Aktivitäten in der religiösen und demokratischen Bewegung, vor allem in den Großherzogtümern Hessen-Darmstadt und Baden, zu Lebzeiten von vielen geschätzt wurde, war sie bis in die 1970er Jahre hinein in Wissenschaft und Öffentlichkeit beinahe vollkommen in Vergessenheit geraten. Dies galt für sie als historische Persönlichkeit, als Mitglied oppositioneller Intellektuellenkreise und politischer Gruppierungen genauso wie für ihre Gleichstellungsbestrebungen oder ihr richtungsweisendes politiktheoretisches, religionsphilosophisches, dichterisches und essayistisches Werk, das bereits den Zeitgenossen wegen seiner außergewöhnlichen Thesen auffiel und das sie von 1845 bis 1849 veröffentlichte.
Johanna Friederike Louise Dittmar wird am 7. September als Tochter des Oberfinanzrats Heinrich Karl Dittmar und dessen Ehefrau Friederike Caroline Dittmar geboren. Sie ist das siebte von zehn Kindern und wächst in einer wohlsituierten Beamtenfamilie auf.
Nach dem Besuch der Mädchenschule versorgt Dittmar als „Haustochter“ gemeinsam mit ihrer Mutter den Haushalt und muss deshalb auf eine höhere schulische Ausbildung verzichten.
Nach dem Tod der Eltern beginnt Dittmar, die ein Leben lang unverheiratet bleibt, mit ihrer Arbeit als Schriftstellerin und verdient fortan auf diese Weise auch ihren Lebensunterhalt.
Dittmar veröffentlicht zunächst anonym ihre ersten Texte zu philosophischen Fragen, darunter die Schriften „Skizzen und Briefe aus der Gegenwart“ und „Der Mensch und sein Gott in und außer dem Christentum“.
Dittmars erstes bedeutendes politisches Werk erscheint unter dem Titel: „Vier Zeitfragen. Beantwortet in einer Sitzung des Mannheimer Montag-Vereins“.
Dittmar hält verschiedene Vorträge in Hessen und Baden, so in Darmstadt, Mainz, Heidelberg und Mannheim.
Dittmar bezieht während der Revolution von 1848/49 in mehreren Gedichtbänden Position zu politischen Fragen, etwa zu einer demokratischen Republik, zum allgemeinen Wahlrecht und zur Frauenemanzipation.
In den ersten Monaten des Jahres erscheinen die Ausgaben der von Dittmar herausgegebenen Zeitschrift „Die soziale Reform - Eine Zeitschrift für Frauen und Männer“, die Themen zur weiblichen Gleichstellung behandelt und nach nur vier Ausgaben eingestellt werden muss. Darüber hinaus publiziert sie ebenfalls 1849 ihre zentrale Schrift „Das Wesen der Ehe“.
Dittmar veröffentlicht keine eigenen Schriften mehr. Angesichts der politischen Reaktion und Verfolgung progressiver Stimmen in Deutschland verstummt sie als Autorin.
Dittmar zieht zu den Töchtern ihrer Schwester nach Bessungen bei Darmstadt, wo sie ihre letzten Lebensjahre verbringt und - schwer erkrankt - von ihren Nichten gepflegt wird. In Bessungen stirbt sie am 11. Juli 1884.
Birgit Bublies-Godau
Johanna Friederike Louise Dittmar wurde am 7. September 1807 in Darmstadt geboren als Tochter von Heinrich Karl Dittmar, Sohn einer Pastorenfamilie und Oberfinanzrat im Staatsdienst des Großherzogtums Hessen-Darmstadt, und dessen Ehefrau Friederike Caroline, geborene Hegar. Sie wuchs mit einer Schwester und acht Brüdern in einer wohlsituierten bürgerlichen Beamtenfamilie auf. Obwohl die Eltern durchaus politisch fortschrittlich und republikanisch gesinnt waren, blieb ihr Frauenbild doch eher traditionell verhaftet. Auch reichten die finanziellen Mittel der Familie nicht aus, um allen Kindern eine höhere schulische Ausbildung zu ermöglichen. Aus diesem Grund konnten zwar ihre Brüder das Gymnasium besuchen und studieren, aber Louise Dittmar musste nach einer kurzen schulischen Ausbildung von der Schule abgehen und fortan im Haushalt mitarbeiten; die damit verbundenen Tätigkeiten im Haus beschrieb sie später als „weibliche Galeerenstrafanstalt“. Jedoch las sie viel und begann, sich autodidaktisch fortzubilden und sich intensiv mit wissenschaftlicher Literatur, mit Philosophie, Staatstheorie, sozialreformerischen Ideen und Religionskritik zu beschäftigen. Weiterlesen
Bis zum Tod der Eltern lebte sie bei diesen, danach zog sie mit ihren unverheirateten Brüdern zusammen und übernahm deren Haushaltsführung; drei ihrer Brüder wanderten nach der Revolution von 1848/49 in die USA aus. Ihr jüngerer Bruder Georg Hermann war mit Georg Büchner befreundet und hatte 1833 am Frankfurter Wachensturm teilgenommen, nach dessen Scheitern er nach Frankreich floh. Ein anderer Bruder, Karl Anton, heiratete die Tochter des Darmstädter Verlegers Carl Wilhelm Leske, der enge Kontakte zu liberalen und demokratischen Autoren des Vormärz unterhielt und in dessen Salon, der von Louise besucht wurde, bereits in den 1830er Jahren politisiert wurde. Für ihre späteren Veröffentlichungen sollten gerade die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Verlagshäusern Gustav André in Offenbach und eben Leske in Darmstadt hilfreich werden. Weitere Kontakte pflegte Dittmar noch durch Korrespondenzen mit dem Marburger Gelehrten Karl Theodor Bayrhoffer und mit dem freisinnigen Redakteur der „Mainzer Zeitung“, Ludwig Bamberger. Sie selbst blieb unverheiratet und begann, als politische Schriftstellerin zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt allein bestreiten zu können. Innerhalb von vier Jahren von 1845 bis 1849 schrieb sie mehrere Werke und Artikel zu politischen und philosophischen Themen und hielt Vorträge im demokratischen Milieu, beides wies sie jeweils als eine für ihre Zeit ungewöhnlich radikale Frauenrechtlerin und Demokratin aus. Durch ihren Einsatz gelang es ihr, in der Epoche zwischen Napoleon und Bismarck „die Debatten um Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung in Deutschland“ um eine originelle Stimme .
Erst mit der zweiten Frauenbewegung im 20. Jahrhundert und der damit verbundenen Suche nach den Anfängen frauenemanzipatorischen Engagements sowie den dazugehörigen historischen Akteurinnen im 19. Jahrhundert wurde Dittmar wiederentdeckt. Um die in weiten Teilen nur bruchstückhaft überlieferte Lebensgeschichte der Schriftstellerin im Großherzogtum Hessen-Darmstadt zu rekonstruieren, die Wurzeln ihres Denkens und Handelns freizulegen, ihr Gesamtwerk im Kontext der einschlägigen politischen Publizistik zu verorten und ihren Standort in den demokratietheoretischen Diskussionen zwischen 1830 und 1848/49 genauer zu bestimmen, erschlossen Wissenschaftler in den letzten vier Jahrzehnten - in Ermangelung eines Nachlasses von Dittmar, der 1944 im Zweiten Weltkrieg verbrannte – weiteres Quellenmaterial und analysierten zudem eingehend ihr nicht sehr umfangreiches, jedoch inhaltlich überaus bedeutsames schriftstellerisches und wissenschaftliches Œuvre.
Zu den Abhandlungen, Prosatexten und Gedichten gehörte ihre erste, Mitte der 1840er Jahre anonym verfasste gesellschaftskritische Schrift „Skizzen und Briefe aus der Gegenwart“, in der sie sich für Religions- und Glaubensfreiheit aussprach. Mit diesen Ausführungen eng verknüpft waren ihre politischen Vorstellungen von grundlegenden Veränderungen innerhalb der ökonomischen Gegebenheiten - durch die eine Lösung der sozialen Frage herbeigeführt werden sollte - und erste von ihr vertretene frühsozialistische Positionen. Darüber hinaus betonte Dittmar, dass jene politischen und wirtschaftlichen Veränderungen einhergehen müssten mit der unbedingten Gleichstellung der Geschlechter. Gerade in dieser Frage erkannte sie ein Defizit in der zeitgenössischen Literatur und Philosophie. Ebenfalls im Jahr 1845 veröffentlichte sie die Satire „Bekannte Geheimnisse“, in der sie das liberale Bürgertum und dessen politischen Bemühungen scharf kritisierte. Kurze Zeit darauf folgte die religionskritische Abhandlung „Der Mensch und sein Gott in und außer dem Christenthum“, in der die Autorin gegen Dogmatismus vorging, für Religionsfreiheit plädierte und mit der sie viel Anerkennung bei religiösen Reformbewegungen wie den deutschkatholischen Gemeinden fand. Besonders beeindruckte Dittmar der Philosoph Ludwig Feuerbach, mit dem sie nicht nur einen Briefwechsel pflegte, sondern dessen Hauptwerk „Das Wesen des Christenthums“ sie stark beeinflusste und zu dem sie später ihre eigene philosophische Studie „Lessing und Feuerbach, oder Auswahl aus G. E. Lessing’s theologischen Schriften nebst Original-Beiträgen und Belegstellen aus L. Feuerbach‘s Wesen des Christenthums“ vorlegte.
Trotz der Anonymität ihrer Bücher verbreitete sich Dittmars Ruf innerhalb des Netzwerks religiöser und politischer Intellektueller recht schnell. So wurde sie vom Vorsitzenden des Mannheimer Montag-Vereins, Gustav Struve, zu einem Vortrag eingeladen. Der Verein, der sich von der deutschkatholischen Gemeinde in Mannheim abgespalten hatte, galt wegen seiner Anführer, aber auch wegen seiner politischen, interreligiösen und geschlechterübergreifenden Ausrichtung – jener wollte Juden und Christen genauso wie Frauen und Männer für gemeinsame Diskussionen und Unterweisungen zusammenbringen, seine Mitglieder waren überdies demokratisch orientiert - als besonders modern. Als erste Frau hielt Dittmar in einer Vereinssitzung am 11. Mai 1847 einen Vortrag, in dem sie Frauen dazu aufforderte, sich an den damals notwendigen gesellschaftlichen Reformen zu beteiligen, das Feld der Politik nicht allein den Männern zu überlassen und am vormärzlichen Demokratiediskurs zu partizipieren. Sie war davon überzeugt, dass Frauen selbst um ihre Rechte kämpfen müssten, und sie selbst tat dies aktiv sowohl in den Jahren unmittelbar vor als auch während der Revolution. Dabei standen Demokratie und weibliche Freiheit für sie stets in einem engen Wechselverhältnis und bedingten einander. Für diesen aufsehenerregenden Vortrag, den sie selbst als bedeutendes Ereignis wertete, weil sie in ihm erstmals öffentlich ihr emanzipatorisches Anliegen vertreten hatte, erhielt Dittmar viel Applaus und Zuspruch. Den Vortrag, erweitert um eine autobiographische Einleitung, hat sie unter dem Titel „Vier Zeitfragen. Beantwortet in einer Versammlung des Mannheimer Montag-Vereins“ veröffentlicht.
Generell zeigen ihre politischen und philosophischen Schriften eine Frühsozialistin und radikale Frauenrechtlerin, der es um Gleichheit der Geschlechter und Selbstbestimmung von Frauen und Männern im privaten wie öffentlichen Raum ging. Dabei stand die politische Freiheit jeder und jedes Einzelnen im Mittelpunkt ihrer Überlegungen, diese konnte aus ihrer Sicht jedoch nur in einer Republik mit freien Wahlen aller Bürgerinnen und Bürger verwirklicht werden. In der Revolution von 1848/49 spielte Dittmar dann zwar keine größere Rolle als Aktivistin. Jedoch veröffentlichte sie neben einigen Aufsätzen noch zwei Bände mit politischen Gedichten, „Wühlerische Gedichte eines Wahrhaftigen“ und „Brutus-Michel“, in denen sie führende Revolutionäre wie Friedrich Hecker und Robert Blum feierte und das Frankfurter Parlament kritisierte. Im Laufe des Jahres 1848 hielt sie außerdem öffentliche Vorträge vor Publikum in Mainz und Darmstadt und nahm auch an einer von Blum ausgerichteten politisch-geselligen Veranstaltung in Leipzig teil. Ab Januar 1849 gab sie dann das Journal „Soziale Reform. Eine Zeitschrift für Frauen und Männer“ heraus, bei deren Gründung Ludwig Feuerbach sie unterstützt hatte und in der sie nicht nur eigene Essays, sondern auch Artikel führender Demokraten und Frauenrechtlerinnen ihrer Zeit veröffentlichte. Zu den Mitwirkenden gehörten Ludwig Bamberger, Karl Fröbel, Claire von Glümer, Johanna Küstner, Malwida von Meysenbug, Louise Otto und Otto Wigand. Die Zeitschrift wurde nach vier Ausgaben eingestellt, jedoch wurden alle darin enthaltenen Essays zusammen mit neuen Beiträgen in einer Schrift unter dem Titel „Das Wesen der Ehe. Nebst einigen Aufsätzen über die soziale Reform der Frauen“ 1849 von Otto Wigand nachgedruckt.
Aufgrund der umfassenden Forschungsbemühungen entstand in den letzten Jahren ein differenziertes Bild von Dittmar als einer bedeutenden Frauengestalt im bürgerlichen Zeitalter, das die verschiedenen, bisweilen auch unbekannten Seiten ihrer Persönlichkeit, Lebensgeschichte, Wirkungskreise und Schaffensphasen aufzeigte. Gleichzeitig wurde die Stellung von Dittmar als „radikaldemokratische Politikerin“ im politischen Spektrum des Vormärz und der Revolution von 1848/49 erörtert. Gestützt auf Julius Fröbels staatswissenschaftliche Abhandlungen und seine Ausführungen über die Freiheit im Geschlechterverhältnis und deren Bedeutung für demokratische Strukturen wie auch auf Arnold Ruges Schriften und Überlegungen zu einer demokratischen Gesellschaftsordnung und zur Emanzipation der Frau, konnten die Vorbilder eruiert werden, die Dittmars Argumente für weibliche Freiheitsrechte in einer die Freiheit allgemein garantierenden demokratischen Gesellschaft der Zukunft untermauerten. Auch wurden ihre eigenen Positionen als Beitrag zum Demokratiediskurs erläutert sowie die von ihr betriebene Interessenpolitik für Frauen in den Revolutionsjahren nachvollzogen. Hinter diesem Einsatz standen insbesondere ihre Vorstellungen über die Aufgaben des demokratischen Staates „als Garant der Rechte von Frauen und Kindern“, der „die Frauen bei der Erreichung und Umsetzung ihres fundamentalen Rechtes auf Selbstbestimmung“ unterstützen sollte.
Ihren Ruf als frühe Feministin verdankte Dittmar vor allem der Abhandlung „Das Wesen der Ehe“, eine schonungslose Kritik an der bürgerlichen Ehepraxis und den damaligen rechtlichen Grundlagen für die Ehe. In der Schrift, die 1849 in zwei Nummern ihrer Zeitschrift „Soziale Reform“ erschien und das letzte Werk war, das Dittmar veröffentlichte, stritt sie für eine soziale, demokratische, gleichberechtigte Gesellschaft und forderte sowohl die Demokratisierung der Staats- und Gesellschaftsordnung in Deutschland als auch jene des Geschlechterverhältnisses in Ehe und Familie. In der Folge setzte sie sich für eine Reform des Eherechts und die Abschaffung der gesetzlichen Vorrechte des Ehemannes ein, da für sie die gesellschaftliche Lage der Ehefrau, die keine gleichberechtigte Entscheidungsmöglichkeiten hatte, der Gipfelpunkt der Unsittlichkeit darstellte. Mit ihren Anliegen und Zielen ging Dittmar nach Ansicht von Forschern weit über diejenigen der organisierten deutschen Frauenbewegung nach 1865 hinaus, an der sie jedoch keinen Anteil mehr haben sollte.
Über ihre Lebensumstände nach 1850 ist nur wenig bekannt. Die Niederschlagung der Revolution 1849 und die darauf folgende Reaktion mit ihrer staatlichen Repression und den Vereins- und Versammlungsverboten, auch für Frauen, bedeutete für sie das Ende einer politischen Utopie und machte zugleich jede weitere demokratisch geprägte publizistische und rednerische Tätigkeit unmöglich. Dittmar ging zunächst ins Exil in die Schweiz und nach Frankreich. Trotz wiederholter Bemühungen, einen Verlag zu finden, trotz des Umstands, dass ihre theologischen Schriften von zahlreichen Zeitungen - nicht nur in Darmstadt und Mannheim, sondern auch in anderen Städten wie Halle, Berlin und Hamburg – breit rezipiert und positiv bewertet worden waren, und trotz der prominenten Autoren, die sie für ihre Zeitschrift „Soziale Reform“ hatte gewinnen können, konnte Dittmar in der Reaktionszeit nichts mehr veröffentlichen. Von da an war sie eine „allein lebende Privatin“, das heißt, sie lebte in den folgenden Jahrzehnten sehr zurückgezogen in ihrer Darmstädter Wohnung. 1880 zog sie schließlich zu zwei Nichten nach Bessungen, wo sie vier Jahre später nach schwerer Krankheit unbemittelt am 11. Juli 1884 starb.
Wen kann der Gedanke des Socialismus mit mehr Begeisterung erfüllen, als mich! Dieser poetischste Gedanke der Menschheit, diese endlich erschlossene Blüthe wahrer Liebe! Aber – ich sehe doch nicht, wie er sich zwischen heut‘ und morgen verwirklichen soll, und ich weiß doch, wie unterdessen alle diese Unglücklichen leiden, die nicht einmal, gleich mir, von der Begeisterung dieser Idee leben können, weil sie nichts davon wissen. Und wenn sie davon wüßten, es für eine Chimäre hielten, weil man ihnen das Himmelreich schon seit achtzehnhundert Jahren verspricht und sie noch nimmer nichts davon gewahr wurden. Für diese Hoffnungslosen müßte doch etwas Durchgreifendes, etwas Energisches geschehen. Und dazu sehe ich ganz besonders Diejenigen berufen, welche von der Wahrheit der socialistischen Ideen erfaßt sind. Laut und öffentlich sollte man sich zu derartigen gemeinschaftlichen Unternehmungen bereit erklären. Ist es etwa eine Schande oder ein Verbrechen, dem Unglück abzuhelfen? Schande genug, daß man es so lange geglaubt. Schande, daß man nur der Poesie des Lebens öffentliche Altäre errichtete und jede Bewegung des Mitleids, gleich einer inneren Gemeinheit, zu verdecken suchte. Aber ach, was gibt es für lahme Seelen, die verdorbenen gar nicht gerechnet! Von dem Gedanken einer gemeinschaftlichen Bewegung werden sie gar nicht erfaßt. Bedürfte es denn mehr, als eines Anfangs, mehr als zum Guten bereitwillige Menschen, um auch über die Mittel zu gebieten? Aber spricht man ihnen von der Allmacht des menschlichen Geistes, sind sie fähig, naiv ungezogen zu erwiedern: „Nun so erschaffe denn die Mittel!“ Als ob diese Allmacht im Ich bestände und nicht im Ich und Du!
Socialismus, welcher den Menschen zur Aufgabe hat, ist auch wieder mit dem Menschen selbst zu vergleichen. Der Mensch sorgt zunächst für die Erreichung und Sicherung der ersten Lebenselemente, ohne darum diese als die höchste Lebensaufgabe zu betrachten. Je gesicherter er von dieser Seite ist, desto freier sind seine Bewegungen, desto unabhängiger sein Geist, desto sicherer sein Herz. Erst wenn er die nächsten, unabwendbaren Lebensbedingungen erfüllt sieht, tritt er in die Reihe ächt menschlicher Wesen; erst von hier aus kann er seinem Geist, seinem Herzen wahrhaft genügen. Die Tugend, die Freundschaft, die Liebe; Edelsinn, Schönheit, Sittlichkeit, kurz alle Forderungen der Aesthetik, werden jetzt erst in ihrer wahren Gestalt erscheinen. Von nun an beginnt erst seine Menschenwürde, während zuvor nur Nothwendigkeit, Täuschung, blinder Trieb ihn bestimmte, ihn bestimmen mußte. Der Löwe ist großmütig und blutgierig. Weiß der Mensch seinen Nebenmenschen ohne jene Sorgen, welche nicht Tugend, nicht Kraft und Mut zu besiegen vermag, ist er selbst dieser Sorgen überhoben, dann beginnt sein freier Entschluss.
Das ist es, was der Socialismus Arbeit und Genuss nennt und mit Recht als das einzige wirkliche Eigenthum bezeichnet. Nur was ich freiwillig, im höchsten Sinne des Worts freiwillig tue, ist meine Arbeit, wie es zugleich mein einziger wahrer Genuß ist. Eine Idee, der ich mich hingebe, mag sie mich beglücken oder vernichten, ist meine Arbeit und mein Genuss.
Welche Lebensverhältnisse sind mehr an die eherne Bande des Vorurtheils geknüpft als die weiblichen! Welche sind, wie sie, willkührlicher Deutung unterworfen! Welche Verwirrung der Begriffe, welche Unmasse von Meinungen, welche festgefahrene Ideen, welche Gleichgültigkeit gegen das Ursprüngliche, welche Hartnäckigkeit im Bestehenden, welcher Fanatismus für‘s Gemachte! Das große Räthsel „Mensch“ ist gelöst, aber das Weib ist nicht darin aufgegangen. Wollte man doch mehr bei dem Weber als bei dem Färber nach der Qualität eines Stoffes fragen. Wollte man doch erst das Urtehil der Frau über sich selbst abwarten und darnach das Bestehende modificiren. Was man dem Liberalen so mit Unrecht zum Vorwurf machte, gilt auch von der Frau. Nur der weiß, wo ihn der Schuh drückt, den er drückt. Aber so weit sind noch nicht. Nur in freien Verhältnissen kann das Gefühl der Unabhängigkeit Wurzel fassen, und nur aus diesem Gefühl kann das Selbstbewußtsein wachsen, wodurch man zu einem unbefangenen Urtheil über sich selbst gelangt. Die innere Freiheit, die der Mann erreicht hat, fehlt dem Weibe noch gänzlich. Wohl hat man recht zu sagen: das Weib kann nur mit dem Mann frei werden; denn nur wenn die Flamme frei nach oben streben kann, verzehrt sie nicht mehr, was sie enge umgibt. Aber so ist auch seine Freiheit durch die ihre bedingt.
Ich kann nicht umhin, bei denjenigen, welche die Möglichkeit ihrer Freiheit bezweifeln, das Erkennen derselben wie das Erfassen der weiblichen Natur zu bezweifeln. Sie forschen im ganzen Dasein eine unbedingt freie Stellung des Menschen zu finden, aber sie begreifen im eigentlichsten Sinn nur den Mann darunter; es bleibt immer noch ein Fäserchen Unfreiheit, an welchem die Frau hängt. Sie halten den Menschen zu Gott und Welt als forderndes und berechtigtes Wesen und können sich doch nicht enthalten, den Mann der Frau als freiwilligen Gnadenspender gegenüber zu stellen.
Ich bin mißtrauisch gegen alle Charakteristik der Frauen, die von ihren Antipoden, den Männern, ausgeht, zumal wenn diese, wie so häufig, nur Einen Zug erfaßt haben und diesen überall verfolgen und überall allein finden und gelten lassen wollen. Es ist oft viel Wahres daran und ebenso viel Unwahres. Es fehlt das tiefere Verständnis der weiblichen Seele. Das Höchste, wozu sich die Mehrzahl erhebt, ist zu Lessings Ausspruch: „Als Gott das Weib schuf, nahm er den Ton zu fein.“ Wenn sie auch das Leben zu rauh finden für die Frau, so suchen sie dennoch den Fehler in ihr, die nun einmal der Welt d. h. ihren Anforderungen nicht entspricht. So gerecht sind sie nicht, zuzugeben, daß es ein Leben geben könne, das schöner und geeigneter für das Weib sein würde, ohne zu fürchten, ihrer männlichen Natur zu nahe zu treten. Was sie so gerne für männlich erklären, ist doch nur das weltzertrümmernde, keineswegs das weltbeglückende Princip. Sie dürften sich ein Beispiel an der Natur nehmen, die durchaus nicht ohnmächtig und verweichlicht hinter dem Ofen brütet, noch in Theegedanken verflacht, noch in Toilettendüften sich auflöst, noch irgend eine Gestalt annimmt, womit sie die Natur der Frauen bezeichnen. Und doch ist diese Natur dem weiblichen Geschlecht keineswegs feind; wohl aber das Leben, das diese Göttersöhne so alexandrisch zu verherrlichen glauben und das sie doch nur so eroberungsflüchtig zerstören.
Um nur keine Gleichheit zwischen Mann und Frau aufkommen zu lassen, räumt man ihr, aus kluger Vorsicht so gern auch ein kleines Gebiet ein, wie den Kindern ein Ländchen im Garten. Man sagt dann etwa mit Schiller: „Durch Anmuth herrsche und herrschet das Weib“, und versteht unter diesem Herrschen alle diejenigen Gerechtsame, die sich von selbst verstehen. Aus diesem Satz entnimmt die Praxis ungefähr folgende Nutzanwendung: Anmuthig zu sein ist der Frauen Schuldigkeit; Anmuth ist eine Anweisung auf „Sicht“, ohne Anmuth wird die Zahlung eingestellt. Daß man den Frauen so gar keine Rechte zuerkennt, wenn sie nicht erst einen Freibrief mitbringen.
[…] Wo dem Mann als Mensch, wie er auch sei, roh und ungeformt, Achtung gezollt wird, da werden der Frau noch Bedingungen gemacht. Nicht einmal das Weibliche erkennt man als solches an, wenn es nicht den gemachten Forderungen des Mannes entspricht. […] Der Frau fehlt es schon als Kind an der rechten Liebe; schon als Kind empfängt sie die verderblichen Eindrücke willkührlicher Forderungen. Sie, die nur der Menge gefällt wenn sie schön ist, empfindet schon frühe den Einfluss dieser Ansprüche: allen ihren Eigenschaften werden die Forderungen des willkührlich Schönen gestellt, und als Bedingung der Anerkennung betrachtet. Der Mann kann den vollsten Beifall des Mannes finden, er mag dem weiblichen Geschlecht gefallen oder nicht, die Frau findet weder bei sich, noch bei dem Mann Anerkennung, wenn sie den männlichen Anforderungen nicht entspricht. Nennen wir das Kind bei seinem Namen. Der Mann erkennt die Frau niemals als um ihretwillen geschaffen, und gestattet ihr darum keine freie Entwicklung, keine Besonderheit, kein freies Ziel ihrer eigenen Natur. Wenn er sie lieben kann, hat sie alle Bedingungen erfüllt, wenn er sie nicht liebt, verliert sie alle Rechte und somit alle Anerkennung.
Das ganze Leben steht der Frau feindlich gegenüber, und es erfordert nicht nur moralischen Mut, es gehört Begeisterung für eine uns belebende Idee dazu, um allen Hemmnissen entgegenzutreten, welche in unsren Tagen Jedem, insbesondere aber einer Frau auf diesem Wege begegnen müssen. […] Und auch nur Dieser wird gerecht sein gegen eine Frau, welche der mahnenden Stimme Ueberzeugung nicht länger zu widerstehen vermag. –
Seit der frühsten Jugend schien mir das Dasein nur eine Qual; ich sah nichts darin als rohe, unzubändigende Triebe, die sich blind bekämpften. Das Leben widerte mich an, und nur der Tod schien mir für alle Erlösung.- Finster und in mich gekehrt scheute ich den Umgang der Menschen, die ich für besser hielt als mich, weil sie heiterer, sorgloser waren. Und ich gestehe, derselbe Unwille, den ich gegen die Religion empfand, welche ich als die Hauptursache aller Verfinsterung betrachtete, denselben bitteren Groll nährte ich gegen das männliche Geschlecht, in welchem ich nur den Unterdrücker des leiblichen sah. Weiterlesen
Allmählich erwachte das Bewußtsen der Wahrheit in mir; ich forschte nach dem Zusammenhang der Dinge und erkannte wie die ganze Menschheit bisher in einem rohen, bewußtlosen Drängen nach einem unbekannten Ziel begriffen, wie sie in jedem Verhältniß sich selbst anfeindete, und wie nur List oder Gewalt einen kurzen Sieg davontrug; ich begriff wie vor allem das weibliche Geschlecht nothwendig so lange verkannt und unterdrückt bleiben mußte, indem das weibliche Wesen nur in wohlgeordneten, nur in wahrhaft sittlichen Zuständen gedeihen kann, und nur dann erst mehr als zufällige und äußere Anerkennung finden, nur dann erst einen höheren Beruf erfassen wird – wenn das Geistige im Menschen den Sieg errungen hat.
Alle Religionen des Alterthums haben das Weib ausgeschlossen; alle haben das sittliche Prinzip der Gesellschaft verkannt; alle Religionen wurden daher von einer anderen mit Krieg und Mord verdrängt. – Alle gesellschaftlichen Einrichtungen haben unbedingt das weibliche Wesen dem männlichen nachgesetzt; alle gesellschaftlichen Einrichtungen wurden durch barbarische Revolutionen gestürzt.-
Wir sehn einer neuen Entwicklung entgegen, der umfassendsten, welche je die Gesellschaft neu gestaltete. Alle Teile derselben harren einer Umgestaltung. Welche Zukunft blüht dem weiblichen Geschlecht, dessen Eigenthümlichkeit noch nie in ihrer wahren Bedeutung für die Gesellschaft erkannt wurde?
Nicht eher wird die Menschheit einer harmonischen Fortentwicklung fähig werden, nicht eher werden jene rohen Triebe sich läutern und edleren Empfindungen Raum geben, bis man allen Theilen der Gesellschaft das Recht gestattet, sich auszusprechen, bis man auf alle Forderungen hört, und alle gegen einander abwägt!
Doch die Zeit des Prophezeihens, wie die Zeit schweigender Gleichgültigkeit gegen eigne Berechtigung ist vorüber. Was Anerkennung verlangt, muß sich durch die That derselben würdig erweisen.
Ich betrachte mein heutiges Erscheinen in diesem Kreise, so unbedeutend es auch in diesem Augenblick sein mag, als eine That. – Zum Erstenmal spricht eine Frau sich öffentlich über das aus, was sie unter Gewissensfreiheit versteht; sie geht mit einem Beispiel voran, das ihr die Anfeindung engherziger und gleißnerischer Naturen zuziehn wird.- Doch ich gestehe, mir meines moralischen Werthes zu deutlich bewußt zu sein, um solche fromme Hornissen zu fürchten.
Der Entschluß nur meiner Ueberzeugung zu leben und ihr jedes Opfer das sie begehrt, zu bringen, ist nicht der Entschluß eines Augenblicks, nicht der einer flüchtigen Erhebung.
Der Kaiser aus dem Schlaf erwacht,
Italien steht in Flammen!
Galizien! Ungarn! Schlacht auf Schlacht!
Alt-Oestreich stürzt zusammen!
Der Metternich kehrt nicht zurück,
Der langgeschweifte Drache,
Selbst Oestreich spürt die Republik,
Es keimt im Volk die Rache!
Der König im Gebetbuch liest,
Die Völker zu beglücken,
Vor seinem Schlosse man erschießt,
Das Volk derweil‘ in Stücken.
Und hätt von deutscher Republik
Kein Preuße noch geträumet,
Hoch auf aus diesem Bürgerglück
Die Republik nun schäumet!
Den Majestäten sei’s gesagt,
Die sich dem Schlaf entraffen:
In ganz Europa hat’s getagt,
Die Majestät geht schlafen.
Und wär die deutsche Republik
Am Himmel festgeschmiedet,
Entreißen würd‘ sich Völkerglück
Dem Himmel, der’s verbietet!
Der alte Bund prophetisch zu uns spricht:
„‘Die Weltgeschichte ist das Weltgericht!‘
Zurückgeschaut auf die Demokratie!
Sie führt zur Knechtschaft, führt zur Anarchie.
So war’s in Rom, so war’s in Griechenland!
Fragt die Geschichte; es ist weltbekannt:
Das Volk ist dumm, mißbrauchet die Gewalten,
Die Klugen müssen es im Zaume halten.“
So spricht der Bund, er murmelt nur hm! hm!
Darauf alsbald secundum ordinem:
Die Klugen alle tief sich vor ihm neigen,
Die dummen Völker hören, sehn – und schweigen.
[…]
Ihr Pfaffen, Jesuiten, Professoren,
Ihr Söldner alle, die der Bund erkoren,
Gesetzesseelen, Schergen, Rechtsverdreher,
Moral- und Tugend-Polizei-Erspäher,
Finanzminister, Börsenspekulanten,
Kurz all‘ des alten Raubstaats Praktikanten:
Die Weltgeschichte ist Weltgericht!
Sie hat entlarvt das Sündenangesicht.
Der alte Rechtsstaat war die Anarchie,
Nur vorwärts schauet die Demokratie.
Vorbei ist’s mit des alten Bund’s hm! hm!
Es gibt ein neu secundum ordinem;
Das dumme Volk, nicht mehr im Zaum zu halten,
Es kennt nunmehr und brauchet die Gewalten.
Volkstümlich nennt heut‘ Alles sich,
Charibdis wie die Scylla.
Entgehest du dem Metternich,
Fällst in die Camarilla.
Volkstümlich wird nun jeder Thron,
Volkstümlich selbst die Reaction.
Sonst fing den Lump die Polizei,
Nun fängt die Büttelgarde
Die Demokratenlumperei,
Kraft ihrer Volksstandarte,
Volkstümlich ist die Wühlerei,
Volkstümlich auch die Polizei.
Persönlich frei! – Ein schön‘ Gedicht –
In Deutschland und in Preußen,
Doch reimt’s euch Redacteure nicht
Die man nicht aus kann weisen.
Volkstümlich ist, was preußische spricht.
„Das Recht hat keinen Datum nicht.“
Es amnestirt das Parlament
Die fürstlichen Kanonen,
Doch wer die Republik nur nennt
„Beleidigt die Nationen.“
Volkstümlich sind die Staatsverträg‘,
Volkstümlich auch das Privilig‘.
Zum Grundrecht kommt das Faustrecht nun,
Handgreiflich nur für Preußen,
Grundrechtlich darf der Volkstribun
Volkstümlich nur beweisen.
Volkstümlich ist das Parlament,
Das seine „Rechte“ gründlich kennt.
I. Die Ehe
Ehe ist die Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts, die innigste Verbindung von Mann und Weib. Die Verbindung zweier Wesen beruht auf der Anziehungskraft. Die menschliche Anziehungskraft nennen wir Liebe; Liebe ist demnach die Grundbedingung der Ehe, da sie die allein wirkende Ursache ist. […]
Nun fragen wir, wenn die Liebe Bedingung der Ehe ist, und Glückseligkeit der Zweck des Lebens, also vor Allem auch der der Ehe, was ist die Ursache der Nichterfüllung Beider? Ist das Wesen der Liebe nicht stark genug, um den sittlichen Anforderungen dieses Glückes zu entsprechen, oder nicht entwickelt genug, um die Schranken, welche der wahren Ehen entgegenstehen, zu beseitigen? Weshalb sehen wir mehr Ehen, welche der Zufall, der äußere Zwang schließt, und so wenige, welche auf einer inneren Notwendigkeit beruhen? Mit einem Wort, warum giebt es so viel unglückliche und so wenig, ja beinahe keine glücklichen Ehen?
Wir glauben diese Frage kurz beantworten zu können: die Ursache ist die ökonomische und politische Abhängigkeit des Weibes. Weiterlesen
II. Die Liebe
[…] Die Nichtachtung des Weibes, ihre gesellschaftliche Unterdrückung, hängt aufs engste mit der Nichtachtung und Unterdrückung der Sinne zusammen. Die Barbarei, welche das Weib zum Eigenthum des Mannes machte, ließ nur diese einzige Eigenschaft, nur das Weib im Weibe erkennen; dieses Eigenthumsverhältniß ließ die menschliche Natur des Weibes nicht in einer dem Manne entgegengesetzten Erscheinung zur Geltung gelangen. Darum blieb das Weib Sklavin mit allen Eigenschaften einer unterdrückten Menschlichkeit; darum blieb die Liebe Monopol des Mannes und die Ehe das Privilegium der Begüterten, und darum tragen Weib, Ehe und Liebe das Sklavenbrandmal.
III. Die Treue
Die Treue ist eine nothwendige Bedingung zur menschlichen Veredelung. Die nur sinnliche Liebe ist einem steten Wechsel unterworfen; allein da die geistige Liebe zur Entwicklung des Menschen durchaus erforderlich ist und die beiden Geschlechter nicht anders geistig auf einander einwirken können, als durch einen andauernden Austausch ihrer Eigenthümlichkeit, so ist die Treue eine sittliche Nothwendigkeit. Diese Nothwendigkeit darf sich aber niemals auf Zwang stützen, niemals zur Vorschrift werden, indem sie aus der menschlichen Natur von selbst hervorgeht. „Der Staat machte aus der Treue eine Pflicht“, wie die Menschen überhaupt Alles, worin sie eine Wahrheit fanden, zum Dogma machten, statt es als Ideal aufzufassen. Das Ideal ist niemals gleich dem Dogma bindend, niemals die Eigenthümlichkeit unterdrückend, denn gleich wie die Ehe nur durch die Liebe ihr Ideal erreicht, so kann auch Treue nicht ohne Liebe bestehen. Wo aber Liebe ist, da ist auch Treue; Liebe und Treue ist eins und dasselbe. Die Treue als Ideal ist darum nichts weniger als eine Vorschrift, sondern eine der menschlichen Natur entnommene Wahrheit.
Sobald der Staat seine Einmischung in die Schließung und Trennung der Ehe aufgegeben hat, wird es zweierlei Arten von Ehen geben: beständige und wechselnde. Wir glauben durchaus nicht, daß selbst bei völlig freier Wahl alle Ehen beständig sein werden; allein wenn die Wahl so frei und ungebunden ist wie die unserer Freunde, dann ergiebt sich von selbst, daß die Zahl der beständigen Ehen groß sein wird, und die wechselnden oder unbeständigen jedenfalls ihrer Natur entsprechender als die jetzigen, indem sie mindestens mit der Ueberzeugung der Liebe geknüpft sein werden. Die Untreue muß nothwendig mit der Zeit ganz verschwinden, und nur in der Jugend, ehe das Herz zu Verstand gekommen ist, wird es bestandlose Ehen geben. Das Herz wird aber alsdann nicht mehr wie jetzt sein ganzes Leben hindurch eine Uebereilung, einen Irrthum büßen müssen. […]
IV. Das politische Verhältniß der Ehe
[…] Fragen wir nach den Ursachen dieser Einmischung, dann finden wir alle in dem ökonomischen Gesichtspunkt vereinigt, hervorgegangen aus dem uralten Vorrechte des Besitzes und der Gewalt, welchem das Bestreben, bevorrechtigte Personen, Klassen und privilegirte Stellungen zu erhalten und zu beschützen, folgte. Die politische Stellung des Mannes dem Weibe gegenüber ist die des Patriziers zum Plebejer, des Freien zum Sklaven. […]
Entfernen wir uns mit tiefer Indignation von dieser staatlichen Kloake. Aber lernen wir aus diesen unheiligen Zeichen, daß wir noch im Zustand der Barbarei leben, und ersehen wir daraus, wie das arme, erdrückte Weib auch hier wieder die ganze Schmach einer unsittlichen Politik tragen muß; bedenken wir, daß solche Ehescheidungsprozesse stets das Gefühl und meist die Ehre des Weibes verletzen und in vielen Fällen vernichten; bedenken wir, daß die Brutalität, die Gemeinheit des Mannes die niederträchtigsten Beschuldigungen auf das Weib zu häufen fähig ist und daß die rohe, gemeine Moral des Publikums stets geneigt ist, das unglückliche, verfolgte Weib vollends zu steinigen.
Die Ehescheidungsprozesse sind die bündigsten Belege für die Nothwendigkeit der Betheiligung des weiblichen Geschlechts an den sie betreffenden Rechts- und Sittenverträgen. Wie können die Männer allein über ein so durchaus gemischtes Verhältniß urtheilen und entscheiden? Beides muß durchaus einseitig ausfallen. […]
V. Die hohe Bedeutung der Liebe und ihr Einfluß auf die menschliche Entwicklung
[…] Es läßt sich gar nicht verkennen, daß der Polizeistaat die Liebe als ein rohes Naturprodukt betrachtet, welches nur die Ehe in ihrer gemeinsten Erscheinung ist. Dies ergiebt sich daraus, daß er sie denselben Gesetzen unterwirft, wie eine Handelswaare, und die Frau als untrennbare Verkäuferin derselben mit in die Handelsbedingungen aufnimmt, sie doppelt straft, wenn sie den Vertrag bricht usw. […]
VI. Die ökonomische Abhängigkeit
[…] Die ökonomische Befreiung des Weibes wird den segensreichsten Einfluß auf die neue Gestaltung des Lebens haben, dadurch allein wird eine der Kultur und Zivilisation entsprechende Sittlichkeit im engern und weitern Sinn erreicht werden können. Wir behaupten, daß die größten Opfer, diesem Zweck gebracht, nur Saatkörner gegen Fruchtfelder sind. Von der Befreiung des Weibes hängt die Befreiung des Lebens ab, denn gerade, daß die ökonomische Selbständigkeit der Frauen größere Schwierigkeiten verursacht, gerade daß sie größere Anforderungen macht, beweist, daß hier die größten Mißstände zu beseitigen sind. Und geht man einmal von dem Recht und der Nothwendigkeit persönlicher Freiheit aus, dann muß, wie bei einem kranken Körper, der am meisten leidende Theil zuerst geheilt werden. […]
X. Das häusliche Leben
Wie der Geist aus allen Verhältnissen entschwunden und in ein mechanisches Getändel ausgelaufen ist, zeigen alle unsre Beschäftigungen, vor allem die der Frauen und des häuslichen Lebens. Das raffinirte Häkeln, Stricken und Sticken der Frauen ist dieselbe geistlose Ausartung der häuslichen Beschäftigungen, wie das raffinirte mechanische Getändel der Klavier- und Violinvirtuosen, der Bravoursänger usw. Es fehlt überall die innere Nothwendigkeit, die schöpferische Triebkraft. […]
Zu was treibt sich die ganze eine Hälfte der Menschheit in dieser Tretmühle herum? Um die weibliche Bestimmung zu erfüllen, d. h. um den Kulminationspunkt des geschäftigen Nichtstuns zu erreichen, um die Zwecklosigkeit und Zweckwidrigkeit aller Privatthätigkeit auf die Spitze zu treiben.
Zur Führung eines Haushaltes gehört dreierlei, erstens, daß man einen Haushalt besitzt, zweitens, die Nothwendigkeit und drittens, die Geschicklichkeit, ihn zu führen. Aber wir fragen: besitzen Alle einen Haushalt, und verstehen Alle einen solchen zu führen? Ist es vernünftig, den Menschen zu einem bestimmten Zweck zu erziehen, den er vielleicht nie erreicht, oder wenn dies, selten in der Weise, wie das Verhältniß, worin und wozu er erzogen wurde? Wir fragen ferner, ist es jeder Eigenthümlichkeit entsprechend, ihren Neigungen und Fähigkeiten gemäß einen Haushalt zu führen? Wir sind weit entfernt, Diejenigen gering zu schätzen, die mit Vorliebe dergleichen Geschäfte verrichten; wir tadeln nicht die Geschäfte des Hauswesens, sondern den Privathaushalt mit seinen zahllosen Inkonvenienzen.
Da wir sehen, daß weder das Hauswesen für die Frauen, noch die Frauen für das Hauswesen ausreichen, da sie auch zu andern Dingen befähigt und geneigt sind, würde es nicht ersprießlicher sein, sie auch zu andern Dingen zu erziehen, ihrer Thätigkeit theils einen größern, theils einen entsprechenderen Wirkungskreis zu erschaffen? Aber Nichts für sie zu errichten und dann sagen, es giebt Nichts weiter für sie, sie zu Nichts weiter zu erziehen und dann zu sagen, „das ist ihre Bestimmung“, heißt dies nicht voraus bestimmen?
Die Hausfrau ist in den meisten Fällen Nichts, als eine vornehme Magd, und der Mann das Lastthier, das mit der Ehe einen Berg von Sorgen auf sich ladet. […]
Betrachten wir doch diese gepriesene Häuslichkeit etwas näher. „Das verkochte, verwaschene und verbügelte Leben der Frauen ließe, wie Jean Paul sagt, daran zweifeln, ob die Frauen eine Seele hätten, wenn sie nicht liebten.“ Aber hat denn diese Liebe nicht auch eine verkochte, verwaschne und verbügelte Seele, oder schlimmer noch eine roman- und theeverwässerte? Sollte man an die Gedanken und Erfindungen des 19. Jahrhunderts glauben, beim Anblick aller der häuslichen Plackereien, dieses spindelhaften Umdrehens um sich selbst, gebannt in den engsten Kreis. Und „wie heute, so morgen.“ Kann bei diesem zeittödtenden Einerlei ein erhebender Gedanke die Seele durchdringen; bleibt für das Interesse der Gesammtheit, für die Erreichung höherer Zwecke, für die Kultur des Herzens, für die Entwicklung der Seelenkräfte noch Zeit, Neigung und Gelegenheit; erschöpfen sich nicht alle Kräfte in der Befriedigung der steten Anforderungen und Bedürfnisse des Augenblicks?
Die Frau müßte ein Genie sein, um halbwegs den Anforderungen zu entsprechen, die ihre seltsame Stellung an sie macht. Ihre Stellung ist zusammengesetzt aus mittelalterlichen Spinnrädern und modernen Nippstischchen. Sie soll haushälterisch sein und die liebenswürdige Wirthin machen, die Dienstboten beaufsichtigen und die Gesellschaft besuchen, die Kinder waschen und den Gatten unterhalten, die Kinder erziehen und die Kinder bekommen, kurz sie muß das Ideal einer Gattin, Mutter, Hausfrau und Gesellschafterin sein, Alles können und Nichts wollen, Alles leisten und Nichts brauchen; tugendhaft, liebenswürdig, gebildet, bescheiden, einfach usw. sein, ein Genie in Leistungen und ein Automat im Willen. Denn wenn ihr eine dieser Eigenschaften fehlt, ist es ein empfindlicher Fehler, der nothwendig zu Zwiespalt und Mißstand führen muß. Ihre abhängige Lage und die ebenso beengte und bedrückte Stellung des Mannes erfordert in der That gebieterisch alle diese Eigenschaften. Und nun urtheile man, was von einem häuslichen Glück, vom Familienleben zu erwarten ist, das diese Bedingungen stellt.
Man will die sittliche Natur fördern, und man verdammt eine Hälfte der Menschheit zur Dienerin der sinnlichen Natur. Was ist diese Häuslichkeit anders, als ein stetes Abmühen für die niedersten Bedürfnisse. […]
Die Beschränkung der weiblichen Thätigkeit auf den Haushalt hemmt die Entwicklung des Lebens im höchsten Grade. Welche Kenntnisse würden sich die Frauen in allen Fächern aneignen können, wenn sie statt am eignen Heerd, wie heute, so morgen, zu sieden und zu braten, an großen gemeinschaftlichen Anstalten sich betheiligten, wo alles mit Kunst und wissenschaftlichen Hilfsmitteln betrieben würde. Und würden sich hierbei nicht die verschiedensten Fähigkeiten betheiligen und zugleich ihre ökonomische Unabhängigkeit sichern können? Solche Anstalten werden die Nothwendigkeit und die Kulturmittel in nächster Zeit herbeiführen. Aber nicht eher wird die Nothwendigkeit und ihr Gewinn allgemein erkannt werden, bis sie der Zufall, d. h. die Noth hervorrief. Und nicht eher wird man das jetzige Hauswesen verdammen, nicht eher die Bestimmung der Frau von dieser Tretmühle freisprechen, nicht eher eine wahre Häuslichkeit, d. h. eine behagliche Existenz zu Hause und ein gemüthliches Familienleben erreichen, bis diese weibliche Galeerensträflingsanstalt als Folge freibeweglicher, gesellschaftlicher Einrichtungen verbannt ist.
Es wird in neuester Zeit an so manchen Verhältnissen gerüttelt, so manches Unrecht beseitigt, so mancher Unsinn und so manche Herkömmlichkeit abgeschafft; denn man ist überzeugt, daß ein tausendjähriges Unrecht noch keinen Augenblick recht, tausendjähriger Unsinn noch nie vernünftig gewesen ist und bindend sein kann, wenn sie für unzweckmäßig und ungerecht gehalten werden muß.
So wird von dem Parlamente an einem schon längst gefühlten Bedürfniß, nämlich besseren Gesetzen gearbeitet und die alten, welche nicht mehr genügen, abgeschafft. Ein einfaches, allgemein verständliches Gesetzbuch ist eine herrliche Gabe Gottes, wenn es dem Boden der Gerechtigkeit und Menschenliebe entsprossen ist. Ein solches Gesetzbuch wäre doch wahrlich das würdigste und zweckmäßigste Oberhaupt des deutschen Volkes, denn es ist gerecht gegen Jedermann, hat keine Launen noch Leidenschaften und was das beste ist, es hat nicht fort und fort Gelüste nach Steuern und Abgaben. Weiterlesen
Jedenfalls wäre es ein besseres Oberhaupt als diese zwei, drei oder gar fünfköpfige Mißgeburt, welche Gott sei Dank! leblos blieb.
Indem nun an der Gesetzgebung gearbeitet wird und so manche Wünsche und Bedürfnisse schon befriedigt sind, werfen wir auch einen Blick auf die ehelichen Verhältnisse und fragen: ob nicht auch hier eine Veränderung nöthig sei?
Viele Männer und Väter reden für ihre und ihrer Söhne zukünftige Freiheit, sind aber Stiefväter für ihre Töchter, wenn sie nicht auch für deren Rechte und Freiheiten besorgt sind. Deshalb mögen es die Leser anhören, wenn sich eine Stimme erhebt zugunsten eines Geschlechts, zu welchem unsere Mütter gehören, die uns geboren, zu welchem unsere Töchter gehören, welche verlangen können, daß auch für ihre wie für ihrer Brüder Besserstellung gesorgt wird.
Wohl spricht man viel von Freiheit für Alle, aber man ist gewöhnt, unter dem Wort „Alle“ nur Männer zu verstehen und muß mißtrauisch fragen: Ist auch das weibliche Geschlecht darunter begriffen, oder soll dieses jetzt, wo jeder edle Mensch, nach einer bessern Zukunft strebend, sich gehoben fühlt, soll dies Geschlecht jetzt darben? – Wie! darben? höre ich viele ausrufen. Nimmt es nicht Theil an allen errungenen Gütern? Wohl, und dennoch genießt es nur die Brosamen, die von des reichen Mannes Tische fallen. Es ist den Frauen im Leben ein kleiner Wirkungskreis angewiesen, anscheinend klein und unbedeutend, und doch von großem Einfluß auf das Wohl und Wehe der Menschheit; denn ihnen ist die Kinderwelt anvertraut, sie legen das Fundament zum Leben der künftigen Generation und haben in den Herzen der Kinder einen fruchtbaren Acker, auf den sie säen können, sowohl guten als bösen Samen für die Zukunft.
Fraget aber die Gesetze des Landes, welche Stellung den Frauen in diesem häuslichen Kreise eingeräumt ist, und sie werden uns sagen: Sie leben nach gesetzlichen Bestimmungen gegenüber ihren Männern in einem ehrlosen Zustande, sie sind, wenngleich volljährig und ehrenhaft, unter die Unmündigen und Mundlosen gezählt (Landrecht, Satz 1124); sie sind mundtot im ersten Grade den Verschwendern, die zur Mundtodtigkeit reif sind (Satz 513), gleichgestellt, also bezüglich ihrer Rechte gleich Leibeigenen ein Null und Nichts, wenn sie nicht durch besondere Verträge sich gegen solche Gesetze zu schützen suchen.
Ja selbst diese Verträge können nicht an Gleichstellung reichen, denn das Landrecht sagt Satz 1388: „Kein Vertrag darf die Rechte schmälern, die zu der Gewalt des Mannes über die Person der Frau und Kinder gehören.“ Alle Rechte, welche man den Frauen einräumt, sind nur Scheinrechte, nur ein Schatten von dem Rechte, welches der Mann besitzt. Der Vermählungsakt ist sonach für das Weib nichts als eine Mundtotmachung während der Zeit des ehelichen Lebens, und leider müssen so manche Frauen im Laufe dieser Zeit bitter empfinden, daß nicht der Schutz, sondern der Druck der Gesetze ihnen zu Theil geworden ist.
Kaum hat eine Frau das schwere Werk, die Geburt eines Kindes, vollendet, so nimmt der Mann gesetzlich alle Rechte an dasselbe in Anspruch. Es trägt den Namen des Vaters, denn die Frauen müssen den Namen des Mannes annehmen, haben nicht das Recht, ihren Familiennamen beizubehalten und die Kinder ihres Geschlechts nach ihrem Namen zu nennen; ja es ist ein Kind, das seiner Mutter Namen trägt, ein entehrtes Kind. Eine Frau, welche durch unwürdige Handlungen eine Ehescheidung herbeigeführt hat, verliert bei ohnehin geschärfter Strafe (Satz 298) noch den Namen des Mannes (Satz 299). Sie muß also den Namen ihres Vaters schänden in diesem Falle. Wie aber, wenn sich an den Namen des Mannes solche Handlungen knüpfen, welche eine Ehescheidung zur Folge haben, wer erlöst dann die Frau von dem Uebel eines schlechten und gebrandmarkten Mannes? Zu was eigentlich dies Alles? Man lasse den Frauen ihren Familiennamen, verbunden mit dem Recht, die Kinder ihres Geschlechtes nach ihrem Namen zu nennen, und den Männern ihre Titel. Nach dem Grundrecht Artikel 2 Seite 7 sind alle Titel, welche nicht mit dem Amte verbunden sind, abgeschafft. Es haben die Frauen kein Amt, also gebühren ihnen auch keine Titel.
Könnte nicht jede Familie, sowie sie aus zwei Geschlechtern, oft aus zwei Religionsbekenntnissen besteht, jedes Geschlecht seinen besonderen Familiennamen, die Söhne den des Vaters, die Töchter den der Mutter tragen? Könnte es nicht jedem Vater besser gefallen, wenn seine Tochter den Namen seiner Frau fortbehält, als daß sie sich nach einem vielleicht sehr mißliebigen Tochtermann nennen muß und er noch obendrein Gefahr läuft, seinen Namen geschändet zu sehen, wenn seine Tochter, nachdem sie dem Elternhause entlassen ist, durch unwürdige Handlungen eine Ehescheidung herbeiführen müßte? Die gesetzlichen Bestimmungen haben freilich gesorgt, daß der Männer Name nicht so bald der Entehrung preisgegeben ist; es ist denselben vieles erlaubt, wofür die Frauen hart gestraft werden. Wißt Ihr denn, Ihr lieben Frauen, daß, indem Ihr Euch Treue von Euren Männern geschworen glaubt am Altare, das Gesetz hohnlachend hinter Eurem Rücken sie derselben entbindet? denn das Gesetz verbietet ihnen nur, im eigenen Hause oder in der Nähe desselben eine Hure (Konkubine) zu halten (Satz 230). Dazu ist noch die Nachfrage nach dem Vater eines unehelichen Kindes verboten (Satz 340) und somit das Ruhekissen der Sünde recht einladend aufgelockert. Nur schade, daß das Gewissen, dieser Engel des Herrn, allen Menschen gesandt, sich mit strafendem Ernste dazwischen stellt und den Sündern zuruft: „Die Hurer und Ehebrecher wird Gott richten.“
Das Kind folgt der Religion des Vaters, obgleich es die Mutter ist, welche demselben durch Erziehung die ersten Begriffe von Religion beibringen soll, an deren Hand es zuerst zur Kirche geführt wird. – Der Vater übt während der Ehe alle elterliche Gewalt (Satz 373). Durch diesen Satz ist alle mütterliche Gewalt während dieser Zeit aufgehoben, und alle sogenannten Rechte lösen sich in ihr Nichts auf. – Nur mit des Vaters Erlaubnis darf ein Kind das Elternhaus verlassen (Satz 374); nur ein Vater hat das Recht, ein Kind bürgerlich strafen zu lassen (Satz 375) und die Zeit der Einsperrung zu bestimmen (Satz 379).
Es ist demnach ein denkbarer Fall, daß ein böswilliger Eheherr mit seinem ungeratenen Kinde gemeinschaftliche Sache machen kann, seine Frau zu quälen. – Zwar erlaubt man einer Witwe, in Form eines Ansuchens, ihr mißratenes Kind einsperren zu lassen, jedoch nur unter Mitwirkung zweier Anverwandten des verstorbenen Mannes (Satz 381). Traut man dem Mutterherzen mehr Härte als dem Vaterherzen zu? Ist überhaupt die Entfernung aller mütterlichen Gewalt nicht eine schnöde Ungerechtigkeit, eine unwürdige Herabsetzung der Mutter gegenüber ihren Kindern, besonders in Fällen, wo die Frau achtbar, der Mann dagegen darlos ist? Warum sind Blutverwandte weiblichen Geschlechts (als Schwestern) im Familienrate, also in Familienangelegenheiten, nicht zulässig und den angeheirateten männlichen Verwandten nachgestellt. (Satz 408 und 442.) – Bei Heiraten der Kinder geäugt die Einwilligung des Vaters, wenn die Eltern verschiedener Meinung sind (Satz 148); es ist also völlig gleichgültig, ob die Mutter einwilligt oder nicht. Bei Lebzeiten des Vaters hat die Mutter nie das Recht, Heiratsansprüche gegen eines ihrer Kinder zu tun (Satz 143).
Eine Frau hat nicht Stimmrecht bei Veränderung des Wohnsitzes (Satz 214), selbst nicht bei solchen Verhältnissen, wo die Existenz aus gemeinschaftlichem Grundeigentum gezogen wird. Sie hat nicht das Recht, vor Gericht zu stehen, ohne Ermächtigung des Mannes (Satz 215), Eheklagen ausgenommen; hat nicht das Recht, selbst bei Güterabsonderung, ihr Eigentum zu verändern, noch zu verkaufen, ohne Bewilligung des Mannes (Satz 217); darf ebenso wenig eine ihrer Person zufallende, auch nur kleine Erbschaft gültig in Empfang nehmen (Satz 776). Es wirkt selbst die Gewalt des Mannes noch nach dessen Tode fort, indem derselbe (Satz 391) das Recht hat, bei Lebenszeiten seiner Frau seinen unmündigen Kindern einen Vormund beizuordnen und die Handlungen zu bestimmen, welche seine Frau allein vornehmen darf. Nicht so die Frau, wenn sie gleichwohl einsieht, daß sie ihre unmündigen Kinder in den Händen eines leichtsinnigen Vaters zurückläßt. Ja selbst von einem an Leib und Ehre gestraften, von ihr getrennten Ehemann muß sie sich noch bevormunden lassen, einerlei ob sie großjährig und ehrenhaft ist oder nicht (Satz 221). Eine Frau kann sich zwar von der Behörde ermächtigen lassen, allein es hängt dann von den Launen des Richters ab, ob sie Herr ihres Eigentums sein darf oder nicht. […]
Ihr Frauen seid verpflichtet, allenthalben mitzuleiden, zu dulden und auszuhalten; es ist eine heilige Pflicht, folget ihr gerne, aber fraget auch nach Euren Rechten, oder wollt Ihr, als des deutschen Michels würdige Schwestern, zusehen, wie sich der Nacken so mancher Frau beugen muß unter den Streichen ihres gewaltigen Eheherrn? Ihr, die Ihr das Glück habt, mit gerechten und liebevollen Gatten verbunden zu sein; die Ihr in Gemeinschaft mit denselben in Treue und Liebe wirkt für das Wohl Eurer Kinder wie der Gesamtheit, Ihr bedürfet der menschlichen mangelhaften Gesetze nicht, aber vergesset nicht, daß viele Eurer unglücklichen Schwestern, gekettet an tyrannische, verschwenderische und oft sittenlose Männer, unter dem Drucke der Gesetze vielfach leiden müssen. Laßt Euch nicht irremachen durch das Gespötte so vieler, welche die Emanzipation der Frauen (Befreiung aus sklavischen Verhältnissen) dadurch ins Lächerliche zu ziehen suchen, daß sie weibliche Subjekte als emanzipiert anführen, welche sich bei Trinkgelagen durch Rauchen und Zotenreißen hervortun. Es hat jeder Stand und jedes Geschlecht seine Auswüchse, aber man darf wahrlich das nicht in eine Linie bringen, was achtbare Frauen als heilige Menschenrechte verlangen können.
Fordert durch Petitionen seinerzeit in würdiger Haltung gleiche Berechtigung mit dem Manne im häuslichen Kreise, daß Euch dieser kleine Kreis nicht verkümmert werde, daß man Euch nicht als Leibeigene behandle, sondern daß die gesetzlichen Bestimmungen Euch als freie Menschen betrachten sollen. Es ist genug, daß jeder Tag und jedes Jahr seine eigene Plage hat. Hütet Euch wohl, auf dem Wege der Gnade zu erbetteln, was Euch die Gerechtigkeit nicht versagen kann. Erwartet nichts von den Pietisten; sie werden sich, empört über diese weibliche Anmaßung, auf die harten Aussprüche ihres Lieblingsapostels Paulus berufen, welcher von dem Weibe sklavische Furcht und Untertänigkeit verlangt; Aussprüche, die nie aus dem Munde Jesu, des liebevollen und gerechten Erlösers, ganz besonders für das weibliche Geschlecht, gekommen sind; denn „Furcht ist nicht in der Liebe, sondern die völlige Liebe treibet die Furcht aus, denn die Furcht hat Pein, und wer sich fürchtet, der ist nicht völlig in der Liebe“ (Joh. 4, V. 18).
Wie könnte auch der, der einst das ehebrecherische Weib ihren ehebrecherischen Anklägern gleichstellte, indem er zu diesen sagt: „Wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie“, wie könnte der Aussprüche tun, welche die eine Hälfte der Menschheit den Launen und Leidenschaften der andern Hälfte preisgibt!
Die Grundrechte des deutschen Volks sind bereits entworfen; im Fall ihrer ungeteilten Verwirklichung wird wohl im Laufe der weitern Verhandlungen ein Zweig derselben die ehelichen Verhältnisse berühren, es wird sich dann zeigen, ob die Gerechtigkeit und Nächstenliebe oder die Selbstsucht und Eigenliebe siegen. - Haben die Frauen gleich nirgends Sitz noch Stimme, so können sie doch um so mehr von dem bessern Teil der Männer erwarten, daß sie auch für ihre Besserstellung reden und wirken; sie werden nicht vergessen, daß jeder Mann ein lebendiger Beweis ist, daß eine Frau um ihn gekämpft, gelitten, ja vielleicht ihr Leben zum Opfer gebracht hat. Es wäre darum eine Schmach für alle edeldenkenden Männer, würden sie nicht redlich mithelfen, daß die Frauen auch der beglückenden Freiheit in allen Verhältnissen teilhaftig werden, sonst müßten die Frauen ihre Sklavenkette von Generation zu Generation hinüberschleifen. Gewalt ist ihre Sache nicht, mittelst äußerer Waffen können sie ihre Rechte nicht erringen. Nur allein von der ewigen Gerechtigkeit und Liebe können sie Hülfe erwarten; sie wird auch an ihnen zur Wahrheit werden.
(Auswahl)
Bekannte Geheimnisse, Darmstadt: Carl Wilhelm Leske 1845.
Skizzen und Briefe aus der Gegenwart, Darmstadt: C. W. Leske 1845.
Der Mensch und sein Gott in und außer dem Christenthum. Von einem Weltlichen, Offenbach am Main: G(ustav) André 1846.
Lessing und Feuerbach, oder Auswahl aus G. E. Lessing’s theologischen Schriften nebst Original-Beiträgen und Belegstellen aus L. Feuerbach‘s Wesen des Christenthums, Offenbach am Main: Gustav André 1847.
Vier Zeitfragen. Beantwortet in einer Versammlung des Mannheimer Montag-Vereins. Herausgegeben auf Wunsch vieler Mitglieder des Vereins, Offenbach am Main: Gustav André 1847.
Zur Charakterisirung der nordischen Mythologie im Verhältniß zu anderen Naturreligionen. Eine Skizze, Darmstadt: C. W. Leske 1848.
Brutus-Michel. Zweite vermehrte Auflage, Darmstadt: C. W. Leske 1848.
Wühlerische Gedichte eines Wahrhaftigen, Mannheim: J. Bensheimer 1848.
Soziale Reform. Eine Zeitschrift für Frauen und Männer, Leipzig: Otto Wigand 1849 (als Herausgeberin).
Das Wesen der Ehe. Nebst einigen Aufsätzen über die soziale Reform der Frauen, Leipzig: Otto Wigand 1849.
Boetcher Joeres, Ruth-Ellen: Spirit in Struggle: The Radical Vision of Louise Dittmar (1807-1884), in: Ruth-Ellen Boetcher Joeres / Mary Jo Maynes (Hg.): Out of Line / Ausgefallen: The Paradox of Marginality in the Writings of Nineteenth-Century German Women. Sonderausgabe der Amsterdamer Beiträge zur Neueren Germanistik 28 (1989), S. 279-301.
Bublies-Godau, Birgit: Louise Dittmar (1807-1884). Texte zu 54 revolutionären Frauen und zwei Frauenorganisationen, in: Frauenreferat der Stadt Frankfurt am Main (Hrsg.): Revolutionär:innen. Revolutionäre Frauen und ihr Beitrag zur Demokratiegeschichte. Ausstellung im Frankfurter Römer. Katalog, Frankfurt am Main 2023, S. 12-48.
Caldwell, Peter C: Louise Dittmar. Myth and Marriage, in: Ders.: Love, Death, and Revolution in Central Europe: Ludwig Feuerbach, Moses Hess, Louise Dittmar, Richard Wagner, New York: Palgrave Macmillan 2009, S. 69-94.
Freund, Marion: „Mag der Thron in Flammen glühn!“ Schriftstellerinnen und die Revolution von 1848/49, Königstein / Ts.: Ulrike Helmer 2004.
Goetzinger, Germaine: Soziale Reform der Geschlechterverhältnisse im Vormärz: Louise Dittmars Ehekritik, in: Dagmar Reese (Hrsg.): Rationale Beziehungen? Geschlechterverhältnisse im Rationalisierungsprozeß, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1993, S. 270-294.
Herzog, Dagmar: Liberalism, Religious Dissent, and Women’s Rights: Louise Dittmar’s Writings from the 1840s, in: Konrad H. Jarausch / Larry Eugene Jones (Hg.): In Search of a Liberal Germany. Studies in the History of German Liberalism from 1789 to the Present, New York: Berg 1990, S. 55-85.
Herzog, Dagmar: Dittmar, Louise (1807-1884), in: James Chastain (Hrsg.): Encyclopedia of 1848 Revolutions, Ohio University, 2000.
Hundt, Irina: Soziale Reform – Die Zeitschrift der Sozialistin und Feuerbachianerin Louise Dittmar im Kontext der Frauenpresse 1840-1852. Mit dem Versuch einer Rekonstruktion, in: Lars Lambrecht (Hrsg.): Entstehen des Öffentlichen – Eine andere Politik, Frankfurt am Main: Peter Lang 2007, S. 157-182.
Käfer-Dittmar, Gabriele: Louise Dittmar, 1807-1884, in: Margarete Dierks / Dies. / Gerda Vöge: Sie gingen voran. Vier bedeutende Darmstädter Frauen des 19. Jahrhunderts, Darmstadt: Schlapp (1990), S. 38-81.
Klausmann, Christina: Louise Dittmar (1807-1884): Ergebnisse einer biographischen Spurensuche, in: in: Ruth-Ellen Boetcher Joeres / Mary Jo Maynes (Hg.): Out of Line / Ausgefallen: The Paradox of Marginality in the Writings of Nineteenth-Century German Women. Sonderausgabe der Amsterdamer Beiträge zur Neueren Germanistik 28 (1989), S. 17-39.
Köppe, Manuela: Louise Dittmar (1807-1884) „Freiheit des Geistes“, in: Irina Hundt (Hrsg.): Vom Salon zur Barrikade. Frauen der Heinezeit, Stuttgart / Weimar: J. B. Metzler 2002, S. 281-298.
Nagel, Christine: „In der Seele das Ringen nach Freiheit“ – Louise Dittmar. Emanzipation und Sittlichkeit im Vormärz und in der Revolution 1848/49, Königstein / Ts.: Ulrike Helmer 2005.
Nagel, Christine: Die Radikaldemokratin Louise Dittmar (1807-1884), in: Helmut Bleiber / Walter Schmidt / Susanne Schötz (Hg.): Akteure eines Umbruchs. Männer und Frauen der Revolution von 1848/49. Bd. 2, Berlin. Fides 2007, S. 49-90.
Nagel, Christine: Louise Dittmar, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv, veröffentlicht am 21. August 2018, bearbeitet 2024.
Schmidt, Agnes: Dittmar, Louise. Schriftstellerin, Journalistin, in: Historischer Verein für Hessen e.V. (Hrsg.): Stadtlexikon Darmstadt.
Vahsen, Mechthilde: Louise Dittmar. Frauenbewegung, in: Bundeszentrale für Politische Bildung, 13.01.2009.
LOUISE DITTMAR

Ihren politischen Überzeugungen und emanzipatorischen Zielen ist die aus Darmstadt stammende Frauenrechtlerin, Autorin, Philosophin und Publizistin Louise Dittmar ein Leben lang treu geblieben. Dittmar, die zu den radikalsten deutschen Achundvierzigerinnen gehörte, trat in ihren Büchern und ihrem Wirken im Vormärz und in der Revolution von 1848/49 entschieden und konsequent für die Demokratie, eine Republik, die Einheit Deutschlands, die Freiheits- und Menschenrechte, eine demokratisch und sozial konturierte Staats- und Gesellschaftsordnung wie auch für die Rechte von Frauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Obwohl sie wegen ihrer vielfältigen Aktivitäten in der religiösen und demokratischen Bewegung, vor allem in den Großherzogtümern Hessen-Darmstadt und Baden, zu Lebzeiten von vielen geschätzt wurde, war sie bis in die 1970er Jahre hinein in Wissenschaft und Öffentlichkeit beinahe vollkommen in Vergessenheit geraten. Dies galt für sie als historische Persönlichkeit, als Mitglied oppositioneller Intellektuellenkreise und politischer Gruppierungen genauso wie für ihre Gleichstellungsbestrebungen oder ihr richtungsweisendes politiktheoretisches, religionsphilosophisches, dichterisches und essayistisches Werk, das bereits den Zeitgenossen wegen seiner außergewöhnlichen Thesen auffiel und das sie von 1845 bis 1849 veröffentlichte.
Johanna Friederike Louise Dittmar wird am 7. September als Tochter des Oberfinanzrats Heinrich Karl Dittmar und dessen Ehefrau Friederike Caroline Dittmar geboren. Sie ist das siebte von zehn Kindern und wächst in einer wohlsituierten Beamtenfamilie auf.
Nach dem Besuch der Mädchenschule versorgt Dittmar als „Haustochter“ gemeinsam mit ihrer Mutter den Haushalt und muss deshalb auf eine höhere schulische Ausbildung verzichten.
Nach dem Tod der Eltern beginnt Dittmar, die ein Leben lang unverheiratet bleibt, mit ihrer Arbeit als Schriftstellerin und verdient fortan auf diese Weise auch ihren Lebensunterhalt.
Dittmar veröffentlicht zunächst anonym ihre ersten Texte zu philosophischen Fragen, darunter die Schriften „Skizzen und Briefe aus der Gegenwart“ und „Der Mensch und sein Gott in und außer dem Christentum“.
Dittmars erstes bedeutendes politisches Werk erscheint unter dem Titel: „Vier Zeitfragen. Beantwortet in einer Sitzung des Mannheimer Montag-Vereins“.
Dittmar hält verschiedene Vorträge in Hessen und Baden, so in Darmstadt, Mainz, Heidelberg und Mannheim.
Dittmar bezieht während der Revolution von 1848/49 in mehreren Gedichtbänden Position zu politischen Fragen, etwa zu einer demokratischen Republik, zum allgemeinen Wahlrecht und zur Frauenemanzipation.
In den ersten Monaten des Jahres erscheinen die Ausgaben der von Dittmar herausgegebenen Zeitschrift „Die soziale Reform - Eine Zeitschrift für Frauen und Männer“, die Themen zur weiblichen Gleichstellung behandelt und nach nur vier Ausgaben eingestellt werden muss. Darüber hinaus publiziert sie ebenfalls 1849 ihre zentrale Schrift „Das Wesen der Ehe“.
Dittmar veröffentlicht keine eigenen Schriften mehr. Angesichts der politischen Reaktion und Verfolgung progressiver Stimmen in Deutschland verstummt sie als Autorin.
Dittmar zieht zu den Töchtern ihrer Schwester nach Bessungen bei Darmstadt, wo sie ihre letzten Lebensjahre verbringt und - schwer erkrankt - von ihren Nichten gepflegt wird. In Bessungen stirbt sie am 11. Juli 1884.
Birgit Bublies-Godau
Johanna Friederike Louise Dittmar wurde am 7. September 1807 in Darmstadt geboren als Tochter von Heinrich Karl Dittmar, Sohn einer Pastorenfamilie und Oberfinanzrat im Staatsdienst des Großherzogtums Hessen-Darmstadt, und dessen Ehefrau Friederike Caroline, geborene Hegar. Sie wuchs mit einer Schwester und acht Brüdern in einer wohlsituierten bürgerlichen Beamtenfamilie auf. Obwohl die Eltern durchaus politisch fortschrittlich und republikanisch gesinnt waren, blieb ihr Frauenbild doch eher traditionell verhaftet. Auch reichten die finanziellen Mittel der Familie nicht aus, um allen Kindern eine höhere schulische Ausbildung zu ermöglichen. Aus diesem Grund konnten zwar ihre Brüder das Gymnasium besuchen und studieren, aber Louise Dittmar musste nach einer kurzen schulischen Ausbildung von der Schule abgehen und fortan im Haushalt mitarbeiten; die damit verbundenen Tätigkeiten im Haus beschrieb sie später als „weibliche Galeerenstrafanstalt“. Jedoch las sie viel und begann, sich autodidaktisch fortzubilden und sich intensiv mit wissenschaftlicher Literatur, mit Philosophie, Staatstheorie, sozialreformerischen Ideen und Religionskritik zu beschäftigen. Weiterlesen
Bis zum Tod der Eltern lebte sie bei diesen, danach zog sie mit ihren unverheirateten Brüdern zusammen und übernahm deren Haushaltsführung; drei ihrer Brüder wanderten nach der Revolution von 1848/49 in die USA aus. Ihr jüngerer Bruder Georg Hermann war mit Georg Büchner befreundet und hatte 1833 am Frankfurter Wachensturm teilgenommen, nach dessen Scheitern er nach Frankreich floh. Ein anderer Bruder, Karl Anton, heiratete die Tochter des Darmstädter Verlegers Carl Wilhelm Leske, der enge Kontakte zu liberalen und demokratischen Autoren des Vormärz unterhielt und in dessen Salon, der von Louise besucht wurde, bereits in den 1830er Jahren politisiert wurde. Für ihre späteren Veröffentlichungen sollten gerade die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Verlagshäusern Gustav André in Offenbach und eben Leske in Darmstadt hilfreich werden. Weitere Kontakte pflegte Dittmar noch durch Korrespondenzen mit dem Marburger Gelehrten Karl Theodor Bayrhoffer und mit dem freisinnigen Redakteur der „Mainzer Zeitung“, Ludwig Bamberger. Sie selbst blieb unverheiratet und begann, als politische Schriftstellerin zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt allein bestreiten zu können. Innerhalb von vier Jahren von 1845 bis 1849 schrieb sie mehrere Werke und Artikel zu politischen und philosophischen Themen und hielt Vorträge im demokratischen Milieu, beides wies sie jeweils als eine für ihre Zeit ungewöhnlich radikale Frauenrechtlerin und Demokratin aus. Durch ihren Einsatz gelang es ihr, in der Epoche zwischen Napoleon und Bismarck „die Debatten um Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung in Deutschland“ um eine originelle Stimme .
Erst mit der zweiten Frauenbewegung im 20. Jahrhundert und der damit verbundenen Suche nach den Anfängen frauenemanzipatorischen Engagements sowie den dazugehörigen historischen Akteurinnen im 19. Jahrhundert wurde Dittmar wiederentdeckt. Um die in weiten Teilen nur bruchstückhaft überlieferte Lebensgeschichte der Schriftstellerin im Großherzogtum Hessen-Darmstadt zu rekonstruieren, die Wurzeln ihres Denkens und Handelns freizulegen, ihr Gesamtwerk im Kontext der einschlägigen politischen Publizistik zu verorten und ihren Standort in den demokratietheoretischen Diskussionen zwischen 1830 und 1848/49 genauer zu bestimmen, erschlossen Wissenschaftler in den letzten vier Jahrzehnten - in Ermangelung eines Nachlasses von Dittmar, der 1944 im Zweiten Weltkrieg verbrannte – weiteres Quellenmaterial und analysierten zudem eingehend ihr nicht sehr umfangreiches, jedoch inhaltlich überaus bedeutsames schriftstellerisches und wissenschaftliches Œuvre.
Zu den Abhandlungen, Prosatexten und Gedichten gehörte ihre erste, Mitte der 1840er Jahre anonym verfasste gesellschaftskritische Schrift „Skizzen und Briefe aus der Gegenwart“, in der sie sich für Religions- und Glaubensfreiheit aussprach. Mit diesen Ausführungen eng verknüpft waren ihre politischen Vorstellungen von grundlegenden Veränderungen innerhalb der ökonomischen Gegebenheiten - durch die eine Lösung der sozialen Frage herbeigeführt werden sollte - und erste von ihr vertretene frühsozialistische Positionen. Darüber hinaus betonte Dittmar, dass jene politischen und wirtschaftlichen Veränderungen einhergehen müssten mit der unbedingten Gleichstellung der Geschlechter. Gerade in dieser Frage erkannte sie ein Defizit in der zeitgenössischen Literatur und Philosophie. Ebenfalls im Jahr 1845 veröffentlichte sie die Satire „Bekannte Geheimnisse“, in der sie das liberale Bürgertum und dessen politischen Bemühungen scharf kritisierte. Kurze Zeit darauf folgte die religionskritische Abhandlung „Der Mensch und sein Gott in und außer dem Christenthum“, in der die Autorin gegen Dogmatismus vorging, für Religionsfreiheit plädierte und mit der sie viel Anerkennung bei religiösen Reformbewegungen wie den deutschkatholischen Gemeinden fand. Besonders beeindruckte Dittmar der Philosoph Ludwig Feuerbach, mit dem sie nicht nur einen Briefwechsel pflegte, sondern dessen Hauptwerk „Das Wesen des Christenthums“ sie stark beeinflusste und zu dem sie später ihre eigene philosophische Studie „Lessing und Feuerbach, oder Auswahl aus G. E. Lessing’s theologischen Schriften nebst Original-Beiträgen und Belegstellen aus L. Feuerbach‘s Wesen des Christenthums“ vorlegte.
Trotz der Anonymität ihrer Bücher verbreitete sich Dittmars Ruf innerhalb des Netzwerks religiöser und politischer Intellektueller recht schnell. So wurde sie vom Vorsitzenden des Mannheimer Montag-Vereins, Gustav Struve, zu einem Vortrag eingeladen. Der Verein, der sich von der deutschkatholischen Gemeinde in Mannheim abgespalten hatte, galt wegen seiner Anführer, aber auch wegen seiner politischen, interreligiösen und geschlechterübergreifenden Ausrichtung – jener wollte Juden und Christen genauso wie Frauen und Männer für gemeinsame Diskussionen und Unterweisungen zusammenbringen, seine Mitglieder waren überdies demokratisch orientiert - als besonders modern. Als erste Frau hielt Dittmar in einer Vereinssitzung am 11. Mai 1847 einen Vortrag, in dem sie Frauen dazu aufforderte, sich an den damals notwendigen gesellschaftlichen Reformen zu beteiligen, das Feld der Politik nicht allein den Männern zu überlassen und am vormärzlichen Demokratiediskurs zu partizipieren. Sie war davon überzeugt, dass Frauen selbst um ihre Rechte kämpfen müssten, und sie selbst tat dies aktiv sowohl in den Jahren unmittelbar vor als auch während der Revolution. Dabei standen Demokratie und weibliche Freiheit für sie stets in einem engen Wechselverhältnis und bedingten einander. Für diesen aufsehenerregenden Vortrag, den sie selbst als bedeutendes Ereignis wertete, weil sie in ihm erstmals öffentlich ihr emanzipatorisches Anliegen vertreten hatte, erhielt Dittmar viel Applaus und Zuspruch. Den Vortrag, erweitert um eine autobiographische Einleitung, hat sie unter dem Titel „Vier Zeitfragen. Beantwortet in einer Versammlung des Mannheimer Montag-Vereins“ veröffentlicht.
Generell zeigen ihre politischen und philosophischen Schriften eine Frühsozialistin und radikale Frauenrechtlerin, der es um Gleichheit der Geschlechter und Selbstbestimmung von Frauen und Männern im privaten wie öffentlichen Raum ging. Dabei stand die politische Freiheit jeder und jedes Einzelnen im Mittelpunkt ihrer Überlegungen, diese konnte aus ihrer Sicht jedoch nur in einer Republik mit freien Wahlen aller Bürgerinnen und Bürger verwirklicht werden. In der Revolution von 1848/49 spielte Dittmar dann zwar keine größere Rolle als Aktivistin. Jedoch veröffentlichte sie neben einigen Aufsätzen noch zwei Bände mit politischen Gedichten, „Wühlerische Gedichte eines Wahrhaftigen“ und „Brutus-Michel“, in denen sie führende Revolutionäre wie Friedrich Hecker und Robert Blum feierte und das Frankfurter Parlament kritisierte. Im Laufe des Jahres 1848 hielt sie außerdem öffentliche Vorträge vor Publikum in Mainz und Darmstadt und nahm auch an einer von Blum ausgerichteten politisch-geselligen Veranstaltung in Leipzig teil. Ab Januar 1849 gab sie dann das Journal „Soziale Reform. Eine Zeitschrift für Frauen und Männer“ heraus, bei deren Gründung Ludwig Feuerbach sie unterstützt hatte und in der sie nicht nur eigene Essays, sondern auch Artikel führender Demokraten und Frauenrechtlerinnen ihrer Zeit veröffentlichte. Zu den Mitwirkenden gehörten Ludwig Bamberger, Karl Fröbel, Claire von Glümer, Johanna Küstner, Malwida von Meysenbug, Louise Otto und Otto Wigand. Die Zeitschrift wurde nach vier Ausgaben eingestellt, jedoch wurden alle darin enthaltenen Essays zusammen mit neuen Beiträgen in einer Schrift unter dem Titel „Das Wesen der Ehe. Nebst einigen Aufsätzen über die soziale Reform der Frauen“ 1849 von Otto Wigand nachgedruckt.
Aufgrund der umfassenden Forschungsbemühungen entstand in den letzten Jahren ein differenziertes Bild von Dittmar als einer bedeutenden Frauengestalt im bürgerlichen Zeitalter, das die verschiedenen, bisweilen auch unbekannten Seiten ihrer Persönlichkeit, Lebensgeschichte, Wirkungskreise und Schaffensphasen aufzeigte. Gleichzeitig wurde die Stellung von Dittmar als „radikaldemokratische Politikerin“ im politischen Spektrum des Vormärz und der Revolution von 1848/49 erörtert. Gestützt auf Julius Fröbels staatswissenschaftliche Abhandlungen und seine Ausführungen über die Freiheit im Geschlechterverhältnis und deren Bedeutung für demokratische Strukturen wie auch auf Arnold Ruges Schriften und Überlegungen zu einer demokratischen Gesellschaftsordnung und zur Emanzipation der Frau, konnten die Vorbilder eruiert werden, die Dittmars Argumente für weibliche Freiheitsrechte in einer die Freiheit allgemein garantierenden demokratischen Gesellschaft der Zukunft untermauerten. Auch wurden ihre eigenen Positionen als Beitrag zum Demokratiediskurs erläutert sowie die von ihr betriebene Interessenpolitik für Frauen in den Revolutionsjahren nachvollzogen. Hinter diesem Einsatz standen insbesondere ihre Vorstellungen über die Aufgaben des demokratischen Staates „als Garant der Rechte von Frauen und Kindern“, der „die Frauen bei der Erreichung und Umsetzung ihres fundamentalen Rechtes auf Selbstbestimmung“ unterstützen sollte.
Ihren Ruf als frühe Feministin verdankte Dittmar vor allem der Abhandlung „Das Wesen der Ehe“, eine schonungslose Kritik an der bürgerlichen Ehepraxis und den damaligen rechtlichen Grundlagen für die Ehe. In der Schrift, die 1849 in zwei Nummern ihrer Zeitschrift „Soziale Reform“ erschien und das letzte Werk war, das Dittmar veröffentlichte, stritt sie für eine soziale, demokratische, gleichberechtigte Gesellschaft und forderte sowohl die Demokratisierung der Staats- und Gesellschaftsordnung in Deutschland als auch jene des Geschlechterverhältnisses in Ehe und Familie. In der Folge setzte sie sich für eine Reform des Eherechts und die Abschaffung der gesetzlichen Vorrechte des Ehemannes ein, da für sie die gesellschaftliche Lage der Ehefrau, die keine gleichberechtigte Entscheidungsmöglichkeiten hatte, der Gipfelpunkt der Unsittlichkeit darstellte. Mit ihren Anliegen und Zielen ging Dittmar nach Ansicht von Forschern weit über diejenigen der organisierten deutschen Frauenbewegung nach 1865 hinaus, an der sie jedoch keinen Anteil mehr haben sollte.
Über ihre Lebensumstände nach 1850 ist nur wenig bekannt. Die Niederschlagung der Revolution 1849 und die darauf folgende Reaktion mit ihrer staatlichen Repression und den Vereins- und Versammlungsverboten, auch für Frauen, bedeutete für sie das Ende einer politischen Utopie und machte zugleich jede weitere demokratisch geprägte publizistische und rednerische Tätigkeit unmöglich. Dittmar ging zunächst ins Exil in die Schweiz und nach Frankreich. Trotz wiederholter Bemühungen, einen Verlag zu finden, trotz des Umstands, dass ihre theologischen Schriften von zahlreichen Zeitungen - nicht nur in Darmstadt und Mannheim, sondern auch in anderen Städten wie Halle, Berlin und Hamburg – breit rezipiert und positiv bewertet worden waren, und trotz der prominenten Autoren, die sie für ihre Zeitschrift „Soziale Reform“ hatte gewinnen können, konnte Dittmar in der Reaktionszeit nichts mehr veröffentlichen. Von da an war sie eine „allein lebende Privatin“, das heißt, sie lebte in den folgenden Jahrzehnten sehr zurückgezogen in ihrer Darmstädter Wohnung. 1880 zog sie schließlich zu zwei Nichten nach Bessungen, wo sie vier Jahre später nach schwerer Krankheit unbemittelt am 11. Juli 1884 starb.
Wen kann der Gedanke des Socialismus mit mehr Begeisterung erfüllen, als mich! Dieser poetischste Gedanke der Menschheit, diese endlich erschlossene Blüthe wahrer Liebe! Aber – ich sehe doch nicht, wie er sich zwischen heut‘ und morgen verwirklichen soll, und ich weiß doch, wie unterdessen alle diese Unglücklichen leiden, die nicht einmal, gleich mir, von der Begeisterung dieser Idee leben können, weil sie nichts davon wissen. Und wenn sie davon wüßten, es für eine Chimäre hielten, weil man ihnen das Himmelreich schon seit achtzehnhundert Jahren verspricht und sie noch nimmer nichts davon gewahr wurden. Für diese Hoffnungslosen müßte doch etwas Durchgreifendes, etwas Energisches geschehen. Und dazu sehe ich ganz besonders Diejenigen berufen, welche von der Wahrheit der socialistischen Ideen erfaßt sind. Laut und öffentlich sollte man sich zu derartigen gemeinschaftlichen Unternehmungen bereit erklären. Ist es etwa eine Schande oder ein Verbrechen, dem Unglück abzuhelfen? Schande genug, daß man es so lange geglaubt. Schande, daß man nur der Poesie des Lebens öffentliche Altäre errichtete und jede Bewegung des Mitleids, gleich einer inneren Gemeinheit, zu verdecken suchte. Aber ach, was gibt es für lahme Seelen, die verdorbenen gar nicht gerechnet! Von dem Gedanken einer gemeinschaftlichen Bewegung werden sie gar nicht erfaßt. Bedürfte es denn mehr, als eines Anfangs, mehr als zum Guten bereitwillige Menschen, um auch über die Mittel zu gebieten? Aber spricht man ihnen von der Allmacht des menschlichen Geistes, sind sie fähig, naiv ungezogen zu erwiedern: „Nun so erschaffe denn die Mittel!“ Als ob diese Allmacht im Ich bestände und nicht im Ich und Du!
Socialismus, welcher den Menschen zur Aufgabe hat, ist auch wieder mit dem Menschen selbst zu vergleichen. Der Mensch sorgt zunächst für die Erreichung und Sicherung der ersten Lebenselemente, ohne darum diese als die höchste Lebensaufgabe zu betrachten. Je gesicherter er von dieser Seite ist, desto freier sind seine Bewegungen, desto unabhängiger sein Geist, desto sicherer sein Herz. Erst wenn er die nächsten, unabwendbaren Lebensbedingungen erfüllt sieht, tritt er in die Reihe ächt menschlicher Wesen; erst von hier aus kann er seinem Geist, seinem Herzen wahrhaft genügen. Die Tugend, die Freundschaft, die Liebe; Edelsinn, Schönheit, Sittlichkeit, kurz alle Forderungen der Aesthetik, werden jetzt erst in ihrer wahren Gestalt erscheinen. Von nun an beginnt erst seine Menschenwürde, während zuvor nur Nothwendigkeit, Täuschung, blinder Trieb ihn bestimmte, ihn bestimmen mußte. Der Löwe ist großmütig und blutgierig. Weiß der Mensch seinen Nebenmenschen ohne jene Sorgen, welche nicht Tugend, nicht Kraft und Mut zu besiegen vermag, ist er selbst dieser Sorgen überhoben, dann beginnt sein freier Entschluss.
Das ist es, was der Socialismus Arbeit und Genuss nennt und mit Recht als das einzige wirkliche Eigenthum bezeichnet. Nur was ich freiwillig, im höchsten Sinne des Worts freiwillig tue, ist meine Arbeit, wie es zugleich mein einziger wahrer Genuß ist. Eine Idee, der ich mich hingebe, mag sie mich beglücken oder vernichten, ist meine Arbeit und mein Genuss.
Welche Lebensverhältnisse sind mehr an die eherne Bande des Vorurtheils geknüpft als die weiblichen! Welche sind, wie sie, willkührlicher Deutung unterworfen! Welche Verwirrung der Begriffe, welche Unmasse von Meinungen, welche festgefahrene Ideen, welche Gleichgültigkeit gegen das Ursprüngliche, welche Hartnäckigkeit im Bestehenden, welcher Fanatismus für‘s Gemachte! Das große Räthsel „Mensch“ ist gelöst, aber das Weib ist nicht darin aufgegangen. Wollte man doch mehr bei dem Weber als bei dem Färber nach der Qualität eines Stoffes fragen. Wollte man doch erst das Urtehil der Frau über sich selbst abwarten und darnach das Bestehende modificiren. Was man dem Liberalen so mit Unrecht zum Vorwurf machte, gilt auch von der Frau. Nur der weiß, wo ihn der Schuh drückt, den er drückt. Aber so weit sind noch nicht. Nur in freien Verhältnissen kann das Gefühl der Unabhängigkeit Wurzel fassen, und nur aus diesem Gefühl kann das Selbstbewußtsein wachsen, wodurch man zu einem unbefangenen Urtheil über sich selbst gelangt. Die innere Freiheit, die der Mann erreicht hat, fehlt dem Weibe noch gänzlich. Wohl hat man recht zu sagen: das Weib kann nur mit dem Mann frei werden; denn nur wenn die Flamme frei nach oben streben kann, verzehrt sie nicht mehr, was sie enge umgibt. Aber so ist auch seine Freiheit durch die ihre bedingt.
Ich kann nicht umhin, bei denjenigen, welche die Möglichkeit ihrer Freiheit bezweifeln, das Erkennen derselben wie das Erfassen der weiblichen Natur zu bezweifeln. Sie forschen im ganzen Dasein eine unbedingt freie Stellung des Menschen zu finden, aber sie begreifen im eigentlichsten Sinn nur den Mann darunter; es bleibt immer noch ein Fäserchen Unfreiheit, an welchem die Frau hängt. Sie halten den Menschen zu Gott und Welt als forderndes und berechtigtes Wesen und können sich doch nicht enthalten, den Mann der Frau als freiwilligen Gnadenspender gegenüber zu stellen.
Ich bin mißtrauisch gegen alle Charakteristik der Frauen, die von ihren Antipoden, den Männern, ausgeht, zumal wenn diese, wie so häufig, nur Einen Zug erfaßt haben und diesen überall verfolgen und überall allein finden und gelten lassen wollen. Es ist oft viel Wahres daran und ebenso viel Unwahres. Es fehlt das tiefere Verständnis der weiblichen Seele. Das Höchste, wozu sich die Mehrzahl erhebt, ist zu Lessings Ausspruch: „Als Gott das Weib schuf, nahm er den Ton zu fein.“ Wenn sie auch das Leben zu rauh finden für die Frau, so suchen sie dennoch den Fehler in ihr, die nun einmal der Welt d. h. ihren Anforderungen nicht entspricht. So gerecht sind sie nicht, zuzugeben, daß es ein Leben geben könne, das schöner und geeigneter für das Weib sein würde, ohne zu fürchten, ihrer männlichen Natur zu nahe zu treten. Was sie so gerne für männlich erklären, ist doch nur das weltzertrümmernde, keineswegs das weltbeglückende Princip. Sie dürften sich ein Beispiel an der Natur nehmen, die durchaus nicht ohnmächtig und verweichlicht hinter dem Ofen brütet, noch in Theegedanken verflacht, noch in Toilettendüften sich auflöst, noch irgend eine Gestalt annimmt, womit sie die Natur der Frauen bezeichnen. Und doch ist diese Natur dem weiblichen Geschlecht keineswegs feind; wohl aber das Leben, das diese Göttersöhne so alexandrisch zu verherrlichen glauben und das sie doch nur so eroberungsflüchtig zerstören.
Um nur keine Gleichheit zwischen Mann und Frau aufkommen zu lassen, räumt man ihr, aus kluger Vorsicht so gern auch ein kleines Gebiet ein, wie den Kindern ein Ländchen im Garten. Man sagt dann etwa mit Schiller: „Durch Anmuth herrsche und herrschet das Weib“, und versteht unter diesem Herrschen alle diejenigen Gerechtsame, die sich von selbst verstehen. Aus diesem Satz entnimmt die Praxis ungefähr folgende Nutzanwendung: Anmuthig zu sein ist der Frauen Schuldigkeit; Anmuth ist eine Anweisung auf „Sicht“, ohne Anmuth wird die Zahlung eingestellt. Daß man den Frauen so gar keine Rechte zuerkennt, wenn sie nicht erst einen Freibrief mitbringen.
[…] Wo dem Mann als Mensch, wie er auch sei, roh und ungeformt, Achtung gezollt wird, da werden der Frau noch Bedingungen gemacht. Nicht einmal das Weibliche erkennt man als solches an, wenn es nicht den gemachten Forderungen des Mannes entspricht. […] Der Frau fehlt es schon als Kind an der rechten Liebe; schon als Kind empfängt sie die verderblichen Eindrücke willkührlicher Forderungen. Sie, die nur der Menge gefällt wenn sie schön ist, empfindet schon frühe den Einfluss dieser Ansprüche: allen ihren Eigenschaften werden die Forderungen des willkührlich Schönen gestellt, und als Bedingung der Anerkennung betrachtet. Der Mann kann den vollsten Beifall des Mannes finden, er mag dem weiblichen Geschlecht gefallen oder nicht, die Frau findet weder bei sich, noch bei dem Mann Anerkennung, wenn sie den männlichen Anforderungen nicht entspricht. Nennen wir das Kind bei seinem Namen. Der Mann erkennt die Frau niemals als um ihretwillen geschaffen, und gestattet ihr darum keine freie Entwicklung, keine Besonderheit, kein freies Ziel ihrer eigenen Natur. Wenn er sie lieben kann, hat sie alle Bedingungen erfüllt, wenn er sie nicht liebt, verliert sie alle Rechte und somit alle Anerkennung.
Das ganze Leben steht der Frau feindlich gegenüber, und es erfordert nicht nur moralischen Mut, es gehört Begeisterung für eine uns belebende Idee dazu, um allen Hemmnissen entgegenzutreten, welche in unsren Tagen Jedem, insbesondere aber einer Frau auf diesem Wege begegnen müssen. […] Und auch nur Dieser wird gerecht sein gegen eine Frau, welche der mahnenden Stimme Ueberzeugung nicht länger zu widerstehen vermag. –
Seit der frühsten Jugend schien mir das Dasein nur eine Qual; ich sah nichts darin als rohe, unzubändigende Triebe, die sich blind bekämpften. Das Leben widerte mich an, und nur der Tod schien mir für alle Erlösung.- Finster und in mich gekehrt scheute ich den Umgang der Menschen, die ich für besser hielt als mich, weil sie heiterer, sorgloser waren. Und ich gestehe, derselbe Unwille, den ich gegen die Religion empfand, welche ich als die Hauptursache aller Verfinsterung betrachtete, denselben bitteren Groll nährte ich gegen das männliche Geschlecht, in welchem ich nur den Unterdrücker des leiblichen sah. Weiterlesen
Allmählich erwachte das Bewußtsen der Wahrheit in mir; ich forschte nach dem Zusammenhang der Dinge und erkannte wie die ganze Menschheit bisher in einem rohen, bewußtlosen Drängen nach einem unbekannten Ziel begriffen, wie sie in jedem Verhältniß sich selbst anfeindete, und wie nur List oder Gewalt einen kurzen Sieg davontrug; ich begriff wie vor allem das weibliche Geschlecht nothwendig so lange verkannt und unterdrückt bleiben mußte, indem das weibliche Wesen nur in wohlgeordneten, nur in wahrhaft sittlichen Zuständen gedeihen kann, und nur dann erst mehr als zufällige und äußere Anerkennung finden, nur dann erst einen höheren Beruf erfassen wird – wenn das Geistige im Menschen den Sieg errungen hat.
Alle Religionen des Alterthums haben das Weib ausgeschlossen; alle haben das sittliche Prinzip der Gesellschaft verkannt; alle Religionen wurden daher von einer anderen mit Krieg und Mord verdrängt. – Alle gesellschaftlichen Einrichtungen haben unbedingt das weibliche Wesen dem männlichen nachgesetzt; alle gesellschaftlichen Einrichtungen wurden durch barbarische Revolutionen gestürzt.-
Wir sehn einer neuen Entwicklung entgegen, der umfassendsten, welche je die Gesellschaft neu gestaltete. Alle Teile derselben harren einer Umgestaltung. Welche Zukunft blüht dem weiblichen Geschlecht, dessen Eigenthümlichkeit noch nie in ihrer wahren Bedeutung für die Gesellschaft erkannt wurde?
Nicht eher wird die Menschheit einer harmonischen Fortentwicklung fähig werden, nicht eher werden jene rohen Triebe sich läutern und edleren Empfindungen Raum geben, bis man allen Theilen der Gesellschaft das Recht gestattet, sich auszusprechen, bis man auf alle Forderungen hört, und alle gegen einander abwägt!
Doch die Zeit des Prophezeihens, wie die Zeit schweigender Gleichgültigkeit gegen eigne Berechtigung ist vorüber. Was Anerkennung verlangt, muß sich durch die That derselben würdig erweisen.
Ich betrachte mein heutiges Erscheinen in diesem Kreise, so unbedeutend es auch in diesem Augenblick sein mag, als eine That. – Zum Erstenmal spricht eine Frau sich öffentlich über das aus, was sie unter Gewissensfreiheit versteht; sie geht mit einem Beispiel voran, das ihr die Anfeindung engherziger und gleißnerischer Naturen zuziehn wird.- Doch ich gestehe, mir meines moralischen Werthes zu deutlich bewußt zu sein, um solche fromme Hornissen zu fürchten.
Der Entschluß nur meiner Ueberzeugung zu leben und ihr jedes Opfer das sie begehrt, zu bringen, ist nicht der Entschluß eines Augenblicks, nicht der einer flüchtigen Erhebung.
Der Kaiser aus dem Schlaf erwacht,
Italien steht in Flammen!
Galizien! Ungarn! Schlacht auf Schlacht!
Alt-Oestreich stürzt zusammen!
Der Metternich kehrt nicht zurück,
Der langgeschweifte Drache,
Selbst Oestreich spürt die Republik,
Es keimt im Volk die Rache!
Der König im Gebetbuch liest,
Die Völker zu beglücken,
Vor seinem Schlosse man erschießt,
Das Volk derweil‘ in Stücken.
Und hätt von deutscher Republik
Kein Preuße noch geträumet,
Hoch auf aus diesem Bürgerglück
Die Republik nun schäumet!
Den Majestäten sei’s gesagt,
Die sich dem Schlaf entraffen:
In ganz Europa hat’s getagt,
Die Majestät geht schlafen.
Und wär die deutsche Republik
Am Himmel festgeschmiedet,
Entreißen würd‘ sich Völkerglück
Dem Himmel, der’s verbietet!
Der alte Bund prophetisch zu uns spricht:
„‘Die Weltgeschichte ist das Weltgericht!‘
Zurückgeschaut auf die Demokratie!
Sie führt zur Knechtschaft, führt zur Anarchie.
So war’s in Rom, so war’s in Griechenland!
Fragt die Geschichte; es ist weltbekannt:
Das Volk ist dumm, mißbrauchet die Gewalten,
Die Klugen müssen es im Zaume halten.“
So spricht der Bund, er murmelt nur hm! hm!
Darauf alsbald secundum ordinem:
Die Klugen alle tief sich vor ihm neigen,
Die dummen Völker hören, sehn – und schweigen.
[…]
Ihr Pfaffen, Jesuiten, Professoren,
Ihr Söldner alle, die der Bund erkoren,
Gesetzesseelen, Schergen, Rechtsverdreher,
Moral- und Tugend-Polizei-Erspäher,
Finanzminister, Börsenspekulanten,
Kurz all‘ des alten Raubstaats Praktikanten:
Die Weltgeschichte ist Weltgericht!
Sie hat entlarvt das Sündenangesicht.
Der alte Rechtsstaat war die Anarchie,
Nur vorwärts schauet die Demokratie.
Vorbei ist’s mit des alten Bund’s hm! hm!
Es gibt ein neu secundum ordinem;
Das dumme Volk, nicht mehr im Zaum zu halten,
Es kennt nunmehr und brauchet die Gewalten.
Volkstümlich nennt heut‘ Alles sich,
Charibdis wie die Scylla.
Entgehest du dem Metternich,
Fällst in die Camarilla.
Volkstümlich wird nun jeder Thron,
Volkstümlich selbst die Reaction.
Sonst fing den Lump die Polizei,
Nun fängt die Büttelgarde
Die Demokratenlumperei,
Kraft ihrer Volksstandarte,
Volkstümlich ist die Wühlerei,
Volkstümlich auch die Polizei.
Persönlich frei! – Ein schön‘ Gedicht –
In Deutschland und in Preußen,
Doch reimt’s euch Redacteure nicht
Die man nicht aus kann weisen.
Volkstümlich ist, was preußische spricht.
„Das Recht hat keinen Datum nicht.“
Es amnestirt das Parlament
Die fürstlichen Kanonen,
Doch wer die Republik nur nennt
„Beleidigt die Nationen.“
Volkstümlich sind die Staatsverträg‘,
Volkstümlich auch das Privilig‘.
Zum Grundrecht kommt das Faustrecht nun,
Handgreiflich nur für Preußen,
Grundrechtlich darf der Volkstribun
Volkstümlich nur beweisen.
Volkstümlich ist das Parlament,
Das seine „Rechte“ gründlich kennt.
I. Die Ehe
Ehe ist die Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts, die innigste Verbindung von Mann und Weib. Die Verbindung zweier Wesen beruht auf der Anziehungskraft. Die menschliche Anziehungskraft nennen wir Liebe; Liebe ist demnach die Grundbedingung der Ehe, da sie die allein wirkende Ursache ist. […]
Nun fragen wir, wenn die Liebe Bedingung der Ehe ist, und Glückseligkeit der Zweck des Lebens, also vor Allem auch der der Ehe, was ist die Ursache der Nichterfüllung Beider? Ist das Wesen der Liebe nicht stark genug, um den sittlichen Anforderungen dieses Glückes zu entsprechen, oder nicht entwickelt genug, um die Schranken, welche der wahren Ehen entgegenstehen, zu beseitigen? Weshalb sehen wir mehr Ehen, welche der Zufall, der äußere Zwang schließt, und so wenige, welche auf einer inneren Notwendigkeit beruhen? Mit einem Wort, warum giebt es so viel unglückliche und so wenig, ja beinahe keine glücklichen Ehen?
Wir glauben diese Frage kurz beantworten zu können: die Ursache ist die ökonomische und politische Abhängigkeit des Weibes. Weiterlesen
II. Die Liebe
[…] Die Nichtachtung des Weibes, ihre gesellschaftliche Unterdrückung, hängt aufs engste mit der Nichtachtung und Unterdrückung der Sinne zusammen. Die Barbarei, welche das Weib zum Eigenthum des Mannes machte, ließ nur diese einzige Eigenschaft, nur das Weib im Weibe erkennen; dieses Eigenthumsverhältniß ließ die menschliche Natur des Weibes nicht in einer dem Manne entgegengesetzten Erscheinung zur Geltung gelangen. Darum blieb das Weib Sklavin mit allen Eigenschaften einer unterdrückten Menschlichkeit; darum blieb die Liebe Monopol des Mannes und die Ehe das Privilegium der Begüterten, und darum tragen Weib, Ehe und Liebe das Sklavenbrandmal.
III. Die Treue
Die Treue ist eine nothwendige Bedingung zur menschlichen Veredelung. Die nur sinnliche Liebe ist einem steten Wechsel unterworfen; allein da die geistige Liebe zur Entwicklung des Menschen durchaus erforderlich ist und die beiden Geschlechter nicht anders geistig auf einander einwirken können, als durch einen andauernden Austausch ihrer Eigenthümlichkeit, so ist die Treue eine sittliche Nothwendigkeit. Diese Nothwendigkeit darf sich aber niemals auf Zwang stützen, niemals zur Vorschrift werden, indem sie aus der menschlichen Natur von selbst hervorgeht. „Der Staat machte aus der Treue eine Pflicht“, wie die Menschen überhaupt Alles, worin sie eine Wahrheit fanden, zum Dogma machten, statt es als Ideal aufzufassen. Das Ideal ist niemals gleich dem Dogma bindend, niemals die Eigenthümlichkeit unterdrückend, denn gleich wie die Ehe nur durch die Liebe ihr Ideal erreicht, so kann auch Treue nicht ohne Liebe bestehen. Wo aber Liebe ist, da ist auch Treue; Liebe und Treue ist eins und dasselbe. Die Treue als Ideal ist darum nichts weniger als eine Vorschrift, sondern eine der menschlichen Natur entnommene Wahrheit.
Sobald der Staat seine Einmischung in die Schließung und Trennung der Ehe aufgegeben hat, wird es zweierlei Arten von Ehen geben: beständige und wechselnde. Wir glauben durchaus nicht, daß selbst bei völlig freier Wahl alle Ehen beständig sein werden; allein wenn die Wahl so frei und ungebunden ist wie die unserer Freunde, dann ergiebt sich von selbst, daß die Zahl der beständigen Ehen groß sein wird, und die wechselnden oder unbeständigen jedenfalls ihrer Natur entsprechender als die jetzigen, indem sie mindestens mit der Ueberzeugung der Liebe geknüpft sein werden. Die Untreue muß nothwendig mit der Zeit ganz verschwinden, und nur in der Jugend, ehe das Herz zu Verstand gekommen ist, wird es bestandlose Ehen geben. Das Herz wird aber alsdann nicht mehr wie jetzt sein ganzes Leben hindurch eine Uebereilung, einen Irrthum büßen müssen. […]
IV. Das politische Verhältniß der Ehe
[…] Fragen wir nach den Ursachen dieser Einmischung, dann finden wir alle in dem ökonomischen Gesichtspunkt vereinigt, hervorgegangen aus dem uralten Vorrechte des Besitzes und der Gewalt, welchem das Bestreben, bevorrechtigte Personen, Klassen und privilegirte Stellungen zu erhalten und zu beschützen, folgte. Die politische Stellung des Mannes dem Weibe gegenüber ist die des Patriziers zum Plebejer, des Freien zum Sklaven. […]
Entfernen wir uns mit tiefer Indignation von dieser staatlichen Kloake. Aber lernen wir aus diesen unheiligen Zeichen, daß wir noch im Zustand der Barbarei leben, und ersehen wir daraus, wie das arme, erdrückte Weib auch hier wieder die ganze Schmach einer unsittlichen Politik tragen muß; bedenken wir, daß solche Ehescheidungsprozesse stets das Gefühl und meist die Ehre des Weibes verletzen und in vielen Fällen vernichten; bedenken wir, daß die Brutalität, die Gemeinheit des Mannes die niederträchtigsten Beschuldigungen auf das Weib zu häufen fähig ist und daß die rohe, gemeine Moral des Publikums stets geneigt ist, das unglückliche, verfolgte Weib vollends zu steinigen.
Die Ehescheidungsprozesse sind die bündigsten Belege für die Nothwendigkeit der Betheiligung des weiblichen Geschlechts an den sie betreffenden Rechts- und Sittenverträgen. Wie können die Männer allein über ein so durchaus gemischtes Verhältniß urtheilen und entscheiden? Beides muß durchaus einseitig ausfallen. […]
V. Die hohe Bedeutung der Liebe und ihr Einfluß auf die menschliche Entwicklung
[…] Es läßt sich gar nicht verkennen, daß der Polizeistaat die Liebe als ein rohes Naturprodukt betrachtet, welches nur die Ehe in ihrer gemeinsten Erscheinung ist. Dies ergiebt sich daraus, daß er sie denselben Gesetzen unterwirft, wie eine Handelswaare, und die Frau als untrennbare Verkäuferin derselben mit in die Handelsbedingungen aufnimmt, sie doppelt straft, wenn sie den Vertrag bricht usw. […]
VI. Die ökonomische Abhängigkeit
[…] Die ökonomische Befreiung des Weibes wird den segensreichsten Einfluß auf die neue Gestaltung des Lebens haben, dadurch allein wird eine der Kultur und Zivilisation entsprechende Sittlichkeit im engern und weitern Sinn erreicht werden können. Wir behaupten, daß die größten Opfer, diesem Zweck gebracht, nur Saatkörner gegen Fruchtfelder sind. Von der Befreiung des Weibes hängt die Befreiung des Lebens ab, denn gerade, daß die ökonomische Selbständigkeit der Frauen größere Schwierigkeiten verursacht, gerade daß sie größere Anforderungen macht, beweist, daß hier die größten Mißstände zu beseitigen sind. Und geht man einmal von dem Recht und der Nothwendigkeit persönlicher Freiheit aus, dann muß, wie bei einem kranken Körper, der am meisten leidende Theil zuerst geheilt werden. […]
X. Das häusliche Leben
Wie der Geist aus allen Verhältnissen entschwunden und in ein mechanisches Getändel ausgelaufen ist, zeigen alle unsre Beschäftigungen, vor allem die der Frauen und des häuslichen Lebens. Das raffinirte Häkeln, Stricken und Sticken der Frauen ist dieselbe geistlose Ausartung der häuslichen Beschäftigungen, wie das raffinirte mechanische Getändel der Klavier- und Violinvirtuosen, der Bravoursänger usw. Es fehlt überall die innere Nothwendigkeit, die schöpferische Triebkraft. […]
Zu was treibt sich die ganze eine Hälfte der Menschheit in dieser Tretmühle herum? Um die weibliche Bestimmung zu erfüllen, d. h. um den Kulminationspunkt des geschäftigen Nichtstuns zu erreichen, um die Zwecklosigkeit und Zweckwidrigkeit aller Privatthätigkeit auf die Spitze zu treiben.
Zur Führung eines Haushaltes gehört dreierlei, erstens, daß man einen Haushalt besitzt, zweitens, die Nothwendigkeit und drittens, die Geschicklichkeit, ihn zu führen. Aber wir fragen: besitzen Alle einen Haushalt, und verstehen Alle einen solchen zu führen? Ist es vernünftig, den Menschen zu einem bestimmten Zweck zu erziehen, den er vielleicht nie erreicht, oder wenn dies, selten in der Weise, wie das Verhältniß, worin und wozu er erzogen wurde? Wir fragen ferner, ist es jeder Eigenthümlichkeit entsprechend, ihren Neigungen und Fähigkeiten gemäß einen Haushalt zu führen? Wir sind weit entfernt, Diejenigen gering zu schätzen, die mit Vorliebe dergleichen Geschäfte verrichten; wir tadeln nicht die Geschäfte des Hauswesens, sondern den Privathaushalt mit seinen zahllosen Inkonvenienzen.
Da wir sehen, daß weder das Hauswesen für die Frauen, noch die Frauen für das Hauswesen ausreichen, da sie auch zu andern Dingen befähigt und geneigt sind, würde es nicht ersprießlicher sein, sie auch zu andern Dingen zu erziehen, ihrer Thätigkeit theils einen größern, theils einen entsprechenderen Wirkungskreis zu erschaffen? Aber Nichts für sie zu errichten und dann sagen, es giebt Nichts weiter für sie, sie zu Nichts weiter zu erziehen und dann zu sagen, „das ist ihre Bestimmung“, heißt dies nicht voraus bestimmen?
Die Hausfrau ist in den meisten Fällen Nichts, als eine vornehme Magd, und der Mann das Lastthier, das mit der Ehe einen Berg von Sorgen auf sich ladet. […]
Betrachten wir doch diese gepriesene Häuslichkeit etwas näher. „Das verkochte, verwaschene und verbügelte Leben der Frauen ließe, wie Jean Paul sagt, daran zweifeln, ob die Frauen eine Seele hätten, wenn sie nicht liebten.“ Aber hat denn diese Liebe nicht auch eine verkochte, verwaschne und verbügelte Seele, oder schlimmer noch eine roman- und theeverwässerte? Sollte man an die Gedanken und Erfindungen des 19. Jahrhunderts glauben, beim Anblick aller der häuslichen Plackereien, dieses spindelhaften Umdrehens um sich selbst, gebannt in den engsten Kreis. Und „wie heute, so morgen.“ Kann bei diesem zeittödtenden Einerlei ein erhebender Gedanke die Seele durchdringen; bleibt für das Interesse der Gesammtheit, für die Erreichung höherer Zwecke, für die Kultur des Herzens, für die Entwicklung der Seelenkräfte noch Zeit, Neigung und Gelegenheit; erschöpfen sich nicht alle Kräfte in der Befriedigung der steten Anforderungen und Bedürfnisse des Augenblicks?
Die Frau müßte ein Genie sein, um halbwegs den Anforderungen zu entsprechen, die ihre seltsame Stellung an sie macht. Ihre Stellung ist zusammengesetzt aus mittelalterlichen Spinnrädern und modernen Nippstischchen. Sie soll haushälterisch sein und die liebenswürdige Wirthin machen, die Dienstboten beaufsichtigen und die Gesellschaft besuchen, die Kinder waschen und den Gatten unterhalten, die Kinder erziehen und die Kinder bekommen, kurz sie muß das Ideal einer Gattin, Mutter, Hausfrau und Gesellschafterin sein, Alles können und Nichts wollen, Alles leisten und Nichts brauchen; tugendhaft, liebenswürdig, gebildet, bescheiden, einfach usw. sein, ein Genie in Leistungen und ein Automat im Willen. Denn wenn ihr eine dieser Eigenschaften fehlt, ist es ein empfindlicher Fehler, der nothwendig zu Zwiespalt und Mißstand führen muß. Ihre abhängige Lage und die ebenso beengte und bedrückte Stellung des Mannes erfordert in der That gebieterisch alle diese Eigenschaften. Und nun urtheile man, was von einem häuslichen Glück, vom Familienleben zu erwarten ist, das diese Bedingungen stellt.
Man will die sittliche Natur fördern, und man verdammt eine Hälfte der Menschheit zur Dienerin der sinnlichen Natur. Was ist diese Häuslichkeit anders, als ein stetes Abmühen für die niedersten Bedürfnisse. […]
Die Beschränkung der weiblichen Thätigkeit auf den Haushalt hemmt die Entwicklung des Lebens im höchsten Grade. Welche Kenntnisse würden sich die Frauen in allen Fächern aneignen können, wenn sie statt am eignen Heerd, wie heute, so morgen, zu sieden und zu braten, an großen gemeinschaftlichen Anstalten sich betheiligten, wo alles mit Kunst und wissenschaftlichen Hilfsmitteln betrieben würde. Und würden sich hierbei nicht die verschiedensten Fähigkeiten betheiligen und zugleich ihre ökonomische Unabhängigkeit sichern können? Solche Anstalten werden die Nothwendigkeit und die Kulturmittel in nächster Zeit herbeiführen. Aber nicht eher wird die Nothwendigkeit und ihr Gewinn allgemein erkannt werden, bis sie der Zufall, d. h. die Noth hervorrief. Und nicht eher wird man das jetzige Hauswesen verdammen, nicht eher die Bestimmung der Frau von dieser Tretmühle freisprechen, nicht eher eine wahre Häuslichkeit, d. h. eine behagliche Existenz zu Hause und ein gemüthliches Familienleben erreichen, bis diese weibliche Galeerensträflingsanstalt als Folge freibeweglicher, gesellschaftlicher Einrichtungen verbannt ist.
Es wird in neuester Zeit an so manchen Verhältnissen gerüttelt, so manches Unrecht beseitigt, so mancher Unsinn und so manche Herkömmlichkeit abgeschafft; denn man ist überzeugt, daß ein tausendjähriges Unrecht noch keinen Augenblick recht, tausendjähriger Unsinn noch nie vernünftig gewesen ist und bindend sein kann, wenn sie für unzweckmäßig und ungerecht gehalten werden muß.
So wird von dem Parlamente an einem schon längst gefühlten Bedürfniß, nämlich besseren Gesetzen gearbeitet und die alten, welche nicht mehr genügen, abgeschafft. Ein einfaches, allgemein verständliches Gesetzbuch ist eine herrliche Gabe Gottes, wenn es dem Boden der Gerechtigkeit und Menschenliebe entsprossen ist. Ein solches Gesetzbuch wäre doch wahrlich das würdigste und zweckmäßigste Oberhaupt des deutschen Volkes, denn es ist gerecht gegen Jedermann, hat keine Launen noch Leidenschaften und was das beste ist, es hat nicht fort und fort Gelüste nach Steuern und Abgaben. Weiterlesen
Jedenfalls wäre es ein besseres Oberhaupt als diese zwei, drei oder gar fünfköpfige Mißgeburt, welche Gott sei Dank! leblos blieb.
Indem nun an der Gesetzgebung gearbeitet wird und so manche Wünsche und Bedürfnisse schon befriedigt sind, werfen wir auch einen Blick auf die ehelichen Verhältnisse und fragen: ob nicht auch hier eine Veränderung nöthig sei?
Viele Männer und Väter reden für ihre und ihrer Söhne zukünftige Freiheit, sind aber Stiefväter für ihre Töchter, wenn sie nicht auch für deren Rechte und Freiheiten besorgt sind. Deshalb mögen es die Leser anhören, wenn sich eine Stimme erhebt zugunsten eines Geschlechts, zu welchem unsere Mütter gehören, die uns geboren, zu welchem unsere Töchter gehören, welche verlangen können, daß auch für ihre wie für ihrer Brüder Besserstellung gesorgt wird.
Wohl spricht man viel von Freiheit für Alle, aber man ist gewöhnt, unter dem Wort „Alle“ nur Männer zu verstehen und muß mißtrauisch fragen: Ist auch das weibliche Geschlecht darunter begriffen, oder soll dieses jetzt, wo jeder edle Mensch, nach einer bessern Zukunft strebend, sich gehoben fühlt, soll dies Geschlecht jetzt darben? – Wie! darben? höre ich viele ausrufen. Nimmt es nicht Theil an allen errungenen Gütern? Wohl, und dennoch genießt es nur die Brosamen, die von des reichen Mannes Tische fallen. Es ist den Frauen im Leben ein kleiner Wirkungskreis angewiesen, anscheinend klein und unbedeutend, und doch von großem Einfluß auf das Wohl und Wehe der Menschheit; denn ihnen ist die Kinderwelt anvertraut, sie legen das Fundament zum Leben der künftigen Generation und haben in den Herzen der Kinder einen fruchtbaren Acker, auf den sie säen können, sowohl guten als bösen Samen für die Zukunft.
Fraget aber die Gesetze des Landes, welche Stellung den Frauen in diesem häuslichen Kreise eingeräumt ist, und sie werden uns sagen: Sie leben nach gesetzlichen Bestimmungen gegenüber ihren Männern in einem ehrlosen Zustande, sie sind, wenngleich volljährig und ehrenhaft, unter die Unmündigen und Mundlosen gezählt (Landrecht, Satz 1124); sie sind mundtot im ersten Grade den Verschwendern, die zur Mundtodtigkeit reif sind (Satz 513), gleichgestellt, also bezüglich ihrer Rechte gleich Leibeigenen ein Null und Nichts, wenn sie nicht durch besondere Verträge sich gegen solche Gesetze zu schützen suchen.
Ja selbst diese Verträge können nicht an Gleichstellung reichen, denn das Landrecht sagt Satz 1388: „Kein Vertrag darf die Rechte schmälern, die zu der Gewalt des Mannes über die Person der Frau und Kinder gehören.“ Alle Rechte, welche man den Frauen einräumt, sind nur Scheinrechte, nur ein Schatten von dem Rechte, welches der Mann besitzt. Der Vermählungsakt ist sonach für das Weib nichts als eine Mundtotmachung während der Zeit des ehelichen Lebens, und leider müssen so manche Frauen im Laufe dieser Zeit bitter empfinden, daß nicht der Schutz, sondern der Druck der Gesetze ihnen zu Theil geworden ist.
Kaum hat eine Frau das schwere Werk, die Geburt eines Kindes, vollendet, so nimmt der Mann gesetzlich alle Rechte an dasselbe in Anspruch. Es trägt den Namen des Vaters, denn die Frauen müssen den Namen des Mannes annehmen, haben nicht das Recht, ihren Familiennamen beizubehalten und die Kinder ihres Geschlechts nach ihrem Namen zu nennen; ja es ist ein Kind, das seiner Mutter Namen trägt, ein entehrtes Kind. Eine Frau, welche durch unwürdige Handlungen eine Ehescheidung herbeigeführt hat, verliert bei ohnehin geschärfter Strafe (Satz 298) noch den Namen des Mannes (Satz 299). Sie muß also den Namen ihres Vaters schänden in diesem Falle. Wie aber, wenn sich an den Namen des Mannes solche Handlungen knüpfen, welche eine Ehescheidung zur Folge haben, wer erlöst dann die Frau von dem Uebel eines schlechten und gebrandmarkten Mannes? Zu was eigentlich dies Alles? Man lasse den Frauen ihren Familiennamen, verbunden mit dem Recht, die Kinder ihres Geschlechtes nach ihrem Namen zu nennen, und den Männern ihre Titel. Nach dem Grundrecht Artikel 2 Seite 7 sind alle Titel, welche nicht mit dem Amte verbunden sind, abgeschafft. Es haben die Frauen kein Amt, also gebühren ihnen auch keine Titel.
Könnte nicht jede Familie, sowie sie aus zwei Geschlechtern, oft aus zwei Religionsbekenntnissen besteht, jedes Geschlecht seinen besonderen Familiennamen, die Söhne den des Vaters, die Töchter den der Mutter tragen? Könnte es nicht jedem Vater besser gefallen, wenn seine Tochter den Namen seiner Frau fortbehält, als daß sie sich nach einem vielleicht sehr mißliebigen Tochtermann nennen muß und er noch obendrein Gefahr läuft, seinen Namen geschändet zu sehen, wenn seine Tochter, nachdem sie dem Elternhause entlassen ist, durch unwürdige Handlungen eine Ehescheidung herbeiführen müßte? Die gesetzlichen Bestimmungen haben freilich gesorgt, daß der Männer Name nicht so bald der Entehrung preisgegeben ist; es ist denselben vieles erlaubt, wofür die Frauen hart gestraft werden. Wißt Ihr denn, Ihr lieben Frauen, daß, indem Ihr Euch Treue von Euren Männern geschworen glaubt am Altare, das Gesetz hohnlachend hinter Eurem Rücken sie derselben entbindet? denn das Gesetz verbietet ihnen nur, im eigenen Hause oder in der Nähe desselben eine Hure (Konkubine) zu halten (Satz 230). Dazu ist noch die Nachfrage nach dem Vater eines unehelichen Kindes verboten (Satz 340) und somit das Ruhekissen der Sünde recht einladend aufgelockert. Nur schade, daß das Gewissen, dieser Engel des Herrn, allen Menschen gesandt, sich mit strafendem Ernste dazwischen stellt und den Sündern zuruft: „Die Hurer und Ehebrecher wird Gott richten.“
Das Kind folgt der Religion des Vaters, obgleich es die Mutter ist, welche demselben durch Erziehung die ersten Begriffe von Religion beibringen soll, an deren Hand es zuerst zur Kirche geführt wird. – Der Vater übt während der Ehe alle elterliche Gewalt (Satz 373). Durch diesen Satz ist alle mütterliche Gewalt während dieser Zeit aufgehoben, und alle sogenannten Rechte lösen sich in ihr Nichts auf. – Nur mit des Vaters Erlaubnis darf ein Kind das Elternhaus verlassen (Satz 374); nur ein Vater hat das Recht, ein Kind bürgerlich strafen zu lassen (Satz 375) und die Zeit der Einsperrung zu bestimmen (Satz 379).
Es ist demnach ein denkbarer Fall, daß ein böswilliger Eheherr mit seinem ungeratenen Kinde gemeinschaftliche Sache machen kann, seine Frau zu quälen. – Zwar erlaubt man einer Witwe, in Form eines Ansuchens, ihr mißratenes Kind einsperren zu lassen, jedoch nur unter Mitwirkung zweier Anverwandten des verstorbenen Mannes (Satz 381). Traut man dem Mutterherzen mehr Härte als dem Vaterherzen zu? Ist überhaupt die Entfernung aller mütterlichen Gewalt nicht eine schnöde Ungerechtigkeit, eine unwürdige Herabsetzung der Mutter gegenüber ihren Kindern, besonders in Fällen, wo die Frau achtbar, der Mann dagegen darlos ist? Warum sind Blutverwandte weiblichen Geschlechts (als Schwestern) im Familienrate, also in Familienangelegenheiten, nicht zulässig und den angeheirateten männlichen Verwandten nachgestellt. (Satz 408 und 442.) – Bei Heiraten der Kinder geäugt die Einwilligung des Vaters, wenn die Eltern verschiedener Meinung sind (Satz 148); es ist also völlig gleichgültig, ob die Mutter einwilligt oder nicht. Bei Lebzeiten des Vaters hat die Mutter nie das Recht, Heiratsansprüche gegen eines ihrer Kinder zu tun (Satz 143).
Eine Frau hat nicht Stimmrecht bei Veränderung des Wohnsitzes (Satz 214), selbst nicht bei solchen Verhältnissen, wo die Existenz aus gemeinschaftlichem Grundeigentum gezogen wird. Sie hat nicht das Recht, vor Gericht zu stehen, ohne Ermächtigung des Mannes (Satz 215), Eheklagen ausgenommen; hat nicht das Recht, selbst bei Güterabsonderung, ihr Eigentum zu verändern, noch zu verkaufen, ohne Bewilligung des Mannes (Satz 217); darf ebenso wenig eine ihrer Person zufallende, auch nur kleine Erbschaft gültig in Empfang nehmen (Satz 776). Es wirkt selbst die Gewalt des Mannes noch nach dessen Tode fort, indem derselbe (Satz 391) das Recht hat, bei Lebenszeiten seiner Frau seinen unmündigen Kindern einen Vormund beizuordnen und die Handlungen zu bestimmen, welche seine Frau allein vornehmen darf. Nicht so die Frau, wenn sie gleichwohl einsieht, daß sie ihre unmündigen Kinder in den Händen eines leichtsinnigen Vaters zurückläßt. Ja selbst von einem an Leib und Ehre gestraften, von ihr getrennten Ehemann muß sie sich noch bevormunden lassen, einerlei ob sie großjährig und ehrenhaft ist oder nicht (Satz 221). Eine Frau kann sich zwar von der Behörde ermächtigen lassen, allein es hängt dann von den Launen des Richters ab, ob sie Herr ihres Eigentums sein darf oder nicht. […]
Ihr Frauen seid verpflichtet, allenthalben mitzuleiden, zu dulden und auszuhalten; es ist eine heilige Pflicht, folget ihr gerne, aber fraget auch nach Euren Rechten, oder wollt Ihr, als des deutschen Michels würdige Schwestern, zusehen, wie sich der Nacken so mancher Frau beugen muß unter den Streichen ihres gewaltigen Eheherrn? Ihr, die Ihr das Glück habt, mit gerechten und liebevollen Gatten verbunden zu sein; die Ihr in Gemeinschaft mit denselben in Treue und Liebe wirkt für das Wohl Eurer Kinder wie der Gesamtheit, Ihr bedürfet der menschlichen mangelhaften Gesetze nicht, aber vergesset nicht, daß viele Eurer unglücklichen Schwestern, gekettet an tyrannische, verschwenderische und oft sittenlose Männer, unter dem Drucke der Gesetze vielfach leiden müssen. Laßt Euch nicht irremachen durch das Gespötte so vieler, welche die Emanzipation der Frauen (Befreiung aus sklavischen Verhältnissen) dadurch ins Lächerliche zu ziehen suchen, daß sie weibliche Subjekte als emanzipiert anführen, welche sich bei Trinkgelagen durch Rauchen und Zotenreißen hervortun. Es hat jeder Stand und jedes Geschlecht seine Auswüchse, aber man darf wahrlich das nicht in eine Linie bringen, was achtbare Frauen als heilige Menschenrechte verlangen können.
Fordert durch Petitionen seinerzeit in würdiger Haltung gleiche Berechtigung mit dem Manne im häuslichen Kreise, daß Euch dieser kleine Kreis nicht verkümmert werde, daß man Euch nicht als Leibeigene behandle, sondern daß die gesetzlichen Bestimmungen Euch als freie Menschen betrachten sollen. Es ist genug, daß jeder Tag und jedes Jahr seine eigene Plage hat. Hütet Euch wohl, auf dem Wege der Gnade zu erbetteln, was Euch die Gerechtigkeit nicht versagen kann. Erwartet nichts von den Pietisten; sie werden sich, empört über diese weibliche Anmaßung, auf die harten Aussprüche ihres Lieblingsapostels Paulus berufen, welcher von dem Weibe sklavische Furcht und Untertänigkeit verlangt; Aussprüche, die nie aus dem Munde Jesu, des liebevollen und gerechten Erlösers, ganz besonders für das weibliche Geschlecht, gekommen sind; denn „Furcht ist nicht in der Liebe, sondern die völlige Liebe treibet die Furcht aus, denn die Furcht hat Pein, und wer sich fürchtet, der ist nicht völlig in der Liebe“ (Joh. 4, V. 18).
Wie könnte auch der, der einst das ehebrecherische Weib ihren ehebrecherischen Anklägern gleichstellte, indem er zu diesen sagt: „Wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie“, wie könnte der Aussprüche tun, welche die eine Hälfte der Menschheit den Launen und Leidenschaften der andern Hälfte preisgibt!
Die Grundrechte des deutschen Volks sind bereits entworfen; im Fall ihrer ungeteilten Verwirklichung wird wohl im Laufe der weitern Verhandlungen ein Zweig derselben die ehelichen Verhältnisse berühren, es wird sich dann zeigen, ob die Gerechtigkeit und Nächstenliebe oder die Selbstsucht und Eigenliebe siegen. - Haben die Frauen gleich nirgends Sitz noch Stimme, so können sie doch um so mehr von dem bessern Teil der Männer erwarten, daß sie auch für ihre Besserstellung reden und wirken; sie werden nicht vergessen, daß jeder Mann ein lebendiger Beweis ist, daß eine Frau um ihn gekämpft, gelitten, ja vielleicht ihr Leben zum Opfer gebracht hat. Es wäre darum eine Schmach für alle edeldenkenden Männer, würden sie nicht redlich mithelfen, daß die Frauen auch der beglückenden Freiheit in allen Verhältnissen teilhaftig werden, sonst müßten die Frauen ihre Sklavenkette von Generation zu Generation hinüberschleifen. Gewalt ist ihre Sache nicht, mittelst äußerer Waffen können sie ihre Rechte nicht erringen. Nur allein von der ewigen Gerechtigkeit und Liebe können sie Hülfe erwarten; sie wird auch an ihnen zur Wahrheit werden.
(Auswahl)
Bekannte Geheimnisse, Darmstadt: Carl Wilhelm Leske 1845.
Skizzen und Briefe aus der Gegenwart, Darmstadt: C. W. Leske 1845.
Der Mensch und sein Gott in und außer dem Christenthum. Von einem Weltlichen, Offenbach am Main: G(ustav) André 1846.
Lessing und Feuerbach, oder Auswahl aus G. E. Lessing’s theologischen Schriften nebst Original-Beiträgen und Belegstellen aus L. Feuerbach‘s Wesen des Christenthums, Offenbach am Main: Gustav André 1847.
Vier Zeitfragen. Beantwortet in einer Versammlung des Mannheimer Montag-Vereins. Herausgegeben auf Wunsch vieler Mitglieder des Vereins, Offenbach am Main: Gustav André 1847.
Zur Charakterisirung der nordischen Mythologie im Verhältniß zu anderen Naturreligionen. Eine Skizze, Darmstadt: C. W. Leske 1848.
Brutus-Michel. Zweite vermehrte Auflage, Darmstadt: C. W. Leske 1848.
Wühlerische Gedichte eines Wahrhaftigen, Mannheim: J. Bensheimer 1848.
Soziale Reform. Eine Zeitschrift für Frauen und Männer, Leipzig: Otto Wigand 1849 (als Herausgeberin).
Das Wesen der Ehe. Nebst einigen Aufsätzen über die soziale Reform der Frauen, Leipzig: Otto Wigand 1849.
Boetcher Joeres, Ruth-Ellen: Spirit in Struggle: The Radical Vision of Louise Dittmar (1807-1884), in: Ruth-Ellen Boetcher Joeres / Mary Jo Maynes (Hg.): Out of Line / Ausgefallen: The Paradox of Marginality in the Writings of Nineteenth-Century German Women. Sonderausgabe der Amsterdamer Beiträge zur Neueren Germanistik 28 (1989), S. 279-301.
Bublies-Godau, Birgit: Louise Dittmar (1807-1884). Texte zu 54 revolutionären Frauen und zwei Frauenorganisationen, in: Frauenreferat der Stadt Frankfurt am Main (Hrsg.): Revolutionär:innen. Revolutionäre Frauen und ihr Beitrag zur Demokratiegeschichte. Ausstellung im Frankfurter Römer. Katalog, Frankfurt am Main 2023, S. 12-48.
Caldwell, Peter C: Louise Dittmar. Myth and Marriage, in: Ders.: Love, Death, and Revolution in Central Europe: Ludwig Feuerbach, Moses Hess, Louise Dittmar, Richard Wagner, New York: Palgrave Macmillan 2009, S. 69-94.
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Nagel, Christine: Die Radikaldemokratin Louise Dittmar (1807-1884), in: Helmut Bleiber / Walter Schmidt / Susanne Schötz (Hg.): Akteure eines Umbruchs. Männer und Frauen der Revolution von 1848/49. Bd. 2, Berlin. Fides 2007, S. 49-90.
Nagel, Christine: Louise Dittmar, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv, veröffentlicht am 21. August 2018, bearbeitet 2024.
Schmidt, Agnes: Dittmar, Louise. Schriftstellerin, Journalistin, in: Historischer Verein für Hessen e.V. (Hrsg.): Stadtlexikon Darmstadt.
Vahsen, Mechthilde: Louise Dittmar. Frauenbewegung, in: Bundeszentrale für Politische Bildung, 13.01.2009.
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