JOHANN JACOBY
Abb.: Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv und Grafiksammlung, PORT_00069599_01.
Johann Jacoby war einer von nur sieben jüdischen Abgeordneten in der Frankfurter Nationalversammlung und der einzige Jude im Fünfzigerausschuss. Die Diskriminierung, die er wegen seiner Konfession von Kindesbeinen an erfahren hatte, prägte sein Denken zeitlebens und machte ihn zum glühenden Verfechter der Gleichstellung aller Religionen. Schon früh begann der praktizierende Arzt – zunächst noch anonym – mit der Publikation politischer Streitschriften, von denen die 1841 veröffentlichten „Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen” ihm einen Hochverratsprozess wegen Majestätsbeleidigung einbrachten. Der nach langem Hin und Her schließlich in einem Freispruch endende Prozess machte Jacoby überregional bekannt und zu einer frühen Galionsfigur der Erkämpfung gleicher Bürgerrechte. 1848 richtete Jacoby, als Teil einer Delegation der Preußischen Nationalversammlung, unter Bruch der Hofetikette das Wort direkt an den preußischen König und äußerte seinen berühmt gewordenen Satz: „Das ist immer das Unglück der Könige gewesen, dass sie die Wahrheit nicht hören wollen!” Auch nach der Märzrevolution blieb Jacoby politisch aktiv und trat bis zu seinem Tod 1877 nicht nur als Verfechter der Demokratie, sondern auch als entschiedener Gegner des preußischen Militarismus und der von Deutschland vorgenommenen Annexionen auf.
Johann Jacoby wurde am 1. Mai 1805 in Königsberg als Sohn eines jüdischen Kaufmanns geboren.
Im Jahr 1828 absolvierte Jacoby das ärztliche Staatsexamen und arbeitete ab diesem Zeitpunkt als Arzt.
Jacoby veröffentlichte 1833 seine ersten nachweisbaren politischen Streitschriften „Bilder und Zustände aus Berlin” sowie „Politisches Büchlein für Deutsche”.
Im Jahr 1841 veröffentlichte er seine bekannteste Publikation „Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen”.
Für seine „Vier Fragen” wurde er zunächst zu zwei Jahren Festungshaft verurteilt. Nach erfolgter Berufung wurde er jedoch freigesprochen, wobei umstritten bleibt, inwiefern die mittlerweile erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit um seinen Fall den Freispruch begünstigte.
Während der Märzrevolution gehörte Jacoby nacheinander dem Fünfzigerausschuss, der Preußischen Nationalversammlung und der Frankfurter Nationalversammlung an.
Im Jahr 1858 kehrte Jacoby, nach dem Tod des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., in die Politik zurück.
Jacoby wurde 1863 in die zweite Kammer des preußischen Abgeordnetenhauses gewählt. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit sorgte er mit einer scharfen Abrechnung der in Preußen bestehenden Ordnung für einen Eklat und wurde zu sechs Monaten Kerkerhaft verurteilt.
Für seine kritische Haltung gegenüber der deutschen Annexion von Elsass-Lothringen wurde er abermals verhaftet und vorübergehend nach Kriegsrecht inhaftiert.
Im Jahr 1872 trat Jacoby der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) bei.
Jacoby starb 1877 an seinem Geburtsort Königsberg.
„Schon als Jüngling empfand ich den heftigsten Unwillen über die schmähliche Erniedrigung, in welcher wir Juden leben. Dies peinigende Gefühl verleidete mir die Freude des geselligen Lebens, für die ich jedoch in den Träumen einer besseren Zukunft reiche Entschädigung fand. Je älter ich aber wurde, desto weniger konnten mir die schönen Träume genügen: ich fühlte eine Leere im Innern, welche auszufüllen ich mich innig nach Gelegenheit zu Taten sehnte. Sollte das Leben nicht in etwas anderm bestehen, als in dem bloßen Wechsel von Essen und Verdauen, von Anstrengung und Vergnügen; sollte wissenschaftliches Streben und gegenseitiger Austausch von Liebe und Freundschaft schon das höchste Ziel desselben sein Ich ahnte einen des Kampfes würdigeren Preis. Das Studium meiner Wissenschaft zerstreut, aber befriedigt mich nicht, reizt meinen Lebenshunger, ohne ihn zu stillen. Weiterlesen
Wer nur seinen Beruf als Arzt erfüllt , hat sicher seine Aufgabe nur zum Teil gelöst! Als Mensch für eigene und anderer Vervollkommnung zu wirken, für die gute Sache seiner Überzeugung zu streiten, mit freudiger Aufopferung aller sonstiger Interessen dem geistigen Wohle der Menschheit seine Kräfte widmen, das ist der erhabene Zweck unseres Daseins. Wie beengt es aber die Brust, wenn wir von diesen hohen Regionen unserer Ideen auf die verflachte Wirklichkeit den Blick werfen, wenn wir in dieser unsere Kräfte so ohnmächtig, unseren Standpunkt so beschränkt, und vor allem den Weg durch ein leidiges Vorurteil uns überall versperrt sehen. Allein hier ist es eben, wo wir Hand anlegen müssen: können wir nicht nach dem Höchsten streben, so wollen wir wenigstens die Hindernisse wegzuräumen suchen, sei es für uns oder erst zum Besten unserer späten Nachkommen.
Durch Rede und Tat gegen Unterdrückung anzukämpfen, ist uns eine heilige Pflicht, damit endlich der bejammernswerte Zustand einer lange verachteten und zum Teil dadurch verächtlich gewordenen Klasse verbessert, und das einzige Mittel hierzu – bürgerliche Gleichstellung – errungen werde. Die Scheidewand muss fallen, die ein krasses Vorurteil aufgeführt und zur Schande unseres Jahrhunderts unterhält. Wer – Jude oder Christ – einen Stein herausreißt und dadurch zu ihrer Zertrümmerung beiträgt, hat ein verdienstliches Werk getan.
[…]
Mit bürgerlicher Unfähigkeit geschlagen, sehen wir uns von allen Ehrenstellen, Staatsämtern, selbst von Lehrstühlen ausgeschlossen; nicht einmal Offizier, Torschreiber, Feldmesser, Apotheker, Kalkulator, Briefträger, Sekretär kann der Jude werden. Überall wird er in der Entwicklung seiner Fähigkeiten gehemmt, in dem ungestörten Genuss der Menschen- und Bürgerrechte gekränkt, und überdies noch – als natürliche Folge hiervon – der allgemeinen Verachtung preisgegeben. Und dennoch – wahrlich! es ist kaum glaublich – gibt es Juden, die noch nicht einmal zur Einsicht der ihnen zugefügten Unbill, zum Gefühl ihrer Schmach und zur Sehnsucht nach Freiheit gelangt sind. Die meisten haben durch die gewohnte Kettenlast eine so hartschwielige Haut bekommen, dass sie den Druck weder empfinden noch loszuwerden streben…
[…]
Wer von Jugend auf im Gefängnis lebte, fühlt nicht die drückende, brustbeklemmende Luft desselben; eine freiere Atmosphäre zu atmen, dies Glück kennt er zu wenig, um sich danach sehnen, um es schätzen zu können! Solche Unglückliche muß man aus dem Schlafe aufrütteln, den schwachen Rest ihres Ehrgefühls in Anspruch nehmen, sie mit der Nase auf ihre Ketten stoßen, um sie zur Einsicht und zum Gefühl ihrer Schmach zu bringen. Wohl ist das Geschäft ebenso schwierig als traurig; wenn der Bessere aber nur nicht von vornherein am Gelingen verzweifelt, sondern jeder auf seinem Standpunkt gewissenhaft das Mögliche tut und diese Angelegenheit zur Hauptsorge seines Lebens macht, so wird das Gute vielfach gefördert, und – früh oder spät – für unsere Sache alles gewonnen werden. Ebenso ist es ferner erforderlich, auch die einzelnen Christen über diesen Gegenstand zu belehren, da vielen derselben die Kenntnis des uns zugefügten Unrechts ganz abzugehen scheint; möge es uns zumal gelingen, denjenigen die Augen zu öffnen, die ihrer künftigen Stellung nach einst für uns wirken können.”1
1 Abgedruckt in: Gustav Mayer: Liberales Judentum im Vormärz. Zwei Briefe Johann Jacobys, in: Der Jude. Eine Monatsschrift (Heft 1, 1916/1917), S. 672–675.
„Und Er sprach zu den Jüngern: ‘Der Sabbat ist um des Menschen willen gemacht, und nicht der Mensch um des Sabbats willen. So ist des Menschen Sohn ein Herr auch des Sabbats.’ (Evang. Marci, Kap. 2, V. 27. 28.) Dies hohe Wort gilt – wie vom Sabbat – so von allen menschlichen Einrichtungen, von jeglichem Gesetze und Herkommen, von Kirche, Staats und Gesellschaftsordnung. Aus dem Bedürfnisse des Menschen hervorgegangen sollen alle diese Institutionen nur als Mittel dienen zum Heile des Menschen. Während aber im Laufe der Zeit – bei vorschreitender Entwicklung – die Bedürfnisse sich umgestalten, die materiellen und geistigen Ansprüche an das Leben sich steigern, halten Gewohnheit, Unvernunft und Eigennutz fest an den hergebrachten Rechten und Ordnungen, erklären dieselben für heilig und unantastbar und verlangen, dass die Bedürfnisse der Menschen den überkommenen Satzungen sich unterwerfen, nicht umgekehrt. So wird, was ursprünglich Mittel gewesen, zum Selbstzweck erhoben, und langer harter Kämpfe bedarf es, bis endlich des Menschen Sohn sich als den ‘Herrn des Sabbats’ erkennt, unbekümmert am Sabbat ‘Ähren ausrauft’ und mit ‘den Schaubroten der Priester’ seinen Hunger stillt.1 Weiterlesen
‘Im Namen der Kirche!’ – ‘Im Namen des Staats!’ – ‘Im Namen der Gesellschaft!’ Durch diese dreifache Zauberformel hat von jeher Herrschbegier und Selbstsucht Einzelner den Geist, den Willen, die Arbeitskraft der Völker gefesselt und ausgebeutet.
Die Kirche – das heißt die Anmaßung der Priester – sagt zu den Laien: Euer Geist ist zu schwach, die Wahrheit zu ergründen. Auf dass Ihr nicht in Irrtum und Sünde verfallt, müsst Ihr – ohne Prüfung – glauben, was wir, die Dolmetscher des göttlichen Geistes, als Wahrheit verkünden. Die Kirche ist unfehlbar; der Glaube allein kann Euch von ewiger Verdammnis erretten.
Der Staat – das heißt die Herrschsucht der weltlichen Machthaber – sagt zu den Staatsangehörigen: Ohne Unterordnung keine Ordnung auf Erden! Nicht dem eigenen beschränkten Urteile dürft Ihr in Eurem Handeln folgen, sondern dem, was wir als Recht feststellen. Der Obrigkeit Wille ist Gesetz; nur unbedingter Gehorsam schützt Euch vor Anarchie und Verderben.
Die Gesellschaft – das heißt die Habgier der besitzenden Klassen – sagt zu den Besitzlosen: Uns verdankt Ihr Arbeit und Brot. Darum sollt Ihr von den Früchten Eures Schweißes uns so viel abgeben, als wir für billig erachten. Wollt Ihr dies nicht, so steht es Euch frei, ohne Arbeit und Lohn zu verhungern.
Gedankenlos – willenlos – besitzlos ist die Masse des Volkes den Zwecken der Kirche, des Staats, der Gesellschaft untertan. So lange jede dieser drei Mächte die Ausbeutung der Menge für sich ausschließlich in Anspruch nimmt, treibt gegenseitige Eifersucht sie zum Kampfe untereinander. Die Kirche predigt gegen den Mammon, die weltlichen Machthaber streiten wider die Oberherrschaft der Kirche, die besitzende Klasse strebt danach, den Staat ihren Sonderinteressen dienstbar zu machen.
Allein im Laufe der Zeiten ändert sich die Sachlage: Je mehr – dank den Bemühungen uneigennütziger Forscher – die Erkenntnis der Wahrheit sich im Volke verbreitet, je mehr die arbeitende Klasse zur Einsicht ihrer Lage, zum Bewusstsein der eigenen Kraft gelangt, umso augenfälliger tritt die Lüge, die Ohnmacht jener drei fesselnden Zauberformeln zutage. Thron, Altar und Geldmacht sehen sich genötigt, die gegenseitige Fehde einzustellen und – der gemeinsamen Gefahr gegenüber . ein Schutz- und Trutzbündnis zu schließen, ein Bündnis, das – dem Anschein nach – ihre Kraft vermehrt, im Grunde aber nichts weiter ist, als das Eingeständnis, dass jede der drei Mächte für sich allein zu schwach ist, den Forderungen der Freiheit und Gleichberechtigung Widerstand zu leisten.”2
1 Diese Ausführungen beziehen sich auf eine in der Bibel geschilderte Episode, in der Jesus sich über die Gebote der jüdischen Priester hinwegsetzte, um am Sabbat Getreide zu ernten und den Priestern vorbehaltenes Brot zu essen (vgl. Markusevangelium, 2,23-28).
2 Johann Jacoby: Gesammelte Schriften und Reden. Erster Teil, Hamburg 1872, S. 1ff.
„Politische Motive liegen der Armee-Reform zugrunde; und so sind es auch vorwiegend politische Motive, die mich zur Verwerfung derselben bestimmen. Ich verwerfe die Armeereorganisation, weil sie den Grundsätzen der konstitutionellen Selbstbestimmung und Gleichberechtigung widerstreitet: weil durch sie die königliche Gewalt auf eine der Freiheit gefahrdrohende Weise verstärkt, das Sonderinteresse der Adelspartei auf Kosten des Bürgers gefördert wird.
Eine Armee, wie die Reorganisation sie schaffen will, ein großes stehendes Soldatenheer, geführt von Berufsoffizieren, die weder auf die Verfassung vereidigt, noch den allgemeinen Landesgesetzen unterworfen sind, ist eine Gefahr, eine stete Bedrohung der staatlichen Freiheit. Es ist der ‘bewaffnete Friede’ im Innern, eine permanente ‘Kriegsbereitschaft’ gegen das eigene Volk! Ist der Träger der Krone, der konstitutionell-beschränkte Monarch zugleich unumschränkter ‘oberster Kriegsherr’, hat er als solcher die Macht, über die Beschlüsse der Landesvertretung hinweg, trotz Widerspruchs der öffentlichen Meinung, seinen persönlichen Willen durchzusetzen, dann ist die Verfassung ein leerer Name, dann hängt Verfassung und Verfassungsrecht einzig und allein von der Selbstbeschränkung des Herrschers, das heißt von der Königlichen Gnade ab.”1
1 Abgedruckt in: Ob stehendes Soldatenheer. Ob Volkswehr. Zwei Reden im Preußischen Abgeordneten-Hause gehalten am 29. April 1865, Leipzig 1865, S. 3f.
„Wir sprechen wohl von Volksbewegungen, vom Erwachen des politischen Bewusstseins im Volke, von Volksbeschlüssen und Volksforderungen, verhehlen aber dürfen wir nicht, dass es überall nur ein geringer Bruchteil des Volkes ist, der sich an dem Freiheitskampfe beteiligt. Die weit überwiegende Mehrzahl unserer Mitbürger, jene Armen, Gedrückten in Stadt und Land, die im Schweiße ihres Angesichts mit des Leibes Notdurft zu kämpfen haben – wären sie selbst fähig, von ihren politischen Rechten den rechten Gebrauch zu machen, woher soll ihnen die Muße, die Lust und Liebe kommen, für das Gemeinwohl tätig zu sein? Weiterlesen
Die Existenz eines starken einheitlichen Volkswillens – und ohne solchen ist Selbstregierung nicht möglich – setzt notwendig eine gleichmäßige politische Bildung, und diese wieder eine gewisse Gleichmäßigkeit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebenshaltung der verschiedenen Volksklassen voraus. Mit anderen Worten: Politische Reform und soziale Reform fordern und bedingen sich gegenseitig. Ohne Teilnahme des Arbeiterstandes keine dauernde Besserung der politischen Zustände, und ohne Änderung der politischen Zustände keine wirtschaftliche Besserung des Arbeiterstandes!
Und welche Lehre haben wir daraus zu ziehen? Die Demokratische Partei muss aufhören, eine bloß politische Partei zu sein, muss die Umgestaltung der sozialen Missverhältnisse, die Hebung der arbeitenden und notleidenden Mitbürger sich zur Aufgabe machen – sie muss im wahren Sinne des Wortes eine Volkspartei werden.
Das demokratische Gleichheitsprinzip, auf das Gebiet des sozialen Lebens angewendet, findet seinen Ausdruck in dem Anspruche aller auf Teilnahme an dem allgemeinen Wohlstande, in dem gleichen Rechte jedes einzelnen Gesellschaftsgliedes auf ein menschenwürdiges Dasein. Es genügt nicht, dass wir selber frei und glücklich sind, zu unserer Glückseligkeit gehört auch, dahin zu wirken, dass andere der gleichen Freiheit und des gleichen Glückes teilhaftig werden. Die richtige Erkenntnis der Zusammengehörigkeit des ganzen Menschengeschlechts und das jedem einzelnen Menschen innewohnende Gefühl des Mitleides und der Mitfreude verkünden ebenmäßig die Lehre: Jeder für alle – das ist Menschenpflicht; – alle für jeden – das ist Menschenrecht.
Zur Beseitigung des sozialen Übels hat man zwei Wege empfohlen: Selbsthilfe und Staatshilfe. Welcher von diesen Wegen der rechte sei, das ist eine sehr müßige Frage. Beide haben das gleiche Ziel: Veredelung des Menschen; weit entfernt, einander auszuschließen, unterstützen und ergänzen sie sich gegenseitig. Dass unter gewissen Voraussetzungen und für gewisse Gesellschaftsklassen durch vereinte Selbsthilfe Großes geleistet werden kann, hat der Stifter des deutschen Genossenschaftswesens tatsächlich bewiesen.
Schulze-Delitzsch1 selbst aber gibt zu, dass auf dem Gebiete des Unterrichts, desgleichen zur Hebung, wohl auch zur Vorbeugung außerordentlicher Notstände – die Hilfe des Staates nicht zu entbehren ist. Er wird, denke ich, auch nichts dagegen haben, wenn die demokratische Partei noch weitergehende Forderungen an den Staat stellt, damit auch dem besitzlosen Arbeiter, der von seinem kärglichen Tagelohn nichts zu ersparen vermag, die Selbsthilfe möglich gemacht werde. Man verstehe wohl! Wir verlangen nicht etwa, dass der Lohnarbeiter auf Kosten der übrigen Bürger bevorzugt, dass durch Gewährung von Vorrechten gleichsam ein neuer Stand privilegierter Arbeiter geschaffen werde. Eine solche Anwendung dauernder Staatshilfe würde nicht nur dem Grundsatze der Rechtsgleichheit widerstreiten, sondern – wie jedes Vorrecht – dem Staatsganzen, also schließlich dem Arbeiter selbst zum Schaden gereichen. Wir fordern im Gegenteil Aufhebung aller Gesetzesbestimmungen und Einrichtungen, die bei der Produktion und bei der Verteilung materieller Güter den einen Bürger vor dem anderen bevorzugen. Der Arbeiter soll die gleiche Freiheit genießen, wie jeder andere Bürger; die Fesseln und Hemmnisse sollen entfernt werden, die ihn abhalten, seine Arbeitskraft, das einzige Kapital, das er besitzt, nach Möglichkeit zu verwerten. Es nützt dem Gemeinwesen nichts, wenn der Reichtum steigt und die Menschen sinken!
Dem Rechte jedes einzelnen Gliedes der Gesellschaft – nicht bloß auf nackte Existenz, sondern auf ein menschenwürdiges Dasein – entspricht die Verpflichtung der Gesamtheit, dem einzelnen zur Erreichung dieses Zweckes Beistand zu leisten. Dieser humane Grundsatz ist nicht etwa die Erfindung einer modernen sozialistischen Schule, schon das Allgemeine Landrecht 2 erkennt eine solche Verpflichtung des Staates ausdrücklich an. Die große Ungleichheit in der Verteilung der materiellen Güter, die damit verbundene Ungleichheit in der Lebensstellung der verschiedenen Gesellschaftsklassen ist keineswegs eine bloße Folge der verschiedenen Naturbegabung der Menschen; die Umgestaltung aller Verkehrs- und Erwerbsverhältnisse in neuerer Zeit, die Satzungen und Einrichtungen des Staates, die nicht immer Schritt gehalten mit den sozialen Wandlungen, haben das Ihrige zu jener Ungleichheit beigetragen. Im Interesse jedes Einzelnen wie des Gemeinwohls fordern wir von der Gesetzgebung, dass sie fortan die Waagschale zwischen den verschiedenen Gesellschaftsklassen nach Recht und Billigkeit handhabe; wir fordern aber auch, dass sie das Unrecht wieder gutzumachen suche, welches sie selbst – durch das frühere Schwanken der Waagschale, durch Begünstigung der herrschenden und besitzenden Klassen – herbeigeführt hat. Insofern das soziale Elend der Gegenwart nicht der naturnotwendigen Ordnung der Dinge, sondern in der Verkehrtheit wandelbarer menschlicher Einrichtungen seinen Grund hat, dürfen wir mit Recht voraussetzen, dass auch die Heilung des Übels nicht außerhalb der menschlichen Macht liegt. Das Ziel ist fern, aber das Leben der Völker ist lang.”3
1 Hermann Schulze-Delitzsch war ein Reformer und Politiker, der maßgeblich an der Schaffung des Genossenschaftswesens beteiligt war. Jacoby bezieht sich hier vor allem auf die für Schulze-Delitzsch zentrale gegenseitige Hilfe der Arbeiter.
2 Das ‘Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten’ wurde bereits 1794 erlassen.
3 Abgedruckt in: Dieter Fricke u.a. (Hrsg.): Für Eures Volkes Zukunft nehmt Partei. Nichtproletarische Demokraten auf der Seite des Fortschritts, Köln 1980, S. 139ff.
„Meine Herren! Im Jahre 1866 – am 25. August – sprach Graf Bismarck in der Annexionskommission des preußischen Abgeordnetenhauses die denkwürdigen Worte: ‘Greifen wir rasch zu, meine Herren! Was man von der Minute ausgeschlagen, gibt keine Ewigkeit zurück. Machen Sie es der Regierung nicht zu schwer mit dem Annexionsgesetz; seien wir lieber heißhungrig nach nationaler Einheit und Macht, ohne lang zu streiten, wie das Gericht serviert werde!’
Vier Jahre sind seitdem verflossen, und in dieser kurzen Spanne Zeit haben unsere Nationalliberalen so große Fortschritte gemacht, dass die Schüler fast den Meister übertreffen. Weit entfernt, der Regierung Schwierigkeiten zu bereiten, sind sie selbst es, die zu immer neuen Annexionen drängen: so heißhungrig sind sie nach nationaler Einheit und Macht, dass die Regierung ihnen gar nicht genug annektieren kann. Kaum ist von Berlin die Parole ausgegangen, und schon sehen wir, wie aller Orten – in der Presse, in Versammlungen, in Adressen – ein tausendstimmiger Chor sich erhebt, die Annexion von Elsass und Lothringen zu verlangen. Vor wenigen Tagen noch war es ein Verteidigungskrieg, den wir führten, ein heiliger Kampf für das liebe Vaterland; und heute – wenn man die Zeitungen liest – ist es ein Eroberungskrieg, ein Kampf für die Oberherrschaft der germanischen Rasse in Europa! Weiterlesen
Ich werde nicht die Frage erörtern, welche Folgen die Annexion haben würde. Sie wissen, unsere Nationalliberalen versprechen sich goldene Berge davon. Was aber auch diese Herren zugunsten der Annexion sagen mögen, wie immer ihr National-Heißhunger ‘das Gericht servieren’ mag – der barste politische Unverstand ist es, zu glauben, aus Unrecht und Gewalttat könne den Völkern irgend ein Heil erwachsen. Die Hauptfrage, auf deren Entscheidung allein es hier ankommt, ist die: Hat Preußen oder Deutschland das Recht, Elsass und Lothringen sich anzueignen?
Man sagt uns: Elsass uns Lothringen haben früher zum deutschen Reiche gehört. Durch List und Gewalt hat Frankreich sich dieser Länder bemächtigt. Jetzt, da wir die Franzosen besiegt, ist es nicht mehr als recht und billig, dass wir ihnen die Beute wieder abjagen, das uns geraubte Eigentum zurückfordern.
Meine Herren! Lassen Sie sich nicht in Versuchung führen durch schönklingende Worte! Und böte man Ihnen die Reiche der Welt, lassen Sie sich nicht verleiten, den Götzen der Macht anzubeten! Prüfen Sie jene schönklingende Phrase, und Sie werden finden, dass sie nichts weiter ist, als eine Bemäntelung des alten barbarischen Kanonenrechts.
Elsass und Lothringen – sagt man – waren deutsches ‘Eigentum’ und müssen wieder deutsch werden! Wie – fragen wir – hat denn Elsass und Lothringen keine Bewohner? Oder sind etwa die Bewohner dieser Länder eine willenlose Sache, die man so ohne weiteres in Besitz nehmen, mit der man nach Belieben schalten und walten kann? Sind sie durch den Krieg rechtlos – sind sie Sklaven geworden, über deren Geschick der Sieger willkürlich verfügen darf? Selbst der eifrigste eingefleischte Annexionist räumt ein, dass die Elsässer und Lothringer mit Leib und Seele Franzosen sind und Franzosen bleiben wollen. Und hätten sie sich auch noch so schwer gegen uns vergangen, wider alles menschliche Recht wäre es, wollten wir sie zwangweise zu Deutschen machen, sie – gegen ihren Willen – Preußen oder einem andern deutschen Staate einverleiben.
Meine Herren! Es gibt ein altes deutsches Sprichwort, das – um seiner Wahrheit willen – zu einem allgemeinen Sittengesetz erhoben ist: Was du nicht willst, das Dir geschieht, das tu auch einem ander nicht!
Wie würde es uns, wie unseren Nationalliberalen gefallen, wenn einst ein siegreiches Polen – auf Grund des Kanonenrechts – die Provinz Posen und Westpreußen zurückfordern und annektieren wollte? Und doch ließen sich dafür ganz dieselben Gründe geltend machen, die man jetzt für eine Annexion von Elsass und Lothringen vorbringt. Nein, meine Herren! Unsere Pflicht ist es, solchen Bestrebungen nationaler Selbstsucht entgegenzutreten. Halten wir fest an den Grundsätzen des Rechts – wie im Privatleben, so im öffentlichen Leben! Sprechen wir es aus – als unsere tief innerste Überzeugung –, dass jede Einverleibung fremden Ländergebiets wider den Willen seiner Bewohner eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und daher ebenso verwerflich wie verderblich ist. Unbeirrt durch den Siegestaumel des Augenblicks lassen Sie uns Protest erheben gegen jede Vergewaltigung der Bewohner von Elsass und Lothringen. Nur wer die Freiheit anderer achtet, ist selber der Freiheit wert!”1
1 Abgedruckt in: Ebd., S. 143ff.
Bilder und Zustände aus Berlin. Zwei Bände, Altenburg 1833.
Politisches Büchlein für Deutsche, Altenburg 1833.
Beitrag zu einer künftigen Geschichte der Zensur in Preußen, Paris 1838.
Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen, Mannheim 1841.
Das Königliche Wort Friedrich Wilhelms III, Paris 1845.
Preußen im Jahre 1845. Eine dem Volke gewidmete Denkschrift, Konstanz 1845.
Hochverrath der Camarilla und Gegenbestrebungen der demokratischen Partei in der Preußischen constituirenden Versammlung, Berlin 1848.
Der Hochverrathsprozeß gegen Dr. Johann Jacoby wegen seiner Betheiligung an den Sitzungen der deutschen Reichsversammlung in Stuttgart, Königsberg 1849.
Rede des Abgeordneten Dr. Johann Jacoby. Gehalten in der Wahlmännerversammlung des II. Berliner Wahlbezirks am 13. November 1863, Leipzig 1863.
Dr. Johann Jacoby vor dem Criminalsenate des Kammergerichts, Leipzig 1865.
Ob stehendes Soldatenheer. Ob Volkswehr. Zwei Reden im Preußischen Abgeordneten-Hause gehalten am 29. April 1865, Leipzig 1865.
Der freie Mensch. Rück- und Vorschau eines Staatsgefangenen, Berlin 1866.
Gesammelte Schriften und Reden von Dr. Johann Jacoby. Zwei Bände (herausgegeben von Otto Meißner), Hamburg 1872.
Engelmann, Bernt: Die Freiheit. Das Recht. Johann Jacoby und die Anfänge unserer Demokratie, München 1987.
Reuter, Ursula: Die andere Fortschrittspartei. Johann Jacoby und Paul Singer, in: Lehnert, Detlef (Hrsg.): Sozialliberalismus in Europa. Herkunft und Entwicklung im 19. und frühen 20. Jahrhundert (Historische Demokratieforschung, Bd. 4), Wien/Köln/Weimar 2012, S. 67–82.
Silberner, Edmund: Johann Jacoby. Politiker und Mensch, Bonn 1976.
Weber, Rolf: Johann Jacoby. Eine Biographie, Köln 1988.
JOHANN JACOBY
Abb.: Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv und Grafiksammlung, PORT_00069599_01.
Johann Jacoby war einer von nur sieben jüdischen Abgeordneten in der Frankfurter Nationalversammlung und der einzige Jude im Fünfzigerausschuss. Die Diskriminierung, die er wegen seiner Konfession von Kindesbeinen an erfahren hatte, prägte sein Denken zeitlebens und machte ihn zum glühenden Verfechter der Gleichstellung aller Religionen. Schon früh begann der praktizierende Arzt – zunächst noch anonym – mit der Publikation politischer Streitschriften, von denen die 1841 veröffentlichten „Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen” ihm einen Hochverratsprozess wegen Majestätsbeleidigung einbrachten. Der nach langem Hin und Her schließlich in einem Freispruch endende Prozess machte Jacoby überregional bekannt und zu einer frühen Galionsfigur der Erkämpfung gleicher Bürgerrechte. 1848 richtete Jacoby, als Teil einer Delegation der Preußischen Nationalversammlung, unter Bruch der Hofetikette das Wort direkt an den preußischen König und äußerte seinen berühmt gewordenen Satz: „Das ist immer das Unglück der Könige gewesen, dass sie die Wahrheit nicht hören wollen!” Auch nach der Märzrevolution blieb Jacoby politisch aktiv und trat bis zu seinem Tod 1877 nicht nur als Verfechter der Demokratie, sondern auch als entschiedener Gegner des preußischen Militarismus und der von Deutschland vorgenommenen Annexionen auf.
Johann Jacoby wurde am 1. Mai 1805 in Königsberg als Sohn eines jüdischen Kaufmanns geboren.
Im Jahr 1828 absolvierte Jacoby das ärztliche Staatsexamen und arbeitete ab diesem Zeitpunkt als Arzt.
Jacoby veröffentlichte 1833 seine ersten nachweisbaren politischen Streitschriften „Bilder und Zustände aus Berlin” sowie „Politisches Büchlein für Deutsche”.
Im Jahr 1841 veröffentlichte er seine bekannteste Publikation „Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen”.
Für seine „Vier Fragen” wurde er zunächst zu zwei Jahren Festungshaft verurteilt. Nach erfolgter Berufung wurde er jedoch freigesprochen, wobei umstritten bleibt, inwiefern die mittlerweile erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit um seinen Fall den Freispruch begünstigte.
Während der Märzrevolution gehörte Jacoby nacheinander dem Fünfzigerausschuss, der Preußischen Nationalversammlung und der Frankfurter Nationalversammlung an.
Im Jahr 1858 kehrte Jacoby, nach dem Tod des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., in die Politik zurück.
Jacoby wurde 1863 in die zweite Kammer des preußischen Abgeordnetenhauses gewählt. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit sorgte er mit einer scharfen Abrechnung der in Preußen bestehenden Ordnung für einen Eklat und wurde zu sechs Monaten Kerkerhaft verurteilt.
Für seine kritische Haltung gegenüber der deutschen Annexion von Elsass-Lothringen wurde er abermals verhaftet und vorübergehend nach Kriegsrecht inhaftiert.
Im Jahr 1872 trat Jacoby der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) bei.
Jacoby starb 1877 an seinem Geburtsort Königsberg.
„Schon als Jüngling empfand ich den heftigsten Unwillen über die schmähliche Erniedrigung, in welcher wir Juden leben. Dies peinigende Gefühl verleidete mir die Freude des geselligen Lebens, für die ich jedoch in den Träumen einer besseren Zukunft reiche Entschädigung fand. Je älter ich aber wurde, desto weniger konnten mir die schönen Träume genügen: ich fühlte eine Leere im Innern, welche auszufüllen ich mich innig nach Gelegenheit zu Taten sehnte. Sollte das Leben nicht in etwas anderm bestehen, als in dem bloßen Wechsel von Essen und Verdauen, von Anstrengung und Vergnügen; sollte wissenschaftliches Streben und gegenseitiger Austausch von Liebe und Freundschaft schon das höchste Ziel desselben sein Ich ahnte einen des Kampfes würdigeren Preis. Das Studium meiner Wissenschaft zerstreut, aber befriedigt mich nicht, reizt meinen Lebenshunger, ohne ihn zu stillen. Weiterlesen
Wer nur seinen Beruf als Arzt erfüllt , hat sicher seine Aufgabe nur zum Teil gelöst! Als Mensch für eigene und anderer Vervollkommnung zu wirken, für die gute Sache seiner Überzeugung zu streiten, mit freudiger Aufopferung aller sonstiger Interessen dem geistigen Wohle der Menschheit seine Kräfte widmen, das ist der erhabene Zweck unseres Daseins. Wie beengt es aber die Brust, wenn wir von diesen hohen Regionen unserer Ideen auf die verflachte Wirklichkeit den Blick werfen, wenn wir in dieser unsere Kräfte so ohnmächtig, unseren Standpunkt so beschränkt, und vor allem den Weg durch ein leidiges Vorurteil uns überall versperrt sehen. Allein hier ist es eben, wo wir Hand anlegen müssen: können wir nicht nach dem Höchsten streben, so wollen wir wenigstens die Hindernisse wegzuräumen suchen, sei es für uns oder erst zum Besten unserer späten Nachkommen.
Durch Rede und Tat gegen Unterdrückung anzukämpfen, ist uns eine heilige Pflicht, damit endlich der bejammernswerte Zustand einer lange verachteten und zum Teil dadurch verächtlich gewordenen Klasse verbessert, und das einzige Mittel hierzu – bürgerliche Gleichstellung – errungen werde. Die Scheidewand muss fallen, die ein krasses Vorurteil aufgeführt und zur Schande unseres Jahrhunderts unterhält. Wer – Jude oder Christ – einen Stein herausreißt und dadurch zu ihrer Zertrümmerung beiträgt, hat ein verdienstliches Werk getan.
[…]
Mit bürgerlicher Unfähigkeit geschlagen, sehen wir uns von allen Ehrenstellen, Staatsämtern, selbst von Lehrstühlen ausgeschlossen; nicht einmal Offizier, Torschreiber, Feldmesser, Apotheker, Kalkulator, Briefträger, Sekretär kann der Jude werden. Überall wird er in der Entwicklung seiner Fähigkeiten gehemmt, in dem ungestörten Genuss der Menschen- und Bürgerrechte gekränkt, und überdies noch – als natürliche Folge hiervon – der allgemeinen Verachtung preisgegeben. Und dennoch – wahrlich! es ist kaum glaublich – gibt es Juden, die noch nicht einmal zur Einsicht der ihnen zugefügten Unbill, zum Gefühl ihrer Schmach und zur Sehnsucht nach Freiheit gelangt sind. Die meisten haben durch die gewohnte Kettenlast eine so hartschwielige Haut bekommen, dass sie den Druck weder empfinden noch loszuwerden streben…
[…]
Wer von Jugend auf im Gefängnis lebte, fühlt nicht die drückende, brustbeklemmende Luft desselben; eine freiere Atmosphäre zu atmen, dies Glück kennt er zu wenig, um sich danach sehnen, um es schätzen zu können! Solche Unglückliche muß man aus dem Schlafe aufrütteln, den schwachen Rest ihres Ehrgefühls in Anspruch nehmen, sie mit der Nase auf ihre Ketten stoßen, um sie zur Einsicht und zum Gefühl ihrer Schmach zu bringen. Wohl ist das Geschäft ebenso schwierig als traurig; wenn der Bessere aber nur nicht von vornherein am Gelingen verzweifelt, sondern jeder auf seinem Standpunkt gewissenhaft das Mögliche tut und diese Angelegenheit zur Hauptsorge seines Lebens macht, so wird das Gute vielfach gefördert, und – früh oder spät – für unsere Sache alles gewonnen werden. Ebenso ist es ferner erforderlich, auch die einzelnen Christen über diesen Gegenstand zu belehren, da vielen derselben die Kenntnis des uns zugefügten Unrechts ganz abzugehen scheint; möge es uns zumal gelingen, denjenigen die Augen zu öffnen, die ihrer künftigen Stellung nach einst für uns wirken können.”1
1 Abgedruckt in: Gustav Mayer: Liberales Judentum im Vormärz. Zwei Briefe Johann Jacobys, in: Der Jude. Eine Monatsschrift (Heft 1, 1916/1917), S. 672–675.
„Und Er sprach zu den Jüngern: ‘Der Sabbat ist um des Menschen willen gemacht, und nicht der Mensch um des Sabbats willen. So ist des Menschen Sohn ein Herr auch des Sabbats.’ (Evang. Marci, Kap. 2, V. 27. 28.) Dies hohe Wort gilt – wie vom Sabbat – so von allen menschlichen Einrichtungen, von jeglichem Gesetze und Herkommen, von Kirche, Staats und Gesellschaftsordnung. Aus dem Bedürfnisse des Menschen hervorgegangen sollen alle diese Institutionen nur als Mittel dienen zum Heile des Menschen. Während aber im Laufe der Zeit – bei vorschreitender Entwicklung – die Bedürfnisse sich umgestalten, die materiellen und geistigen Ansprüche an das Leben sich steigern, halten Gewohnheit, Unvernunft und Eigennutz fest an den hergebrachten Rechten und Ordnungen, erklären dieselben für heilig und unantastbar und verlangen, dass die Bedürfnisse der Menschen den überkommenen Satzungen sich unterwerfen, nicht umgekehrt. So wird, was ursprünglich Mittel gewesen, zum Selbstzweck erhoben, und langer harter Kämpfe bedarf es, bis endlich des Menschen Sohn sich als den ‘Herrn des Sabbats’ erkennt, unbekümmert am Sabbat ‘Ähren ausrauft’ und mit ‘den Schaubroten der Priester’ seinen Hunger stillt.1 Weiterlesen
‘Im Namen der Kirche!’ – ‘Im Namen des Staats!’ – ‘Im Namen der Gesellschaft!’ Durch diese dreifache Zauberformel hat von jeher Herrschbegier und Selbstsucht Einzelner den Geist, den Willen, die Arbeitskraft der Völker gefesselt und ausgebeutet.
Die Kirche – das heißt die Anmaßung der Priester – sagt zu den Laien: Euer Geist ist zu schwach, die Wahrheit zu ergründen. Auf dass Ihr nicht in Irrtum und Sünde verfallt, müsst Ihr – ohne Prüfung – glauben, was wir, die Dolmetscher des göttlichen Geistes, als Wahrheit verkünden. Die Kirche ist unfehlbar; der Glaube allein kann Euch von ewiger Verdammnis erretten.
Der Staat – das heißt die Herrschsucht der weltlichen Machthaber – sagt zu den Staatsangehörigen: Ohne Unterordnung keine Ordnung auf Erden! Nicht dem eigenen beschränkten Urteile dürft Ihr in Eurem Handeln folgen, sondern dem, was wir als Recht feststellen. Der Obrigkeit Wille ist Gesetz; nur unbedingter Gehorsam schützt Euch vor Anarchie und Verderben.
Die Gesellschaft – das heißt die Habgier der besitzenden Klassen – sagt zu den Besitzlosen: Uns verdankt Ihr Arbeit und Brot. Darum sollt Ihr von den Früchten Eures Schweißes uns so viel abgeben, als wir für billig erachten. Wollt Ihr dies nicht, so steht es Euch frei, ohne Arbeit und Lohn zu verhungern.
Gedankenlos – willenlos – besitzlos ist die Masse des Volkes den Zwecken der Kirche, des Staats, der Gesellschaft untertan. So lange jede dieser drei Mächte die Ausbeutung der Menge für sich ausschließlich in Anspruch nimmt, treibt gegenseitige Eifersucht sie zum Kampfe untereinander. Die Kirche predigt gegen den Mammon, die weltlichen Machthaber streiten wider die Oberherrschaft der Kirche, die besitzende Klasse strebt danach, den Staat ihren Sonderinteressen dienstbar zu machen.
Allein im Laufe der Zeiten ändert sich die Sachlage: Je mehr – dank den Bemühungen uneigennütziger Forscher – die Erkenntnis der Wahrheit sich im Volke verbreitet, je mehr die arbeitende Klasse zur Einsicht ihrer Lage, zum Bewusstsein der eigenen Kraft gelangt, umso augenfälliger tritt die Lüge, die Ohnmacht jener drei fesselnden Zauberformeln zutage. Thron, Altar und Geldmacht sehen sich genötigt, die gegenseitige Fehde einzustellen und – der gemeinsamen Gefahr gegenüber . ein Schutz- und Trutzbündnis zu schließen, ein Bündnis, das – dem Anschein nach – ihre Kraft vermehrt, im Grunde aber nichts weiter ist, als das Eingeständnis, dass jede der drei Mächte für sich allein zu schwach ist, den Forderungen der Freiheit und Gleichberechtigung Widerstand zu leisten.”2
1 Diese Ausführungen beziehen sich auf eine in der Bibel geschilderte Episode, in der Jesus sich über die Gebote der jüdischen Priester hinwegsetzte, um am Sabbat Getreide zu ernten und den Priestern vorbehaltenes Brot zu essen (vgl. Markusevangelium, 2,23-28).
2 Johann Jacoby: Gesammelte Schriften und Reden. Erster Teil, Hamburg 1872, S. 1ff.
„Politische Motive liegen der Armee-Reform zugrunde; und so sind es auch vorwiegend politische Motive, die mich zur Verwerfung derselben bestimmen. Ich verwerfe die Armeereorganisation, weil sie den Grundsätzen der konstitutionellen Selbstbestimmung und Gleichberechtigung widerstreitet: weil durch sie die königliche Gewalt auf eine der Freiheit gefahrdrohende Weise verstärkt, das Sonderinteresse der Adelspartei auf Kosten des Bürgers gefördert wird.
Eine Armee, wie die Reorganisation sie schaffen will, ein großes stehendes Soldatenheer, geführt von Berufsoffizieren, die weder auf die Verfassung vereidigt, noch den allgemeinen Landesgesetzen unterworfen sind, ist eine Gefahr, eine stete Bedrohung der staatlichen Freiheit. Es ist der ‘bewaffnete Friede’ im Innern, eine permanente ‘Kriegsbereitschaft’ gegen das eigene Volk! Ist der Träger der Krone, der konstitutionell-beschränkte Monarch zugleich unumschränkter ‘oberster Kriegsherr’, hat er als solcher die Macht, über die Beschlüsse der Landesvertretung hinweg, trotz Widerspruchs der öffentlichen Meinung, seinen persönlichen Willen durchzusetzen, dann ist die Verfassung ein leerer Name, dann hängt Verfassung und Verfassungsrecht einzig und allein von der Selbstbeschränkung des Herrschers, das heißt von der Königlichen Gnade ab.”1
1 Abgedruckt in: Ob stehendes Soldatenheer. Ob Volkswehr. Zwei Reden im Preußischen Abgeordneten-Hause gehalten am 29. April 1865, Leipzig 1865, S. 3f.
„Wir sprechen wohl von Volksbewegungen, vom Erwachen des politischen Bewusstseins im Volke, von Volksbeschlüssen und Volksforderungen, verhehlen aber dürfen wir nicht, dass es überall nur ein geringer Bruchteil des Volkes ist, der sich an dem Freiheitskampfe beteiligt. Die weit überwiegende Mehrzahl unserer Mitbürger, jene Armen, Gedrückten in Stadt und Land, die im Schweiße ihres Angesichts mit des Leibes Notdurft zu kämpfen haben – wären sie selbst fähig, von ihren politischen Rechten den rechten Gebrauch zu machen, woher soll ihnen die Muße, die Lust und Liebe kommen, für das Gemeinwohl tätig zu sein? Weiterlesen
Die Existenz eines starken einheitlichen Volkswillens – und ohne solchen ist Selbstregierung nicht möglich – setzt notwendig eine gleichmäßige politische Bildung, und diese wieder eine gewisse Gleichmäßigkeit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebenshaltung der verschiedenen Volksklassen voraus. Mit anderen Worten: Politische Reform und soziale Reform fordern und bedingen sich gegenseitig. Ohne Teilnahme des Arbeiterstandes keine dauernde Besserung der politischen Zustände, und ohne Änderung der politischen Zustände keine wirtschaftliche Besserung des Arbeiterstandes!
Und welche Lehre haben wir daraus zu ziehen? Die Demokratische Partei muss aufhören, eine bloß politische Partei zu sein, muss die Umgestaltung der sozialen Missverhältnisse, die Hebung der arbeitenden und notleidenden Mitbürger sich zur Aufgabe machen – sie muss im wahren Sinne des Wortes eine Volkspartei werden.
Das demokratische Gleichheitsprinzip, auf das Gebiet des sozialen Lebens angewendet, findet seinen Ausdruck in dem Anspruche aller auf Teilnahme an dem allgemeinen Wohlstande, in dem gleichen Rechte jedes einzelnen Gesellschaftsgliedes auf ein menschenwürdiges Dasein. Es genügt nicht, dass wir selber frei und glücklich sind, zu unserer Glückseligkeit gehört auch, dahin zu wirken, dass andere der gleichen Freiheit und des gleichen Glückes teilhaftig werden. Die richtige Erkenntnis der Zusammengehörigkeit des ganzen Menschengeschlechts und das jedem einzelnen Menschen innewohnende Gefühl des Mitleides und der Mitfreude verkünden ebenmäßig die Lehre: Jeder für alle – das ist Menschenpflicht; – alle für jeden – das ist Menschenrecht.
Zur Beseitigung des sozialen Übels hat man zwei Wege empfohlen: Selbsthilfe und Staatshilfe. Welcher von diesen Wegen der rechte sei, das ist eine sehr müßige Frage. Beide haben das gleiche Ziel: Veredelung des Menschen; weit entfernt, einander auszuschließen, unterstützen und ergänzen sie sich gegenseitig. Dass unter gewissen Voraussetzungen und für gewisse Gesellschaftsklassen durch vereinte Selbsthilfe Großes geleistet werden kann, hat der Stifter des deutschen Genossenschaftswesens tatsächlich bewiesen.
Schulze-Delitzsch1 selbst aber gibt zu, dass auf dem Gebiete des Unterrichts, desgleichen zur Hebung, wohl auch zur Vorbeugung außerordentlicher Notstände – die Hilfe des Staates nicht zu entbehren ist. Er wird, denke ich, auch nichts dagegen haben, wenn die demokratische Partei noch weitergehende Forderungen an den Staat stellt, damit auch dem besitzlosen Arbeiter, der von seinem kärglichen Tagelohn nichts zu ersparen vermag, die Selbsthilfe möglich gemacht werde. Man verstehe wohl! Wir verlangen nicht etwa, dass der Lohnarbeiter auf Kosten der übrigen Bürger bevorzugt, dass durch Gewährung von Vorrechten gleichsam ein neuer Stand privilegierter Arbeiter geschaffen werde. Eine solche Anwendung dauernder Staatshilfe würde nicht nur dem Grundsatze der Rechtsgleichheit widerstreiten, sondern – wie jedes Vorrecht – dem Staatsganzen, also schließlich dem Arbeiter selbst zum Schaden gereichen. Wir fordern im Gegenteil Aufhebung aller Gesetzesbestimmungen und Einrichtungen, die bei der Produktion und bei der Verteilung materieller Güter den einen Bürger vor dem anderen bevorzugen. Der Arbeiter soll die gleiche Freiheit genießen, wie jeder andere Bürger; die Fesseln und Hemmnisse sollen entfernt werden, die ihn abhalten, seine Arbeitskraft, das einzige Kapital, das er besitzt, nach Möglichkeit zu verwerten. Es nützt dem Gemeinwesen nichts, wenn der Reichtum steigt und die Menschen sinken!
Dem Rechte jedes einzelnen Gliedes der Gesellschaft – nicht bloß auf nackte Existenz, sondern auf ein menschenwürdiges Dasein – entspricht die Verpflichtung der Gesamtheit, dem einzelnen zur Erreichung dieses Zweckes Beistand zu leisten. Dieser humane Grundsatz ist nicht etwa die Erfindung einer modernen sozialistischen Schule, schon das Allgemeine Landrecht 2 erkennt eine solche Verpflichtung des Staates ausdrücklich an. Die große Ungleichheit in der Verteilung der materiellen Güter, die damit verbundene Ungleichheit in der Lebensstellung der verschiedenen Gesellschaftsklassen ist keineswegs eine bloße Folge der verschiedenen Naturbegabung der Menschen; die Umgestaltung aller Verkehrs- und Erwerbsverhältnisse in neuerer Zeit, die Satzungen und Einrichtungen des Staates, die nicht immer Schritt gehalten mit den sozialen Wandlungen, haben das Ihrige zu jener Ungleichheit beigetragen. Im Interesse jedes Einzelnen wie des Gemeinwohls fordern wir von der Gesetzgebung, dass sie fortan die Waagschale zwischen den verschiedenen Gesellschaftsklassen nach Recht und Billigkeit handhabe; wir fordern aber auch, dass sie das Unrecht wieder gutzumachen suche, welches sie selbst – durch das frühere Schwanken der Waagschale, durch Begünstigung der herrschenden und besitzenden Klassen – herbeigeführt hat. Insofern das soziale Elend der Gegenwart nicht der naturnotwendigen Ordnung der Dinge, sondern in der Verkehrtheit wandelbarer menschlicher Einrichtungen seinen Grund hat, dürfen wir mit Recht voraussetzen, dass auch die Heilung des Übels nicht außerhalb der menschlichen Macht liegt. Das Ziel ist fern, aber das Leben der Völker ist lang.”3
1 Hermann Schulze-Delitzsch war ein Reformer und Politiker, der maßgeblich an der Schaffung des Genossenschaftswesens beteiligt war. Jacoby bezieht sich hier vor allem auf die für Schulze-Delitzsch zentrale gegenseitige Hilfe der Arbeiter.
2 Das ‘Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten’ wurde bereits 1794 erlassen.
3 Abgedruckt in: Dieter Fricke u.a. (Hrsg.): Für Eures Volkes Zukunft nehmt Partei. Nichtproletarische Demokraten auf der Seite des Fortschritts, Köln 1980, S. 139ff.
„Meine Herren! Im Jahre 1866 – am 25. August – sprach Graf Bismarck in der Annexionskommission des preußischen Abgeordnetenhauses die denkwürdigen Worte: ‘Greifen wir rasch zu, meine Herren! Was man von der Minute ausgeschlagen, gibt keine Ewigkeit zurück. Machen Sie es der Regierung nicht zu schwer mit dem Annexionsgesetz; seien wir lieber heißhungrig nach nationaler Einheit und Macht, ohne lang zu streiten, wie das Gericht serviert werde!’
Vier Jahre sind seitdem verflossen, und in dieser kurzen Spanne Zeit haben unsere Nationalliberalen so große Fortschritte gemacht, dass die Schüler fast den Meister übertreffen. Weit entfernt, der Regierung Schwierigkeiten zu bereiten, sind sie selbst es, die zu immer neuen Annexionen drängen: so heißhungrig sind sie nach nationaler Einheit und Macht, dass die Regierung ihnen gar nicht genug annektieren kann. Kaum ist von Berlin die Parole ausgegangen, und schon sehen wir, wie aller Orten – in der Presse, in Versammlungen, in Adressen – ein tausendstimmiger Chor sich erhebt, die Annexion von Elsass und Lothringen zu verlangen. Vor wenigen Tagen noch war es ein Verteidigungskrieg, den wir führten, ein heiliger Kampf für das liebe Vaterland; und heute – wenn man die Zeitungen liest – ist es ein Eroberungskrieg, ein Kampf für die Oberherrschaft der germanischen Rasse in Europa! Weiterlesen
Ich werde nicht die Frage erörtern, welche Folgen die Annexion haben würde. Sie wissen, unsere Nationalliberalen versprechen sich goldene Berge davon. Was aber auch diese Herren zugunsten der Annexion sagen mögen, wie immer ihr National-Heißhunger ‘das Gericht servieren’ mag – der barste politische Unverstand ist es, zu glauben, aus Unrecht und Gewalttat könne den Völkern irgend ein Heil erwachsen. Die Hauptfrage, auf deren Entscheidung allein es hier ankommt, ist die: Hat Preußen oder Deutschland das Recht, Elsass und Lothringen sich anzueignen?
Man sagt uns: Elsass uns Lothringen haben früher zum deutschen Reiche gehört. Durch List und Gewalt hat Frankreich sich dieser Länder bemächtigt. Jetzt, da wir die Franzosen besiegt, ist es nicht mehr als recht und billig, dass wir ihnen die Beute wieder abjagen, das uns geraubte Eigentum zurückfordern.
Meine Herren! Lassen Sie sich nicht in Versuchung führen durch schönklingende Worte! Und böte man Ihnen die Reiche der Welt, lassen Sie sich nicht verleiten, den Götzen der Macht anzubeten! Prüfen Sie jene schönklingende Phrase, und Sie werden finden, dass sie nichts weiter ist, als eine Bemäntelung des alten barbarischen Kanonenrechts.
Elsass und Lothringen – sagt man – waren deutsches ‘Eigentum’ und müssen wieder deutsch werden! Wie – fragen wir – hat denn Elsass und Lothringen keine Bewohner? Oder sind etwa die Bewohner dieser Länder eine willenlose Sache, die man so ohne weiteres in Besitz nehmen, mit der man nach Belieben schalten und walten kann? Sind sie durch den Krieg rechtlos – sind sie Sklaven geworden, über deren Geschick der Sieger willkürlich verfügen darf? Selbst der eifrigste eingefleischte Annexionist räumt ein, dass die Elsässer und Lothringer mit Leib und Seele Franzosen sind und Franzosen bleiben wollen. Und hätten sie sich auch noch so schwer gegen uns vergangen, wider alles menschliche Recht wäre es, wollten wir sie zwangweise zu Deutschen machen, sie – gegen ihren Willen – Preußen oder einem andern deutschen Staate einverleiben.
Meine Herren! Es gibt ein altes deutsches Sprichwort, das – um seiner Wahrheit willen – zu einem allgemeinen Sittengesetz erhoben ist: Was du nicht willst, das Dir geschieht, das tu auch einem ander nicht!
Wie würde es uns, wie unseren Nationalliberalen gefallen, wenn einst ein siegreiches Polen – auf Grund des Kanonenrechts – die Provinz Posen und Westpreußen zurückfordern und annektieren wollte? Und doch ließen sich dafür ganz dieselben Gründe geltend machen, die man jetzt für eine Annexion von Elsass und Lothringen vorbringt. Nein, meine Herren! Unsere Pflicht ist es, solchen Bestrebungen nationaler Selbstsucht entgegenzutreten. Halten wir fest an den Grundsätzen des Rechts – wie im Privatleben, so im öffentlichen Leben! Sprechen wir es aus – als unsere tief innerste Überzeugung –, dass jede Einverleibung fremden Ländergebiets wider den Willen seiner Bewohner eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und daher ebenso verwerflich wie verderblich ist. Unbeirrt durch den Siegestaumel des Augenblicks lassen Sie uns Protest erheben gegen jede Vergewaltigung der Bewohner von Elsass und Lothringen. Nur wer die Freiheit anderer achtet, ist selber der Freiheit wert!”1
1 Abgedruckt in: Ebd., S. 143ff.
Bilder und Zustände aus Berlin. Zwei Bände, Altenburg 1833.
Politisches Büchlein für Deutsche, Altenburg 1833.
Beitrag zu einer künftigen Geschichte der Zensur in Preußen, Paris 1838.
Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen, Mannheim 1841.
Das Königliche Wort Friedrich Wilhelms III, Paris 1845.
Preußen im Jahre 1845. Eine dem Volke gewidmete Denkschrift, Konstanz 1845.
Hochverrath der Camarilla und Gegenbestrebungen der demokratischen Partei in der Preußischen constituirenden Versammlung, Berlin 1848.
Der Hochverrathsprozeß gegen Dr. Johann Jacoby wegen seiner Betheiligung an den Sitzungen der deutschen Reichsversammlung in Stuttgart, Königsberg 1849.
Rede des Abgeordneten Dr. Johann Jacoby. Gehalten in der Wahlmännerversammlung des II. Berliner Wahlbezirks am 13. November 1863, Leipzig 1863.
Dr. Johann Jacoby vor dem Criminalsenate des Kammergerichts, Leipzig 1865.
Ob stehendes Soldatenheer. Ob Volkswehr. Zwei Reden im Preußischen Abgeordneten-Hause gehalten am 29. April 1865, Leipzig 1865.
Der freie Mensch. Rück- und Vorschau eines Staatsgefangenen, Berlin 1866.
Gesammelte Schriften und Reden von Dr. Johann Jacoby. Zwei Bände (herausgegeben von Otto Meißner), Hamburg 1872.
Engelmann, Bernt: Die Freiheit. Das Recht. Johann Jacoby und die Anfänge unserer Demokratie, München 1987.
Reuter, Ursula: Die andere Fortschrittspartei. Johann Jacoby und Paul Singer, in: Lehnert, Detlef (Hrsg.): Sozialliberalismus in Europa. Herkunft und Entwicklung im 19. und frühen 20. Jahrhundert (Historische Demokratieforschung, Bd. 4), Wien/Köln/Weimar 2012, S. 67–82.
Silberner, Edmund: Johann Jacoby. Politiker und Mensch, Bonn 1976.
Weber, Rolf: Johann Jacoby. Eine Biographie, Köln 1988.
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