CARL VOGT
Abb.: Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv und Grafiksammlung, PORT_00159096_02.
Der 1817 in Gießen geborene Carl Vogt zählte zu den zentralen Führungspersönlichkeiten der republikanischen Linken in der Frankfurter Nationalversammlung. Dennoch ist er vor allem im Ausland weniger als Politiker, sondern als Naturwissenschaftler bekannt. Dies liegt – neben seinen in der Tat zukunftweisenden Errungenschaften als Zoologe – auch an den intensiven Reaktionen, die Vogt mit seinem politischen Engagement provozierte. Vom Beginn der Revolution bis zu den letzten Tagen des Rumpfparlaments kämpfte er unermüdlich für die Republik. Dabei bot er seinen politischen Gegnern häufig wortgewaltig die Stirn und hielt ihnen mit beißendem Zynismus den Spiegel vor. In den Jahren nach der Revolution verwandten einige seiner alten Rivalen deshalb große Mühen darauf, Vogt und seine Leistungen zu desavouieren, wodurch die Erinnerung an ihn jahrzehntelang verzerrt wurde. Der historischen Forschung kommt das Verdienst zu, das Gedenken Vogts seither von dieser üblen Nachrede befreit zu haben. Nichtsdestotrotz bleibt der Umfang der Erinnerung an ihn bis heute hinter dem zurück, was angesichts seines erheblichen Einsatzes in den Revolutionsjahren zu erwarten wäre. Der verleumderische Umgang mit seiner Person hielt Vogt derweil nicht davon ab, sich auch nach der Revolution und seiner Auswanderung weiterhin politisch zu betätigen. Neben seiner ungebrochen erfolgreichen wissenschaftlichen Karriere gelang es ihm, in der Schweiz unter anderem bis zum Mitglied des Nationalrats aufzusteigen. Vogt überlebte die Revolution um fast ein halbes Jahrhundert und starb 1895 in Plainpalais.
Carl Vogt wurde am 5. Juli 1817 in Gießen als Sohn eines Medizinprofessors geboren. In seiner Familie kam er von Kindesbeinen an mit demokratischen Ideen in Berührung.
Vogt begann sein Studium zunächst der Medizin, dann der Chemie in Gießen. Er engagierte sich intensiv in der Studentenbewegung.
Er verhalf einem wegen politischer „Vergehen” verfolgten Studenten zur Flucht aus Gießen und musste deshalb selbst Deutschland verlassen. Er ging in die Schweiz.
Mit einer Dissertation über „Beiträge zur Anatomie der Amphibien” schloss er in Bern seine Promotion im Fach Medizin ab.
Carl Vogt wurde auf den in Gießen neu gegründeten Lehrstuhl für Zoologie berufen.
Vogt nahm am Vorparlament und saß im Fünfzigerausschuss. Anschließend war er Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung.
Dem Rumfparlament diente Vogt als Außenminister; anschließend unterstützte er die Reichsverfassungskampagne, dabei insbesondere die Aufstände in Baden und der Pfalz. Hierfür wurde er aus dem Staatsdienst entlassen und emigrierte in die Schweiz.
Im Jahr 1861 wurde Vogt in der Schweiz eingebürgert, was seine Möglichkeiten zur politischen Partizipation deutlich vergrößerte. Er wurde später unter anderem Mitglied des Großen Rats von Genf und des Schweizer Nationalrats.
Carl Vogt starb am 5. Mai 1895 in Plainpalais.
Frank Engehausen
Ein wichtiger Platz in der Geschichte der frühen Demokratie in Deutschland gebührt dem Gießener Naturwissenschaftler Carl Vogt, auch wenn er als politischer Theoretiker und programmatischer Publizist nicht besonders hervorgetreten ist. Er zählte aber zu der parlamentarischen Führungsriege der republikanischen Linken in der deutschen Nationalversammlung 1848/49. Insbesondere nach dem Tod Robert Blums im November 1848 agierte er als Zentralfigur bei der Formulierung demokratischer Positionen in den kontroversen Debatten über die Ausgestaltung der Reichsverfassung und über die Perspektiven der Arbeit der Nationalversammlung nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. Bei den Bemühungen der Paulskirchenlinken, als Rumpfparlament in Stuttgart Anfang Juni 1849 die Durchsetzung der Reichsverfassung zu forcieren, hatte Vogt eine Schlüsselrolle inne. Vogt zog hierdurch Zorn und Hass nicht nur der konservativen Eliten auf sich, sondern auch des gemäßigten Flügels der Nationalbewegung, der in der Endphase der Revolution im Frühjahr 1849 kapitulierte. In der liberal dominierten Memoirenliteratur der Paulskirche fungierte Vogt, der keine scharfen Wortgefechte scheute, deshalb zumeist als hemmungsloser Demagoge und politischer Schurke. Dieses Zerrbild beeinträchtigte auch die spätere Rezeption Vogts, der seine politische Karriere nach der Revolution in der Schweiz unter ganz anderen Bedingungen fortsetzte. Noch heute fehlt ihm in Deutschland die Anerkennung, die er als prinzipienfester parlamentarischer Frontmann der Demokraten in der Revolution 1848/49 verdienen sollte. Weiterlesen
Carl Vogt wurde am 7. Juli 1817 in der hessischen Universitätsstadt Gießen als Sohn des Medizinprofessors Philipp Friedrich Wilhelm Vogt geboren. Seine Mutter war Louise Follen, die Schwester dreier Burschenschafter; einer von ihnen, Karl Follen hatte den Gießener „Schwarzen“ angehört, einer radikalen Gruppierung der neuen Studentenbewegung, und in Jena einem politisch-aktivistischen Kreis um den Philosophen Jakob Friedrich Fries, zu dem auch der Kotzebue-Attentäter Karl Ludwig Sand zählte. Vogt bewegte sich nicht allein durch seine familiären Bindungen im Milieu des frühvormärzlichen Radikalismus, sondern positionierte sich selbst dort mit dem Beginn seines Studiums in Gießen, das ihn fachlich von der Medizin zur Chemie führte und politisch in die Verbindungen und Kreise, die an die Stelle der verbotenen Burschenschaften getreten waren; Kontakte zu Beteiligten am Frankfurter Wachensturm waren für ihn ebenso selbstverständlich wie die Bekanntschaft mit Georg Büchner.
Vogt gehörte der Verbindung Palatia an, die als Sammelbecken tatsächlicher und vermeintlicher Radikaler in den Fokus behördlicher Ermittlungen geriet, denen sich sein Vater 1834 durch die Annahme eines Rufs an die Universität Bern entzog. Der Sohn blieb zunächst in Gießen, wurde aber, obwohl er nicht zum harten Kern der politischen Aktivisten gehörte, im Folgejahr ebenfalls von Repressionen bedroht, weil er einem polizeilich gesuchten Studenten zur Flucht aus Gießen verhalf; den gleichen Schritt unternahm auch er, als ihm deshalb selbst die Verhaftung drohte. Vogt brachte sich zunächst in Straßburg in Sicherheit und reiste von dort zu seinen Eltern in die Schweiz. In Bern nahm er mangels Alternativen wieder ein Medizinstudium auf, das er 1839 mit der Promotion abschloss. Statt sich als Arzt niederzulassen, betrieb Vogt Anfang der 1840er Jahre breit gefächerte naturwissenschaftliche Studien mit Schwerpunkten auf der Geologie und der Zoologie. Seit 1845 hielt er sich in Frankreich auf, wo er neben seinen Forschungen Kontakte zu frühsozialistischen Kreisen und radikalen deutschen Emigranten knüpfte.
Die Tür zur akademischen Karriere öffnete sich Vogt 1847 mit einem Ruf auf eine neugeschaffene Professur für Zoologie an der Universität Gießen, den er vor allem seinem früheren akademischen Lehrer, dem Chemiker Justus Liebig, zu verdanken hatte. Unmittelbar nach der Rückkehr in seine Heimatstadt betätigte sich Vogt dort auch wieder politisch: nicht im Verborgenen wie zu studentischen Zeiten, sondern als offener Aktivist einer Vereinigung jüngerer Professoren und eines demokratischen Vereins. Binnen eines knappen Jahres profilierte sich Vogt als Wortführer der lokalen politischen Opposition, so dass ihm in der Anfangsphase der Revolution 1848 in Gießen eine Schlüsselstellung zufiel: Er fungierte als Befehlshaber der am 5. März in der Stadt gegründeten Bürgerwehr und wurde zu den Beratungen des Ende März in Frankfurt zusammentretenden Vorparlaments eingeladen. Dort zählte er neben den wesentlich prominenteren Demokraten Robert Blum und Gustav Struve zu der Gruppe von Mitgliedern, die nicht wie das Gros der Teilnehmer als frühere oder aktuelle Abgeordnete deutscher Landtage eingeladen worden waren, sondern als sonstige „Männer des Vertrauens“.
Fehlte es Vogt bei seiner Ankunft in Frankfurt unter den mehr als 500 Männern, die sich berufen fühlten, eine deutsche Nationalvertretung ins Leben zu rufen, noch an Bekanntheit, so unternahm er einige Anstrengungen, dies zu ändern. In den turbulenten Debatten setzte er ein unübersehbares polemisches Zeichen, als er den prominenten Liberalen Karl Theodor Welcker mit Blick auf dessen aktuell angenommenes badisches Regierungsamt als „Bundestagsgesandten“ titulierte und damit „das Signal zum ärgsten Sturme“ gab, der jemals in der Paulskirche ausgebrochen ist“ (Wurzbach, S. 46). Vogt zog indes nicht nur mit provokanter Schlagfertigkeit Aufmerksamkeit auf sich, sondern profilierte sich rasch als energischer Fürsprecher demokratischer Positionen: zum Beispiel in den Diskussionen über die Altersqualifikation für das vom Vorparlament festgelegte Wahlrecht zur Nationalversammlung. Bei aller Konsequenz und verbalen Schärfe zählte er nicht zur äußersten radikalen Linken um Friedrich Hecker und Gustav Struve, die ungeachtet der stattlichen liberalen Mehrheit im Vorparlament auf direkte Aktionen drängten, und so war es auch möglich, dass die Versammlung ihn in den 50er-Ausschuss wählte, der im April und Anfang Mai 1848 die Vorbereitungen der nationalen Wahlen kontrollierte; mit seinem sächsischen und zu diesem Zeitpunkt ungleich prominenteren Pendant Blum zählte er dort zur kleinen demokratischen Minderheit.
Mit dem Aufstieg in die Führungsgruppe der nationalen politischen Opposition binnen weniger Tage hatte Vogt gute Chancen, in die Nationalversammlung gewählt zu werden, und setzte sich im Wahlkreis Gießen klar durch. In der Paulskirche, wo er als 30-jähriger zu den jüngsten Abgeordneten zählte, schloss er sich der Fraktion „Deutscher Hof“ an, dem gemäßigten Flügel der linken Minderheit, der bei allen Bekenntnissen zu den demokratischen Prinzipien in Anerkennung der tatsächlichen Gegebenheiten in der Nationalversammlung vorerst zur partiellen Kooperation mit dem liberalen Lager bereit war. Da die Liberalen ihrerseits mit großer Skepsis auf die Linke blickten und nahezu sämtliche Parlaments- und später auch die Regierungsämter der Nationalversammlung selbst besetzten, blieb Vogt und seinen Fraktionskollegen, unter denen zunächst Blum Ton und Richtung vorgab, nur die politische Agitation im Parlament, in Versammlungen und über die Presse. Als parlamentarischer Redner stach Vogt nicht nur unter der Linken, sondern auch im Gesamt der Paulskirche hervor. Das Register der Stenografischen Berichte der Nationalversammlung listet für ihn mehr als 100 Wortbeiträge. Ergriff er in der Anfangsphase häufig bei ad hoc auftretenden Streitfragen das Wort und nutzte er das Instrument der Interpellation zur Kritik des Reichsverwesers und seiner Regierungen, so wuchs er im Laufe der Monate und vor allem nach dem Tod Blums in der Wiener Gegenrevolution in die Rolle eines demokratischen Programmredners hinein. Allein zur Frage des Wahlrechts in der künftigen Reichsverfassung, die für die Demokraten von zentraler Bedeutung war, hielt er ein halbes Dutzend Reden und prangerte dabei immer wieder an, dass „unsere Konstitutionellen nicht mit der Majorität des Volkes, sondern mit einem Extract der Minorität des Volkes regieren wollen“ (Stenographischer Bericht 7, S. 5254).
Dass Vogt oft die wunden Punkte in der Haltung der Paulskirchenmehrheit berührte, zeigt sich noch im Nachhall der Kontroversen in der publizistischen Erinnerung der Liberalen, die sich Vogts enorme Resonanz beim Publikum innerhalb und außerhalb des Parlaments in einer Mischung aus Faszination und Neid nur als Demagogie erklären konnten. Der Leipziger Liberale und Parlamentssekretär Karl Biedermann zum Beispiel konzedierte, dass man bei einer Vogt-Rede hätte schwören können, „das Alles komme aus dem tiefsten, wärmsten und lautersten Herzen, aus einem Herzen, welches jeden Augenblick bereit sei, für die Freiheit zu verbluten. Das Volk glaubte Das auch wirklich und feierte deshalb ‚seinen Vogt‘ als seinen wärmsten und aufrichtigsten Freund“. Mit der Gabe zur Seelenschau ausgestattet, wusste Biedermann aber, „daß diese ganze Begeisterung nichts war als das wohleinstudirte Pathos eines Schauspielers, als das prasselnde Feuerwerk, welches nur dazu dienen soll, die Augen der Menge auf das eigene, in bengalischem Feuer strahlende Bild des Redners zu lenken“ (Biedermann, S. 394). Ganz ähnlich war das Porträt, das der liberale Abgeordnete und Publizist Heinrich Laube für die Nachwelt zeichnete: „Nie ist eine leichtsinnigere Mischung revolutionairer Bestandtheile gesehen worden“. Vogt war „Klopffechter, war Komödiant. Nichts Widerwärtigeres als wenn er den sittlichen Zorn abspielte“. Das „politische Kriegshandwerk“ habe ihn nur interessiert „als Mittel zu freigeistigem, bunt bewegtem Treiben“ (Laube 2, S. 96f.). Ähnliche denunziatorische Absichten hatten die zahlreichen, wegen seines Berufes häufig Tierbilder nutzenden Karikaturen von Vogt; in einer populären Sammlung von Porträtkarikaturen als Ziehfiguren („Parlamentarische Hampelmänner“) figuriert er als messerschwingender und pistolentragender Revolutionär mit offenem Hemd (Zorn und Eifer, S. 131).
Anders als dieses Bild suggeriert, hat Vogt in der Revolution 1848/49 weder selbst zu den Waffen gegriffen noch dazu aufgerufen, den bewaffneten Kampf zu führen. Allerdings war er einer wichtigsten, wenn nicht der wichtigste, Wortführer für die Fortsetzung der Arbeit der Nationalversammlung auch nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch den preußischen König und gegen die Widerstände derjenigen Regierungen, die der in der Paulskirche verabschiedeten Verfassung die Anerkennung versagten. Im Mai 1849 kritisierte Vogt Resignation und Rückzug der Liberalen aus der Paulskirche in scharfen Worten und forderte die Nationalversammlung nachdrücklich dazu auf, die beginnende Volksbewegung zur Durchsetzung der Reichsverfassung zu legitimieren und selbst als „Ordnungspunkt für die jetzige Zeit“ (Stenographischer Bericht 9, S. 6416) zu fungieren. Für Vogt verkörperte auch die durch Austritte zusammengeschmolzene Nationalversammlung noch den Anspruch der Nation auf eine freiheitliche Verfassung und auf Einheit, und in dieser Perspektive war es folgerichtig, dass er sich Ende des Monats für ihre Verlegung nach Stuttgart aussprach, als die Sicherheit der Abgeordneten in Frankfurt nicht mehr gewährleistet schien.
In dem als „Rumpfparlament“ nach Stuttgart umgezogenen Rest der Nationalversammlung, die inzwischen eine linke Mehrheit hatte, spielte Vogt eine Schlüsselrolle. Bei der dortigen Eröffnungssitzung plädierte er nach dem längst vollzogenen offenen Bruch mit der Frankfurter Provisorischen Zentralgewalt für die Einsetzung einer neuen Übergangsregierung, „die vorangehen soll in dem Werk, das uns obliegt, und die vorangehen wird wie ein leuchtender Stern, auf den alle Blicke sich lenken“ (Stenographischer Bericht 9, S. 6809), und ließ sich selbst in die fünfköpfige Reichsregentschaft wählen. Als das Rumpfparlament nach zwölf Tagen von württembergischem Militär aufgelöst wurde, floh Vogt zunächst mit den übrigen Mitgliedern der Reichsregentschaft nach Baden und musste sich, nachdem auch dort die Reichsverfassungskampagne von preußischem Militär erstickt wurde, um seine persönliche Sicherheit sorgen. Eine Rückkehr in sein Gießener akademisches Lehramt war nicht möglich, weil die großherzoglich hessische Regierung Druck auf die Universität ausübte, Vogt aus ihrem Lehrkörper zu entlassen, ein Landtagsmandat anfocht, das er inzwischen erlangt hatte, und schließlich ein Strafverfahren wegen Landes- und Hochverrats gegen ihn anstrengte. Der Ausweg für Vogt war die Flucht in die Schweiz, wo er 1852 eine Professur für Geologie in Bern übernahm.
War Vogt vor 1848 nicht als politischer Schriftsteller in Erscheinung getreten, so veröffentlichte er nun zwei Schriften, in denen er die Erfahrungen der gescheiterten Revolution verarbeitete. Noch 1849 veröffentlichte er das Pamphlet „Die politischen Aufgaben der Opposition in unserer Zeit“, in dem er einerseits massive Kritik am Verhalten der Liberalen in den vergangenen anderthalb Jahren übte und andererseits vor den Plänen der preußischen Regierung warnte, mit ihren aktuellen Unionsplänen ein autoritäres nationalpolitisches Projekt durchzusetzen. Sich selbst und die übrigen geflüchteten Demokraten hielt er für kaltgestellt und warnte davor zu glauben, „daß die Flüchtlinge in irgend bedeutender Weise in das politische Leben Deutschlands eingreifen könnten“ (S. 33). Was es hier in nüchterner Analyse vortrug, griff Vogt zwei Jahre später in beißender Polemik in der Schrift „Untersuchungen über Thierstaaten“ auf, in der er im Gewand einer zoologischen Abhandlung seiner Frustration freien Lauf ließ über die verhängnisvolle Herrschaft der liberalen Partei, „die nicht einmal den Gedanken ertragen konnte, daß Andere andere Ansichten haben könnten als ihre souveränen Doktrinen“ (S. XII).
Vogt teilte nicht nur nach rechts aus, sondern geriet später auch in Konflikte mit sozialistischen Exilkreisen; 1860 widmete ihm Karl Marx eine Schrift, in der ihn bezichtigte, als französischer Agent an der Ausweisung Wilhelm Liebknechts aus der Schweiz mitgewirkt zu haben. Vogt selbst nahm seit den späten 1850er Jahren wieder publizistisch zu politischen Tagesfragen Stellung, insbesondere auch zu den nationalpolitischen Entwicklungen in Deutschland, die ihm wegen der sich abzeichnenden preußischen Hegemonie verhängnisvoll erschienen. Das Hauptaugenmerk seiner politischen Tätigkeit galt indes fortan der Schweiz. Nach seiner Einbürgerung bekleidete er verschiedene politische Ämter, zuletzt als Mitglied des Nationalrats. Verdienste erwarb er sich überdies als Universitätspolitiker beim Umbau der Genfer Akademie zur Universität, als deren erster Rektor er seit 1874 amtierte. In seiner wissenschaftlichen Arbeit auf den Gebieten der Geologie, der Zoologie und der Anthropologie, die er sich – wie viele seiner Zeitgenossen – unter rassistischen Vorzeichen erschloss, fand Vogt hohe Anerkennung, die sich in der Mitgliedschaft in mehreren gelehrten Vereinigungen niederschlug, unter anderem der Leopoldina. In der Erinnerung an Carl Vogt, zum Beispiel der Benennung eines Genfer Universitätsgebäudes nach ihm, nimmt der Wissenschaftler breiteren Raum als der demokratische Politiker ein. Dass er im Gedenken an die Revolution von 1848/49 in Deutschland praktisch keine Rolle spielt, mag auch daran liegen, dass er bislang keinen Biographen gefunden hat.
Zitierte Literatur:
Karl Biedermann, Erinnerungen aus der Paulskirche, Leipzig 1849.
Heinrich Laube, Das erste deutsche Parlament, 3. Bde., Leipzig 1849.
Mit Zorn und Eifer. Karikaturen aus der Revolution 1848/49. Der Bestand des Reiss-Museums Mannheim, hrsg. v. Hansjörg Probst u. Karin v. Welck, Mannheim 1998.
Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. v. Franz Wigard, Bde. 1-9, Frankfurt am Main 1848/49.
Alfred von Wurzbach, Biographische Skizzen. II. Heft: Carl Vogt, Wien u. a. 1871.
„Der edle Gagern hat beim Abreiten seines politischen Steckenpferdes vor den praktischen Republikanern auch wieder einmal den alten Unsinn seiner konstitutionellen Partei vorgebracht ‘mit dem allgemeinen Stimmrechte lässt sich nicht regieren’. Als ob das kapieren und kapiert werden ein angeborenes Grundrecht des Menschen und Selbstzweck der menschlichen Gesellschaft wäre!
Mir ist dabei so recht schwer aufs Herz gefallen, wie gutmütig unsere Partei doch bei solchen Fragen gewesen ist. Die Konstitutionellen arbeiteten ihre armen Köpfe und ihre Staatslexika von einem Ende zum anderen durch, um uns zu beweisen, dass es Unterschiede in der politischen Befähigung gäbe, welche durch Besitz, Reichtum, Geld und Grundeigentum und derlei zufällige Güter eines Menschen ihren materiellen Ausdruck fänden. Deshalb Ausscheidung ganzer Klassen der Bevölkerung, deshalb Unterscheidung einzelner Klassen nach den Steuerlisten, deshalb die halb unmöglichen, halb unsinnigen Wahlgesetze, womit die moderne Staatsweisheit Preußens den Staat und den Königsbund rettend beglückt hat. Wir setzten dem allen nur die einfache Behauptung der Gleichberechtigung aller Menschen und des gleichen Stimmrechtes aller Staatsbürger entgegen.
Wie wäre es, wenn die Demokratie bei ihrem nächsten Siege einmal den Spieß umdrehte und sich die Argumente der Herren Beckerath, Weitz, Beseler, Riesser etc. aneignete? Wenn sie sagte: Die Reichen gehen unter in der Besorgung ihrer Geschäfte, in der Verwaltung ihres Vermögens, in der Befriedigung ihrer Vergnügungssucht – sie können sich von ihren Interessen nicht losmachen, sich nicht erheben für das allgemeine Beste,da ihre Sonderwohlfart ihnen vorgeht. Wenn sie sagte: Die besitzende Klasse kann kein Herz haben für die naturgemäße Entwicklung der Freiheit im Staate, weil sie an die Scholle gebunden, an die Geldkiste geschmiedet ist. Sie kann keine Einsicht haben in die Bedürfnisse des freien Staates, weil sie in unfreien Begriffen erzogen, geistig verderbt, moralisch heruntergekommen ist. Und wenn die siegende Demokratie aus diesen Sätzen den Schluss zöge: Mithin sind die Besitzenden unfähig, an der Staatsverwaltung Anteil zu nehmen, durch das Stimmrecht, man muss ihnen dasselbe beschränken. Sie haben die Mittel zur Korruption in der Hand – man muss ihnen die Möglichkeit nehmen, dieselben zu benutzen. Wir machen also drei Klassen: Die Besitzlosen zählen nach Köpfen - von den kleinen Besitzern gelten je drei, von den großen Besitzern je zehn so viel wie ein Proletarier.
Nicht wahr, solche Grundsätze wären entsetzlich. Aber dass die Demokratie nur die Abschaffung der Vorrechte, nicht die Schaffung neuer Vorrechte für ihre Partei verlangte, das beweist ihre grenzenlose Gutmütigkeit. Sie war zufrieden, das Recht auf Seite aller zu sehen – sie verlangte nicht das begünstigende Unrecht auf ihrer Seite zu haben. Jetzt nehmen die Sieger für sich dies begünstigende Unrecht in Anspruch. Sie verlangen es als Preis des Sieges. Sie behaupten überall die Beschränkung des Wahlrechtes nach unten. Die Demokratie verlangte unbeschränktes Wahlrecht auf allen Seiten. Druck ruft Gegendruck hervor. Es kann ihr einfallen, sobald sie gesiegt hat: Mit dem allgemeinen Stimmrecht lässt sich nicht regieren. Wir beschränken deshalb das Wahlrecht nach oben.”1
1 Aus dem persönlichen Tagebuch von Carl Vogt, abgedruckt in: Günther Klaus Judel (Hrsg.): Carl Vogt. Erinnerungen an die deutsche Nationalversammlung 1848/49, Gießen 2002, S. 1f.
„Meine Herren! Ich beabsichtigte nicht, in dieser Frage das Wort zu ergreifen, da aber Herr von Vincke1 wiederholt auf Äußerungen zurückgekommen ist, die ich getan habe, und dieselben, wie ich Ihnen beweisen werde, nicht ganz verstanden hat, so sehe ich mich genötigt, einiges darauf zu erwidern. Herr von Vincke sagte: wir auf dieser Seite des Hauses (auf der Linken), wir wollten die Revolution; Herr von Vincke stützt diese Behauptung auf eine Äußerung von mir, worin ich gesagt habe, ich betrachte die Revolution als eine Naturnotwendigkeit, als das Gesetz der politischen Entwicklung, als das Gesetz des politischen Fortschritts. Allerdings, meine Herren, es ist wahr, es gibt in der Natur, und deshalb auch in politischen Verhältnissen, meiner Überzeugung nach, keine andere Entwicklung, als durch Revolution. Es gibt keine fortschreitende Entwicklung stabiler Zustände; es gibt keine ruhige, gesetzmäßige Entwicklung in der Natur. Ein gewisser Zustand, aus Revolution hervorgegangen, bleibt und setzt sich eine geraume Zeit hindurch fort, bis er am Marasmus2 seines eigenen Wesens zugrunde geht, und dann muss dieser Zustand durch eine neue Revolution geläutert und umgeschaffen werden. Das ist das Gesetz der Natur, und das ist auch das Gesetz des politischen Fortschritts. Weiterlesen
Allein, meine Herren, es ist ein anderes damit, dass man die Notwendigkeit der Revolution fühlt, oder ob man sie in jedem Augenblicke will. Man kann davon überzeugt sein, dass die Luft auf den Antillen von Zeit zu Zeit einer Reinigung bedarf durch ungeheuren Sturm, durch einen jener Wirbelwinde, die alles vor sich niederwerfen. Aber man braucht einen solchen Sturm deshalb gerade nicht herbeizuwünschen. Wenn aber die Verhältnisse so geworden sind, dass er kommen muss, so kann man ihn benutzen, ohne ihn deshalb gewünscht zu haben. Meine Herren! Der Abgeordnete von Hagen3 hat uns gesagt, wir auf der Linken müssten aus Pessimismus für das absolute Veto und alle die Einrichtungen stimmen, für die er ebenfalls stimmt, aus dem Grunde, weil er glaubt, dass sie zum Heile führten, wir deshalb, weil sie zur Revolution führten. Meine Herren! Wir haben stets hier die Rolle des treuen Warners vor der Revolution übernommen; wir haben gesagt, wenn man diese oder jene Bestimmungen trifft, so wird und muss notwendig eine neue Revolution kommen, weil die jetzige um ihre Früchte gebracht wird. Wir haben Euch gesagt: wenn ihr das Haus für längere Zeit bewahren wollt, das Ihr zu bauen im Begriffe steht, so baut es nicht in den starren Formen, die für Jahrhunderte gelten sollen, sondern baut es in leicht beweglichen, elastischen Formen, die sich dem Geiste der Zeiten anschließen können.
Meine Herren, ich finde wirklich eine große Selbstüberschätzung darin, behaupten zu wollen, dass man überhaupt eine Verfassungsform für Jahrhunderte bauen könne. Ich finde eine große Verkennung der Entwicklungsfähigkeit des menschlichen Geistes und des Geistes unseres Volkes in der Behauptung, dass man eine Verfassungsform machen wolle, die stabil und dauernd sein soll. Wahrlich, meine Herren, ich finde eine große Selbstüberschätzung darin, in solchen Zeiten wie die unsrige, wo die Revolution kaum angefangen hat, eine Form finden zu wollen, die nur für ein Jahrhundert, geschweige denn für mehrere Jahrhunderte dauern soll. Aber, meine Herren, ich erkenne auch in diesem Verhalten eine Naturnotwendigkeit. Ich erkenne darin den geistigen Fluch, der auf den Verblendeten lastet, dass sie gerade für das arbeiten müssen, was sie nicht wollen, nämlich für die Revolution. Die wälzen in eitler Mühe den Stein, die da glauben, durch starre Formen den Volksgeist bannen zu können, die glauben, die Revolution ausmerzen und ausschließen zu können für zukünftige Zeiten.
Meine Herren! Die Revolution kommt nicht von selbst, man macht sie nicht künstlich; sie muss einen Grund haben, und dieser wird stets von ihren Gegnern geliefert. Das Bächlein der Demokratie, von welchem Herr Bassermann4 neulich so geringschätzig sprach, überflutet nicht, wenn ihm kein Damm quer in den Weg gelegt wird. Allein wenn solche Dämme in die Quere gezogen werden, dann schwillt der Bach, er wird ein See, überschwemmt alles nah und fern und endlich, wenn seine Kraft geschwollen ist, durchbricht er den Damm und überflutet das niedere Land. Und Ihr, die Ihr den Geist habt bannen wollen, Ihr wisst nicht, dass er die enge Flasche zersprengen kann, die Ihr ihm als Gefängnis anweist. Ja, meine Herren von der rechten Seite, das ist ja gerade Eure Arbeit. Dahin geht ja gerade Euer Mühen, diese enge Flasche machen zu wollen, in die Ihr den brausenden Geist mit Champagnerpfropfen, mit Banden und Drähten des absoluten Vetos bannen wollt. Und diesen Geist in seiner engen Flasche setzt Ihr nicht in den Eiskeller ruhiger Jahre, nein, in die heiße Temperatur der jetzigen Zustände, in die Fieberglut unserer Zeit! Und Ihr glaubt, Euer Draht würde halten!”5
1 Georg Freiherr von Vincke war ein aus Westfalen stammender Politiker, der in mehreren deutschen Parlamenten zum liberalen, in der Nationalversammlung jedoch zum konservativen Flügel gehörte.
2 Ein langsamer Verfallsprozess.
3 Karl Heinrich Wilhelm Hagen war für den Wahlkreis Heidelberg-Weinheim-Wiesloch Abgeordneter der Nationalversammlung, in der er zum demokratischen Flügel gehörte.
4 Friedrich Daniel Bassermann gehörte in der Nationalversammlung dem liberalen Flügel an und fungierte unter Heinrich von Gagern zeitweise als Unterstaatssekretär der Provisorischen Zentralgewalt.
5 Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen konstituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. von Franz Wigard, Bd. VIII, Frankfurt 1848, S. 4992f.
„Ein allgemeiner Schrei hat sich in Deutschland erhoben, er heißt: Einheit des Vaterlandes. Alle Parteien stimmen darin überein, dass diese Einheit nur erstrebt werden könne durch Aufbau auf demokratischer Grundlage, das heißt dass der Wille des Volkes, und zwar der freie ungehemmte Wille des gesamten Volkes die alleinige Richtschnur für die Gestaltung Deutschlands geben könne. Die Souveränität des Volkes ist von dem Vorparlamente in Frankfurt ausdrücklich und mit größter Mehrheit anerkannt worden; sie ist jetzt in Deutschland eine Tatsache. Als Organ dieser Souveränität des Volkes wird in vier Wochen die konstituierende Nationalversammlung für Deutschland zusammentreten, welcher einzig und allein die Regelung der Geschicke Deutschlands überlassen bleibt. Hier muss sich also unser Handeln konzentrieren; der nächste Punkt ist die Frage: Was verlangen wir von dieser Versammlung und welche Gurndsätze werden in derselben vertreten?
Wir haben gesagt, dass wir vor allen Dingen Deutsche sein wollen. Es muss also zunächst die Versammlung diejenigen Rechte feststellen, welche jedem Deutschen als solchem angehören müssen, deren Ausübung ihm kein einzelner Staat, keine Regierung verkümmern darf. Mag der Deutsche in Königsberg oder in Wien, unter dem Zepter Preußens oder in der Republik Hamburg wohnen, diese Rechte, welche wir sogleich anführen werden, muss er überall unverkümmert besitzen und frei ausüben dürfen. […]
Die Rede- und Pressefreiheit in unumschränktesten Maßstabe, ohne Kaution und besondere Pressegesetze, also das Recht, seine Gedanken in Wort, Schrift und Druck frei in jeder Weise ausüben zu dürfen.
Das freie Versammlungsrecht (Assoziationsrecht), also das Recht, zu politischen und sozialen Zwecken sich versammeln und vereinigen zu dürfen. Der Handhabung dieses durchaus unumschränkten Rechtes verdanken England und Amerika ihre Größe, ihr politisches Bewusstsein.
Das Recht, eine jede beliebige Religion zu haben und zu üben. Kein Unterschied der Konfessionen; Christ und Jude, Katholik und Protestant, jeder soll vor dem Staate gleichberechtigt sein; jede Konfession das Recht haben, Religionsgemeinden zu bilden und den Gottesdienst in ihrer Weise zu üben.
Das ungeschmälerte Petitionsrecht. Jeder soll sich ungehindert an die Behörden wenden und diesen seine Klagen, Wünsche und Ansichten vortragen können.
Gleichheit vor dem Gesetze, Aufhebung aller Privilegien, aller Standesvorteile. Jeder Deutsche soll dem andern gleich sein, vor Gericht wie in andern Dingen, jeder Deutsche Anspruch auf gleiche Achtung haben. Zu dieser Gleichheit vor dem Gesetze gehört das Recht, nur in öffentlichen und mündlichen Verfahrung und bei Vergehen nur von Geschworene gerichtet zu werden.
Jedem Deutschen muss ferner überall die Sicherheit seiner Person und seines Eigentums garantiert sein; er muss vollständige Sicherheit gegen polizeiliche Haussuchungen, gegen alle von der Polizei ausgehenden Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit haben. Man hat dies mit dem Namen der Habeas-corpus-Akte1 bezeichnet; eine solche Akte muss dem Deutschen gegeben werden, damit die Polizei nicht wieder, wie bisher, den Staat in sich verschlinge und der Polizeistaat aufs Neue ins Leben gerufen werde.
Das allgemeine Staatsbürgerrecht. Jeder Deutsche ist da Staatsbürger, wo er wohnt, er kann frei hinziehen, wo es ihm gefällt, er hat überall Anspruch auf alle Rechte und Pflichten des Staatsbürgertums. Er ist überall Wähler und wählbar zu den Bundesbehörden, zu dem Volksparlamente, er hat überall das Recht und die Pflicht, Waffen zu tragen und an der allgemeinen Volksbewaffnung teilzunehmen.
Ich wiederhole es, alle diese Rechte müssen dem Deutschen überall auf deutscher Erde gewährleistet sein; sie müssen ihm unter jeder Regierungsform werden, sei diese nun konstitutionelle Monarchie oder Republik; die Zentralgewalt, möge sie nun zusammengesetzt sein, wie sie wolle, muss diese Rechte verbürgen.”2
1 Der Rechtsgrundsatz des ‘Habeas Corpus’ stammt ursprünglich aus England und legt fest, dass Verhaftete binnen kürzester Zeit einem Richter vorgeführt werden müssen, der die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung prüft. Auf diese Weise sollen polizeiliche und staatliche Willkür begrenzt werden.
2 Carl Vogt: An die Oberhessen, Flugblatt von 1848. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main. Identifier: urn:nbn:de:hebis:30:2-26530.
„So entsetzlich wirkt bei den Tieren die konstitutionelle Staatsform auf die Moralität der unteren Klassen, dass diese, obgleich den Kindern in treuer Liebe anhänglich, sich dennoch selbst zu Werkzeugen der Erniedrigung dieser Geschöpfe hergeben, dass sie selbst mit berechneter Absicht, mit einer Art grausamer Wollust die Nachkommenschaft verkümmern lassen, um aus ihnen Proletarier zu erziehen, Proletarier wie sie, Untertanen, welche nur dazu geschaffen scheinen, eine faule, nichtarbeitende Adelsklasse und eine grausame, herrschsüchtige Monarchin zu ernähren! So wirkt, bei den Tieren und speziell bei den Bienen, die Niederhaltung jener unterdrückten Arbeiterkaste auf das Gemüt der Parias ein, dass sie den Gedanken, aus solch elendem Leben wenigstens die Nachkommenschaft zu retten, nicht zu fassen vermögen; dass sie glauben, die Jungen müssten wieder Arbeiter werden, weil sie selbst Arbeiter sind. Entsetzliches Beispiel, wie weit die Verdummung, die geistige Knechtung der niederen Klassen durch die Existenz bevorzugter Stände getrieben werden kann. Weiterlesen
Aber auch ein Beweis für die Wahrheit des Satzes, dass das Proletariat nicht geboren, sondern dass es erzogen werde. Königin und Arbeiterin, Herrscherin und Proletarierin sind bei der Geburt einander vollkommen gleich – die Eier, aus welchen sie schlüpfen, stehen durchaus auf derselben Stufe der Ausbildung; die Würmchen, welche aus den Eiern hervorgehen, sind in den ersten drei Tagen in Nichts voneinander verschieden. Aber die Eier der königlichen Familie werden in wohlverwahrte, weite Räume, in große Zellen gebracht, mit unendlicher Emsigkeit gepflegt, die jungen Würmchen mit ausgesuchter Nahrung gefüttert, von besonderen Wartfrauen erzogen und gereinigt. Die Proletariereier dagegen werden in enge, dünnwandige Zellen gestopft, die Würmchen kärglich gefüttert, wenig besorgt, niemals gereinigt – ist es ein Wunder, daß hier Proletarierinnen, dort Königinnen erzeugt werden? […] So wird dieses Proletariat erzogen, erzogen durch Proletarier, die selbst unter dem Drucke der Bevorrechtung schmachten, durch Proletarier, welche ihre ganze Tätigkeit aufwenden, die ganze Frucht ihrer Arbeit hingeben müssen, um bevorrechteten Ständen geräumige Wohnungen zu bauen, um ihre Kinder zu füttern, zu warten, zu pflegen!
[…]
Sind die Jungen versorgt, so bauen diese treuen, in das dunkle Haus gebannten Geschöpfe neue Zellen, um neue Vorräte, neue Bruten aufzunehmen. Sie lecken und bürsten die heimkehrenden Genossen, die bevorrechteten Drohnen, und wenn es kalt werden will, drängen sie sich in dichten Haufen um ihre geliebte Königin, um sie zu erwärmen und durch liebliches Flügelsummen zu erheitern. Rührende Treue eines armen, verkümmerten Geschlechtes, das für die erfahrenen Misshandlungen mit Wohltaten lohnt, und in der Besorgung niedriger, dunkler Geschäfte mit dem Gefühl treuer Pflichterfüllung sich selbst befriedigt!
[…]
Die Bienen wollen nicht, dass das Licht in ihr konstitutionelles Staatstreiben eindringe. Sie wissen, daß nur im Dunkeln die Räder der konstitutionellen Regierung zum Zwecke der Volksbeglückung sich drehen können, und dass strenges Festhalten des Amtsgeheimnisses die erste Bedingung eines geordneten monarchischen Staatslebens ist. Die Korruption des konstitutionellen Staates, die Polizeiwirtschaft, welche schändliche Intrigen mit nichtsnutzigen Subjekten gegen rechtliche, geschätzte und geliebte Individuen spielt, die Sklaverei des Volkes, das, dummen Vorurteilen fröhnend, sich in Abhängigkeit erhalten lässt, die Frechheit des Adels, der lotternd nur der Freude und dem Genusse lebt, die sittliche Verderbnis des Hofes, an dem Palastrevolutionen, Intrigen, Verbrechen sich häufen und erneuen – wir sprechen hierbei immer nur von Tierstaaten – alle diese Flecken und Gebrechen deckt das kluge Tier mit Nacht und Dunkelheit – es hat wenigstens das Schamgefühl, seine schmutzige Wäsche im Dunkeln bei sich zu reinigen und sich nach außen nur als fröhlicher, freier Arbeiter zu zeigen. Zu Hause seufzt es unter dem Drucke, dem Elend, der Arbeit – aber es verbirgt diese Leiden, welche es nicht ändern kann, zu deren Hebung ihm der Mut, oder die Einsicht, oder die Kraft abgehen. Die konstitutionelle Regierung kann sich im Tierreiche nur im Schatten des Geheimnisses halten. Hier kann sie durch feingesponnene Fäden niederträchtige Subjekte bestechen, durch Fälschung und unwahre Dokumente die Volksfreunde verdächtigen, in Anklage versetzen, monatelang einkerkern und endlich zu Tode martern.
[…]
Vom Leben der Drohnen aber kann man noch Folgendes sagen. Faul und träge schlafen sie noch lange, während die emsigen Arbeiter schon auf den Feldern einsammeln. Dann stehen sie auf und begeben sich an den Hof, um der Königin ihre Cour zu machen. […] Und während sie diese niedrigen Lakaiendienste verrichten, schauen diese Drohnen mit Stolz und Verachtung auf den Plebs des armen Bienenvolkes herab, der emsig bauend und zutragend nicht nur für sich, sondern auch für dies fette Hofgeschmeiß im Schweiße den Honig einträgt! Gebückt gegen oben, gesteift gegen unten, das ist der Wahlspruch dieser konstitutionellen Bienenpairs. Aber die Rache bereitet sich vor. Dumpf brummt und summt es bisweilen unter den Proletariern; hie und da sammeln sich Gruppen, und ehe die faulen Drohnen die Wolke sehen, entlädt sich das Gewitter auf ihre Häupter!
[…]
Der Bienenstaat hat meine Zweifel gelöst. Die adligen Drohnen sind die unnützesten Geschöpfe im Staate. Ohne Arbeitskraft, ohne geistige Fähigkeit sind sie nur eine bevorzugte Bürde der Gesellschaft. Aber die geistige und körperliche Trägheit liegt so tief in ihrer Natur begründet, dass selbst ihre Jungen eine weit längere Zeit zur Ausbildung bedürfen, als die Arbeiter. Eine Proletarierbiene geht nach zwanzig Tagen aus der Zelle hervor, geschickt zu jeglicher Arbeit, brauchbar zu jedem Geschäft im Staate; eine adelige Drohne bedarf vier und zwanzig Tage, um arbeitsunfähig, ohne Talent, ohne Wissen, nur mit glatten Beinen und dickem Leibe in der Gesellschaft zu erscheinen.”1
1 Carl Vogt: Untersuchungen über Thierstaaten, Frankfurt am Main 1851, S. 47–50, 55, 65 und 76.
„Dann kommen die historischen Gründe und alle Federn der Geschichtsprofessoren haben sich in Bewegung gesetzt, um uns zu beweisen, dass die Bewohner des Elsass deutsch seien, dass Deutschland früher das Land besessen und dass es auf schmähliche Weise entrissen worden sei. Das ist alles wahr – aber wenn man von historischer Gerechtigkeit spricht, so soll man sie doch zuerst selbst und gegen sich selbst üben. Die Franzosen haben uns Land im Westen abgenommen, wir haben Land im Osten erobert; wir halten sogar gegen feierlich beschworene Verträge die nordschleswigschen Distrikte im norddeutschen Bunde fest, gegen unser eigenes Wort, gegen den Willen der Bevölkerung, die alljährlich durch ihre Abgeordneten protestiert – und wir wollen von historischer Gerechtigkeit sprechen! Ich kann die Gewalt entschuldigen, wenn sie als notwendig auftritt – wenn sie aber sich diese heuchlerischen Mäntel umhängt und die Welt glauben machen will, sie gehorche einem sittlichen Gebote, so wende ich mich mit Abscheu von ihr. Ich bin gegen die Annexion, weil kein vernünftiger Grund dafür spricht, weil ich kein Recht der Eroberung, das heißt des Raubes, statuiere und weil sogar alle Gründe der Klugheit und Vorsicht dagegensprechen.
[…]
Ich bin gegen die Annexion, weil sie gegen den ausgesprochenen Willen des Volkes ist. Man lacht darüber, das weiß ich; man sagt, in einem Jahrzehnt würden die Elsässer gute Deutsche werden, wie sie jetzt gute Franzosen sind. Man hätte so gerne bei ihnen eine Spur politischer Hinneigung zu Deutschland gefunden! Man hat es an Forschungen nicht fehlen lassen; ich habe schon in den Herbstferien 1866 bei mir ihm eigenen Hause Leute gesehen, die in das Elsass reisten und nicht allzu bestimmt ableugneten, eine Mission zu haben zur Erforschung der dortigen Stimmung; man fand es ganz undenkbar, dass neben dem zähen Festhalten an deutscher Sitte und Sprache auch die unbedingte politische Hingabe zu Frankreich bestehe, die ich aus vieljähriger Kenntnis von Land und Leuten behauptete – und doch ist es so, und Armee und provisorische Verwaltung haben sich jetzt schon zur Genüge davon überzeugen können. Louis Napoleon trug bei seinen Annexionen wenigstens scheinbar den Forderungen unserer Zeit Rechenschaft, welche die Völker nicht mehr als Herden ansieht, mit welchen Herrscher von Gottes Gnaden nach Belieben schalten und walten können – hier appelliert man nur an die rohe Gewalt, die den Stall mit der Herde nimmt. Ich weiß, dass diese napoleonischen Abstimmungen in Savoyen Komödien waren – niemand weiß es besser, denn wir hatten in Genf Gelegenheit, uns die ganze Entwicklung und Inszenierung aus nächster Nähe anzusehen – aber diese Komödie war wenigstens ein theoretisches Zugeständnis an das Recht des Volkes. Und ich begreife nicht, wie jemand, der dieses Recht im Elsass mit Füßen tritt, auf dem rechten Rheinufer auftreten und sagen kann: Das Volk hat auch ein Recht, über seine Geschicke mitzusprechen! Man sagt, ein Teil habe nicht ein Abstimmungsrecht, und führt die nordamerikanische Sezession an. Ist der Fall derselbe? Meine Hand hat kein Recht, sich von mir abzutrennen und noch weniger hat ein Dritter das Recht, mir meine Hand, ohne ihren Willen (wenn sie einen solchen haben könnte) abzuhauen.
Aber auch gesehen von diesem Selbstbestimmungsrechte des Volkes, das ich für das höchste Prinzip des Völkerrechtes halte, dem alle anderen untergeordnet sind, halte ich die Annexion für unklug, unpolitisch, ja töricht. […] Wir zwingen die Franzosen unausbleiblich, an jeder Koalition teilzunehmen, welche im Laufe der Zeiten gegen sich uns bilden könnte. Jeder Elsässer, der infolge der Annexion auswandert, wird ein politischer Agent, der zum Kriege gegen uns konspiriert. Das Elsass ist erobert. Man stelle als Friedensbedingung eine allgemeine Volksabstimmung im Lande und sage den Franzosen: ihr zahlt sämtliche Kriegskosten und schleift alle Festungen. Das Land möge abstimmen, ob es zu Frankreich, ob es zu Deutschland gehören wolle, und wohin die Abstimmung fällt, dahin möge es gehen. Wir werden Frieden haben, einen dauerhaften Frieden; wir werden an den Elsässern gute Nachbarn haben und der Krieg von 1870 wird ein Gewitter gewesen sein, das einem freundlichen Sonnenschein Platz gemacht hat.”1
1 Ohne Hrsg., vermutlich Carl Vogt selbst: Carl Vogt’s Politische Briefe an Friedrich Kolb, Kiel 1870, S. 7–10.
Der achtzehnte September in Frankfurt am Main. Im Auftrage der Clubbs der Linken vom Deutschen Hofe und vom Donnersberge geschildert, Frankfurt am Main 1848.
Die Aufgabe der Opposition in unserer Zeit, Gießen 1849.
Blicke in schweizerische Verhältnisse, in: Deutsche Monatsschrift für Politik, Wissenschaft, Kunst und Leben (Jahrgang 1, Heft 1), Stuttgart 1850, S. 65–83.
Untersuchungen über Thierstaaten, Frankfurt am Main 1851.
Studien zur gegenwärtigen Lage Europas, Genf/Bern 1859.
Mein Prozess gegen die Allgemeine Zeitung. Stenographischer Bericht, Dokumente und Erläuterungen, Genf 1859.
Vorlesungen über den Menschen. Seine Stellung in der Schöpfung und in der Geschichte der Erde, Zwei Bände, Gießen 1863.
Andeutungen zur gegenwärtigen Lage, Frankfurt am Main 1864.
Carl Vogt’s Politische Briefe an Friedrich Kolb, Biel 1870.
Aus meinem Leben. Erinnerungen und Rückblicke, Stuttgart 1896.
Erinnerungen an die deutsche Nationalversammlung 1848/49 (bearbeitet und herausgegeben von Günther Klaus Judel), Gießen 2002.
Best, Heinrich/Weege, Wilhelm: Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, Düsseldorf 1996, S. 345f.
Jansen, Christian: Politischer Streit mit harten Bandagen. Zur brieflichen Kommunikation unter den emigrierten Achtundvierzigern unter besonderer Berücksichtigung der Kontroverse zwischen Marx und Vogt, in: Herres, Jürgen/Neuhaus, Manfred (Hrsg.): Politische Netzwerke durch Briefkommunikation. Briefkultur der politischen Oppositionsbewegungen im 19. Jahrhundert, Berlin 2002, S. 49–100.
Wurzbach, Alfred von: Biographische Skizzen. II. Heft: Carl Vogt, Wien u.a. 1871.
CARL VOGT
Abb.: Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv und Grafiksammlung, PORT_00159096_02.
Der 1817 in Gießen geborene Carl Vogt zählte zu den zentralen Führungspersönlichkeiten der republikanischen Linken in der Frankfurter Nationalversammlung. Dennoch ist er vor allem im Ausland weniger als Politiker, sondern als Naturwissenschaftler bekannt. Dies liegt – neben seinen in der Tat zukunftweisenden Errungenschaften als Zoologe – auch an den intensiven Reaktionen, die Vogt mit seinem politischen Engagement provozierte. Vom Beginn der Revolution bis zu den letzten Tagen des Rumpfparlaments kämpfte er unermüdlich für die Republik. Dabei bot er seinen politischen Gegnern häufig wortgewaltig die Stirn und hielt ihnen mit beißendem Zynismus den Spiegel vor. In den Jahren nach der Revolution verwandten einige seiner alten Rivalen deshalb große Mühen darauf, Vogt und seine Leistungen zu desavouieren, wodurch die Erinnerung an ihn jahrzehntelang verzerrt wurde. Der historischen Forschung kommt das Verdienst zu, das Gedenken Vogts seither von dieser üblen Nachrede befreit zu haben. Nichtsdestotrotz bleibt der Umfang der Erinnerung an ihn bis heute hinter dem zurück, was angesichts seines erheblichen Einsatzes in den Revolutionsjahren zu erwarten wäre. Der verleumderische Umgang mit seiner Person hielt Vogt derweil nicht davon ab, sich auch nach der Revolution und seiner Auswanderung weiterhin politisch zu betätigen. Neben seiner ungebrochen erfolgreichen wissenschaftlichen Karriere gelang es ihm, in der Schweiz unter anderem bis zum Mitglied des Nationalrats aufzusteigen. Vogt überlebte die Revolution um fast ein halbes Jahrhundert und starb 1895 in Plainpalais.
Carl Vogt wurde am 5. Juli 1817 in Gießen als Sohn eines Medizinprofessors geboren. In seiner Familie kam er von Kindesbeinen an mit demokratischen Ideen in Berührung.
Vogt begann sein Studium zunächst der Medizin, dann der Chemie in Gießen. Er engagierte sich intensiv in der Studentenbewegung.
Er verhalf einem wegen politischer „Vergehen” verfolgten Studenten zur Flucht aus Gießen und musste deshalb selbst Deutschland verlassen. Er ging in die Schweiz.
Mit einer Dissertation über „Beiträge zur Anatomie der Amphibien” schloss er in Bern seine Promotion im Fach Medizin ab.
Carl Vogt wurde auf den in Gießen neu gegründeten Lehrstuhl für Zoologie berufen.
Vogt nahm am Vorparlament und saß im Fünfzigerausschuss. Anschließend war er Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung.
Dem Rumfparlament diente Vogt als Außenminister; anschließend unterstützte er die Reichsverfassungskampagne, dabei insbesondere die Aufstände in Baden und der Pfalz. Hierfür wurde er aus dem Staatsdienst entlassen und emigrierte in die Schweiz.
Im Jahr 1861 wurde Vogt in der Schweiz eingebürgert, was seine Möglichkeiten zur politischen Partizipation deutlich vergrößerte. Er wurde später unter anderem Mitglied des Großen Rats von Genf und des Schweizer Nationalrats.
Carl Vogt starb am 5. Mai 1895 in Plainpalais.
Frank Engehausen
Ein wichtiger Platz in der Geschichte der frühen Demokratie in Deutschland gebührt dem Gießener Naturwissenschaftler Carl Vogt, auch wenn er als politischer Theoretiker und programmatischer Publizist nicht besonders hervorgetreten ist. Er zählte aber zu der parlamentarischen Führungsriege der republikanischen Linken in der deutschen Nationalversammlung 1848/49. Insbesondere nach dem Tod Robert Blums im November 1848 agierte er als Zentralfigur bei der Formulierung demokratischer Positionen in den kontroversen Debatten über die Ausgestaltung der Reichsverfassung und über die Perspektiven der Arbeit der Nationalversammlung nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. Bei den Bemühungen der Paulskirchenlinken, als Rumpfparlament in Stuttgart Anfang Juni 1849 die Durchsetzung der Reichsverfassung zu forcieren, hatte Vogt eine Schlüsselrolle inne. Vogt zog hierdurch Zorn und Hass nicht nur der konservativen Eliten auf sich, sondern auch des gemäßigten Flügels der Nationalbewegung, der in der Endphase der Revolution im Frühjahr 1849 kapitulierte. In der liberal dominierten Memoirenliteratur der Paulskirche fungierte Vogt, der keine scharfen Wortgefechte scheute, deshalb zumeist als hemmungsloser Demagoge und politischer Schurke. Dieses Zerrbild beeinträchtigte auch die spätere Rezeption Vogts, der seine politische Karriere nach der Revolution in der Schweiz unter ganz anderen Bedingungen fortsetzte. Noch heute fehlt ihm in Deutschland die Anerkennung, die er als prinzipienfester parlamentarischer Frontmann der Demokraten in der Revolution 1848/49 verdienen sollte. Weiterlesen
Carl Vogt wurde am 7. Juli 1817 in der hessischen Universitätsstadt Gießen als Sohn des Medizinprofessors Philipp Friedrich Wilhelm Vogt geboren. Seine Mutter war Louise Follen, die Schwester dreier Burschenschafter; einer von ihnen, Karl Follen hatte den Gießener „Schwarzen“ angehört, einer radikalen Gruppierung der neuen Studentenbewegung, und in Jena einem politisch-aktivistischen Kreis um den Philosophen Jakob Friedrich Fries, zu dem auch der Kotzebue-Attentäter Karl Ludwig Sand zählte. Vogt bewegte sich nicht allein durch seine familiären Bindungen im Milieu des frühvormärzlichen Radikalismus, sondern positionierte sich selbst dort mit dem Beginn seines Studiums in Gießen, das ihn fachlich von der Medizin zur Chemie führte und politisch in die Verbindungen und Kreise, die an die Stelle der verbotenen Burschenschaften getreten waren; Kontakte zu Beteiligten am Frankfurter Wachensturm waren für ihn ebenso selbstverständlich wie die Bekanntschaft mit Georg Büchner.
Vogt gehörte der Verbindung Palatia an, die als Sammelbecken tatsächlicher und vermeintlicher Radikaler in den Fokus behördlicher Ermittlungen geriet, denen sich sein Vater 1834 durch die Annahme eines Rufs an die Universität Bern entzog. Der Sohn blieb zunächst in Gießen, wurde aber, obwohl er nicht zum harten Kern der politischen Aktivisten gehörte, im Folgejahr ebenfalls von Repressionen bedroht, weil er einem polizeilich gesuchten Studenten zur Flucht aus Gießen verhalf; den gleichen Schritt unternahm auch er, als ihm deshalb selbst die Verhaftung drohte. Vogt brachte sich zunächst in Straßburg in Sicherheit und reiste von dort zu seinen Eltern in die Schweiz. In Bern nahm er mangels Alternativen wieder ein Medizinstudium auf, das er 1839 mit der Promotion abschloss. Statt sich als Arzt niederzulassen, betrieb Vogt Anfang der 1840er Jahre breit gefächerte naturwissenschaftliche Studien mit Schwerpunkten auf der Geologie und der Zoologie. Seit 1845 hielt er sich in Frankreich auf, wo er neben seinen Forschungen Kontakte zu frühsozialistischen Kreisen und radikalen deutschen Emigranten knüpfte.
Die Tür zur akademischen Karriere öffnete sich Vogt 1847 mit einem Ruf auf eine neugeschaffene Professur für Zoologie an der Universität Gießen, den er vor allem seinem früheren akademischen Lehrer, dem Chemiker Justus Liebig, zu verdanken hatte. Unmittelbar nach der Rückkehr in seine Heimatstadt betätigte sich Vogt dort auch wieder politisch: nicht im Verborgenen wie zu studentischen Zeiten, sondern als offener Aktivist einer Vereinigung jüngerer Professoren und eines demokratischen Vereins. Binnen eines knappen Jahres profilierte sich Vogt als Wortführer der lokalen politischen Opposition, so dass ihm in der Anfangsphase der Revolution 1848 in Gießen eine Schlüsselstellung zufiel: Er fungierte als Befehlshaber der am 5. März in der Stadt gegründeten Bürgerwehr und wurde zu den Beratungen des Ende März in Frankfurt zusammentretenden Vorparlaments eingeladen. Dort zählte er neben den wesentlich prominenteren Demokraten Robert Blum und Gustav Struve zu der Gruppe von Mitgliedern, die nicht wie das Gros der Teilnehmer als frühere oder aktuelle Abgeordnete deutscher Landtage eingeladen worden waren, sondern als sonstige „Männer des Vertrauens“.
Fehlte es Vogt bei seiner Ankunft in Frankfurt unter den mehr als 500 Männern, die sich berufen fühlten, eine deutsche Nationalvertretung ins Leben zu rufen, noch an Bekanntheit, so unternahm er einige Anstrengungen, dies zu ändern. In den turbulenten Debatten setzte er ein unübersehbares polemisches Zeichen, als er den prominenten Liberalen Karl Theodor Welcker mit Blick auf dessen aktuell angenommenes badisches Regierungsamt als „Bundestagsgesandten“ titulierte und damit „das Signal zum ärgsten Sturme“ gab, der jemals in der Paulskirche ausgebrochen ist“ (Wurzbach, S. 46). Vogt zog indes nicht nur mit provokanter Schlagfertigkeit Aufmerksamkeit auf sich, sondern profilierte sich rasch als energischer Fürsprecher demokratischer Positionen: zum Beispiel in den Diskussionen über die Altersqualifikation für das vom Vorparlament festgelegte Wahlrecht zur Nationalversammlung. Bei aller Konsequenz und verbalen Schärfe zählte er nicht zur äußersten radikalen Linken um Friedrich Hecker und Gustav Struve, die ungeachtet der stattlichen liberalen Mehrheit im Vorparlament auf direkte Aktionen drängten, und so war es auch möglich, dass die Versammlung ihn in den 50er-Ausschuss wählte, der im April und Anfang Mai 1848 die Vorbereitungen der nationalen Wahlen kontrollierte; mit seinem sächsischen und zu diesem Zeitpunkt ungleich prominenteren Pendant Blum zählte er dort zur kleinen demokratischen Minderheit.
Mit dem Aufstieg in die Führungsgruppe der nationalen politischen Opposition binnen weniger Tage hatte Vogt gute Chancen, in die Nationalversammlung gewählt zu werden, und setzte sich im Wahlkreis Gießen klar durch. In der Paulskirche, wo er als 30-jähriger zu den jüngsten Abgeordneten zählte, schloss er sich der Fraktion „Deutscher Hof“ an, dem gemäßigten Flügel der linken Minderheit, der bei allen Bekenntnissen zu den demokratischen Prinzipien in Anerkennung der tatsächlichen Gegebenheiten in der Nationalversammlung vorerst zur partiellen Kooperation mit dem liberalen Lager bereit war. Da die Liberalen ihrerseits mit großer Skepsis auf die Linke blickten und nahezu sämtliche Parlaments- und später auch die Regierungsämter der Nationalversammlung selbst besetzten, blieb Vogt und seinen Fraktionskollegen, unter denen zunächst Blum Ton und Richtung vorgab, nur die politische Agitation im Parlament, in Versammlungen und über die Presse. Als parlamentarischer Redner stach Vogt nicht nur unter der Linken, sondern auch im Gesamt der Paulskirche hervor. Das Register der Stenografischen Berichte der Nationalversammlung listet für ihn mehr als 100 Wortbeiträge. Ergriff er in der Anfangsphase häufig bei ad hoc auftretenden Streitfragen das Wort und nutzte er das Instrument der Interpellation zur Kritik des Reichsverwesers und seiner Regierungen, so wuchs er im Laufe der Monate und vor allem nach dem Tod Blums in der Wiener Gegenrevolution in die Rolle eines demokratischen Programmredners hinein. Allein zur Frage des Wahlrechts in der künftigen Reichsverfassung, die für die Demokraten von zentraler Bedeutung war, hielt er ein halbes Dutzend Reden und prangerte dabei immer wieder an, dass „unsere Konstitutionellen nicht mit der Majorität des Volkes, sondern mit einem Extract der Minorität des Volkes regieren wollen“ (Stenographischer Bericht 7, S. 5254).
Dass Vogt oft die wunden Punkte in der Haltung der Paulskirchenmehrheit berührte, zeigt sich noch im Nachhall der Kontroversen in der publizistischen Erinnerung der Liberalen, die sich Vogts enorme Resonanz beim Publikum innerhalb und außerhalb des Parlaments in einer Mischung aus Faszination und Neid nur als Demagogie erklären konnten. Der Leipziger Liberale und Parlamentssekretär Karl Biedermann zum Beispiel konzedierte, dass man bei einer Vogt-Rede hätte schwören können, „das Alles komme aus dem tiefsten, wärmsten und lautersten Herzen, aus einem Herzen, welches jeden Augenblick bereit sei, für die Freiheit zu verbluten. Das Volk glaubte Das auch wirklich und feierte deshalb ‚seinen Vogt‘ als seinen wärmsten und aufrichtigsten Freund“. Mit der Gabe zur Seelenschau ausgestattet, wusste Biedermann aber, „daß diese ganze Begeisterung nichts war als das wohleinstudirte Pathos eines Schauspielers, als das prasselnde Feuerwerk, welches nur dazu dienen soll, die Augen der Menge auf das eigene, in bengalischem Feuer strahlende Bild des Redners zu lenken“ (Biedermann, S. 394). Ganz ähnlich war das Porträt, das der liberale Abgeordnete und Publizist Heinrich Laube für die Nachwelt zeichnete: „Nie ist eine leichtsinnigere Mischung revolutionairer Bestandtheile gesehen worden“. Vogt war „Klopffechter, war Komödiant. Nichts Widerwärtigeres als wenn er den sittlichen Zorn abspielte“. Das „politische Kriegshandwerk“ habe ihn nur interessiert „als Mittel zu freigeistigem, bunt bewegtem Treiben“ (Laube 2, S. 96f.). Ähnliche denunziatorische Absichten hatten die zahlreichen, wegen seines Berufes häufig Tierbilder nutzenden Karikaturen von Vogt; in einer populären Sammlung von Porträtkarikaturen als Ziehfiguren („Parlamentarische Hampelmänner“) figuriert er als messerschwingender und pistolentragender Revolutionär mit offenem Hemd (Zorn und Eifer, S. 131).
Anders als dieses Bild suggeriert, hat Vogt in der Revolution 1848/49 weder selbst zu den Waffen gegriffen noch dazu aufgerufen, den bewaffneten Kampf zu führen. Allerdings war er einer wichtigsten, wenn nicht der wichtigste, Wortführer für die Fortsetzung der Arbeit der Nationalversammlung auch nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch den preußischen König und gegen die Widerstände derjenigen Regierungen, die der in der Paulskirche verabschiedeten Verfassung die Anerkennung versagten. Im Mai 1849 kritisierte Vogt Resignation und Rückzug der Liberalen aus der Paulskirche in scharfen Worten und forderte die Nationalversammlung nachdrücklich dazu auf, die beginnende Volksbewegung zur Durchsetzung der Reichsverfassung zu legitimieren und selbst als „Ordnungspunkt für die jetzige Zeit“ (Stenographischer Bericht 9, S. 6416) zu fungieren. Für Vogt verkörperte auch die durch Austritte zusammengeschmolzene Nationalversammlung noch den Anspruch der Nation auf eine freiheitliche Verfassung und auf Einheit, und in dieser Perspektive war es folgerichtig, dass er sich Ende des Monats für ihre Verlegung nach Stuttgart aussprach, als die Sicherheit der Abgeordneten in Frankfurt nicht mehr gewährleistet schien.
In dem als „Rumpfparlament“ nach Stuttgart umgezogenen Rest der Nationalversammlung, die inzwischen eine linke Mehrheit hatte, spielte Vogt eine Schlüsselrolle. Bei der dortigen Eröffnungssitzung plädierte er nach dem längst vollzogenen offenen Bruch mit der Frankfurter Provisorischen Zentralgewalt für die Einsetzung einer neuen Übergangsregierung, „die vorangehen soll in dem Werk, das uns obliegt, und die vorangehen wird wie ein leuchtender Stern, auf den alle Blicke sich lenken“ (Stenographischer Bericht 9, S. 6809), und ließ sich selbst in die fünfköpfige Reichsregentschaft wählen. Als das Rumpfparlament nach zwölf Tagen von württembergischem Militär aufgelöst wurde, floh Vogt zunächst mit den übrigen Mitgliedern der Reichsregentschaft nach Baden und musste sich, nachdem auch dort die Reichsverfassungskampagne von preußischem Militär erstickt wurde, um seine persönliche Sicherheit sorgen. Eine Rückkehr in sein Gießener akademisches Lehramt war nicht möglich, weil die großherzoglich hessische Regierung Druck auf die Universität ausübte, Vogt aus ihrem Lehrkörper zu entlassen, ein Landtagsmandat anfocht, das er inzwischen erlangt hatte, und schließlich ein Strafverfahren wegen Landes- und Hochverrats gegen ihn anstrengte. Der Ausweg für Vogt war die Flucht in die Schweiz, wo er 1852 eine Professur für Geologie in Bern übernahm.
War Vogt vor 1848 nicht als politischer Schriftsteller in Erscheinung getreten, so veröffentlichte er nun zwei Schriften, in denen er die Erfahrungen der gescheiterten Revolution verarbeitete. Noch 1849 veröffentlichte er das Pamphlet „Die politischen Aufgaben der Opposition in unserer Zeit“, in dem er einerseits massive Kritik am Verhalten der Liberalen in den vergangenen anderthalb Jahren übte und andererseits vor den Plänen der preußischen Regierung warnte, mit ihren aktuellen Unionsplänen ein autoritäres nationalpolitisches Projekt durchzusetzen. Sich selbst und die übrigen geflüchteten Demokraten hielt er für kaltgestellt und warnte davor zu glauben, „daß die Flüchtlinge in irgend bedeutender Weise in das politische Leben Deutschlands eingreifen könnten“ (S. 33). Was es hier in nüchterner Analyse vortrug, griff Vogt zwei Jahre später in beißender Polemik in der Schrift „Untersuchungen über Thierstaaten“ auf, in der er im Gewand einer zoologischen Abhandlung seiner Frustration freien Lauf ließ über die verhängnisvolle Herrschaft der liberalen Partei, „die nicht einmal den Gedanken ertragen konnte, daß Andere andere Ansichten haben könnten als ihre souveränen Doktrinen“ (S. XII).
Vogt teilte nicht nur nach rechts aus, sondern geriet später auch in Konflikte mit sozialistischen Exilkreisen; 1860 widmete ihm Karl Marx eine Schrift, in der ihn bezichtigte, als französischer Agent an der Ausweisung Wilhelm Liebknechts aus der Schweiz mitgewirkt zu haben. Vogt selbst nahm seit den späten 1850er Jahren wieder publizistisch zu politischen Tagesfragen Stellung, insbesondere auch zu den nationalpolitischen Entwicklungen in Deutschland, die ihm wegen der sich abzeichnenden preußischen Hegemonie verhängnisvoll erschienen. Das Hauptaugenmerk seiner politischen Tätigkeit galt indes fortan der Schweiz. Nach seiner Einbürgerung bekleidete er verschiedene politische Ämter, zuletzt als Mitglied des Nationalrats. Verdienste erwarb er sich überdies als Universitätspolitiker beim Umbau der Genfer Akademie zur Universität, als deren erster Rektor er seit 1874 amtierte. In seiner wissenschaftlichen Arbeit auf den Gebieten der Geologie, der Zoologie und der Anthropologie, die er sich – wie viele seiner Zeitgenossen – unter rassistischen Vorzeichen erschloss, fand Vogt hohe Anerkennung, die sich in der Mitgliedschaft in mehreren gelehrten Vereinigungen niederschlug, unter anderem der Leopoldina. In der Erinnerung an Carl Vogt, zum Beispiel der Benennung eines Genfer Universitätsgebäudes nach ihm, nimmt der Wissenschaftler breiteren Raum als der demokratische Politiker ein. Dass er im Gedenken an die Revolution von 1848/49 in Deutschland praktisch keine Rolle spielt, mag auch daran liegen, dass er bislang keinen Biographen gefunden hat.
Zitierte Literatur:
Karl Biedermann, Erinnerungen aus der Paulskirche, Leipzig 1849.
Heinrich Laube, Das erste deutsche Parlament, 3. Bde., Leipzig 1849.
Mit Zorn und Eifer. Karikaturen aus der Revolution 1848/49. Der Bestand des Reiss-Museums Mannheim, hrsg. v. Hansjörg Probst u. Karin v. Welck, Mannheim 1998.
Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. v. Franz Wigard, Bde. 1-9, Frankfurt am Main 1848/49.
Alfred von Wurzbach, Biographische Skizzen. II. Heft: Carl Vogt, Wien u. a. 1871.
„Der edle Gagern hat beim Abreiten seines politischen Steckenpferdes vor den praktischen Republikanern auch wieder einmal den alten Unsinn seiner konstitutionellen Partei vorgebracht ‘mit dem allgemeinen Stimmrechte lässt sich nicht regieren’. Als ob das kapieren und kapiert werden ein angeborenes Grundrecht des Menschen und Selbstzweck der menschlichen Gesellschaft wäre!
Mir ist dabei so recht schwer aufs Herz gefallen, wie gutmütig unsere Partei doch bei solchen Fragen gewesen ist. Die Konstitutionellen arbeiteten ihre armen Köpfe und ihre Staatslexika von einem Ende zum anderen durch, um uns zu beweisen, dass es Unterschiede in der politischen Befähigung gäbe, welche durch Besitz, Reichtum, Geld und Grundeigentum und derlei zufällige Güter eines Menschen ihren materiellen Ausdruck fänden. Deshalb Ausscheidung ganzer Klassen der Bevölkerung, deshalb Unterscheidung einzelner Klassen nach den Steuerlisten, deshalb die halb unmöglichen, halb unsinnigen Wahlgesetze, womit die moderne Staatsweisheit Preußens den Staat und den Königsbund rettend beglückt hat. Wir setzten dem allen nur die einfache Behauptung der Gleichberechtigung aller Menschen und des gleichen Stimmrechtes aller Staatsbürger entgegen.
Wie wäre es, wenn die Demokratie bei ihrem nächsten Siege einmal den Spieß umdrehte und sich die Argumente der Herren Beckerath, Weitz, Beseler, Riesser etc. aneignete? Wenn sie sagte: Die Reichen gehen unter in der Besorgung ihrer Geschäfte, in der Verwaltung ihres Vermögens, in der Befriedigung ihrer Vergnügungssucht – sie können sich von ihren Interessen nicht losmachen, sich nicht erheben für das allgemeine Beste,da ihre Sonderwohlfart ihnen vorgeht. Wenn sie sagte: Die besitzende Klasse kann kein Herz haben für die naturgemäße Entwicklung der Freiheit im Staate, weil sie an die Scholle gebunden, an die Geldkiste geschmiedet ist. Sie kann keine Einsicht haben in die Bedürfnisse des freien Staates, weil sie in unfreien Begriffen erzogen, geistig verderbt, moralisch heruntergekommen ist. Und wenn die siegende Demokratie aus diesen Sätzen den Schluss zöge: Mithin sind die Besitzenden unfähig, an der Staatsverwaltung Anteil zu nehmen, durch das Stimmrecht, man muss ihnen dasselbe beschränken. Sie haben die Mittel zur Korruption in der Hand – man muss ihnen die Möglichkeit nehmen, dieselben zu benutzen. Wir machen also drei Klassen: Die Besitzlosen zählen nach Köpfen - von den kleinen Besitzern gelten je drei, von den großen Besitzern je zehn so viel wie ein Proletarier.
Nicht wahr, solche Grundsätze wären entsetzlich. Aber dass die Demokratie nur die Abschaffung der Vorrechte, nicht die Schaffung neuer Vorrechte für ihre Partei verlangte, das beweist ihre grenzenlose Gutmütigkeit. Sie war zufrieden, das Recht auf Seite aller zu sehen – sie verlangte nicht das begünstigende Unrecht auf ihrer Seite zu haben. Jetzt nehmen die Sieger für sich dies begünstigende Unrecht in Anspruch. Sie verlangen es als Preis des Sieges. Sie behaupten überall die Beschränkung des Wahlrechtes nach unten. Die Demokratie verlangte unbeschränktes Wahlrecht auf allen Seiten. Druck ruft Gegendruck hervor. Es kann ihr einfallen, sobald sie gesiegt hat: Mit dem allgemeinen Stimmrecht lässt sich nicht regieren. Wir beschränken deshalb das Wahlrecht nach oben.”1
1 Aus dem persönlichen Tagebuch von Carl Vogt, abgedruckt in: Günther Klaus Judel (Hrsg.): Carl Vogt. Erinnerungen an die deutsche Nationalversammlung 1848/49, Gießen 2002, S. 1f.
„Meine Herren! Ich beabsichtigte nicht, in dieser Frage das Wort zu ergreifen, da aber Herr von Vincke1 wiederholt auf Äußerungen zurückgekommen ist, die ich getan habe, und dieselben, wie ich Ihnen beweisen werde, nicht ganz verstanden hat, so sehe ich mich genötigt, einiges darauf zu erwidern. Herr von Vincke sagte: wir auf dieser Seite des Hauses (auf der Linken), wir wollten die Revolution; Herr von Vincke stützt diese Behauptung auf eine Äußerung von mir, worin ich gesagt habe, ich betrachte die Revolution als eine Naturnotwendigkeit, als das Gesetz der politischen Entwicklung, als das Gesetz des politischen Fortschritts. Allerdings, meine Herren, es ist wahr, es gibt in der Natur, und deshalb auch in politischen Verhältnissen, meiner Überzeugung nach, keine andere Entwicklung, als durch Revolution. Es gibt keine fortschreitende Entwicklung stabiler Zustände; es gibt keine ruhige, gesetzmäßige Entwicklung in der Natur. Ein gewisser Zustand, aus Revolution hervorgegangen, bleibt und setzt sich eine geraume Zeit hindurch fort, bis er am Marasmus2 seines eigenen Wesens zugrunde geht, und dann muss dieser Zustand durch eine neue Revolution geläutert und umgeschaffen werden. Das ist das Gesetz der Natur, und das ist auch das Gesetz des politischen Fortschritts. Weiterlesen
Allein, meine Herren, es ist ein anderes damit, dass man die Notwendigkeit der Revolution fühlt, oder ob man sie in jedem Augenblicke will. Man kann davon überzeugt sein, dass die Luft auf den Antillen von Zeit zu Zeit einer Reinigung bedarf durch ungeheuren Sturm, durch einen jener Wirbelwinde, die alles vor sich niederwerfen. Aber man braucht einen solchen Sturm deshalb gerade nicht herbeizuwünschen. Wenn aber die Verhältnisse so geworden sind, dass er kommen muss, so kann man ihn benutzen, ohne ihn deshalb gewünscht zu haben. Meine Herren! Der Abgeordnete von Hagen3 hat uns gesagt, wir auf der Linken müssten aus Pessimismus für das absolute Veto und alle die Einrichtungen stimmen, für die er ebenfalls stimmt, aus dem Grunde, weil er glaubt, dass sie zum Heile führten, wir deshalb, weil sie zur Revolution führten. Meine Herren! Wir haben stets hier die Rolle des treuen Warners vor der Revolution übernommen; wir haben gesagt, wenn man diese oder jene Bestimmungen trifft, so wird und muss notwendig eine neue Revolution kommen, weil die jetzige um ihre Früchte gebracht wird. Wir haben Euch gesagt: wenn ihr das Haus für längere Zeit bewahren wollt, das Ihr zu bauen im Begriffe steht, so baut es nicht in den starren Formen, die für Jahrhunderte gelten sollen, sondern baut es in leicht beweglichen, elastischen Formen, die sich dem Geiste der Zeiten anschließen können.
Meine Herren, ich finde wirklich eine große Selbstüberschätzung darin, behaupten zu wollen, dass man überhaupt eine Verfassungsform für Jahrhunderte bauen könne. Ich finde eine große Verkennung der Entwicklungsfähigkeit des menschlichen Geistes und des Geistes unseres Volkes in der Behauptung, dass man eine Verfassungsform machen wolle, die stabil und dauernd sein soll. Wahrlich, meine Herren, ich finde eine große Selbstüberschätzung darin, in solchen Zeiten wie die unsrige, wo die Revolution kaum angefangen hat, eine Form finden zu wollen, die nur für ein Jahrhundert, geschweige denn für mehrere Jahrhunderte dauern soll. Aber, meine Herren, ich erkenne auch in diesem Verhalten eine Naturnotwendigkeit. Ich erkenne darin den geistigen Fluch, der auf den Verblendeten lastet, dass sie gerade für das arbeiten müssen, was sie nicht wollen, nämlich für die Revolution. Die wälzen in eitler Mühe den Stein, die da glauben, durch starre Formen den Volksgeist bannen zu können, die glauben, die Revolution ausmerzen und ausschließen zu können für zukünftige Zeiten.
Meine Herren! Die Revolution kommt nicht von selbst, man macht sie nicht künstlich; sie muss einen Grund haben, und dieser wird stets von ihren Gegnern geliefert. Das Bächlein der Demokratie, von welchem Herr Bassermann4 neulich so geringschätzig sprach, überflutet nicht, wenn ihm kein Damm quer in den Weg gelegt wird. Allein wenn solche Dämme in die Quere gezogen werden, dann schwillt der Bach, er wird ein See, überschwemmt alles nah und fern und endlich, wenn seine Kraft geschwollen ist, durchbricht er den Damm und überflutet das niedere Land. Und Ihr, die Ihr den Geist habt bannen wollen, Ihr wisst nicht, dass er die enge Flasche zersprengen kann, die Ihr ihm als Gefängnis anweist. Ja, meine Herren von der rechten Seite, das ist ja gerade Eure Arbeit. Dahin geht ja gerade Euer Mühen, diese enge Flasche machen zu wollen, in die Ihr den brausenden Geist mit Champagnerpfropfen, mit Banden und Drähten des absoluten Vetos bannen wollt. Und diesen Geist in seiner engen Flasche setzt Ihr nicht in den Eiskeller ruhiger Jahre, nein, in die heiße Temperatur der jetzigen Zustände, in die Fieberglut unserer Zeit! Und Ihr glaubt, Euer Draht würde halten!”5
1 Georg Freiherr von Vincke war ein aus Westfalen stammender Politiker, der in mehreren deutschen Parlamenten zum liberalen, in der Nationalversammlung jedoch zum konservativen Flügel gehörte.
2 Ein langsamer Verfallsprozess.
3 Karl Heinrich Wilhelm Hagen war für den Wahlkreis Heidelberg-Weinheim-Wiesloch Abgeordneter der Nationalversammlung, in der er zum demokratischen Flügel gehörte.
4 Friedrich Daniel Bassermann gehörte in der Nationalversammlung dem liberalen Flügel an und fungierte unter Heinrich von Gagern zeitweise als Unterstaatssekretär der Provisorischen Zentralgewalt.
5 Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen konstituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. von Franz Wigard, Bd. VIII, Frankfurt 1848, S. 4992f.
„Ein allgemeiner Schrei hat sich in Deutschland erhoben, er heißt: Einheit des Vaterlandes. Alle Parteien stimmen darin überein, dass diese Einheit nur erstrebt werden könne durch Aufbau auf demokratischer Grundlage, das heißt dass der Wille des Volkes, und zwar der freie ungehemmte Wille des gesamten Volkes die alleinige Richtschnur für die Gestaltung Deutschlands geben könne. Die Souveränität des Volkes ist von dem Vorparlamente in Frankfurt ausdrücklich und mit größter Mehrheit anerkannt worden; sie ist jetzt in Deutschland eine Tatsache. Als Organ dieser Souveränität des Volkes wird in vier Wochen die konstituierende Nationalversammlung für Deutschland zusammentreten, welcher einzig und allein die Regelung der Geschicke Deutschlands überlassen bleibt. Hier muss sich also unser Handeln konzentrieren; der nächste Punkt ist die Frage: Was verlangen wir von dieser Versammlung und welche Gurndsätze werden in derselben vertreten?
Wir haben gesagt, dass wir vor allen Dingen Deutsche sein wollen. Es muss also zunächst die Versammlung diejenigen Rechte feststellen, welche jedem Deutschen als solchem angehören müssen, deren Ausübung ihm kein einzelner Staat, keine Regierung verkümmern darf. Mag der Deutsche in Königsberg oder in Wien, unter dem Zepter Preußens oder in der Republik Hamburg wohnen, diese Rechte, welche wir sogleich anführen werden, muss er überall unverkümmert besitzen und frei ausüben dürfen. […]
Die Rede- und Pressefreiheit in unumschränktesten Maßstabe, ohne Kaution und besondere Pressegesetze, also das Recht, seine Gedanken in Wort, Schrift und Druck frei in jeder Weise ausüben zu dürfen.
Das freie Versammlungsrecht (Assoziationsrecht), also das Recht, zu politischen und sozialen Zwecken sich versammeln und vereinigen zu dürfen. Der Handhabung dieses durchaus unumschränkten Rechtes verdanken England und Amerika ihre Größe, ihr politisches Bewusstsein.
Das Recht, eine jede beliebige Religion zu haben und zu üben. Kein Unterschied der Konfessionen; Christ und Jude, Katholik und Protestant, jeder soll vor dem Staate gleichberechtigt sein; jede Konfession das Recht haben, Religionsgemeinden zu bilden und den Gottesdienst in ihrer Weise zu üben.
Das ungeschmälerte Petitionsrecht. Jeder soll sich ungehindert an die Behörden wenden und diesen seine Klagen, Wünsche und Ansichten vortragen können.
Gleichheit vor dem Gesetze, Aufhebung aller Privilegien, aller Standesvorteile. Jeder Deutsche soll dem andern gleich sein, vor Gericht wie in andern Dingen, jeder Deutsche Anspruch auf gleiche Achtung haben. Zu dieser Gleichheit vor dem Gesetze gehört das Recht, nur in öffentlichen und mündlichen Verfahrung und bei Vergehen nur von Geschworene gerichtet zu werden.
Jedem Deutschen muss ferner überall die Sicherheit seiner Person und seines Eigentums garantiert sein; er muss vollständige Sicherheit gegen polizeiliche Haussuchungen, gegen alle von der Polizei ausgehenden Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit haben. Man hat dies mit dem Namen der Habeas-corpus-Akte1 bezeichnet; eine solche Akte muss dem Deutschen gegeben werden, damit die Polizei nicht wieder, wie bisher, den Staat in sich verschlinge und der Polizeistaat aufs Neue ins Leben gerufen werde.
Das allgemeine Staatsbürgerrecht. Jeder Deutsche ist da Staatsbürger, wo er wohnt, er kann frei hinziehen, wo es ihm gefällt, er hat überall Anspruch auf alle Rechte und Pflichten des Staatsbürgertums. Er ist überall Wähler und wählbar zu den Bundesbehörden, zu dem Volksparlamente, er hat überall das Recht und die Pflicht, Waffen zu tragen und an der allgemeinen Volksbewaffnung teilzunehmen.
Ich wiederhole es, alle diese Rechte müssen dem Deutschen überall auf deutscher Erde gewährleistet sein; sie müssen ihm unter jeder Regierungsform werden, sei diese nun konstitutionelle Monarchie oder Republik; die Zentralgewalt, möge sie nun zusammengesetzt sein, wie sie wolle, muss diese Rechte verbürgen.”2
„So entsetzlich wirkt bei den Tieren die konstitutionelle Staatsform auf die Moralität der unteren Klassen, dass diese, obgleich den Kindern in treuer Liebe anhänglich, sich dennoch selbst zu Werkzeugen der Erniedrigung dieser Geschöpfe hergeben, dass sie selbst mit berechneter Absicht, mit einer Art grausamer Wollust die Nachkommenschaft verkümmern lassen, um aus ihnen Proletarier zu erziehen, Proletarier wie sie, Untertanen, welche nur dazu geschaffen scheinen, eine faule, nichtarbeitende Adelsklasse und eine grausame, herrschsüchtige Monarchin zu ernähren! So wirkt, bei den Tieren und speziell bei den Bienen, die Niederhaltung jener unterdrückten Arbeiterkaste auf das Gemüt der Parias ein, dass sie den Gedanken, aus solch elendem Leben wenigstens die Nachkommenschaft zu retten, nicht zu fassen vermögen; dass sie glauben, die Jungen müssten wieder Arbeiter werden, weil sie selbst Arbeiter sind. Entsetzliches Beispiel, wie weit die Verdummung, die geistige Knechtung der niederen Klassen durch die Existenz bevorzugter Stände getrieben werden kann. Weiterlesen
Aber auch ein Beweis für die Wahrheit des Satzes, dass das Proletariat nicht geboren, sondern dass es erzogen werde. Königin und Arbeiterin, Herrscherin und Proletarierin sind bei der Geburt einander vollkommen gleich – die Eier, aus welchen sie schlüpfen, stehen durchaus auf derselben Stufe der Ausbildung; die Würmchen, welche aus den Eiern hervorgehen, sind in den ersten drei Tagen in Nichts voneinander verschieden. Aber die Eier der königlichen Familie werden in wohlverwahrte, weite Räume, in große Zellen gebracht, mit unendlicher Emsigkeit gepflegt, die jungen Würmchen mit ausgesuchter Nahrung gefüttert, von besonderen Wartfrauen erzogen und gereinigt. Die Proletariereier dagegen werden in enge, dünnwandige Zellen gestopft, die Würmchen kärglich gefüttert, wenig besorgt, niemals gereinigt – ist es ein Wunder, daß hier Proletarierinnen, dort Königinnen erzeugt werden? […] So wird dieses Proletariat erzogen, erzogen durch Proletarier, die selbst unter dem Drucke der Bevorrechtung schmachten, durch Proletarier, welche ihre ganze Tätigkeit aufwenden, die ganze Frucht ihrer Arbeit hingeben müssen, um bevorrechteten Ständen geräumige Wohnungen zu bauen, um ihre Kinder zu füttern, zu warten, zu pflegen!
[…]
Sind die Jungen versorgt, so bauen diese treuen, in das dunkle Haus gebannten Geschöpfe neue Zellen, um neue Vorräte, neue Bruten aufzunehmen. Sie lecken und bürsten die heimkehrenden Genossen, die bevorrechteten Drohnen, und wenn es kalt werden will, drängen sie sich in dichten Haufen um ihre geliebte Königin, um sie zu erwärmen und durch liebliches Flügelsummen zu erheitern. Rührende Treue eines armen, verkümmerten Geschlechtes, das für die erfahrenen Misshandlungen mit Wohltaten lohnt, und in der Besorgung niedriger, dunkler Geschäfte mit dem Gefühl treuer Pflichterfüllung sich selbst befriedigt!
[…]
Die Bienen wollen nicht, dass das Licht in ihr konstitutionelles Staatstreiben eindringe. Sie wissen, daß nur im Dunkeln die Räder der konstitutionellen Regierung zum Zwecke der Volksbeglückung sich drehen können, und dass strenges Festhalten des Amtsgeheimnisses die erste Bedingung eines geordneten monarchischen Staatslebens ist. Die Korruption des konstitutionellen Staates, die Polizeiwirtschaft, welche schändliche Intrigen mit nichtsnutzigen Subjekten gegen rechtliche, geschätzte und geliebte Individuen spielt, die Sklaverei des Volkes, das, dummen Vorurteilen fröhnend, sich in Abhängigkeit erhalten lässt, die Frechheit des Adels, der lotternd nur der Freude und dem Genusse lebt, die sittliche Verderbnis des Hofes, an dem Palastrevolutionen, Intrigen, Verbrechen sich häufen und erneuen – wir sprechen hierbei immer nur von Tierstaaten – alle diese Flecken und Gebrechen deckt das kluge Tier mit Nacht und Dunkelheit – es hat wenigstens das Schamgefühl, seine schmutzige Wäsche im Dunkeln bei sich zu reinigen und sich nach außen nur als fröhlicher, freier Arbeiter zu zeigen. Zu Hause seufzt es unter dem Drucke, dem Elend, der Arbeit – aber es verbirgt diese Leiden, welche es nicht ändern kann, zu deren Hebung ihm der Mut, oder die Einsicht, oder die Kraft abgehen. Die konstitutionelle Regierung kann sich im Tierreiche nur im Schatten des Geheimnisses halten. Hier kann sie durch feingesponnene Fäden niederträchtige Subjekte bestechen, durch Fälschung und unwahre Dokumente die Volksfreunde verdächtigen, in Anklage versetzen, monatelang einkerkern und endlich zu Tode martern.
[…]
Vom Leben der Drohnen aber kann man noch Folgendes sagen. Faul und träge schlafen sie noch lange, während die emsigen Arbeiter schon auf den Feldern einsammeln. Dann stehen sie auf und begeben sich an den Hof, um der Königin ihre Cour zu machen. […] Und während sie diese niedrigen Lakaiendienste verrichten, schauen diese Drohnen mit Stolz und Verachtung auf den Plebs des armen Bienenvolkes herab, der emsig bauend und zutragend nicht nur für sich, sondern auch für dies fette Hofgeschmeiß im Schweiße den Honig einträgt! Gebückt gegen oben, gesteift gegen unten, das ist der Wahlspruch dieser konstitutionellen Bienenpairs. Aber die Rache bereitet sich vor. Dumpf brummt und summt es bisweilen unter den Proletariern; hie und da sammeln sich Gruppen, und ehe die faulen Drohnen die Wolke sehen, entlädt sich das Gewitter auf ihre Häupter!
[…]
Der Bienenstaat hat meine Zweifel gelöst. Die adligen Drohnen sind die unnützesten Geschöpfe im Staate. Ohne Arbeitskraft, ohne geistige Fähigkeit sind sie nur eine bevorzugte Bürde der Gesellschaft. Aber die geistige und körperliche Trägheit liegt so tief in ihrer Natur begründet, dass selbst ihre Jungen eine weit längere Zeit zur Ausbildung bedürfen, als die Arbeiter. Eine Proletarierbiene geht nach zwanzig Tagen aus der Zelle hervor, geschickt zu jeglicher Arbeit, brauchbar zu jedem Geschäft im Staate; eine adelige Drohne bedarf vier und zwanzig Tage, um arbeitsunfähig, ohne Talent, ohne Wissen, nur mit glatten Beinen und dickem Leibe in der Gesellschaft zu erscheinen.”1
1 Der Rechtsgrundsatz des ‘Habeas Corpus’ stammt ursprünglich aus England und legt fest, dass Verhaftete binnen kürzester Zeit einem Richter vorgeführt werden müssen, der die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung prüft. Auf diese Weise sollen polizeiliche und staatliche Willkür begrenzt werden.
2 Carl Vogt: An die Oberhessen, Flugblatt von 1848. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main. Identifier: urn:nbn:de:hebis:30:2-26530.
„Dann kommen die historischen Gründe und alle Federn der Geschichtsprofessoren haben sich in Bewegung gesetzt, um uns zu beweisen, dass die Bewohner des Elsass deutsch seien, dass Deutschland früher das Land besessen und dass es auf schmähliche Weise entrissen worden sei. Das ist alles wahr – aber wenn man von historischer Gerechtigkeit spricht, so soll man sie doch zuerst selbst und gegen sich selbst üben. Die Franzosen haben uns Land im Westen abgenommen, wir haben Land im Osten erobert; wir halten sogar gegen feierlich beschworene Verträge die nordschleswigschen Distrikte im norddeutschen Bunde fest, gegen unser eigenes Wort, gegen den Willen der Bevölkerung, die alljährlich durch ihre Abgeordneten protestiert – und wir wollen von historischer Gerechtigkeit sprechen! Ich kann die Gewalt entschuldigen, wenn sie als notwendig auftritt – wenn sie aber sich diese heuchlerischen Mäntel umhängt und die Welt glauben machen will, sie gehorche einem sittlichen Gebote, so wende ich mich mit Abscheu von ihr. Ich bin gegen die Annexion, weil kein vernünftiger Grund dafür spricht, weil ich kein Recht der Eroberung, das heißt des Raubes, statuiere und weil sogar alle Gründe der Klugheit und Vorsicht dagegensprechen.
[…]
Ich bin gegen die Annexion, weil sie gegen den ausgesprochenen Willen des Volkes ist. Man lacht darüber, das weiß ich; man sagt, in einem Jahrzehnt würden die Elsässer gute Deutsche werden, wie sie jetzt gute Franzosen sind. Man hätte so gerne bei ihnen eine Spur politischer Hinneigung zu Deutschland gefunden! Man hat es an Forschungen nicht fehlen lassen; ich habe schon in den Herbstferien 1866 bei mir ihm eigenen Hause Leute gesehen, die in das Elsass reisten und nicht allzu bestimmt ableugneten, eine Mission zu haben zur Erforschung der dortigen Stimmung; man fand es ganz undenkbar, dass neben dem zähen Festhalten an deutscher Sitte und Sprache auch die unbedingte politische Hingabe zu Frankreich bestehe, die ich aus vieljähriger Kenntnis von Land und Leuten behauptete – und doch ist es so, und Armee und provisorische Verwaltung haben sich jetzt schon zur Genüge davon überzeugen können. Louis Napoleon trug bei seinen Annexionen wenigstens scheinbar den Forderungen unserer Zeit Rechenschaft, welche die Völker nicht mehr als Herden ansieht, mit welchen Herrscher von Gottes Gnaden nach Belieben schalten und walten können – hier appelliert man nur an die rohe Gewalt, die den Stall mit der Herde nimmt. Ich weiß, dass diese napoleonischen Abstimmungen in Savoyen Komödien waren – niemand weiß es besser, denn wir hatten in Genf Gelegenheit, uns die ganze Entwicklung und Inszenierung aus nächster Nähe anzusehen – aber diese Komödie war wenigstens ein theoretisches Zugeständnis an das Recht des Volkes. Und ich begreife nicht, wie jemand, der dieses Recht im Elsass mit Füßen tritt, auf dem rechten Rheinufer auftreten und sagen kann: Das Volk hat auch ein Recht, über seine Geschicke mitzusprechen! Man sagt, ein Teil habe nicht ein Abstimmungsrecht, und führt die nordamerikanische Sezession an. Ist der Fall derselbe? Meine Hand hat kein Recht, sich von mir abzutrennen und noch weniger hat ein Dritter das Recht, mir meine Hand, ohne ihren Willen (wenn sie einen solchen haben könnte) abzuhauen.
Aber auch gesehen von diesem Selbstbestimmungsrechte des Volkes, das ich für das höchste Prinzip des Völkerrechtes halte, dem alle anderen untergeordnet sind, halte ich die Annexion für unklug, unpolitisch, ja töricht. […] Wir zwingen die Franzosen unausbleiblich, an jeder Koalition teilzunehmen, welche im Laufe der Zeiten gegen sich uns bilden könnte. Jeder Elsässer, der infolge der Annexion auswandert, wird ein politischer Agent, der zum Kriege gegen uns konspiriert. Das Elsass ist erobert. Man stelle als Friedensbedingung eine allgemeine Volksabstimmung im Lande und sage den Franzosen: ihr zahlt sämtliche Kriegskosten und schleift alle Festungen. Das Land möge abstimmen, ob es zu Frankreich, ob es zu Deutschland gehören wolle, und wohin die Abstimmung fällt, dahin möge es gehen. Wir werden Frieden haben, einen dauerhaften Frieden; wir werden an den Elsässern gute Nachbarn haben und der Krieg von 1870 wird ein Gewitter gewesen sein, das einem freundlichen Sonnenschein Platz gemacht hat.”1
1 Ohne Hrsg., vermutlich Carl Vogt selbst: Carl Vogt’s Politische Briefe an Friedrich Kolb, Kiel 1870, S. 7–10.
Der achtzehnte September in Frankfurt am Main. Im Auftrage der Clubbs der Linken vom Deutschen Hofe und vom Donnersberge geschildert, Frankfurt am Main 1848.
Die Aufgabe der Opposition in unserer Zeit, Gießen 1849.
Blicke in schweizerische Verhältnisse, in: Deutsche Monatsschrift für Politik, Wissenschaft, Kunst und Leben (Jahrgang 1, Heft 1), Stuttgart 1850, S. 65–83.
Untersuchungen über Thierstaaten, Frankfurt am Main 1851.
Studien zur gegenwärtigen Lage Europas, Genf/Bern 1859.
Mein Prozess gegen die Allgemeine Zeitung. Stenographischer Bericht, Dokumente und Erläuterungen, Genf 1859.
Vorlesungen über den Menschen. Seine Stellung in der Schöpfung und in der Geschichte der Erde, Zwei Bände, Gießen 1863.
Andeutungen zur gegenwärtigen Lage, Frankfurt am Main 1864.
Carl Vogt’s Politische Briefe an Friedrich Kolb, Biel 1870.
Aus meinem Leben. Erinnerungen und Rückblicke, Stuttgart 1896.
Erinnerungen an die deutsche Nationalversammlung 1848/49 (bearbeitet und herausgegeben von Günther Klaus Judel), Gießen 2002.
Best, Heinrich/Weege, Wilhelm: Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, Düsseldorf 1996, S. 345f.
Jansen, Christian: Politischer Streit mit harten Bandagen. Zur brieflichen Kommunikation unter den emigrierten Achtundvierzigern unter besonderer Berücksichtigung der Kontroverse zwischen Marx und Vogt, in: Herres, Jürgen/Neuhaus, Manfred (Hrsg.): Politische Netzwerke durch Briefkommunikation. Briefkultur der politischen Oppositionsbewegungen im 19. Jahrhundert, Berlin 2002, S. 49–100.
Wurzbach, Alfred von: Biographische Skizzen. II. Heft: Carl Vogt, Wien u.a. 1871.
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