
JOHANN ADAM VON ITZSTEIN
Abb.: Landesarchiv Baden-Württemberg
Johann Adam von Itzstein, häufig auch als liberaler Gegenspieler Metternichs bezeichnet, wurde bereits als Student in der Mainzer Republik von den Ideen der französischen Revolution geprägt. Ab 1822 war Itzstein Abgeordneter der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung. Seine dort zum Ausdruck gebrachte oppositionelle Haltung – unter anderem verteidigte er vehement das parlamentarische Budgetrecht – sorgte für das Ende seiner Karriere als Beamter. Itzstein hatte sich zu einem der führenden Vertreter der Opposition in Baden entwickelt. Vor allem als liberaler Netzwerker machte er sich einen Namen. Itzstein schrieb schätzungsweise über 10.000 Briefe, warb Kandidaten für Wahlen an und organisierte Spenden- und Pressekampagnen für von der Obrigkeit verfolgte Oppositionelle. Im Jahr 1832 gründete Itzstein den „Hallgartenkreis“, in dem einige der bedeutendsten Oppositionellen des Vormärz zusammenkamen. Hier wurden Strategien entwickelt, wie die Bevölkerung trotz Zensur und Repression für die liberalen Forderungen mobilisiert werden könnte. Itzstein war Mitglied des von der Heidelberger Versammlung im März 1848 eingesetzten Siebener Ausschusses sowie Vizepräsident des Vorparlaments. Während sein vorrangiges Ziel vor der Revolution ein geschlossenes Handeln aller Oppositioneller gewesen war, positionierte er sich im Frühjahr 1848 als Demokrat. Ab Juni 1848 war Itzstein Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, in der er als Redner kaum in Erscheinung trat, im Hintergrund des demokratischen Lagers aber die Fäden zog. Als er 1849 wegen Hochverrats angeklagt werden sollte, floh er ins Exil und kehrte erst nach seinem Freispruch zurück.
Johann Adam von Itzstein wird am 28. September 1775 als Sohn eines Hofgerichtsdirektors in Mainz geboren.
Itzstein ist während seines Jurastudiums Mitglied des Mainzer Jakobinerklubs.
Itzstein wird Hofgerichtsrat in Mannheim.
Itzstein ist als Abgeordneter der Zweiten Kammer in der Badischen Ständeversammlung tätig und setzt sich für die Ziele der Opposition ein.
Itzstein erbt ein Weingut in Hallgarten im Rheingau, welches er zu einem zentralen Treffpunkt der Liberalen ausbaut. Hier trifft sich der „Hallgartenkreis“.
Itzstein ist Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und vertritt den badischen Wahlkreis Bretten.
Nach dem Ende des Rumpfparlaments und einer drohenden Inhaftierung wegen Hochverrats geht Itzstein zunächst in die Schweiz und schließlich im Elsass ins Exil.
Nach dem Freispruch durch das Bruchsaler Hofgericht kehrt Itzstein auf sein Weingut zurück und setzt sich weiterhin publizistisch für seine politischen Ziele ein.
Tod am 14. September 1855 in Hallgarten.
Er glaube, dass das Budget sowohl im Ganzen als in den einzelnen Ansätzen ein Gesetz sei – er glaube, dass das Finanzministerium nicht das Recht habe, einen Ansatz zu überschreiten, und z.B. bei einer Branche, für welche 10,000 fl. verwilligt worden seien, 20,000 fl. auszugeben. Es sei zwar gestern von der hohen Regierungskommission geäußert worden: was nicht ausgegeben werde, sei erspart; allein dabei könne er sich nicht beruhigen, denn dies würde die Folge haben, dass zwar so lange das Finanzministerium von Männern verwaltet werde, wie wir sie gegenwärtig verehrten, alles in Ordnung gehen werde, schwerlich aber in alle Zukunft. Die Personen wechselten, die Gesetze aber blieben bestehen, darum müsse für die Zukunft gesorgt werden. Stände es bloß bei der Regierung auszusprechen: was wir nicht ausgeben, wird erspart, so sei es unnötig, dass die Kammer sich mit Prüfung des Budgets befasse, man könne dann im Ganzen sagen: wir brauchen 10 bis 12 Millionen und verwilligen sie, eine Million weniger oder mehr – was nicht ausgegeben wird, wird ja erspart. Nach diesem Grundsatze würde aber die ganze Wirksamkeit der Kammer in Hinsicht der Steuerbewilligung in ein Luftgebilde zerfallen; - allein er sehe die Sache anders an, und glaube mit dem Abg. Duttlinger, dass jede Überschreitung des Budgets als ein provisorisches Gesetz angesehen und in der nächsten Ständeversammlung darüber Rechenschaft abgelegt werden müsse, wo die Kammer alsdann prüfe und entscheide, ob die Verwendung zweckmäßig oder eine solche gewesen sei, für welche das Finanzministerium verantwortlich wäre.
Mit inniger Freude und wahrhaft erhebendem Gefühle blicke ich auf die große Menschenmenge, welche sich aus allen Tälern, selbst aus weiter Ferne zur Feier des 25jährigen Bestehens unserer Verfassung und des Tages hier eingefunden hat, an dem der edle nun in Gott ruhende Großherzog Karl dieselbe unterzeichnet und in das Leben zu führen verordnet hat. Schwerlich wird die Geschichte des badischen Volkes einen merkwürdigern und zugleich folgenreicheren Tag aufzuweisen haben, als diesen. Er gab den Bürgern in der die ganze Staatsverwaltung umändernden Verfassungsurkunde kostbare Rechte; Rechte, welche ihnen längst gebührten, die sie aber bis dorthin entbehren mussten. Es legte dieser Tag den Grund zu einem geregelten Haushalte des Staates und zu der Blüte unserer Finanzen. – Er war endlich die Hauptquelle, von welcher aus unserem Baden und seinem Volke die große Achtung zufloss, die es in Deutschland genießt. Weiterlesen
Daher musste es auch eine heilige Pflicht des Volkes sein, diesen Erinnerungstag, welcher ihm die schützende Verfassung und durch sie Freiheit und Selbstständigkeit gebracht hat, so allgemein und so festlich als möglich zu begehen. Und das Volk hat seine Pflicht, wie seine Stellung vollkommen begriffen. Es feiert heute ein wahres Volksfest! Froh bewegt sich daher das ganze Land; Alt und Jung teilen die Freude; aus allen Städten und allen Gauen, von allen Höhen erschallen Jubel- und Festgesänge und es wird der 22. August forthin ein festlicher Tag Badens sein!
Dass die Bewohner Oberkirchs und des schönen Renchtals, welche schon früher lautsprechende Beweise ächter Verfassungsliebe gegeben haben, bei diesem Feste nicht zurückbleiben, dass sie sich vielmehr zahlreich an dem Orte einfinden würden, welcher mit Recht die Wiege der Verfassung genannt wird und daher auch der Centralpunkt des heutigen Fests ist, das war vorauszusehen. Gern folgte ich dem ehrenvollen Rufe, bei dieser Gelegenheit vor einem so wackern Volksteile zu sprechen; von diesen Bergen herab strömt ja die kräftigende Luft der Freiheit; sie belebe meine Rede, sie durchwehe unser Fest! […]
Welche Rechte, frage ich Sie hier, besaß denn das Volk vor der Verfassung? – Hatte es Theil an der Gesetzgebung, von der doch das Wohl und Weh der Bürger abhängt, wie nun durch seine gewählte Abgeordnete? Durfte es mitwirken wie dermalen, zu der Bewilligung der von ihm zu zahlenden Steuern? Konnte es Einsicht nehmen von der Staatsverwaltung und den Staats-Rechnungen? War es ihm erlaubt, die Gebrechen, die Missgriffe der untern und obern Beamten, und den allenfalls vorkommenden Missbrauch der Gewalt öffentlich zu rügen und förmliche Beschwerde und Anklage zu erheben, wie es jetzt durch seine Kammern geschehen darf? Nein! nein, werden Sie mir sagen, keines dieser großen Rechte war dem Volke verliehen. […]
Wohl war Badens Regierung milde, und mehrere Jahre vor der Verfassung lag sie in den Händen eines Fürsten, den man mit vollem Grunde als den Vater des Volkes verehrte, und der unermüdet besorgt war, Glück und Wohlstand zu verbreiten. Deshalb spricht auch noch heute jeder Badener den Namen „Karl Friedrich“ mit Dank und tiefer Ehrfurcht aus. Allein! es war dies, wie es der gute Regent in jedem rein monarchischen Staate ist, nur ein Geschenk des Himmels. Die Garantie für die Zukunft fehlte; denn in den Händen eines einzigen Mannes ist Missbrauch der Gewalt eben so möglich, wie der edle Gebrauch derselben.
Das Volk fühlte damals schon recht gut, was ihm fehlte, welche Rechte ihm gebührten, und dass die Lasten nicht mehr fortbestehen sollten. – Aber es konnte seine gerechten Wünsche und Forderungen noch nicht, wie es nun geschieht, durch gesetzliche Vertreter vortragen lassen. So blieb denn der alte Zustand unverändert und die Bürger trugen das daraus erwachsene niederbeugende Gefühl ruhig fort, harrend einer besseren Zeit! […]
Die schönste Frucht des Landtages von 1831, das Gesetz über die freie Presse, durch welches dem Bürger erlaubt war, seine Ansichten, seine Meinungen, Lob und Tadel über die Gesetze und sonstige Verfügungen auszusprechen und ohne Censur drucken zu lassen, wogegen aber nur der Richter auf erhobene Klage über den allenfalligen Missbrauch zu entscheiden hatte, diese herrliche Gabe, deren sich nicht Baden allein, sondern jeder deutsche Volksstamm erfreute, ging nach kurzem Bestehen durch höhere Gewalt wieder unter! – Der Freund des Vaterlandes trauerte, harrend bis hierher des von der Regierung zugesicherten, von den Kammern anhaltend geforderten neuen Pressgesetzes!
Auch für die Gemeinden kam ein Gesetz zu Stand, welches ihnen, neben vielen sehr zweckmäßigen Bestimmungen, wirkliche Selbstständigkeit, eine wohlgeregelte, fast ganz freie Verwaltung ihres Vermögens, und das wichtige Recht, ihre Vorsteher selbst zu wählen, gegeben hat. Mag dieses Gesetz auch einzelne Mängel haben, so ist es doch, wenn es die Bürger richtig erfassen, von der höchsten Wichtigkeit und von unberechenbarem Einflusse. Denn nun erst können die Gemeinden werden, was sie sein sollen: Der feste Grund und Boden, aus welchem des Staates eigene Kraft hervorgehen muss – und dieser Erfolg wird eintreten, wenn jeder Bürger seine Stellung und seine Rechte gehörig kennen gelernt hat, wenn aus dem stolzen Bewusstsein, freier Bürger zu sein, ein wahrer Gemeingeist erwächst, der zugleich ächten Bürgermut einflößt und stark macht zu Opfern für das allgemeine Gute, jeden Knechtsinn aber verachtet. […]
Wer vermag nach dieser gedrängten Darstellung zu zweifeln, dass die Verfassung eine unschätzbare Wohltat für das Land und seine Bewohner ist? – Wer fühlt aber dabei nicht auch, dass das badische Volk dies begreift und durch das heutige Fest, durch die in demselben sich aussprechende dankbare Anerkennung der Verfassung laut erklärt, dass es sie nicht allein kräftig erhalten, sondern auch durch sorgfältige treue Pflege noch mehr auszubilden suchen werde, damit die in ihr liegenden Keime ebenfalls zu herrlichen Früchten reifen.
Denn wirklich fehlen noch einige der wichtigsten, in der Verfassungs-Urkunde zugesicherten Bürgschaften, noch vermisst das Land manche wohltätige, selbst durch die Zeit und durch die öffentliche Meinung dringend geforderte Gesetze. Ich will hier nur erinnern an das Gesetz, die persönliche Freiheit des Bürgers betreffend, und an jenes für die Freiheit der Presse, die Lebensquelle jeder Verfassung und Volksbelehrung, statt der niederbeugenden, alle freien und missfälligen Gedanken mordenden Censur; endlich das Gesetz für öffentliches und mündliches Verfahren in peinlichen Dingen, mit Geschwornen-Gerichten; ein Gesetz, für dessen Fortbestehen der Landtag der preußischen Rheinprovinz in jüngster Zeit herrlich und siegreich gekämpft hat, welches alle deutsche Volksstämme mit Recht zum Ersatz für das bisherige unzureichende Verfahren in den verschlossenen Gerichtsstuben, als unentbehrlich verlangen und dessen Einführung bei uns in Baden um so weniger einem Anstande unterliegen kann, als schon bei dem bürgerlichen Prozessverfahren die Öffentlichkeit der Verhandlungen besteht.
Hoffen wir, dass durch ein freundliches Zusammenwirken der Regierung mit den Kammern diese kostbaren Güter dem Volke recht bald zu Theil werden! Dies hängt aber zum großen Teile von dem Volke selbst ab. Dasselbe muss beweglich und regsam stets lebendigen Antheil nehmen an allen Angelegenheiten, welche seine Verfassung, seine Gemeinde-Ordnung, seine Rechte und Freiheiten betreffen. Es darf nicht ermüden in ruhiger aber beharrlicher Verteidigung dieser kostbaren Güter, wenn es ein wirklich freies und der Freiheit würdiges Volk sein will. – Nur auf diesem Wege wird das Volk eine feste Stütze der von ihm frei gewählten Kammern; nur dann erhalten dieselbe volle und gründliche Kenntnis von den Wünschen und Bedürfnissen des Volkes, von dem Eindrucke der erlass’nen Gesetze und ihren allenfalligen Gebrechen. Und nur dadurch wird endlich eine Kammer in den Stand gesetzt, mit Zuversicht die Anträge stellen und die Beschlüsse fassen zu können, welche den Forderungen der Zeit entsprechen und für das allgemeine Wohl nötig scheinen. […]
Wenn ich Sie, verehrte Mitbürger, durch diese Betrachtungen und durch meine Rede überhaupt zur eifrigen, kräftigen und furchtlosen Ausübung ihrer so wichtigen Wahlrechte mahne und auffordere, so erfülle ich dadurch nicht nur meine übernommene Pflicht, sondern ich entspreche auch dem urkundlich bekannt gemachten erhabenen Willen und Wunsche des verewigten Großherzogs Ludwig, in dessen Einführungs-Edikte der Wahlordnung, und unseres erhabenen, gegenwärtigen Regenten, in dem Ministerial-Erlasse vom 28. Novbr. 1830. […]
Wohlan denn! wackere Bewohner des Renchtales und der Umgegend, verehrte Gäste von Nahe und von Ferne! Wem das Vaterland und die Freiheit, wem gesetzlich gesicherte Rechte und eine würdige Stellung des Bürgers teuer sind, der durchdringe sich von dem reinen Geiste der Verfassung, der handle darnach und wache!
Es ist dies die beschworene, die heilige Pflicht eines jeden Bürgers. Einigkeit verbinde und führe uns; fest und beharrlich wollen wir auf gesetzlichem Wege zum Ziele fortschreiten, das uns die Verfassung und die gerechten Forderungen der Zeit vorzeichnen. Lassen Sie uns mit gemeinsamer, nie ermüdender Sorgfalt die Verfassung, welche während ihres 25jährigen Bestehens zum schönen, fruchtbaren Baum emporgewachsen ist, pflegen und schützen, damit sie zum kräftigen Stamme erstarke und sich ausbreite; damit derselbe jedem Sturm, mag er von Norden oder von Westen kommen, und jedem sonstigen Angriffe widerstehe, und unter seiner schützenden Wölbung unsere Nachkommen sich glücklich fühlen mögen. Dankbar werden diese des edlen Stifters der Verfassung, des starken Schildes ihrer Rechte und Freiheiten, aber auch der Vorfahren gedenken, welche sie pflegten und ehrten. Wir aber wollen dem Gedeihen der Verfassung, der herrlichen Schöpfung des Großherzogs Karl und dem Andenken des hochherzigen Fürsten aus vollem Herzen ein dreifaches Hoch bringen!!
Die Behauptung des Hrn. Staatsrat Jolly¹, dass die Frauen nirgendwo in öffentlicher und politischer Stellung, wozu sie sich nicht eigneten, zu wirken hätten, vielmehr lediglich auf die Besorgung des Hauswesens beschränkt seien, ist schon von den Rednern vor mir und durch einige Zwischenrufe bestritten worden. Ich muss übrigens nochmals anführen, dass Frauen auf Königsthronen sitzen, dass Kaiserinnen in Russland und Österreich regiert haben und in Spanien neuerdings eine ganz junge Königin auf den Thron gehoben worden ist. Übrigens ist es auch nicht richtig, dass die Frauen nirgendwo eine öffentliche Stellung hätten oder keinen Dienst bekleiden könnten. […] Doch ich gehe zum Antrage des Abg. Mathy über, und erkläre mich mit ihm und mit jenem Teile der Commission einverstanden, welche den Frauen den Zutritt in die öffentlichen Gerichtsverhandlungen gestattet wissen will. […] Weiterlesen
1 Gemeint ist Isaak Jolly (1785-1852), der von 1835 bis 1847 das badische Justizministerium leitete.
Die von dem Hrn. Staatsrat Jolly ausgeführten Gegengründe haben mir keineswegs eine andere Überzeugung beibringen können, vielmehr hat der von ihm angeführte Hauptgrund, dass die Gegenwart der Frauen in der öffentlichen Gerichtssitzung die Eitelkeit der Sprecher und der Richter bestechen könnte, wirklich mein Erstaunen erregt. Wie! der Hr. Staatsrat, welcher die Richterstellen besetzt, oder doch auf ihre Anstellung wesentlichen Einfluss hat, sollte die von ihm selbst aufgestellten oder empfohlenen Männer so wenig kennen, dass er sie schwach genug hält, sich durch die schönen Augen einer Frau, durch ihr liebliches Aussehen, zur Verletzung ihrer heiligen Richterpflicht, zu einem unrichtigen Erkenntnisse bringen zu lassen? Das kann ich nicht glauben! Denn wahrlich! Es gibt noch andere Blicke und Winke, viel bedeutender, als jene eines schönen Weibes! Und doch darf und kann ich mich dem Glauben nicht hingeben, dass solche Winke – ich will deutlicher reden – dass die eröffneten Aussichten auf Beförderung, auf Zulage, auf sonstige Auszeichnungen, irgend einen Richter in der Ausübung seiner Richterpflicht wankend machen werden! Ich vermag übrigens keinen ausreichenden Grund zu finden, den Frauen den Zutritt in die öffentlichen Gerichtsverhandlungen zu versagen. Sie sind selbstständig, sie haben alle bürgerlichen Rechte, sie treiben Gewerbe, sie werden nach demselben Gesetze behandelt und gestraft, wenn sie gegen dasselbe fehlen – und doch will man ihnen verwehren, diese Gesetze kennen zu lernen, dahin zu gehen, wo sie hören können, wie die Gesetze zu verstehen, auszulegen und anzuwenden sind, wie das Vergehen bestraft wird. Das kann nicht Recht sein; auch ist unrichtig, dass sie, wie Hr. Staatsrat Jolly meint, nur für häusliche Geschäfte bestimmt sind, sie, denen fast die ganze Kinderzucht aufliegt und die den Gatten gar oft in manchen wichtigen Fällen mit gutem Rate unterstützen? Was hat der Besuch der öffentlichen Gerichtsverhandlungen der Frauen in andern Ländern, z.B. den Rheinprovinzen, schon geschadet? – So wenig, wie bei uns der Besuch der Frauen in der Ständeversammlung. Und doch werden hier politische Dinge verhandelt! – Die Regierung wird aber noch nie bemerkt haben, dass die Frauen dadurch gefährliche Grundsätze eingesogen haben, oder dass gar eine gefährliche Revolution von ihnen zu fürchten wäre. Ich bin also dafür, den Frauen den Eintritt zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen in Strafsachen zu gestatten.
Die Kammer diskutierte hier über den Antrag des Abgeordneten Karl Mathy¹ auf Herstellung des freien Gebrauchs der Presse.
Ich habe mich über den Gang der heutigen Verhandlung in Betreff des vorliegenden Antrags nicht getäuscht. Die badische Kammer konnte eine andere Richtung nicht nehmen, sie müsste dann den Glanzpunkt vernichten, den sie seit dem Bestehen der Verfassung treu bewahrt hat, jenen Glanzpunkt, den selbst alle deutschen Volksstämme darin anerkennen, dass die badische Kammer sich stets einstimmig, oder mit überwiegender Stimmenmehrheit für die Herstellung der freien Presse ausgesprochen hat, und sie wird Dieß, wie ich zuversichtlich hoffen darf, auch heute tun. Weichen auch die Ansichten der Männer in dieser Kammer in manchen politischen Fragen von einander ab, so vereinigt sie doch die Liebe zu der Verfassung in diesem Punkte, denn Sie alle wissen, dass die freie Presse dem Volk zugesichert, dass sie in der Verfassung und von der Bundesversammlung sogar in der Bundesacte versprochen ist, und dass ohne freies Wort und freie Presse kein Schutz und keine Ausbildung der Verfassung und keine Wahrheit über die öffentlichen Angelegenheiten im Lande möglich ist. Wenn aber eine solche Überzeugung die Mitglieder einer Kammer durchdringt und durchdrungen hat, so kann die Abstimmung nicht zweifelhaft sein.[…] Weiterlesen
1 Karl Mathy (1807-1868) war Teil der linken Opposition in der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung. Später vertrat er ein gemäßigtes liberales Programm und wurde 1866 sogar badischer Ministerpräsident.
Was die vielen Petitionen, wovon in dem Bericht die Rede ist, was – und Dies sage ich der Behauptung des Herrn Ministers gegenüber – die öffentliche Meinung in Deutschland, was die badische Kammer und die übrigen deutschen Kammern, wenn sie nur einigermaßen ihre Stellung und ihre Pflicht als Vertreter des Volkes erkennen, verlangen, das concentriert sich in einem Wort, und dieses Wort heißt Gerechtigkeit. Gerechtigkeit wollen wir, und Erfüllung des Wortes, dass die Regierung gegeben, und dessen Erfüllung die Regierung schuldig ist. Wir wollen und fordern aber nicht, wie der Abg. Mathy in seiner trefflichen Motion ausführte, dass das Werkzeug der Gedankenmitteilung, die Presse, der Polizei heimfalle, vielmehr wollen wir, dass die Pressfreiheit von einem Gesetz begleitet sei, das jeden Missbrauch straft oder jedes wirkliche Vergehen mit angemessener Strafe bedroht, und dessen Aburteilung in öffentlicher Sitzung dem Richter zuweist.
Wir wollen also Garantien und Schutz nach allen Seiten hin, und die Regierung so wenig als der Bürger kann sich beschweren, wenn ein Gesetz besteht, dass den Missbrauch der Presse, der so lange es Menschen gibt, möglich ist, durch den Richter straft. Die Regierung ist namentlich hierdurch auch in ihren Interessen geschützt, und eine solche Anstalt ist der Würde derselben mehr angemessen, als das schmähliche Mittel der Censur. Leider hat die Regierung unseren wiederholten Bitten nicht nachgegeben, und ich füge hinzu, unbegreiflicher Weise nicht nachgegeben, weil sie doch einsehen musste, dass wenn sie nachgebe, so manches Übel wegfallen, dass Vertrauen gegen die Regierung, welches gerade wegen der fraglichen Maßregel tief gesunken ist, sich wieder heben, Zufriedenheit wieder einkehren, und manche bittere aber gerechte Klage verstummen werde. Statt dessen wählte man aber den verkehrten, unseligen Weg, indem man die Censur einführte, jene Giftpflanze, die mehr oder weniger nach der Persönlichkeit des Censors zerstörend wirkt. Und was erreicht man damit? Die Motion, der Commissionsbericht, und die Redner, welche heute auftraten, haben vorgestellt und auseinander gesetzt, was man damit erreicht. Ich kann hierbei nicht bergen, wie ich bedauere, dass von der Regierungsbank aus heute Grundsätze in Beziehung auf die Censur und die freie Presse aufgestellt worden sind, die ich von keinem der Herren, die dort sitzen, erwartet hätte. Sie sehen, was man bewirkt, und wenn man solche Ansichten in der Mitte der Regierung hat, so kann ich Dieß nur beklagen. Sie ist aber selbst daran schuldig, weil sie Dasjenige vernichtet, was Jedem von uns unentbehrlich ist, nämlich die Wahrheit. Diese scheuen sie, und das Volk, das nicht so blind ist, wie man glaubt oder glauben machen will, fragt nicht mit Unrecht, warum erlaubt man denn nicht, Dieses oder Jenes zu sagen? Hat man Furcht? Scheut man die Wahrheit, oder getraut man sich nicht, derselben entgegen zu treten? Das sind Fragen, die so verzeihlich, natürlich und begreiflich sind, dass die Regierung sich wohl dem Ausspruch des Volkes wird unterwerfen müssen, wenn es sagt, es muss denn doch nicht so sein, und nicht so hergehen, wie es sein und hergehen sollte, denn sonst würde man nicht das Licht scheuen, sondern hervortreten und in öffentlichen Blättern zeigen, dass die Leute, die solche Meinung haben, im Unrecht seien.
Leider wurde in neuerer Zeit die Censur noch mehr geschärft, denn blicke man auf die deutschen Verhältnisse! Täglich neue Unterdrückung öffentlicher Blätter; täglich Verhaftungen, Beschlagnahmen und Confiscationen! Männer werden aus ihrem Vaterlande, dem sie hätten nützlich sein können, getrieben, bloß weil sie ein freies Wort gesprochen haben, und selbst in Gesellschaften und bei Festessen drängt man sich ein, um das freie Wort zu verwehren. Glauben Sie wohl hierdurch Vorteile für das Land zur erzielen oder das Ansehen der Regierung zu erhöhen, oder glauben Sie, dass dergleichen überhaupt zum Guten führt? Bereits wurde sonnenklar auseinander gesetzt, dass Sie im Irrtum sind, wenn Sie glauben, das Ziel, das Sie wünschen, zu erreichen, indem Sie die Wahrheit ersticken, und den Eingang von Schriften im Lande verbieten? Es wird im Gegenteil eine Schrift, die verboten ist, noch mehr gelesen, und für den verdammlichen unlautern Weg haben Sie damit selbst gesorgt. Durch die Censur ist die Moral des Volkes beeinträchtigt, denn man lernt sich darüber hinaussetzen, und denkt, tut die Regierung solche gewaltsame Schritte gegen ihr heiliges Versprechen, so tun wir das Gleiche, und wir werden solche Schriften schon auf irgend eine Weise in das Land herein bekommen.
Sie sehen, dass Alles, was gegen die Censur gesagt wird, der Wahrheit gemäß ist, und glauben Sie, dass die Männer, die sich im Volk bewegen, auf dem rechten Wege sind, Diejenigen dagegen, die die entgegengesetzte Behauptung aufstellen, Unrecht haben. Denn was wird die Folge sein? Glauben Sie nicht, dass die Maßregeln, die Sie getroffen haben, zur Zufriedenheit führen, und das Volk annimmt, es sei Alles dies so ganz gut gemeint, und in der Ordnung, dass man es vor Zeitungsartikeln […] bewahrt. […] [D]ie Maßregeln der Regierung bringen es endlich dahin, dass die Unzufriedenheit noch größer wird, als sie schon ist, und bei einem unzufriedenen Volke hat die Regierung einen schweren Stand.
Ich kann meine Rede nicht mit einem Vers schließen, wie der Herr Minister des Auswärtigen, allein ich will ihm die Worte eines Schriftstellers, dessen Name mir entfallen ist, zu Gemüte führen, die ihm sagen werden, welche Folgen Maßregeln von der Art haben, wie sie die Regierung bis jetzt getroffen hat, dieser Schriftsteller sagt: „Trotz aller Unterdrückung des Geistigen wird sich die Aufklärung, wie das Sonnenlicht, durch das Gewölke Bahn brechen.
Der Vulkan, und wenn ihr ihn mit tausend und abermals tausend Zentnern beschwert, wird die Massen von sich schleudern und dann um so mehr Vernichtung hervorbringen.
Ebenso wird aber der mit der Censur und mit der Polizeigewalt niedergedrückte Geist des Volkes die Schranken durchbrechen und seinem Berufe folgen.
Wie kann das Licht, wenn es nicht ein einzelner Funke ist, in Finsternis bleiben? Es wird zur Flamme und strebt zum Lichte.“
Nehmen Sie Dies nicht als eine Drohung an, sondern es ist lediglich eine Wahrheit, die ich zu bedenken gebe, und an Sie auf der Regierungsbank, von wo aus schon vor dreizehn Jahren die Worte an die Kammer ergingen, „keine Censur mehr, sie ist aufgehoben, und an ihre Stelle tritt freie Presse“, an Sie richte ich die Bitte, den Beschluss, den diese Kammer fassen wird, durch Schritte bei der Bundesversammlung zu unterstützen, und durch das Zustandekommen eines Pressgesetzes, wie ich es andeutete, Friede und Ruhe in das Land zurückzuführen. Sie ehren hierdurch sich und die Regierung, und verleihen letzterer einen großen Schild, dem die Liebe des Volkes zugewendet werden und worauf die Liebe desselben ruhen wird. (Allgemeines Bravo sowohl in der Kammer als auf den Gallerien).
Die Kammer diskutierte hier über den Antrag des Abgeordneten von Itzsteins auf Einführung von Geschworenengerichten.
Bei der Begründung desselben [gemeint ist der Antrag] ging ich von der Ansicht aus, dass wohl die wenigsten Mitglieder dieser Kammer und ebenso die wenigsten Bürger Gelegenheit gehabt haben, einer Verhandlung der Geschwornen beizuwohnen. Deswegen habe ich, aus eigener vielfacher Erfahrung, in einfacher Sprache das Bild einer solchen Verhandlung in der Motionsbegründung gegeben, und zugleich die ausführliche Instruction der Geschwornen mitgeteilt, in welcher die Pflichten derselben genau verzeichnet sind, und denselben an das Herz gelegt wird, dass sie ohne besondere Rücksicht auf die Personen, und namentlich ohne Rücksicht auf die Größe der vom Gesetz ausgesprochenen Strafe nur allein die Frage zu entscheiden hätten, ob die Tat wirklich geschehen und der Angeklagte daran und unter welchen Umständen schuldig sei. – Ich habe ferner in der Motionsbegründung gezeigt, wie diese Verhandlungen den zu entscheidenden Fall ganz klar herausstellen, wie jeder Zweifel durch die an die Zeugen und an den Angeklagten gestellten Fragen verschwinden und die Tatsache wie die Schuld sich in der Regel bis zur vollsten Klarheit aufrollen. – Ich musste endlich hinweisen auf den mächtigen Eindruck des unendlichen Wortes auf den Angeklagten, wie auf die Zeugen, auf die Richter und das Volk, ein Eindruck, dem der Angeklagte wie die Zeugen höchst selten widerstehen können. Weiterlesen
Auch auf den hohen Wert habe ich aufmerksam gemacht, welchen das Volk darauf legt, seine Mitbürger als unabhängige Richter der Tat vor sich zu sehen, wie Dies schon vor alter Zeit der Fall war, und wie endlich aus diesem Gefühle ein vorzügliches Vertrauen zu der Rechtspflege des Landes erwächst, zugleich aber auch der Bürger die Gesetze mehr kennen lernt, was uns Deutschen leider ! noch fehlt. […]
Sind denn aber, wie schon ein Sprecher vor mir fragte, die Bürger bei uns in Baden und in Deutschland überhaupt wirklich so gar unerfahrene Männer? Kann man wirklich unseren Bürgern nicht zutrauen, dass sie auf Verhandlungen hin, wie ich sie wahrheitsgetreu gezeichnet habe, die Frage entscheiden können: Hat der Angeklagte die Tat begangen, ist er schuldig? – Sollen es die Männer nicht können, welche als Fabrikanten, als Gutsbesitzer und größere Gewerbsleute so oft und mannichfaltig in den Fall kommen, in ihrer eigenen Angelegenheit eine solche Tatfrage zu entscheiden, oder als Experten dieses tun? Wäre Dies wirklich wahr, dann freilich müssen jene Herren der andern Kammer, welche als Commission in dem angezogenen Berichte gesprochen haben, dem edeln Fürsten, welcher Baden die Verfassung gegeben hat, einen schweren Vorwurf deswegen machen, dass er dadurch den Bürgern, die man nun nach 26 Jahren als unverständige Dummköpfe schildert, die Teilnahme an der Gesetzgebung, an der Steuerbewilligung und an allen wichtigen Verwaltungsgegenständen durch ihre gewählten Vertreter gegeben hat! Dann müssen Amerika, England, Frankreich, die linken Rheinufer und manche andere Länder sich schämen, dass sie seit vielen Jahren mit den Geschworenengerichten sich glücklich preisen und stolz auf diese Institute sind. Dann muss endlich auch die preußische Immediat-Justiz-Commission, jene ausgezeichneten Männer, welche sie in Auftrag ihres Regenten genau prüften, ihr, zu Gunsten des Instituts und für dessen Beibehaltung gegebenes einstimmiges Gutachten widerrufen und sich der Unrichtigkeit und des Irrtums beschuldigen!!! Doch, meine Herren, der beste Beweis für die Geschwornengerichte und das untrüglichste Urteil ist die Stimme der allgemein erwachten öffentlichen Meinung in Deutschland, welche sich für das Institut ausspricht und dasselbe verlangt. Millionen Stimmen aus den Staaten, welche das Institut besitzen, und aus solchen Ländern, welche die Geschwornengerichte noch entbehren, welche die Anstalt preisen und sie zu besitzen wünschen, werden den Gegnern zurufen: wir fühlen uns glücklich und zufrieden in dem Besitze der Geschwornengerichte und einer unbefangenen Strafrechtspflege! – wir verlangen sie ebenfalls!
Ein solcher Ausspruch ist wohl die unfehlbare Beurkundung des hohen Wertes dieser Anstalt. Man versuche es, dieselbe den Völkern zu entziehen! Sie werden mit schlagenden Gegenbeweisen antworten, und sagen: Wir lassen uns dieselbe nicht nehmen.
Die Kammer diskutierte hier über die Frage der Genehmigung einer Summe von 750 fl. für das Ministerium des Innern, welche dieses für die Besorgung von Zensurgeschäften veranschlagt hatte.
Ich werde mich kurz fassen, den allerdings ist über die Censur […] nicht bloß in Baden, sondern meines Erachtens in ganz Deutschland, ja man kann sagen, in allen civilisierten Staaten der Welt das Urteil bereits gesprochen. Niemand mag sie, weil sie nichts taugt. Die Censur ist denn aber doch die Veranlassung der heutigen Beratung und es fragt sich wirklich nur, wie der Herr Regierungscommissär bemerkt hat, ob die Kammer die Verausgabung von Geldern anerkennen will, die weder von der Regierung gefordert, noch von uns bewilligt worden sind und so Gott will, auch nie werden bewilligt werden. Denn Diejenigen, denen die Rechte der Kammer am Herzen liegen, müssen zugeben, dass jeder Ansatz dieser Art und jede Ausgabe der Regierung dieser Art ohne Weiteres gestrichen werden muss, eben weil die Gelder nicht verlangt und nicht bewilligt worden sind, von derjenigen Stelle, welcher die Verfassung das Recht gibt, über die Staatsgelder nach der Vorlage des Budgets zu verfügen: Ich glaube auch nicht, dass die Herren Regierungscommissäre, wenn sie als Privatleute auf unserm Platze säßen, für diese Gelder sprechen würden. Weiterlesen
Eben so wenig kann ich glauben, dass sie uns zumuten wollen, Gelder zu bezahlen für die Verwaltung und Besorgung einer Anstalt, über welche von der ganzen öffentlichen Meinung der Stab längst gebrochen ist, jener öffentlichen mächtigen Meinung, vor welcher allerdings erst kürzlich ein Redner von der Regierungsbank wenig Ehrfurcht bewiesen hat, indem er sagte: sie urteile in den Tag hinein!! Sie werden uns nicht zumuten wollen, noch Gelder für Etwas zu bewilligen, was, wie wir uns gestehen müssen, die Hauptquelle des Missvergnügens der Bürger ist, für eine Anstalt, die die Wahrheitsliebe, und man kann in der Tat sagen, die Redlichkeit der Bürger nach und nach vernichten muss, die jedes freie Urteil hemmt und mit einem Wort Alles so beengt, dass die notwendige Folge davon das Missvergnügen ist, welches besteht und wovon ich gesprochen habe. Mit Recht hat schon der Abg. Richter¹ darauf hingewiesen, dass auch andere Kammern dieselben Anforderungen verweigert haben; und nicht bloß die württembergische sondern auch die kurhessische Kammer hat sie nicht bewilligt und in neuester Zeit haben wir gesehen, dass die erste Kammer des Königreichs Hannover, ich sage die erste Kammer, den Artikel „Censur“ aus dem ihr vorgelegten Polizeigesetz gestrichen und die Regierung aufgefordert hat, bei der Bundesversammlung dahin zu wirken, dass der Artikel 18 der Bundesacte endlich eine Wahrheit werden möge. Und unter solchen Umständen wollte man von uns fordern, dass wir für die Censuranstalt Gelder bewilligen, die ausgegeben wurden nicht bloß ohne uns vorher ein Wort davon zu sagen, sondern sogar gegen die ausdrückliche, frühere Protestation dieser Kammer?! […]
Wenn sodann von notwendiger Bezahlung der Censoren gesprochen wurde, so halte ich dem entgegen, dass ich Einer von den Männern bin, die da glauben, dass, wenn der Staat einen Mann für einen Dienst oder für die Anstrengung seiner Kräfte besoldet, dieser nicht für jedes Nebengeschäftchen noch eine besondere Belohnung fordern kann. Glaubt man denn oder kann man behaupten, dass der Censor, der zwei bis vier Zeitungen zu lesen oder Bücher zu lesen und die Vormittagsstunden hierauf zu verwenden hat, seine übrigen Arbeiten ganz so besorgen könne oder werde, wie es sonst der Fall wäre? Nein, die Regierung wird so gerecht sein und ihn erleichtern und wenn er nun hier im Dienste der Censur tätig ist, dort dagegen in seinem Amt weniger arbeitet, so sehe ich nicht ein, warum ihm eine besondere Belohnung gereicht werden solle. Hierin läge ein einfaches Mittel, wie man hätte ohne Geldaufwand durchkommen können. Ich will aber gar keine Censur, sondern verlange, dass die Diener Das tun sollen, wozu sie angestellt sind, nicht aber zu Geschäften verwendet werden, die in keinem Fall zum Wohl des Landes gereichen und nicht einmal der Regierung nützen können, was sie notwendig selbst fühlen muss, wenn sie bedenkt, dass der große Unfriede, der hie und da im Volke herrscht, größtenteils durch die Censur herbeigeführt wird.
1 Gemeint ist vermutlich Franz Joseph Richter (1801-1863), der ab 1842 Mitglied der Badischen Ständeversammlung und später Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung war.
In dieser Sitzung diskutierte die Kammer über den Antrag des Abgeordneten Peter¹ auf Herstellung der Pressefreiheit.
Ich bin einverstanden mit der Ansicht des ersten Sprechers, des Abg. Baum², dass die Akten über die Frage geschlossen sind, ob dem Bürger das Recht der freien Presse zustehe, ob es ihm erlaubt werden müsse, seine Gedanken frei mitzuteilen. Ich bin ferner damit einverstanden, dass die Acten über die Verderblichkeit der Censur geschlossen sind, denn, meine Herren, die öffentliche Meinung des Volkes nicht allein in Baden, sondern in ganz Deutschland hat sich wahrlich zur Genüge ausgesprochen, hat geurteilt, dass nur die Gewalt ihm ein Recht nehmen kann, was ihm von Gott und Rechtswegen gebührt, den Gebrauch der Presse, der freien Mittheilung der Gedanken. Ebenso einstimmig ist das Urteil der öffentlichen Meinung nicht in Baden allein, nein in ganz Deutschland wird über die Verderblichkeit der Censur gesprochen, und die Regierungen wissen, dass sie moralisch immer mehr sinken müssen durch die Censur, dass sie ihre Achtung dadurch verlieren, dass das Vertrauen der Bürger sich von ihnen abwendet. Weiterlesen
1 Gemeint ist vermutlich Joseph Ignatz Peter (1789-1872), ein Teilnehmer des Hallgartenkreises.
2 Gemeint ist vermutlich Rudolf Baum (1806-1859), der von 1842 bis 1850 Mitglied der Badischen Ständeversammlung war.
Aber, meine Herren! Ich betrachte den Gegenstand, wie der Abg. Zittel getan hat, von einer noch wichtigern Seite, ich halte die Frage der Pressfreiheit, wie sie sich jetzt gestaltet hat, für eine Lebensfrage für das Volk, ich halte sie für eine Lebensfrage der Regierungen, und ich setze hier bei: der Throne! Dem Volke ist sie eine Lebensfrage, weil es durchaus unmöglich ist, dass die Unzufriedenheit, der Missmut, das Unbehagen des Volkes sich mindern kann, wenn es sieht, dass man nur die Gewalt gegen es anwendet, wenn es sieht, dass die Regierung ihre heiligste Verpflichtung trotz aller Bitten nicht erfüllt, wenn es sieht, dass man die Presse, statt sie frei zu geben, immer mehr beschränkt. Es ist dann aber auch natürlich, dass der Missmut, welcher das Volk ergreift, sich gegen die Regierung in der Art wenden muss, dass sie immer mehr an dem Vertrauen der Bürger verliert. Ich halte aber auch diesen Gegenstand für eine Lebensfrage für den Thron. Denken Sie nicht, dass sich das badische Volk so weit vergisst, Gewalt zu brauchen; nein! dazu ist es zu rechtlich, zu edel, zu brav; aber ich darf Sie fragen, welche Regierung ist die Stärkste, welche wirkt am kräftigsten? Die Größte? Nein, sondern Diejenige, welche das Vertrauen und die Liebe des Volkes besitzt. Eine solche Regierung ist stärker als manche große Macht, welche tausende und hunderttausende von Soldaten erscheinen lassen kann. Darum, meine Herren, wende ich mich an die Mitglieder der Kammer, stimmen Sie für die Gewährung der freien Presse, namentlich für die einstweilen alsbaldige Gewährung der freien Presse in innern Angelegenheiten und für die weiteren Anträge der Commission. Sie aber, meine Herren, auf der Regierungsbank bitte und beschwöre ich, wirken Sie mit allen Ihren Kräften dahin, dass die freie Presse gegeben werde, damit das Misstrauen verschwindet, und die Liebe des Volks sich zu Ihnen wendet, und die Regierung wird dann stark und mächtig sein, wenn Sie auf das Vertrauen und die Liebe des Volkes zählen kann.
Johann Adam von Itzstein äußerte sich hier zu einer Erklärung, die er gemeinsam mit anderen Abgeordneten, u. a. Friedrich Hecker, eingereicht hatte. Darin forderten sie u. a. die Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse, die Einführung eines provisorischen Pressegesetzes sowie von Geschworenengerichten und Bürgerwachen.
Ich habe diese Forderung unterzeichnet, weil ich, wie ich früher ausgeführt habe, die Zeit von der Art halte, dass es Pflicht ist, Alles anzuregen, was für das Wohl des Volks mit Recht gefordert werden kann. Ich sehe keinen Grund ein, warum nicht diese Bitten vorgebracht und verlangt werden sollen. Ich glaube, dass die Ausarbeitung und Beratung der Gesetze dadurch erleichtert wird, dass über alle Bitten bereits Motionen begründet sind. Ich sehe nicht ein, weshalb ich nicht bitten soll, es möge die Regierung wegzuschaffen suchen, was eine wahre Schmach für uns Deutsche ist: diese Karlsbader Beschlüsse, verlängert auf unbestimmte Zeit, diese Wiener Conferenzbeschlüsse, hinsichtlich derer der Herr Minister in jener frühern Sitzung, in welcher wir darüber gesprochen haben, sich fast gescheut hat, zu erklären, dass sie noch fortdauern, und alle die übrigen Beschlüsse, deren die Forderung erwähnt. Ich sehe nicht ein, warum ich nicht fordern soll eine Gleichheit vor dem Gesetz. Ein Bürger wie der andere, sei er auch der Geringste, er hat das nämliche Recht zu fordern. Weg mit der Verschiedenheit der Klassen. Ich sehe nicht ein, dass der Soldat nicht beeidigt werden soll auf die Verfassung, die ihm das Heiligste sein muss. Was können Sie, wenn die Grenze angegriffen wird, von Soldaten erwarten, welche nicht die Vaterlandsliebe geschworen, welche nicht den Eid geleistet haben, selbst den Tod nicht zu fürchten, wenn es gilt, die Nationalität, das Recht, das Eigentum der Deutschen zu schützen und zu erhalten. Darum, meine Herren, habe ich unterzeichnet, und darum bitte ich die Kammer, beraten Sie diesen Gegenstand in der möglichst kurzen Form, und genehmigen Sie Das, was wir bitten. Wahrlich, meine Herren, ich habe nicht notwendig, Sie auf das Beispiel in Italien und andern Staaten zu verweisen, wo man gewusst hat, dass die Zeit gekommen ist, die Rechte des Volkes zu fordern, und wo die Regierungen gewiss auch nachgeben werden. Lassen Sie uns diese Zeit benutzen, lassen Sie den Bürger frei und offen fordern, was er zu fordern das Recht hat.
Reden von Johann Adam Itzstein finden sich zum Beispiel in den Protokollen des Badischen Landtags, 2. Kammer, die über die Badische Landesbibliothek Karlsruhe digitalisiert sind.
Becht, Hans-Peter: Adam von Itzstein (1814–1855). Metternichs stiller Gegenspieler, in: Frank-Walter Steinmeier (Hrsg.): Wegbereiter der deutschen Demokratie. 30 mutige Frauen und Männer 1789–1918, München 2021, S. 119–130.
Bublies-Godau, Birgit: Johann Adam von Itzstein (1756-1855). Vom Mainzer Jakobinerklub zur Frankfurter Nationalversammlung: Vorkämpfer, Wortführer und Spitzenpolitiker der bürgerlichen Verfassungs- und Demokratiebewegung, in: Schmidt, Walter (Hrsg.): Akteure eines Umbruchs. Männer und Frauen der Revolution von 1848/49, Bd. 3, Berlin 2010, S. 303–358.
Deutsches Historisches Museum: Die Nationalversammlung in der Paulskirche 1848, Fraktionen und Abgeordnete, Johann Adam von Itzstein.
Klötzer, Wolfgang: Die Hallgartener Versammlungen auf dem Weg zur Frankfurter Nationalversammlung, in: Hessische Landeszentrale für Politische Bildung (Hrsg.): Hessen 1848, Wiesbaden 1998, S. 52–60.
Roßkopf, Josef: "Itzstein, Johann Adam von" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 206.
Sack, Hilmar (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags): Aktueller Begriff. Herausragender Wegbereiter des deutschen Parlamentarismus: Johann Adam von Itzstein (1775-1855), Nr. 25/25 (18. September 2025).
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JOHANN ADAM VON ITZSTEIN

Abb.: Landesarchiv Baden-Württemberg
Johann Adam von Itzstein, häufig auch als liberaler Gegenspieler Metternichs bezeichnet, wurde bereits als Student in der Mainzer Republik von den Ideen der französischen Revolution geprägt. Ab 1822 war Itzstein Abgeordneter der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung. Seine dort zum Ausdruck gebrachte oppositionelle Haltung – unter anderem verteidigte er vehement das parlamentarische Budgetrecht – sorgte für das Ende seiner Karriere als Beamter. Itzstein hatte sich zu einem der führenden Vertreter der Opposition in Baden entwickelt. Vor allem als liberaler Netzwerker machte er sich einen Namen. Itzstein schrieb schätzungsweise über 10.000 Briefe, warb Kandidaten für Wahlen an und organisierte Spenden- und Pressekampagnen für von der Obrigkeit verfolgte Oppositionelle. Im Jahr 1832 gründete Itzstein den „Hallgartenkreis“, in dem einige der bedeutendsten Oppositionellen des Vormärz zusammenkamen. Hier wurden Strategien entwickelt, wie die Bevölkerung trotz Zensur und Repression für die liberalen Forderungen mobilisiert werden könnte. Itzstein war Mitglied des von der Heidelberger Versammlung im März 1848 eingesetzten Siebener Ausschusses sowie Vizepräsident des Vorparlaments. Während sein vorrangiges Ziel vor der Revolution ein geschlossenes Handeln aller Oppositioneller gewesen war, positionierte er sich im Frühjahr 1848 als Demokrat. Ab Juni 1848 war Itzstein Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, in der er als Redner kaum in Erscheinung trat, im Hintergrund des demokratischen Lagers aber die Fäden zog. Als er 1849 wegen Hochverrats angeklagt werden sollte, floh er ins Exil und kehrte erst nach seinem Freispruch zurück.
Johann Adam von Itzstein wird am 28. September 1775 als Sohn eines Hofgerichtsdirektors in Mainz geboren.
Itzstein ist während seines Jurastudiums Mitglied des Mainzer Jakobinerklubs.
Itzstein wird Hofgerichtsrat in Mannheim.
Itzstein ist als Abgeordneter der Zweiten Kammer in der Badischen Ständeversammlung tätig und setzt sich für die Ziele der Opposition ein.
Itzstein erbt ein Weingut in Hallgarten im Rheingau, welches er zu einem zentralen Treffpunkt der Liberalen ausbaut. Hier trifft sich der „Hallgartenkreis“.
Itzstein ist Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und vertritt den badischen Wahlkreis Bretten.
Nach dem Ende des Rumpfparlaments und einer drohenden Inhaftierung wegen Hochverrats geht Itzstein zunächst in die Schweiz und schließlich im Elsass ins Exil.
Nach dem Freispruch durch das Bruchsaler Hofgericht kehrt Itzstein auf sein Weingut zurück und setzt sich weiterhin publizistisch für seine politischen Ziele ein.
Tod am 14. September 1855 in Hallgarten.
Er glaube, dass das Budget sowohl im Ganzen als in den einzelnen Ansätzen ein Gesetz sei – er glaube, dass das Finanzministerium nicht das Recht habe, einen Ansatz zu überschreiten, und z.B. bei einer Branche, für welche 10,000 fl. verwilligt worden seien, 20,000 fl. auszugeben. Es sei zwar gestern von der hohen Regierungskommission geäußert worden: was nicht ausgegeben werde, sei erspart; allein dabei könne er sich nicht beruhigen, denn dies würde die Folge haben, dass zwar so lange das Finanzministerium von Männern verwaltet werde, wie wir sie gegenwärtig verehrten, alles in Ordnung gehen werde, schwerlich aber in alle Zukunft. Die Personen wechselten, die Gesetze aber blieben bestehen, darum müsse für die Zukunft gesorgt werden. Stände es bloß bei der Regierung auszusprechen: was wir nicht ausgeben, wird erspart, so sei es unnötig, dass die Kammer sich mit Prüfung des Budgets befasse, man könne dann im Ganzen sagen: wir brauchen 10 bis 12 Millionen und verwilligen sie, eine Million weniger oder mehr – was nicht ausgegeben wird, wird ja erspart. Nach diesem Grundsatze würde aber die ganze Wirksamkeit der Kammer in Hinsicht der Steuerbewilligung in ein Luftgebilde zerfallen; - allein er sehe die Sache anders an, und glaube mit dem Abg. Duttlinger, dass jede Überschreitung des Budgets als ein provisorisches Gesetz angesehen und in der nächsten Ständeversammlung darüber Rechenschaft abgelegt werden müsse, wo die Kammer alsdann prüfe und entscheide, ob die Verwendung zweckmäßig oder eine solche gewesen sei, für welche das Finanzministerium verantwortlich wäre.
Mit inniger Freude und wahrhaft erhebendem Gefühle blicke ich auf die große Menschenmenge, welche sich aus allen Tälern, selbst aus weiter Ferne zur Feier des 25jährigen Bestehens unserer Verfassung und des Tages hier eingefunden hat, an dem der edle nun in Gott ruhende Großherzog Karl dieselbe unterzeichnet und in das Leben zu führen verordnet hat. Schwerlich wird die Geschichte des badischen Volkes einen merkwürdigern und zugleich folgenreicheren Tag aufzuweisen haben, als diesen. Er gab den Bürgern in der die ganze Staatsverwaltung umändernden Verfassungsurkunde kostbare Rechte; Rechte, welche ihnen längst gebührten, die sie aber bis dorthin entbehren mussten. Es legte dieser Tag den Grund zu einem geregelten Haushalte des Staates und zu der Blüte unserer Finanzen. – Er war endlich die Hauptquelle, von welcher aus unserem Baden und seinem Volke die große Achtung zufloss, die es in Deutschland genießt. Weiterlesen
Daher musste es auch eine heilige Pflicht des Volkes sein, diesen Erinnerungstag, welcher ihm die schützende Verfassung und durch sie Freiheit und Selbstständigkeit gebracht hat, so allgemein und so festlich als möglich zu begehen. Und das Volk hat seine Pflicht, wie seine Stellung vollkommen begriffen. Es feiert heute ein wahres Volksfest! Froh bewegt sich daher das ganze Land; Alt und Jung teilen die Freude; aus allen Städten und allen Gauen, von allen Höhen erschallen Jubel- und Festgesänge und es wird der 22. August forthin ein festlicher Tag Badens sein!
Dass die Bewohner Oberkirchs und des schönen Renchtals, welche schon früher lautsprechende Beweise ächter Verfassungsliebe gegeben haben, bei diesem Feste nicht zurückbleiben, dass sie sich vielmehr zahlreich an dem Orte einfinden würden, welcher mit Recht die Wiege der Verfassung genannt wird und daher auch der Centralpunkt des heutigen Fests ist, das war vorauszusehen. Gern folgte ich dem ehrenvollen Rufe, bei dieser Gelegenheit vor einem so wackern Volksteile zu sprechen; von diesen Bergen herab strömt ja die kräftigende Luft der Freiheit; sie belebe meine Rede, sie durchwehe unser Fest! […]
Welche Rechte, frage ich Sie hier, besaß denn das Volk vor der Verfassung? – Hatte es Theil an der Gesetzgebung, von der doch das Wohl und Weh der Bürger abhängt, wie nun durch seine gewählte Abgeordnete? Durfte es mitwirken wie dermalen, zu der Bewilligung der von ihm zu zahlenden Steuern? Konnte es Einsicht nehmen von der Staatsverwaltung und den Staats-Rechnungen? War es ihm erlaubt, die Gebrechen, die Missgriffe der untern und obern Beamten, und den allenfalls vorkommenden Missbrauch der Gewalt öffentlich zu rügen und förmliche Beschwerde und Anklage zu erheben, wie es jetzt durch seine Kammern geschehen darf? Nein! nein, werden Sie mir sagen, keines dieser großen Rechte war dem Volke verliehen. […]
Wohl war Badens Regierung milde, und mehrere Jahre vor der Verfassung lag sie in den Händen eines Fürsten, den man mit vollem Grunde als den Vater des Volkes verehrte, und der unermüdet besorgt war, Glück und Wohlstand zu verbreiten. Deshalb spricht auch noch heute jeder Badener den Namen „Karl Friedrich“ mit Dank und tiefer Ehrfurcht aus. Allein! es war dies, wie es der gute Regent in jedem rein monarchischen Staate ist, nur ein Geschenk des Himmels. Die Garantie für die Zukunft fehlte; denn in den Händen eines einzigen Mannes ist Missbrauch der Gewalt eben so möglich, wie der edle Gebrauch derselben.
Das Volk fühlte damals schon recht gut, was ihm fehlte, welche Rechte ihm gebührten, und dass die Lasten nicht mehr fortbestehen sollten. – Aber es konnte seine gerechten Wünsche und Forderungen noch nicht, wie es nun geschieht, durch gesetzliche Vertreter vortragen lassen. So blieb denn der alte Zustand unverändert und die Bürger trugen das daraus erwachsene niederbeugende Gefühl ruhig fort, harrend einer besseren Zeit! […]
Die schönste Frucht des Landtages von 1831, das Gesetz über die freie Presse, durch welches dem Bürger erlaubt war, seine Ansichten, seine Meinungen, Lob und Tadel über die Gesetze und sonstige Verfügungen auszusprechen und ohne Censur drucken zu lassen, wogegen aber nur der Richter auf erhobene Klage über den allenfalligen Missbrauch zu entscheiden hatte, diese herrliche Gabe, deren sich nicht Baden allein, sondern jeder deutsche Volksstamm erfreute, ging nach kurzem Bestehen durch höhere Gewalt wieder unter! – Der Freund des Vaterlandes trauerte, harrend bis hierher des von der Regierung zugesicherten, von den Kammern anhaltend geforderten neuen Pressgesetzes!
Auch für die Gemeinden kam ein Gesetz zu Stand, welches ihnen, neben vielen sehr zweckmäßigen Bestimmungen, wirkliche Selbstständigkeit, eine wohlgeregelte, fast ganz freie Verwaltung ihres Vermögens, und das wichtige Recht, ihre Vorsteher selbst zu wählen, gegeben hat. Mag dieses Gesetz auch einzelne Mängel haben, so ist es doch, wenn es die Bürger richtig erfassen, von der höchsten Wichtigkeit und von unberechenbarem Einflusse. Denn nun erst können die Gemeinden werden, was sie sein sollen: Der feste Grund und Boden, aus welchem des Staates eigene Kraft hervorgehen muss – und dieser Erfolg wird eintreten, wenn jeder Bürger seine Stellung und seine Rechte gehörig kennen gelernt hat, wenn aus dem stolzen Bewusstsein, freier Bürger zu sein, ein wahrer Gemeingeist erwächst, der zugleich ächten Bürgermut einflößt und stark macht zu Opfern für das allgemeine Gute, jeden Knechtsinn aber verachtet. […]
Wer vermag nach dieser gedrängten Darstellung zu zweifeln, dass die Verfassung eine unschätzbare Wohltat für das Land und seine Bewohner ist? – Wer fühlt aber dabei nicht auch, dass das badische Volk dies begreift und durch das heutige Fest, durch die in demselben sich aussprechende dankbare Anerkennung der Verfassung laut erklärt, dass es sie nicht allein kräftig erhalten, sondern auch durch sorgfältige treue Pflege noch mehr auszubilden suchen werde, damit die in ihr liegenden Keime ebenfalls zu herrlichen Früchten reifen.
Denn wirklich fehlen noch einige der wichtigsten, in der Verfassungs-Urkunde zugesicherten Bürgschaften, noch vermisst das Land manche wohltätige, selbst durch die Zeit und durch die öffentliche Meinung dringend geforderte Gesetze. Ich will hier nur erinnern an das Gesetz, die persönliche Freiheit des Bürgers betreffend, und an jenes für die Freiheit der Presse, die Lebensquelle jeder Verfassung und Volksbelehrung, statt der niederbeugenden, alle freien und missfälligen Gedanken mordenden Censur; endlich das Gesetz für öffentliches und mündliches Verfahren in peinlichen Dingen, mit Geschwornen-Gerichten; ein Gesetz, für dessen Fortbestehen der Landtag der preußischen Rheinprovinz in jüngster Zeit herrlich und siegreich gekämpft hat, welches alle deutsche Volksstämme mit Recht zum Ersatz für das bisherige unzureichende Verfahren in den verschlossenen Gerichtsstuben, als unentbehrlich verlangen und dessen Einführung bei uns in Baden um so weniger einem Anstande unterliegen kann, als schon bei dem bürgerlichen Prozessverfahren die Öffentlichkeit der Verhandlungen besteht.
Hoffen wir, dass durch ein freundliches Zusammenwirken der Regierung mit den Kammern diese kostbaren Güter dem Volke recht bald zu Theil werden! Dies hängt aber zum großen Teile von dem Volke selbst ab. Dasselbe muss beweglich und regsam stets lebendigen Antheil nehmen an allen Angelegenheiten, welche seine Verfassung, seine Gemeinde-Ordnung, seine Rechte und Freiheiten betreffen. Es darf nicht ermüden in ruhiger aber beharrlicher Verteidigung dieser kostbaren Güter, wenn es ein wirklich freies und der Freiheit würdiges Volk sein will. – Nur auf diesem Wege wird das Volk eine feste Stütze der von ihm frei gewählten Kammern; nur dann erhalten dieselbe volle und gründliche Kenntnis von den Wünschen und Bedürfnissen des Volkes, von dem Eindrucke der erlass’nen Gesetze und ihren allenfalligen Gebrechen. Und nur dadurch wird endlich eine Kammer in den Stand gesetzt, mit Zuversicht die Anträge stellen und die Beschlüsse fassen zu können, welche den Forderungen der Zeit entsprechen und für das allgemeine Wohl nötig scheinen. […]
Wenn ich Sie, verehrte Mitbürger, durch diese Betrachtungen und durch meine Rede überhaupt zur eifrigen, kräftigen und furchtlosen Ausübung ihrer so wichtigen Wahlrechte mahne und auffordere, so erfülle ich dadurch nicht nur meine übernommene Pflicht, sondern ich entspreche auch dem urkundlich bekannt gemachten erhabenen Willen und Wunsche des verewigten Großherzogs Ludwig, in dessen Einführungs-Edikte der Wahlordnung, und unseres erhabenen, gegenwärtigen Regenten, in dem Ministerial-Erlasse vom 28. Novbr. 1830. […]
Wohlan denn! wackere Bewohner des Renchtales und der Umgegend, verehrte Gäste von Nahe und von Ferne! Wem das Vaterland und die Freiheit, wem gesetzlich gesicherte Rechte und eine würdige Stellung des Bürgers teuer sind, der durchdringe sich von dem reinen Geiste der Verfassung, der handle darnach und wache!
Es ist dies die beschworene, die heilige Pflicht eines jeden Bürgers. Einigkeit verbinde und führe uns; fest und beharrlich wollen wir auf gesetzlichem Wege zum Ziele fortschreiten, das uns die Verfassung und die gerechten Forderungen der Zeit vorzeichnen. Lassen Sie uns mit gemeinsamer, nie ermüdender Sorgfalt die Verfassung, welche während ihres 25jährigen Bestehens zum schönen, fruchtbaren Baum emporgewachsen ist, pflegen und schützen, damit sie zum kräftigen Stamme erstarke und sich ausbreite; damit derselbe jedem Sturm, mag er von Norden oder von Westen kommen, und jedem sonstigen Angriffe widerstehe, und unter seiner schützenden Wölbung unsere Nachkommen sich glücklich fühlen mögen. Dankbar werden diese des edlen Stifters der Verfassung, des starken Schildes ihrer Rechte und Freiheiten, aber auch der Vorfahren gedenken, welche sie pflegten und ehrten. Wir aber wollen dem Gedeihen der Verfassung, der herrlichen Schöpfung des Großherzogs Karl und dem Andenken des hochherzigen Fürsten aus vollem Herzen ein dreifaches Hoch bringen!!
Die Behauptung des Hrn. Staatsrat Jolly¹, dass die Frauen nirgendwo in öffentlicher und politischer Stellung, wozu sie sich nicht eigneten, zu wirken hätten, vielmehr lediglich auf die Besorgung des Hauswesens beschränkt seien, ist schon von den Rednern vor mir und durch einige Zwischenrufe bestritten worden. Ich muss übrigens nochmals anführen, dass Frauen auf Königsthronen sitzen, dass Kaiserinnen in Russland und Österreich regiert haben und in Spanien neuerdings eine ganz junge Königin auf den Thron gehoben worden ist. Übrigens ist es auch nicht richtig, dass die Frauen nirgendwo eine öffentliche Stellung hätten oder keinen Dienst bekleiden könnten. […] Doch ich gehe zum Antrage des Abg. Mathy über, und erkläre mich mit ihm und mit jenem Teile der Commission einverstanden, welche den Frauen den Zutritt in die öffentlichen Gerichtsverhandlungen gestattet wissen will. […] Weiterlesen
Die von dem Hrn. Staatsrat Jolly ausgeführten Gegengründe haben mir keineswegs eine andere Überzeugung beibringen können, vielmehr hat der von ihm angeführte Hauptgrund, dass die Gegenwart der Frauen in der öffentlichen Gerichtssitzung die Eitelkeit der Sprecher und der Richter bestechen könnte, wirklich mein Erstaunen erregt. Wie! der Hr. Staatsrat, welcher die Richterstellen besetzt, oder doch auf ihre Anstellung wesentlichen Einfluss hat, sollte die von ihm selbst aufgestellten oder empfohlenen Männer so wenig kennen, dass er sie schwach genug hält, sich durch die schönen Augen einer Frau, durch ihr liebliches Aussehen, zur Verletzung ihrer heiligen Richterpflicht, zu einem unrichtigen Erkenntnisse bringen zu lassen? Das kann ich nicht glauben! Denn wahrlich! Es gibt noch andere Blicke und Winke, viel bedeutender, als jene eines schönen Weibes! Und doch darf und kann ich mich dem Glauben nicht hingeben, dass solche Winke – ich will deutlicher reden – dass die eröffneten Aussichten auf Beförderung, auf Zulage, auf sonstige Auszeichnungen, irgend einen Richter in der Ausübung seiner Richterpflicht wankend machen werden! Ich vermag übrigens keinen ausreichenden Grund zu finden, den Frauen den Zutritt in die öffentlichen Gerichtsverhandlungen zu versagen. Sie sind selbstständig, sie haben alle bürgerlichen Rechte, sie treiben Gewerbe, sie werden nach demselben Gesetze behandelt und gestraft, wenn sie gegen dasselbe fehlen – und doch will man ihnen verwehren, diese Gesetze kennen zu lernen, dahin zu gehen, wo sie hören können, wie die Gesetze zu verstehen, auszulegen und anzuwenden sind, wie das Vergehen bestraft wird. Das kann nicht Recht sein; auch ist unrichtig, dass sie, wie Hr. Staatsrat Jolly meint, nur für häusliche Geschäfte bestimmt sind, sie, denen fast die ganze Kinderzucht aufliegt und die den Gatten gar oft in manchen wichtigen Fällen mit gutem Rate unterstützen? Was hat der Besuch der öffentlichen Gerichtsverhandlungen der Frauen in andern Ländern, z.B. den Rheinprovinzen, schon geschadet? – So wenig, wie bei uns der Besuch der Frauen in der Ständeversammlung. Und doch werden hier politische Dinge verhandelt! – Die Regierung wird aber noch nie bemerkt haben, dass die Frauen dadurch gefährliche Grundsätze eingesogen haben, oder dass gar eine gefährliche Revolution von ihnen zu fürchten wäre. Ich bin also dafür, den Frauen den Eintritt zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen in Strafsachen zu gestatten.
1 Gemeint ist Isaak Jolly (1785-1852), der von 1835 bis 1847 das badische Justizministerium leitete.
Die Kammer diskutierte hier über den Antrag des Abgeordneten Karl Mathy¹ auf Herstellung des freien Gebrauchs der Presse.
Ich habe mich über den Gang der heutigen Verhandlung in Betreff des vorliegenden Antrags nicht getäuscht. Die badische Kammer konnte eine andere Richtung nicht nehmen, sie müsste dann den Glanzpunkt vernichten, den sie seit dem Bestehen der Verfassung treu bewahrt hat, jenen Glanzpunkt, den selbst alle deutschen Volksstämme darin anerkennen, dass die badische Kammer sich stets einstimmig, oder mit überwiegender Stimmenmehrheit für die Herstellung der freien Presse ausgesprochen hat, und sie wird Dieß, wie ich zuversichtlich hoffen darf, auch heute tun. Weichen auch die Ansichten der Männer in dieser Kammer in manchen politischen Fragen von einander ab, so vereinigt sie doch die Liebe zu der Verfassung in diesem Punkte, denn Sie alle wissen, dass die freie Presse dem Volk zugesichert, dass sie in der Verfassung und von der Bundesversammlung sogar in der Bundesacte versprochen ist, und dass ohne freies Wort und freie Presse kein Schutz und keine Ausbildung der Verfassung und keine Wahrheit über die öffentlichen Angelegenheiten im Lande möglich ist. Wenn aber eine solche Überzeugung die Mitglieder einer Kammer durchdringt und durchdrungen hat, so kann die Abstimmung nicht zweifelhaft sein.[…] Weiterlesen
Was die vielen Petitionen, wovon in dem Bericht die Rede ist, was – und Dies sage ich der Behauptung des Herrn Ministers gegenüber – die öffentliche Meinung in Deutschland, was die badische Kammer und die übrigen deutschen Kammern, wenn sie nur einigermaßen ihre Stellung und ihre Pflicht als Vertreter des Volkes erkennen, verlangen, das concentriert sich in einem Wort, und dieses Wort heißt Gerechtigkeit. Gerechtigkeit wollen wir, und Erfüllung des Wortes, dass die Regierung gegeben, und dessen Erfüllung die Regierung schuldig ist. Wir wollen und fordern aber nicht, wie der Abg. Mathy in seiner trefflichen Motion ausführte, dass das Werkzeug der Gedankenmitteilung, die Presse, der Polizei heimfalle, vielmehr wollen wir, dass die Pressfreiheit von einem Gesetz begleitet sei, das jeden Missbrauch straft oder jedes wirkliche Vergehen mit angemessener Strafe bedroht, und dessen Aburteilung in öffentlicher Sitzung dem Richter zuweist.
Wir wollen also Garantien und Schutz nach allen Seiten hin, und die Regierung so wenig als der Bürger kann sich beschweren, wenn ein Gesetz besteht, dass den Missbrauch der Presse, der so lange es Menschen gibt, möglich ist, durch den Richter straft. Die Regierung ist namentlich hierdurch auch in ihren Interessen geschützt, und eine solche Anstalt ist der Würde derselben mehr angemessen, als das schmähliche Mittel der Censur. Leider hat die Regierung unseren wiederholten Bitten nicht nachgegeben, und ich füge hinzu, unbegreiflicher Weise nicht nachgegeben, weil sie doch einsehen musste, dass wenn sie nachgebe, so manches Übel wegfallen, dass Vertrauen gegen die Regierung, welches gerade wegen der fraglichen Maßregel tief gesunken ist, sich wieder heben, Zufriedenheit wieder einkehren, und manche bittere aber gerechte Klage verstummen werde. Statt dessen wählte man aber den verkehrten, unseligen Weg, indem man die Censur einführte, jene Giftpflanze, die mehr oder weniger nach der Persönlichkeit des Censors zerstörend wirkt. Und was erreicht man damit? Die Motion, der Commissionsbericht, und die Redner, welche heute auftraten, haben vorgestellt und auseinander gesetzt, was man damit erreicht. Ich kann hierbei nicht bergen, wie ich bedauere, dass von der Regierungsbank aus heute Grundsätze in Beziehung auf die Censur und die freie Presse aufgestellt worden sind, die ich von keinem der Herren, die dort sitzen, erwartet hätte. Sie sehen, was man bewirkt, und wenn man solche Ansichten in der Mitte der Regierung hat, so kann ich Dieß nur beklagen. Sie ist aber selbst daran schuldig, weil sie Dasjenige vernichtet, was Jedem von uns unentbehrlich ist, nämlich die Wahrheit. Diese scheuen sie, und das Volk, das nicht so blind ist, wie man glaubt oder glauben machen will, fragt nicht mit Unrecht, warum erlaubt man denn nicht, Dieses oder Jenes zu sagen? Hat man Furcht? Scheut man die Wahrheit, oder getraut man sich nicht, derselben entgegen zu treten? Das sind Fragen, die so verzeihlich, natürlich und begreiflich sind, dass die Regierung sich wohl dem Ausspruch des Volkes wird unterwerfen müssen, wenn es sagt, es muss denn doch nicht so sein, und nicht so hergehen, wie es sein und hergehen sollte, denn sonst würde man nicht das Licht scheuen, sondern hervortreten und in öffentlichen Blättern zeigen, dass die Leute, die solche Meinung haben, im Unrecht seien.
Leider wurde in neuerer Zeit die Censur noch mehr geschärft, denn blicke man auf die deutschen Verhältnisse! Täglich neue Unterdrückung öffentlicher Blätter; täglich Verhaftungen, Beschlagnahmen und Confiscationen! Männer werden aus ihrem Vaterlande, dem sie hätten nützlich sein können, getrieben, bloß weil sie ein freies Wort gesprochen haben, und selbst in Gesellschaften und bei Festessen drängt man sich ein, um das freie Wort zu verwehren. Glauben Sie wohl hierdurch Vorteile für das Land zur erzielen oder das Ansehen der Regierung zu erhöhen, oder glauben Sie, dass dergleichen überhaupt zum Guten führt? Bereits wurde sonnenklar auseinander gesetzt, dass Sie im Irrtum sind, wenn Sie glauben, das Ziel, das Sie wünschen, zu erreichen, indem Sie die Wahrheit ersticken, und den Eingang von Schriften im Lande verbieten? Es wird im Gegenteil eine Schrift, die verboten ist, noch mehr gelesen, und für den verdammlichen unlautern Weg haben Sie damit selbst gesorgt. Durch die Censur ist die Moral des Volkes beeinträchtigt, denn man lernt sich darüber hinaussetzen, und denkt, tut die Regierung solche gewaltsame Schritte gegen ihr heiliges Versprechen, so tun wir das Gleiche, und wir werden solche Schriften schon auf irgend eine Weise in das Land herein bekommen.
Sie sehen, dass Alles, was gegen die Censur gesagt wird, der Wahrheit gemäß ist, und glauben Sie, dass die Männer, die sich im Volk bewegen, auf dem rechten Wege sind, Diejenigen dagegen, die die entgegengesetzte Behauptung aufstellen, Unrecht haben. Denn was wird die Folge sein? Glauben Sie nicht, dass die Maßregeln, die Sie getroffen haben, zur Zufriedenheit führen, und das Volk annimmt, es sei Alles dies so ganz gut gemeint, und in der Ordnung, dass man es vor Zeitungsartikeln […] bewahrt. […] [D]ie Maßregeln der Regierung bringen es endlich dahin, dass die Unzufriedenheit noch größer wird, als sie schon ist, und bei einem unzufriedenen Volke hat die Regierung einen schweren Stand.
Ich kann meine Rede nicht mit einem Vers schließen, wie der Herr Minister des Auswärtigen, allein ich will ihm die Worte eines Schriftstellers, dessen Name mir entfallen ist, zu Gemüte führen, die ihm sagen werden, welche Folgen Maßregeln von der Art haben, wie sie die Regierung bis jetzt getroffen hat, dieser Schriftsteller sagt: „Trotz aller Unterdrückung des Geistigen wird sich die Aufklärung, wie das Sonnenlicht, durch das Gewölke Bahn brechen.
Der Vulkan, und wenn ihr ihn mit tausend und abermals tausend Zentnern beschwert, wird die Massen von sich schleudern und dann um so mehr Vernichtung hervorbringen.
Ebenso wird aber der mit der Censur und mit der Polizeigewalt niedergedrückte Geist des Volkes die Schranken durchbrechen und seinem Berufe folgen.
Wie kann das Licht, wenn es nicht ein einzelner Funke ist, in Finsternis bleiben? Es wird zur Flamme und strebt zum Lichte.“
Nehmen Sie Dies nicht als eine Drohung an, sondern es ist lediglich eine Wahrheit, die ich zu bedenken gebe, und an Sie auf der Regierungsbank, von wo aus schon vor dreizehn Jahren die Worte an die Kammer ergingen, „keine Censur mehr, sie ist aufgehoben, und an ihre Stelle tritt freie Presse“, an Sie richte ich die Bitte, den Beschluss, den diese Kammer fassen wird, durch Schritte bei der Bundesversammlung zu unterstützen, und durch das Zustandekommen eines Pressgesetzes, wie ich es andeutete, Friede und Ruhe in das Land zurückzuführen. Sie ehren hierdurch sich und die Regierung, und verleihen letzterer einen großen Schild, dem die Liebe des Volkes zugewendet werden und worauf die Liebe desselben ruhen wird. (Allgemeines Bravo sowohl in der Kammer als auf den Gallerien).
1 Karl Mathy (1807-1868) war Teil der linken Opposition in der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung. Später vertrat er ein gemäßigtes liberales Programm und wurde 1866 sogar badischer Ministerpräsident.
Die Kammer diskutierte hier über den Antrag des Abgeordneten von Itzsteins auf Einführung von Geschworenengerichten.
Bei der Begründung desselben [gemeint ist der Antrag] ging ich von der Ansicht aus, dass wohl die wenigsten Mitglieder dieser Kammer und ebenso die wenigsten Bürger Gelegenheit gehabt haben, einer Verhandlung der Geschwornen beizuwohnen. Deswegen habe ich, aus eigener vielfacher Erfahrung, in einfacher Sprache das Bild einer solchen Verhandlung in der Motionsbegründung gegeben, und zugleich die ausführliche Instruction der Geschwornen mitgeteilt, in welcher die Pflichten derselben genau verzeichnet sind, und denselben an das Herz gelegt wird, dass sie ohne besondere Rücksicht auf die Personen, und namentlich ohne Rücksicht auf die Größe der vom Gesetz ausgesprochenen Strafe nur allein die Frage zu entscheiden hätten, ob die Tat wirklich geschehen und der Angeklagte daran und unter welchen Umständen schuldig sei. – Ich habe ferner in der Motionsbegründung gezeigt, wie diese Verhandlungen den zu entscheidenden Fall ganz klar herausstellen, wie jeder Zweifel durch die an die Zeugen und an den Angeklagten gestellten Fragen verschwinden und die Tatsache wie die Schuld sich in der Regel bis zur vollsten Klarheit aufrollen. – Ich musste endlich hinweisen auf den mächtigen Eindruck des unendlichen Wortes auf den Angeklagten, wie auf die Zeugen, auf die Richter und das Volk, ein Eindruck, dem der Angeklagte wie die Zeugen höchst selten widerstehen können. Weiterlesen
Auch auf den hohen Wert habe ich aufmerksam gemacht, welchen das Volk darauf legt, seine Mitbürger als unabhängige Richter der Tat vor sich zu sehen, wie Dies schon vor alter Zeit der Fall war, und wie endlich aus diesem Gefühle ein vorzügliches Vertrauen zu der Rechtspflege des Landes erwächst, zugleich aber auch der Bürger die Gesetze mehr kennen lernt, was uns Deutschen leider ! noch fehlt. […]
Sind denn aber, wie schon ein Sprecher vor mir fragte, die Bürger bei uns in Baden und in Deutschland überhaupt wirklich so gar unerfahrene Männer? Kann man wirklich unseren Bürgern nicht zutrauen, dass sie auf Verhandlungen hin, wie ich sie wahrheitsgetreu gezeichnet habe, die Frage entscheiden können: Hat der Angeklagte die Tat begangen, ist er schuldig? – Sollen es die Männer nicht können, welche als Fabrikanten, als Gutsbesitzer und größere Gewerbsleute so oft und mannichfaltig in den Fall kommen, in ihrer eigenen Angelegenheit eine solche Tatfrage zu entscheiden, oder als Experten dieses tun? Wäre Dies wirklich wahr, dann freilich müssen jene Herren der andern Kammer, welche als Commission in dem angezogenen Berichte gesprochen haben, dem edeln Fürsten, welcher Baden die Verfassung gegeben hat, einen schweren Vorwurf deswegen machen, dass er dadurch den Bürgern, die man nun nach 26 Jahren als unverständige Dummköpfe schildert, die Teilnahme an der Gesetzgebung, an der Steuerbewilligung und an allen wichtigen Verwaltungsgegenständen durch ihre gewählten Vertreter gegeben hat! Dann müssen Amerika, England, Frankreich, die linken Rheinufer und manche andere Länder sich schämen, dass sie seit vielen Jahren mit den Geschworenengerichten sich glücklich preisen und stolz auf diese Institute sind. Dann muss endlich auch die preußische Immediat-Justiz-Commission, jene ausgezeichneten Männer, welche sie in Auftrag ihres Regenten genau prüften, ihr, zu Gunsten des Instituts und für dessen Beibehaltung gegebenes einstimmiges Gutachten widerrufen und sich der Unrichtigkeit und des Irrtums beschuldigen!!! Doch, meine Herren, der beste Beweis für die Geschwornengerichte und das untrüglichste Urteil ist die Stimme der allgemein erwachten öffentlichen Meinung in Deutschland, welche sich für das Institut ausspricht und dasselbe verlangt. Millionen Stimmen aus den Staaten, welche das Institut besitzen, und aus solchen Ländern, welche die Geschwornengerichte noch entbehren, welche die Anstalt preisen und sie zu besitzen wünschen, werden den Gegnern zurufen: wir fühlen uns glücklich und zufrieden in dem Besitze der Geschwornengerichte und einer unbefangenen Strafrechtspflege! – wir verlangen sie ebenfalls!
Ein solcher Ausspruch ist wohl die unfehlbare Beurkundung des hohen Wertes dieser Anstalt. Man versuche es, dieselbe den Völkern zu entziehen! Sie werden mit schlagenden Gegenbeweisen antworten, und sagen: Wir lassen uns dieselbe nicht nehmen.
Die Kammer diskutierte hier über die Frage der Genehmigung einer Summe von 750 fl. für das Ministerium des Innern, welche dieses für die Besorgung von Zensurgeschäften veranschlagt hatte.
Ich werde mich kurz fassen, den allerdings ist über die Censur […] nicht bloß in Baden, sondern meines Erachtens in ganz Deutschland, ja man kann sagen, in allen civilisierten Staaten der Welt das Urteil bereits gesprochen. Niemand mag sie, weil sie nichts taugt. Die Censur ist denn aber doch die Veranlassung der heutigen Beratung und es fragt sich wirklich nur, wie der Herr Regierungscommissär bemerkt hat, ob die Kammer die Verausgabung von Geldern anerkennen will, die weder von der Regierung gefordert, noch von uns bewilligt worden sind und so Gott will, auch nie werden bewilligt werden. Denn Diejenigen, denen die Rechte der Kammer am Herzen liegen, müssen zugeben, dass jeder Ansatz dieser Art und jede Ausgabe der Regierung dieser Art ohne Weiteres gestrichen werden muss, eben weil die Gelder nicht verlangt und nicht bewilligt worden sind, von derjenigen Stelle, welcher die Verfassung das Recht gibt, über die Staatsgelder nach der Vorlage des Budgets zu verfügen: Ich glaube auch nicht, dass die Herren Regierungscommissäre, wenn sie als Privatleute auf unserm Platze säßen, für diese Gelder sprechen würden. Weiterlesen
Eben so wenig kann ich glauben, dass sie uns zumuten wollen, Gelder zu bezahlen für die Verwaltung und Besorgung einer Anstalt, über welche von der ganzen öffentlichen Meinung der Stab längst gebrochen ist, jener öffentlichen mächtigen Meinung, vor welcher allerdings erst kürzlich ein Redner von der Regierungsbank wenig Ehrfurcht bewiesen hat, indem er sagte: sie urteile in den Tag hinein!! Sie werden uns nicht zumuten wollen, noch Gelder für Etwas zu bewilligen, was, wie wir uns gestehen müssen, die Hauptquelle des Missvergnügens der Bürger ist, für eine Anstalt, die die Wahrheitsliebe, und man kann in der Tat sagen, die Redlichkeit der Bürger nach und nach vernichten muss, die jedes freie Urteil hemmt und mit einem Wort Alles so beengt, dass die notwendige Folge davon das Missvergnügen ist, welches besteht und wovon ich gesprochen habe. Mit Recht hat schon der Abg. Richter¹ darauf hingewiesen, dass auch andere Kammern dieselben Anforderungen verweigert haben; und nicht bloß die württembergische sondern auch die kurhessische Kammer hat sie nicht bewilligt und in neuester Zeit haben wir gesehen, dass die erste Kammer des Königreichs Hannover, ich sage die erste Kammer, den Artikel „Censur“ aus dem ihr vorgelegten Polizeigesetz gestrichen und die Regierung aufgefordert hat, bei der Bundesversammlung dahin zu wirken, dass der Artikel 18 der Bundesacte endlich eine Wahrheit werden möge. Und unter solchen Umständen wollte man von uns fordern, dass wir für die Censuranstalt Gelder bewilligen, die ausgegeben wurden nicht bloß ohne uns vorher ein Wort davon zu sagen, sondern sogar gegen die ausdrückliche, frühere Protestation dieser Kammer?! […]
Wenn sodann von notwendiger Bezahlung der Censoren gesprochen wurde, so halte ich dem entgegen, dass ich Einer von den Männern bin, die da glauben, dass, wenn der Staat einen Mann für einen Dienst oder für die Anstrengung seiner Kräfte besoldet, dieser nicht für jedes Nebengeschäftchen noch eine besondere Belohnung fordern kann. Glaubt man denn oder kann man behaupten, dass der Censor, der zwei bis vier Zeitungen zu lesen oder Bücher zu lesen und die Vormittagsstunden hierauf zu verwenden hat, seine übrigen Arbeiten ganz so besorgen könne oder werde, wie es sonst der Fall wäre? Nein, die Regierung wird so gerecht sein und ihn erleichtern und wenn er nun hier im Dienste der Censur tätig ist, dort dagegen in seinem Amt weniger arbeitet, so sehe ich nicht ein, warum ihm eine besondere Belohnung gereicht werden solle. Hierin läge ein einfaches Mittel, wie man hätte ohne Geldaufwand durchkommen können. Ich will aber gar keine Censur, sondern verlange, dass die Diener Das tun sollen, wozu sie angestellt sind, nicht aber zu Geschäften verwendet werden, die in keinem Fall zum Wohl des Landes gereichen und nicht einmal der Regierung nützen können, was sie notwendig selbst fühlen muss, wenn sie bedenkt, dass der große Unfriede, der hie und da im Volke herrscht, größtenteils durch die Censur herbeigeführt wird.
1 Gemeint ist vermutlich Franz Joseph Richter (1801-1863), der ab 1842 Mitglied der Badischen Ständeversammlung und später Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung war.
In dieser Sitzung diskutierte die Kammer über den Antrag des Abgeordneten Peter¹ auf Herstellung der Pressefreiheit.
Ich bin einverstanden mit der Ansicht des ersten Sprechers, des Abg. Baum², dass die Akten über die Frage geschlossen sind, ob dem Bürger das Recht der freien Presse zustehe, ob es ihm erlaubt werden müsse, seine Gedanken frei mitzuteilen. Ich bin ferner damit einverstanden, dass die Acten über die Verderblichkeit der Censur geschlossen sind, denn, meine Herren, die öffentliche Meinung des Volkes nicht allein in Baden, sondern in ganz Deutschland hat sich wahrlich zur Genüge ausgesprochen, hat geurteilt, dass nur die Gewalt ihm ein Recht nehmen kann, was ihm von Gott und Rechtswegen gebührt, den Gebrauch der Presse, der freien Mittheilung der Gedanken. Ebenso einstimmig ist das Urteil der öffentlichen Meinung nicht in Baden allein, nein in ganz Deutschland wird über die Verderblichkeit der Censur gesprochen, und die Regierungen wissen, dass sie moralisch immer mehr sinken müssen durch die Censur, dass sie ihre Achtung dadurch verlieren, dass das Vertrauen der Bürger sich von ihnen abwendet. Weiterlesen
Aber, meine Herren! Ich betrachte den Gegenstand, wie der Abg. Zittel getan hat, von einer noch wichtigern Seite, ich halte die Frage der Pressfreiheit, wie sie sich jetzt gestaltet hat, für eine Lebensfrage für das Volk, ich halte sie für eine Lebensfrage der Regierungen, und ich setze hier bei: der Throne! Dem Volke ist sie eine Lebensfrage, weil es durchaus unmöglich ist, dass die Unzufriedenheit, der Missmut, das Unbehagen des Volkes sich mindern kann, wenn es sieht, dass man nur die Gewalt gegen es anwendet, wenn es sieht, dass die Regierung ihre heiligste Verpflichtung trotz aller Bitten nicht erfüllt, wenn es sieht, dass man die Presse, statt sie frei zu geben, immer mehr beschränkt. Es ist dann aber auch natürlich, dass der Missmut, welcher das Volk ergreift, sich gegen die Regierung in der Art wenden muss, dass sie immer mehr an dem Vertrauen der Bürger verliert. Ich halte aber auch diesen Gegenstand für eine Lebensfrage für den Thron. Denken Sie nicht, dass sich das badische Volk so weit vergisst, Gewalt zu brauchen; nein! dazu ist es zu rechtlich, zu edel, zu brav; aber ich darf Sie fragen, welche Regierung ist die Stärkste, welche wirkt am kräftigsten? Die Größte? Nein, sondern Diejenige, welche das Vertrauen und die Liebe des Volkes besitzt. Eine solche Regierung ist stärker als manche große Macht, welche tausende und hunderttausende von Soldaten erscheinen lassen kann. Darum, meine Herren, wende ich mich an die Mitglieder der Kammer, stimmen Sie für die Gewährung der freien Presse, namentlich für die einstweilen alsbaldige Gewährung der freien Presse in innern Angelegenheiten und für die weiteren Anträge der Commission. Sie aber, meine Herren, auf der Regierungsbank bitte und beschwöre ich, wirken Sie mit allen Ihren Kräften dahin, dass die freie Presse gegeben werde, damit das Misstrauen verschwindet, und die Liebe des Volks sich zu Ihnen wendet, und die Regierung wird dann stark und mächtig sein, wenn Sie auf das Vertrauen und die Liebe des Volkes zählen kann.
1 Gemeint ist vermutlich Joseph Ignatz Peter (1789-1872), ein Teilnehmer des Hallgartenkreises.
2 Gemeint ist vermutlich Rudolf Baum (1806-1859), der von 1842 bis 1850 Mitglied der Badischen Ständeversammlung war.
Johann Adam von Itzstein äußerte sich hier zu einer Erklärung, die er gemeinsam mit anderen Abgeordneten, u. a. Friedrich Hecker, eingereicht hatte. Darin forderten sie u. a. die Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse, die Einführung eines provisorischen Pressegesetzes sowie von Geschworenengerichten und Bürgerwachen.
Ich habe diese Forderung unterzeichnet, weil ich, wie ich früher ausgeführt habe, die Zeit von der Art halte, dass es Pflicht ist, Alles anzuregen, was für das Wohl des Volks mit Recht gefordert werden kann. Ich sehe keinen Grund ein, warum nicht diese Bitten vorgebracht und verlangt werden sollen. Ich glaube, dass die Ausarbeitung und Beratung der Gesetze dadurch erleichtert wird, dass über alle Bitten bereits Motionen begründet sind. Ich sehe nicht ein, weshalb ich nicht bitten soll, es möge die Regierung wegzuschaffen suchen, was eine wahre Schmach für uns Deutsche ist: diese Karlsbader Beschlüsse, verlängert auf unbestimmte Zeit, diese Wiener Conferenzbeschlüsse, hinsichtlich derer der Herr Minister in jener frühern Sitzung, in welcher wir darüber gesprochen haben, sich fast gescheut hat, zu erklären, dass sie noch fortdauern, und alle die übrigen Beschlüsse, deren die Forderung erwähnt. Ich sehe nicht ein, warum ich nicht fordern soll eine Gleichheit vor dem Gesetz. Ein Bürger wie der andere, sei er auch der Geringste, er hat das nämliche Recht zu fordern. Weg mit der Verschiedenheit der Klassen. Ich sehe nicht ein, dass der Soldat nicht beeidigt werden soll auf die Verfassung, die ihm das Heiligste sein muss. Was können Sie, wenn die Grenze angegriffen wird, von Soldaten erwarten, welche nicht die Vaterlandsliebe geschworen, welche nicht den Eid geleistet haben, selbst den Tod nicht zu fürchten, wenn es gilt, die Nationalität, das Recht, das Eigentum der Deutschen zu schützen und zu erhalten. Darum, meine Herren, habe ich unterzeichnet, und darum bitte ich die Kammer, beraten Sie diesen Gegenstand in der möglichst kurzen Form, und genehmigen Sie Das, was wir bitten. Wahrlich, meine Herren, ich habe nicht notwendig, Sie auf das Beispiel in Italien und andern Staaten zu verweisen, wo man gewusst hat, dass die Zeit gekommen ist, die Rechte des Volkes zu fordern, und wo die Regierungen gewiss auch nachgeben werden. Lassen Sie uns diese Zeit benutzen, lassen Sie den Bürger frei und offen fordern, was er zu fordern das Recht hat.
Reden von Johann Adam Itzstein finden sich zum Beispiel in den Protokollen des Badischen Landtags, 2. Kammer, die über die Badische Landesbibliothek Karlsruhe digitalisiert sind.
Becht, Hans-Peter: Adam von Itzstein (1814–1855). Metternichs stiller Gegenspieler, in: Frank-Walter Steinmeier (Hrsg.): Wegbereiter der deutschen Demokratie. 30 mutige Frauen und Männer 1789–1918, München 2021, S. 119–130.
Bublies-Godau, Birgit: Johann Adam von Itzstein (1756-1855). Vom Mainzer Jakobinerklub zur Frankfurter Nationalversammlung: Vorkämpfer, Wortführer und Spitzenpolitiker der bürgerlichen Verfassungs- und Demokratiebewegung, in: Schmidt, Walter (Hrsg.): Akteure eines Umbruchs. Männer und Frauen der Revolution von 1848/49, Bd. 3, Berlin 2010, S. 303–358.
Deutsches Historisches Museum: Die Nationalversammlung in der Paulskirche 1848, Fraktionen und Abgeordnete, Johann Adam von Itzstein.
Klötzer, Wolfgang: Die Hallgartener Versammlungen auf dem Weg zur Frankfurter Nationalversammlung, in: Hessische Landeszentrale für Politische Bildung (Hrsg.): Hessen 1848, Wiesbaden 1998, S. 52–60.
Roßkopf, Josef: "Itzstein, Johann Adam von" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 206.
Sack, Hilmar (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags): Aktueller Begriff. Herausragender Wegbereiter des deutschen Parlamentarismus: Johann Adam von Itzstein (1775-1855), Nr. 25/25 (18. September 2025).
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