
KARL HAGEN
Abb.: Universitätsarchiv Heidelberg
Karl Hagen zählte zum im 19. Jahrhundert verbreiteten Typus des politischen Professors. Der in Heidelberg lehrende Historiker stellte nicht nur seine wissenschaftliche und publizistische Arbeit in den Dienst der politischen Aufklärung, sondern strebte auch nach direkter politischer Wirksamkeit. Die Chance hierzu bot sich 1848, als er in Kontakt zum engeren Kreis derer stand, die die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung vorbereiteten. Hagen profilierte sich früh in der Revolution als Demokrat, war Mitbegründer eines radikalen politischen Vereins in Heidelberg und gewann das Paulskirchenmandat der Stadt gegen einen liberalen Konkurrenten. In der Nationalversammlung schloss sich Hagen der demokratischen Fraktion Donnersberg an. Er zählte nicht zu den Wortführern der Radikalen, trat aber in der Nationalversammlung mit Grundsatzreden hervor. Hagen blieb bis zur Auflösung des Rumpfparlaments in Stuttgart Abgeordneter der Nationalversammlung. Da er sich an den Versuchen einer gewaltsamen Durchsetzung der Reichsverfassung nicht beteiligte, wurde er nach der Revolution nicht strafrechtlich belangt. Hagen verlor aber seine Heidelberger Professur und emigrierte 1855 in die Schweiz.
Am 10. Oktober Geburt als einer von vier Söhnen eines evangelischen Pfarrers im fränkischen Dottenheim.
Beginn des Studiums der Theologie und klassischen Philologie in Erlangen, später Wechsel zu Philosophie und Geschichte.
Promotion in Erlangen nach zwischenzeitlichem Studienaufenthalt in Jena und Selbststudien.
Nach Tätigkeit als Privatlehrer Habilitation in Erlangen und Wechsel als Privatdozent für Geschichte an die Universität Heidelberg.
Nach mehreren Fachpublikationen vor allem zur frühneuzeitlichen Geschichte und ausgedehnter historisch-politischer Publizistik Ernennung zum außerordentlichen Professor In Heidelberg.
Beteiligung an den Vorbereitungen zur Gründung der „Deutschen Zeitung“; schließlich Ausscheiden aus dem Gründerkreis wegen politischer Meinungsverschiedenheiten mit den gemäßigt liberalen und preußenfreundlichen Protagonisten des Projekts.
Teilnahme am Vorparlament, Mitgründer des Demokratischen Vereins in Heidelberg, Wahl in die deutsche Nationalversammlung für den Wahlkreis Heidelberg, Mitglied zunächst in der Fraktion Deutscher Hof und anschließend in der radikaldemokratischen Fraktion Donnersberg.
Demokratischer Kritiker der liberalen Verfassungspläne in der Paulskirche, im April Mitglied des „Ausschusses für die Durchführung der Reichsverfassung“, Teilnahme am Rumpfparlament in Stuttgart und dort Mitglied des „Fünfzehnerausschusses“, nach der Niederschlagung der Revolution Verlust seiner Heidelberger Professur, Rückzug ins Privatleben und polizeiliche Überwachung.
Berufung als Professor für Geschichte an die Universität Bern.
Rektor der Universität Bern.
Tod in Bern am 24. Januar.
Frank Engehausen
Die deutsche Nationalversammlung ist schon von Zeitgenossen als ein „Professorenparlament“ geschmäht worden. „Zu Frankfurt an dem Main / Die Wäsche wird nicht rein; / Sie bürsten und sie bürsten, / Die Fürsten bleiben Fürsten, / Die Mohren bleiben Mohren / Trotz aller Professoren – / Im Parla- Parla- Parlament / Das Reden nimmt kein End‘!“ (Herwegh, Gedichte 1835-1848, S. 260f.), dichtete zum Beispiel Georg Herwegh. Diese Kritik bezog sich einerseits auf Besonderheiten eines Berufsstands, der vom Reden lebte und nicht vom zupackenden Handeln, zum anderen zielte sie auf das politische Profil der in die Paulskirche gelangten Professoren, die ganz überwiegend den liberalen Mehrheitsfraktionen angehörten und die Strategie vorsichtiger Reformpolitik im Konsens mit den Fürsten verfolgten. Professoren, die dezidiert demokratische Positionen vertraten, waren in der Paulskirche rar. Insofern stellt der Heidelberger Historiker Karl Hagen einen Sonderfall unter seinen Standesgenossen dar. Weiterlesen
Hagen wurde 1810 in eine evangelische Pfarrersfamilie geboren und wuchs in Franken auf. Er studierte seit 1827 in Erlangen zunächst Theologie, trat dann aber nicht in die Fußstapfen seines Vaters, sondern wechselte zur Geschichtswissenschaft. Nach einem Aufenthalt in Jena, wo er bei dem liberalen Historiker und als Förderer der Burschenschaften politisch drangsalierten Heinrich Luden studierte, wurde er 1833 in Erlangen promoviert. Eine Tätigkeit als Hauslehrer in München nutzte er zur Vorbereitung seiner Habilitation, die 1836 ebenfalls in Erlangen erfolgte. Allerdings wechselte Hagen bereits 1837 nach Heidelberg, angezogen durch Friedrich Christoph Schlosser, der dort eine Schule politischer Geschichtsschreibung begründete, die ausdrücklich den Anspruch erhob, Beiträge zur Erziehung der Nation zu leisten. Hagen lehrte in Heidelberg acht Jahre ohne feste Besoldung, bestritt seinen Lebensunterhalt maßgeblich mit publizistischen Arbeiten und wurde erst 1845 zum außerordentlichen Professor ernannt. Die journalistische Tätigkeit war indes kein Broterwerb allein; vielmehr arbeitete Hagen gezielt für Zeitungen und Zeitschriften, die seinen eigenen – sich deutlich radikalisierenden – politischen Anschauungen entsprachen: Johann Georg August Wirth, im Exil lebender Veteran des Hambacher Festes, Arnold Ruge, Karl Marx und auch Gustav Struve zählten zu den Publizisten, mit denen er kooperierte und die er mit Artikeln versorgte. Leidvolle Erfahrungen mit der Zensur blieben dabei nicht aus.
Dass sich Hagen schon vor der Revolution ein ganzes Stück weit vom liberalen Professorenmainstream entfernt hatte, zeigt sich 1846/47 an seiner Beteiligung an den Plänen für die in Heidelberg erscheinende „Deutsche Zeitung“, ein groß angelegtes Publikationsprojekt, das ein überregionales politisches Leitmedium schaffen sollte, an dem sich prominente Liberale von Heinrich von Gagern bis David Hansemann beteiligten. Mit seiner journalistischen Erfahrung und seiner Präsenz am Redaktionssitz wäre Hagen prädestiniert gewesen, mit seinem Heidelberger Fachkollegen Georg Gottfried Gervinus das ambitionierte Blatt in der Tagesarbeit zu leiten; allein zeigten sich frühzeitig Meinungsverschiedenheiten über den politischen Kurs. Insbesondere missbilligte Hagen, dass Gervinus „eine zu große Furcht vor den radikalen Bestrebungen unserer Tage“ hatte: er meint, die Gefahr drohe uns mehr von den unteren Schichten, als von den Regierungen, und man müsse sich daher eigentlich zunächst gegen jene richten (Brief an Karl Klüpfel vom 8.2.1847, zit. nach Zepf, Hagen, S. 157).
Den offenen Übertritt ins Lager der Radikalen unterließ Hagen indes zunächst und beteiligte sich zum Beispiel nicht an der Offenburger Versammlung vom 12. September 1847, auf der die entschiedenen badischen Oppositionellen um Friedrich Hecker und Gustav Struve ein politisches Programm aufstellten, das mehr oder minder deutlich demokratische Tendenzen erkennen ließ. So blieb Hagen bis zum Ausbruch der Revolution 1848 politisch unscharf konturiert. Über seine Kontakte zu den liberalen Heidelberger Professoren kam er zur Unterzeichnung des der Nationalversammlung den Weg bahnenden Aufrufs der Versammlung vom 5. März 1848, ohne selbst an der Veranstaltung teilgenommen zu haben. Hierdurch kam er auch zu einer Einladung zum Vorparlament, bei dessen Verhandlungen Anfang April 1848 er mit den Radikalen stimmte, ohne sich als Redner zu exponieren. Dass er in diesen Wochen noch einen Spagat zwischen Demokratie und Liberalismus versuchte, zeigte sich auch in einem Verfassungsentwurf, den er Ende März ausarbeitete und bald als Broschüre veröffentlichte: Dieser ging noch vom Fortbestand der Fürsten aus, denen politische Vorrechte belassen werden sollten, die sich aber mit einer starken Volksvertretung arrangieren mussten, die auch das Staatsoberhaupt, das wahlweise Präsident oder Kaiser heißen konnte, auf Zeit wählte.
Ob Hagen sich an der politischen Selbstorganisation der Nation an führender Stelle würde beteiligen können, blieb eine Zeitlang ungewiss, da er von der liberalen Professorenpartei inzwischen keine Unterstützung mehr erwarten konnten und den Demokraten noch nicht nahe genug stand, um von ihnen große Hilfe bei der Suche nach einem Wahlkreis zu erhalten. So kam er denn mit einer gehörigen Portion Zufall zu einem Mandat für die Nationalversammlung, weil sich im Wahlkreis Heidelberg eine unübersichtliche Konstellation ergeben hatte: Die Liberalen hatten dort zunächst gegen den linken Landtagsveteranen Johann Adam von Itzstein und dann gegen einen weiteren radikalen Kandidaten den Mannheimer Juristen Alexander von Soiron erfolgreich in Position gebracht. Als dieser das Mandat eines anderen Wahlkreises annahm und in Heidelberg eine erneute Wahl durchgeführt werden musste, wurde Hagen von den ortsansässigen Radikalen unterstützt, die in einem von ihm maßgeblich mitgegründeten Demokratischen Verein organisiert waren, und konnte sich ganz knapp gegen einen liberalen Kontrahenten durchsetzen, der zwar beträchtliche parlamentarische Erfahrung besaß, aber nicht in Heidelberg verwurzelt war. Ein rauschender Sieg für Hagen war es nicht, wie auch das frisch ins Leben gerufene Heidelberger demokratische Parteiblatt „Die Republik“ erkennen ließ, die ihm, „ebenso bescheiden wie gesinnungstüchtig, zwar keine hervorragende Größe“ attestierte, aber doch würdigte, dass er „immer auf der Seite des Volks gestanden“ habe (Ausgabe vom 5.6.1848).
Hagen, der erst in die Nationalversammlung eintrat, nachdem diese einen Monat getagt hatte, schloss sich im dort schon breit aufgefächerten Fraktionsspektrum der radikalen Linken im Donnersberg an und musste sich wie alle Paulskirchendemokraten in einer Minderheitenposition arrangieren, aus der heraus allenfalls punktuelle Erfolge in der parlamentarischen Arbeit zu erzielen waren. So fokussierte sich Hagen, wie viele seine demokratischen Gesinnungsgenossen in der Nationalversammlung, darauf, die herausgehobene Position als Abgeordneter zur Werbung für die eigenen Positionen außerhalb des Parlaments zu nutzen: Er schrieb für die als Fraktionsorgan des Donnersbergs fungierende „Neue Deutsche Zeitung“ und trat mehrfach bei öffentlichen Veranstaltungen in seinem Wahlkreis und dessen näherer Umgebung auf. Ein eigenständiges Projekt Hagens war der im Sommer 1848 in drei Heften erscheinende „Politische Katechismus für das freie deutsche Volk“, in dem er in als volkstümlich intendierter Darstellung elementare politische Sachverhalte darstellte und für die Anliegen der Demokraten warb. In der Paulskirche selbst trat Hagen zunächst nur sporadisch hervor, erstmals Mitte Juli 1848 mit einer Interpellation zu Vorfällen in seinem Wahlkreis, wo im Zuge der Repressionspolitik nach dem gescheiterten Heckerzug ein demokratischer Studentenverein verboten worden war, was in einer Solidaritätsaktion der gesamten Studentenschaft zu deren Auszug aus Heidelberg geführt hatte.
In der parlamentarischen Tagesarbeit erwies sich Hagen nicht als einer der führenden Köpfe der Linken; er war indes auch kein Hinterbänkler, sondern hielt mehrere ausführliche Reden zu wichtigen Themen: in den langwierigen Debatten über die Grundrechte etwa über das Verhältnis von Staat und Kirche. Dass Hagen in der Paulskirche wenig Aufsehen erregte, lag möglicherweise mehr an der Form als an den Inhalten seiner Reden, die vergleichsweise arm an politischer Polemik waren und manchen Zuhörer an akademische Vorträge erinnert haben mögen. Diese Zurückhaltung verhinderte allerdings nicht, dass die Liberalen seine Auftritte mit großer Missbilligung wahrnahmen: Als „Prof. Hagen von Heidelberg, der seinem ziemlich guten literarischen Ruf als Politiker und Redner ein starkes Dementi gab“, firmiert er zum Beispiel in Karl Biedermanns Erinnerungen aus der Paulskirche (S. 400). Verwunderlich sind diese und ähnliche Einschätzungen nicht, weil Hagen sich, je länger die Arbeit der Nationalversammlung dauerte, umso weiter von den politischen Positionen entfernte, die unter den Professoren liberaler Couleur mehrheitsfähig waren. Ganz offenkundig wurde dies, als Hagen Mitte Oktober in den Verfassungsberatungen dafür plädierte, ohne Rücksicht auf die weiterhin herrschenden fürstlichen Dynastien Deutschland nach Rationalitätserwägungen in ungefähr zwei Dutzend ähnlich große „Reichskreise“ einzuteilen, und den Einwand der Unrealisierbarkeit des Vorhabens mit dem vergleichenden historischen Hinweis konterte, dass die „Revolution von 48“ doch „ebenso stark“, wenn nicht stärker sei „als jene Umwandlungen, welche ein fremder Eroberer im Anfange des Jahrhunderts vorgenommen hat“ (Stenographischer Bericht Bd. 4, S. 2756). Noch deutlicher trat Hagens inzwischen dezidiert demokratische Grundhaltung in seiner Rede zur Oberhauptsfrage im Januar 1849 hervor, in der er die Argumente der Befürworter eines Erbkaisertums auch mit historischen Exkursen widerlegte.
Mit dem Scheitern des liberalen Plans eines preußischen Erbkaisertums und dem Beginn der Erosion der Nationalversammlung änderte sich die Stellung der Demokraten in der Paulskirche. Während ihr radikaler Teil in der konsequenten Ablehnung des Frankfurter Verfassungsentwurfs verharrte, sahen andere wie Hagen eine Chance darin, nun die liberalen Bemühungen zu unterstützen, die Reichsverfassung doch noch zur Geltung zu bringen. Sie taten dies in der realpolitischen Einsicht, dass diese Verfassung besser als keine sei, vor allem aber aus der taktischen Erwägung heraus, dass im Prozess der Mobilisierung des Volkes für die Reichsverfassung substanzielle demokratische Verbesserungen an ihr möglich werden würden. An den Plänen der Nationalversammlung zur Durchsetzung des eigenen Verfassungswerks beteiligte sich Hagen aktiv, indem er sich Mitte April 1849 in den zur Beratung diesbezüglicher Maßnahmen eingerichteten 30er-Ausschuss wählen ließ, der für die nächsten Wochen als Lenkungsinstrument des Parlaments agierte. Allerdings zeigte sich Mitte Mai, dass die Liberalen vor der offenen Mobilisierung der Bevölkerung gegen die renitenten Regierungen zurückscheuten, und mit dem raschen Zerfall der Nationalversammlung, die nach massenhaften Rücktritten nur noch ungefähr 150 Abgeordnete zählte, mussten die Demokraten erneut ihre Strategie anpassen. Für sie wurde das verkleinerte Parlament nun zum Symbol des politischen Selbstbestimmungsrechts der Nation, das unter allen Umständen aufrechterhalten werden müsse. Wie das Gros der Professoren nun das Handtuch zu werfen, kam für Hagen nicht in Frage; vielmehr beteiligte er sich in herausgehobener Position an den Bemühungen, das nun auch militärisch bedrohte Parlament in Sicherheit zu bringen. Er selbst übermittelte ihm die Einladung des Heidelberger Gemeinderats, die Beratungen in den Räumen der dortigen Universität fortzusetzen, und unterstützte, als diese Option wegen der sich zuspitzenden innenpolitischen Verhältnisse in Baden verworfen wurde, nachdrücklich den Umzug nach Stuttgart.
Hagen gehörte dem Rumpfparlament bis zu dessen gewaltsamer Auflösung durch württembergisches Militär am 18. Juni 1849 an und kehrte danach nach Heidelberg zurück. In den Konflikten der Endphase der Badischen Revolution trat er nicht hervor, und wie er zu diesem Zeitpunkt die politische Lage einschätzte, lässt sich nur aus einem von ihm verfassten, unveröffentlicht gebliebenen Aufruf an das deutsche Volk erschließen, in dem er den aktuellen Vormarsch der Reaktion beklagte und die „Sache des Volkes“ gegenwärtig schlecht stehen sah. Als Erklärungen führte er die Uneinigkeit des Volkes, die Furcht der Konservativen vor den Demokraten und den Wortbruch der Fürsten an; er gab sich aber optimistisch, dass die Revolution in einem erneuten Anlauf – zu welchem Zeitpunkt auch immer – erfolgreich sein könne: „Wird sich einmal das ganze Volk erheben, dann wird auch die Gewalt vor dem Volke zerstieben, wie die Wolken vor dem Wehen des Sturmes“ (zit. nach Zepf, Hagen, S. 175).
Da diese Prognose nicht in die Öffentlichkeit drang und vor allem da Hagen jegliche Kontakte zum bewaffneten Widerstand gegen die fürstliche Reaktion mied, blieb er nach der Niederschlagung der Revolution von strafrechtlichen Konsequenzen verschont. Allerdings wurde er seines Lehramtes enthoben. Hagen blieb trotzdem in Heidelberg, wo er die nächsten Jahre als von den früheren Kollegen isolierter und unter polizeilicher Überwachung stehender Privatmann lebte. Seine Situation verschärfte sich 1853, als gegen ihn ermittelt wurde, weil er die Schwester eines politischen Flüchtlings beherbergt hatte, und er nach Hausdurchsuchung und Beschlagnahme seiner Papiere zeitweilig unter Hausarrest stand. Von der tristen Existenz als depossedierter Professor und geächteter Demokrat erlöste ihn 1855 ein Ruf an die Universität Bern, wo er ein neues öffentliches Betätigungsfeld fand.
Zitierte Quellen und Literatur:
Karl Biedermann, Erinnerung aus der Paulskirche, Leipzig 1849.
Georg Herwegh, Gedichte 1835-1848, bearb. von Volker Giel, Bielefeld 2006.
Die Republik, Jahrgang 1848.
Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der Deutschen Constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. v. Franz Wigard, Bd. 4, Frankfurt/Main 1848.
Robert Zepf, Karl Hagen, in: Gelehrte in der Revolution. Heidelberger Abgeordnete in der deutschen Nationalversammlung 1848/49, hrsg. v. Frank Engehausen u. Armin Kohnle, Ubstadt-Weiher 1998, S. 155-182.
(2. Hälfte März 1848)
Nachstehender Entwurf macht natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich hielt es für nötig, vor Allem nur die Grundzüge zu entwerfen, welche nach meiner Meinung ins Auge gefasst werden müssen. Auch habe ich es für gut gefunden, den Ausdruck „Nationalparlament“, obwohl ich ihn auf dem Titel beibehalten, weil gegenwärtig damit die gewollte Sache vom Publikum bezeichnet wird, mit einem andern, deutschen zu vertauschen. Weiterlesen
§ 1 Zweck der deutschen Verbrüderung
Die deutschen Völker insgesamt bilden eine Verbrüderung, welche wieder den Namen des deutschen Reiches annimmt. Der Zweck desselben ist Wahrung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit der deutschen Nation gegen außen, und gegen innen Erhaltung der Einheit und Freiheit.
§ 2 Reichstag
Die höchste Behörde des deutschen Reiches ist der Reichstag. Dieser besteht: 1) aus einem Präsidenten (Kaiser) mit einem verantwortlichen Ministerium; 2) aus der Kammer der Fürsten; 3) aus der Volkskammer.
§ 3 Wahl des Präsidenten (Kaisers)
Der Präsident wird von der Volkskammer aus der Zahl der Fürsten auf je vier Jahre gewählt. Nach Ablauf dieser Frist kann er wieder gewählt werden.
§ 4 Zusammensetzung der Fürstenkammer
Die Fürstenkammer besteht:
1) aus allen gegenwärtig regierenden deutschen Fürsten, so jedoch, dass die Stimmenzahl sich nach der Größe der einzelnen Staaten richtet. Preußen und Österreich haben jedes 5, Bayern 4, Württemberg, Baden, Königreich Sachsen, Hannover, Hessen jedes 3, Mecklenburg, Braunschweig, Schleswig-Holstein, Luxemburg jedes 2, von den übrigen Staaten jeder 1. Die Fürsten brauchen nicht persönlich zu erscheinen, aber ihre Vertreter dürfen keine anerkannte Volksfeinde sein;
2) aus einer Anzahl von Deputierten der Standesherren, welche jedoch die Zahl Fürstenstimmen nicht übersteigen dürfen;
3) aus einer Anzahl von Deputierten aus dem Volke.
§ 5 Zusammensetzung der Volkskammer
Deutschland ist zum Behufe einer vernünftigen, auf Natur und Geschichte gegründeten Volkswahl in folgende Provinzen einzuteilen:
I. Mitteldeutschland.
1. Ostfranken.
2. Thüringen.
3. Westfranken (Pfalz).
4. Hessen (mit Nassau und Waldeck).
5. Rheinfranken.
6. Obersachsen.
7. Böhmen.
8. Mähren.
9. Schlesien.
II. Süddeutschland.
10. Bayern.
11. Tirol.
12. Österreich.
13. Steiermark.
14. Kärnten und Krain.
15. Schwaben.
16. Alemannien.
III. Norddeutschland.
17. Niedersachsen.
18. Holstein und Schleswig.
19. Mecklenburg.
20. Brandenburg.
21. Pommern.
22. Westpreußen.
23. Ostpreußen.
24. Posen.
25. Westfalen.
Jede dieser Provinzen schickt im Durchschnitt 20 Abgeordnete, so dass die Volkskammer aus 500 Personen besteht. Je nach der Größe der Bevölkerung muss jedoch ein Ausgleichungsmodus bestimmt werden, so dass die wenig bevölkerte Provinz weniger, die stark bevölkerte mehr Abgeordnete sendet als die Normalzahl (20) beträgt. Die Wahl ist eine doppelte. Die Urwähler in den Bezirken wählen Wahlmänner. Sämtliche Wahlmänner der Provinz wählen die Deputierten. Wenigstens die Hälfte der Abgeordneten einer Provinz muss der, die sie gewählt, angehören. Die andere Hälfte kann auch aus andern Provinzen gewählt werden
§ 6 Gesamtwirkungskreis des Reichstags
Der Reichstag hat die gesamte deutsche Nation, so wie auch die einzelnen Volksstämme nach außen zu vertreten: über die Sicherung der inneren Einheit und die Aufrechthaltung all der Institutionen zu wachen, welche für ein freies Volksleben nötig sind. Er leitet die Einrichtungen für den inneren Verkehr ein, Eisenbahnen, Posten etc.); er sorgt für das Zustandekommen gemeinsamer deutscher Institutionen; er ist überhaupt die oberste gesetzgebende Behörde für das gesamte Deutschland.
§ 7 Wirkungskreis des Präsidenten
Der Präsident ist mit der vollziehenden Gewalt beauftragt. Er hat für die Ausführung der vom Reichstage gefassten Beschlüsse zu sorgen; er ernennt sein Ministerium, welches dem Reichstage verantwortlich ist; ferner die Gesandten und die Konsuln, überhaupt alle höheren Beamte des deutschen Reiches; er hat endlich den Oberbefehl über die gesamten Militärkräfte Deutschlands.
§ 8 Wirkungskreis beider Kammern
Die beiden Kammern besitzen:
1) Die gesetzgebende Gewalt in der vollsten Ausdehnung.
2) Das unbedingte Steuerbewilligungsrecht für die gemeinsamen nationalen Bedürfnisse.
3) Entscheidende Stimme bei Krieg und Frieden.
4) Das Recht, das Reichsministerium, so wie alle Reichsbeamte in Anklagestand zu versetzen.
5) Die Oberaufsicht über die Erhaltung der freien politischen Institutionen in den einzelnen deutschen Ländern. Sollte etwa die eine die andere Regierung ihrem Volke die gebührenden politischen Rechte vorenthalten oder wieder nehmen wollen, so wird gegen dieselbe eine militärische Exekution vollzogen, und sie nach Unständen entsetzt.
§ 9 Verhältnis beider Kammern zu einander
Beide Kammern haben gleiche Rechte; von beiden können Anträge und Gesetzesvorschläge ausgehen: nur wenn beide mit einander übereinstimmen, erhält ein Vorschlag erst Gesetzeskraft. Indessen finden folgende Ausnahmen statt:
1)) Das Steuerbewilligungsrecht besitzt die Volkskammer allein.
2) Wenn ein Antrag auf ein Gesetz, den die Volkskammer gemacht, die Zustimmung der Fürstenkammer nicht erlangt, so wird er zurückgelegt. Wird dieser Antrag in der darauf folgenden Session von der Volkskammer wiederholt, und verwirft ihn die Fürstenkammer noch einmal, so gilt er wiederum für beseitigt. Wird aber der Antrag zum dritten Mal von der Volkskammer gebracht, so hat er an sich schon Gesetzeskraft, auch wenn die Fürstenkammer die Zustimmung nicht geben sollte. Wenn ein Antrag, den die Fürstenkammer gemacht, von der Volkskammer verworfen wird, so gilt er für beseitigt, er mag noch so oft gestellt worden sein.
3) Wenn hinsichtlich solcher Anträge, welche augenblickliche Entscheidung erheischen, wie z. B. bei den auswärtigen Angelegenheiten, bei der Frage über Krieg und Frieden, eine Vereinbarung zwischen beiden Kammern nicht zu erzielen ist, so treten beide in Einen Körper zusammen und dann entscheidet die Majorität.
4) Zu einer Anklage gegen das Ministerium bedarf es nur des Beschlusses einer Kammer.
§ 10 Einzelne Rechte der Kammern
Jede Kammer wählt sich ihren Präsidenten selbst. Jede Kammer ist unauflöslich. Die Person jedes Kammermitgliedes ist während der Dauer der Sitzungen unverletzlich. Die Deputierten der Volkskammer erhalten Diäten. Der Fürstenkammer ist es anheim gegeben, selber darüber anzuordnen, was sie für gut findet. Die Verhandlungen beider Kammern sind öffentlich.
§11 Zeit der Versammlung
Die Deputierten der Volkskammer werden auf 6 Jahre gewählt. Von diesen alle zwei Jahre ein Drittel aus, um wieder frisch gewählt zu werden. Die Ausgetretenen sind wieder wählbar. Dieselben Bestimmungen gelten von den Deputierten der Standesherren und des Volks in der Fürstenkammer.
Der Reichstag versammelt sich jährlich einmal mit dem Anfange des Jahres und bleibt so lange beisammen, bis die Geschäfte beendet sind. Er lässt bei seiner Auflösung einen Ausschuss zurück, teils zur Überwachung des Präsidenten und des Ministeriums, teils um im nötigen Falle den Reichstag wieder zusammenzurufen. Um die bestimmte Zeit muss jeder Kammer erscheinen. Sollte etwa die eine oder die andere ganz ausbleiben, so stehen der gekommenen auch die Befugnisse der andern zu.
§ 12 Gesetzeskommission
Der Reichstag setzt unverzüglich eine Gesetzeskommission nieder, welche sich mit der Abfassung eines allgemeinen deutschen Gesetzbuches beschäftigt. Sie wird zu der einen Hälfte von den Fürsten, zu der andern von der Volkskammer gewählt aus Richtern, Rechtsgelehrten, Volksmännern etc.
§13 Reichsgericht
Der Reichstag setzt einen obersten Gerichtshof ein, welcher ebenso wie die Gesetzeskommission von den beiden Kammern gewählt wird. Die Mitglieder dieses Gerichts sind lebenslänglich angestellt, und können nur dann entsetzt werden, sie eines Verbrechens überwiesen sind. Sie bilden die oberste richterliche Behörde für das gesamte Deutschland: sie entscheiden die Streitigkeiten zwischen den einzelnen Fürsten, die Successionsfragen etc., und sind namentlich der Gerichtshof, vor welchem die Anklage des Reichsministeriums oder andrer Reichsbeamten anhängig gemacht werden muss.
§14 Verhältnis der einzelnen Länder zum Reichstag
In allen den Dingen, welche sich auf das gemeinsame Vaterland beziehen, sind für die einzelnen Länder die Beschlüsse des Reichstags verpflichtend. Daneben bestehen jedoch ferner die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen und ihren Landständen, welche die Dinge, die sich auf die lokalen Verhältnisse beziehen, in vollkommener Selbstständigkeit ordnen mögen.
[Frage:] Volksherrschaft? heißt das so viel, als: dass Alle herrschen? dass Jeder befiehlt? dass Jeder regiert?
[Antwort:] Nein das heißt es nicht. Denn wenn Jeder befehlen und regieren dürfte, so gäbe es lauter Unordnung und Verwirrung, und mit dem Staate, welcher ja nur Ordnung und Gesetzmäßigkeit will, wäre es vorbei. In jedem Staate, er mag heißen, wie er will, muss es eine Obrigkeit geben, welche die Gesetze handhabt, und für die Sicherheit der Person und des Eigentums Sorge trägt, welche den ganzen Staat leitet und die Ordnung in demselben aufrecht erhält, und so gibt es auch in der Republik eine Obrigkeit, welche allein befehlen und regieren darf. Der Unterschied ist nur der, dass die Obrigkeit in der Monarchie der erbliche Fürst ist, in der Aristokratie aus gewissen Familien genommen werden muss, während in der Demokratie die Obrigkeit von dem Volke gewählt wird. Siehst Du: das bedeutet die Volksherrschaft, dass Alles zuletzt vom Volke ausgeht, dass das Volk um die wichtigsten Angelegenheiten gefragt werden muss, dass nichts geschehen darf wider seinen Willen, dass es sich selber seine Gesetze gibt, dass es selbst die Obrigkeiten wählt, die dieselben vollziehen sollen.
Weiterlesen
Fr. Da gibt es also in der Republik keine Fürsten, keine Höfe, keine Hofschranzen?
A. Alles das fällt weg. An der Spitze des Staats steht vielmehr eine vom Volke selbst gewählte Obrigkeit. Dazu werden Männer gewählt, welche das allgemeine Vertrauen des Volkes haben, tüchtige Männer, welche den Geschäften gewachsen sind. Die werden aber nicht auf Lebenszeit gewählt, sondern nur für eine bestimmte Zeit, etwa auf 2, 4 oder 6 Jahre. Haben sie sich nach Ablauf derselben des allgemeinen Vertrauens würdig erwiesen, können sie wieder gewählt werden. Haben sie sich aber desselben unwürdig gezeigt, so wählt man an ihrer Statt andere. Und wenn sie etwa während ihrer Regierungszeit schlechte Streiche gemacht hätten, so zieht man sie zur Verantwortung und bestraft sie.
Fr. Diese Einrichtung mit den gewählten Obrigkeiten kostet wohl auch weniger Geld, als die mit Fürsten und ihren Hofhaltungen?
A. Freilich. Alles, was die Fürsten für sich und ihren Hof brauchen, ist erspart. Denn eine republikanische Obrigkeit kostet nicht mehr, als was die Minister des Fürsten kosten, die dieser doch braucht, weil er die Staatsgeschäfte gewöhnlich doch nicht besorgt.
Fr. Damit würde ja z. B. bei uns in Deutschland erschrecklich viel Geld erspart, wo es so viele Fürsten und Hofhaltungen gibt.
A. Ja es hat Einer ausgerechnet, dass die Fürsten mit allen ihren Familien und Hofhaltungen dem deutschen Volke über 400 Millionen jährlich kosten. Das ist freilich eine hübsche Summe, für welche man manche gute Einrichtung treffen oder die Armen unterstützen könnte.
Fr. Also das wäre sicher, dass die Republik viel weniger kostspielig ist, als die Monarchie? und dass man deswegen viel weniger Steuern zu zahlen brauchte?
A. Gewiss: aber Steuern muss man dessenohngeachtet auch in der Republik zahlen. Denn ohne Geld kann gar kein Staat bestehen. In jedem Staate braucht man Beamte, Richter, Lehrer u. s. w., die können doch nicht von der Luft leben: die müssen daher für die Dienste, welche sie dem gemeinen Wesen leisten, bezahlt werden. Ebenso muss der Staat für gute Straßen, für Brücken, Eisenbahnen u. s. w. sorgen. Die bekommt er auch nicht umsonst gemacht, sondern er muss dafür bezahlen. Und so gibt es noch viele andere Dinge, welche der Staat besorgt, aber die er nicht umsonst besorgen kann. Und deshalb muss dann Jeder, welcher von den Einrichtungen des Staats doch auch seinen Nutzen und seinen Vorteil hat, auch sein Scherflein beitragen durch Entrichtung einer Steuer nach den Kräften seines Vermögens.
Fr. Wer besorgt denn in der Republik die Erhebung der Steuern?
A. Auch die Obrigkeit. Aber die Obrigkeit darf sie nicht erheben, ohne vorher durch die Volksvertretung dazu ermächtigt zu sein. Denn in der Republik zeigt sich der Volkswille nicht blos dadurch, dass das Volk die Obrigkeit wählt, sondern auch dadurch, dass es der Obrigkeit zur Seite auch eine Versammlung von frei gewählten Abgeordneten des Volkes setzt, welche den Willen desselben in den wichtigsten Angelegenheiten vertreten sollen. Demnach kann die Obrigkeit für sich selber kein neues Gesetz erlassen, sondern dies darf nur die Volksvertretung tun: sie kann keine Steuern ausschreiben, ohne dass sie von der Volksvertretung bewilligt sind: sie kann keinen Krieg erklären oder Frieden schließen ohne Zustimmung der Volksvertretung: die letztere muss auch bei der Besetzung der wichtigsten Beamten-Stellen zugezogen werden. Überhaupt ist es Grundsatz in der Republik, dass die Beamten, die niederen, sowie die höchsten, von dem Volke ernannt werden. Die höchste Obrigkeit von dem ganzen Volke oder von der Volksvertretung, die niederen Obrigkeiten von den betreffenden Bezirken, Städten oder Ortschaften.
Fr. Nun sage mir doch, warum wird denn diese Verfassung nicht überall eingeführt?
A. Ja, das hat manchen Haken. Erstens würden die Fürsten sich nicht gutwillig dazu verstehen, ihre bisherige Herrschaft aufzugeben, und wenn man dennoch die Republik einführen wollte, so gäbe es einen erschrecklichen Bürgerkrieg: und ein Bürgerkrieg ist das heilloseste, was einem Volke widerfahren kann. Da hört alle Zucht und alle Ordnung auf: an ihre Stelle tritt eine furchtbare Verwirrung, eine Lösung aller gesellschaftlichen Bande: die Menschen verwildern in ungezügelten Leidenschaften, und gar schwer ist es, dass dieselben sich wieder legen: ja oft wird zuletzt durch den Bürgerkrieg nicht einmal das erreicht, was man will; und alles vergossene Blut ist umsonst vergossen gewesen.
Fr. Das ist freilich eine bedenkliche Sache.
A. Und dann ist noch sehr die Frage, ob die Republik in der Wirklichkeit sich so schön ausnimmt, als es den Anschein hat. Nach den Grundsätzen, welche die Republik aufstellt, sollte man freilich glauben, dass sie die beste und die schönste Verfassung sei, weil sie sich auf den Volkswillen gründet, und weil Alles nur zum Besten des Volkes geschehen soll. Aber in der Republik gibt es ebenso ehrgeizige und eigenliebische Menschen, wie in anderen Verfassungen! welche nur daran denken, zu herrschen und die Herrschaft zu ihrem Vorteile benutzen wollen. In der Republik ist es nun Menschen, welche Verstand haben und gewisse Gaben, um das Volk zu gewinnen, viel leichter, eine Änderung des öffentlichen Zustandes zu bewirken, die Regierung zu stürzen und sich selbst hinauf zu bringen, als in denjenigen Staaten, wo nicht Alles so unmittelbar von dem Willen des Volkes abhängt. Daher gibt es in der Republik eine viel größere Veränderlichkeit in den Regierungen, als in der Monarchie, es fehlt in derselben die Stetigkeit, die Ruhe und der geordnete Gang, alle Augenblicke kann es etwas Neues geben, alle Augenblicke kann ein Wechsel der Regierung und der Art und Weise, wie sie verfährt, eintreten. Eben darum muss sich auch die Regierung in den Republiken viel mehr nach dem Volke richten, sie muss vieles tun, was vielleicht ihrer besseren Einsicht widerspricht, nur weil das Volk es will. Und das Volk hat oft keinen rechten Begriff von der Sache, oder es wird ihm von manchen Personen, welche einen besonderen Zweck dabei haben, ein falscher Begriff von einer Sache beigebracht, und verlangt nun unverständig das, was man ihm eingetrichtert hat.
Fr. Ich sehe nun wohl, was Du meinst. Du meinst, dass die Republik nur für ein solches Volk passe, welches auch weiß, was es will, welches klare Begriffe von den politischen Dingen hat und insbesondere beurteilen kann, was für den eigenen Staat heilsam oder gefährlich ist.
A. Das hast Du ganz getroffen. Nur dann ist ein Volk reif für die Republik, wenn es eine gewisse politische Bildung erlangt, wenn es ein selbständiges politisches Urteil gewonnen hat, und sich nicht von einzelnen Ehrgeizigen oder Schlechten leiten lässt. Ist dieses aber der Fall, lässt sich in der Tat das Volk gängeln und leiten, so kann die Republik ebenso zur Willkür umschlagen, wie die Monarchie, nur, dass bei der Republik Einzelne blos den Namen des Volkes missbrauchen für ihre besonderen Zwecke, indem sie dem Volke weißmachen, dass Alles, was sie tun und erstreben, nur zu seinem Heile und zu Gunsten seiner Freiheit geschähe.
Fr. Wenn ich nun dieses auf Deutschland anwende, so muss ich zu meiner Beschämung gestehen, dass unser Volk noch nicht so weit ist, um ein selbständiges Urteil in politischen Dingen zu haben und selber zu wissen, wie es sich bei gewissen Fragen verhalten soll.
A. So ist es. Das ist aber sehr natürlich. Denn unser Volk ist bisher von den Regierungen absichtlich von aller politischen Bildung fern gehalten worden. Sie haben nicht gewollt, dass das Volk selbständig werde, sie haben ihm daher fast alle Möglichkeit dazu entzogen. Jetzt sind freilich die meisten Hindernisse gefallen, aber politische Bildung erwirbt man sich nicht so leicht. Dazu hört Zeit und insbesondere auch Erfahrung. Die Deutschen werden daher noch eine geraume Frist brauchen, bis man von ihnen sagen kann, dass sie für die Republik reif seien.
Fr. Nun aber, wenn die Republik noch nicht für uns passt, und wenn wir der konstitutionellen Monarchie auch keinen Geschmack abgewinnen können — welche Verfassung sollen wir denn uns geben, denn eine Verfassung müssen wir doch haben.
A. Der beste Ausweg ist der, dass wir zwar die Monarchie beibehalten, aber so viel von den Einrichtungen der Republik dazu tun, dass wir im Ganzen die Vorteile der Republik und zugleich auch die Vorteile der Monarchie bekommen, nämlich von der Republik die Freiheit und von der Monarchie die Geregeltheit und die Ordnung.
Fr. Wie würde das zu bewerkstelligen sein?
A. Man würde also zunächst den Fürsten als das erbliche Oberhaupt des Staats bestehen lassen, aber erstens ihm die Summen beschneiden, die er bisher für sich und seine Hofhaltung bezogen hat (man hat das die Civilliste genannt), und zweitens auch die große Gewalt verringern, die er bisher auf das ganze Staatswesen ausgeübt. Er dürfte also z. B. nicht mehr nach Gutdünken die Beamten versetzen oder gar absetzen, wenn sie sich mehr auf die Seite des Volkes, als auf seine Seite hingeneigt haben, sondern hier müsste Alles nach bestimmten Gesetzen, nach Recht und nach Billigkeit gehen. Ja, bei gewissen Verwaltungen, bei den Gemeindeverwaltungen ist es ohnedies schon geschehen müsste das Volk das Recht haben, seine Beamten selbst zu wählen. Dann müssten auch die Ständeversammlungen ganz anders ein gerichtet werden. Sie müssten eigentliche Volksvertretungen sein, es dürfte bei dem Abgeordneten nicht mehr darauf gesehen werden, ob er reich oder arm ist, sondern nur, ob er die nötigen Eigenschaften dazu besitzt? Es dürften sich ferner die Regierungen in die Wahlen nicht mehr einmischen, sondern es müssten wirklich freie Volkswahlen sein. Es müssten die Ständeversammlungen ferner größere Rechte erhalten, sie müssten das unbedingte Gesetzgebungsrecht, und Steuerbewilligungsrecht bekommen, ferner das Recht der Oberaufsicht über die ganze Staatsverwaltung, und über die Anklage der Minister müssten besondere Gesetze gemacht werden. Es müssten sodann die zwei Kammern wegfallen, sondern überall nur eine einzige bestehen, oder wenigstens die Rechte der sogenannten ersten Kammer bedeutend geschmälert werden. Es müsste ferner das Volk das Recht haben, frei in Versammlungen sich zu vereinigen, und sich über die Interessen des Landes zu beraten. Jeder müsste das Recht haben, seine Meinung in Wort und Schrift un=gehindert auszusprechen. Es müssten die Gerichte unabhängig sein, so dass sie nur nach dem Gesetze richten. Und endlich müsste das Militär auf die Verfassung beeidigt werden, so dass es vom Fürsten nicht gegen die Verfassung und gegen das Volk missbraucht werden könnte. Und im Falle der Noth müsste das Volk selbst bewaffnet werden.
Fr. Das wäre Alles recht schön. Aber ist es auch zu erlangen?
A. Ja wir haben es eigentlich schon. Das heißt: diese Dinge sind uns von unseren Fürsten in der letzten Zeit versprochen, und in einigen Ländern sind darüber, wenigstens über einzelne Punkte, bereits Gesetze gegeben worden. Aber freilich, ungerne genug haben die Fürsten das Alles zugestanden, und es ist leicht möglich, dass sie ihr Wort nicht halten, wie sie das schon oft getan haben. Dann aber müsste das Volk recht fest zusammenhalten, und sich nicht eher zufrieden geben, als bis die Versprechungen auch wirklich erfüllt sind.
Die verschiedenen Vorschläge, welche bezüglich des Oberhauptes von Deutschland gemacht worden sind, lassen sich im Allgemeinen in vier Klassen rubrizieren: 1) in ein erbliches und unverantwortliches Kaisertum; 2) in ein Wahlkaisertum, das auch unverantwortlich ist; 3) in ein Direktorium von fünf Fürsten; und 4) in einen verantwortlichen und zeitig gewählten Präsidenten. Meine Herren, ich wende mich zuerst gegen die Erblichkeit des Kaisertums, welche eben von dem Redner, der vor mir auf der Tribüne gestanden, verteidigt worden ist. Weiterlesen
Das, was man vorzugsweise zu Gunsten eines erblichen Kaisertums anzuführen pflegt, das ist die Notwendigkeit, der deutschen Regierung, überhaupt der deutschen Einheit Kraft zu verleihen. Meine Herren, mit diesem Motiv bin ich durchaus einverstanden, und ich glaube die ganze Seite des Hauses, welcher ich angehöre, ist es auch. Wir wollen eine kräftige Regierung, auch wir wollen, dass die Einheit Deutschlands für alle Zeiten gewährleistet sei. Allein, ich glaube nicht, dass dies durch die Erblichkeit geschehe. Zwar hat man allerlei Gründe angeführt, man hat namentlich hingewiesen auf die Geschichte Deutschlands, und man hat zu zeigen gesucht, dass das gerade unsere Einheit, unsere nationale Kraft gehindert habe, dass wir keine Erblichkeit in einem unserer Kaiserhäuser hätten herstellen können. Man hat zugleich auf die Geschichte der Völker hingewiesen, die uns benachbart sind, auf die Geschichte Frankreichs, Englands, Spaniens usw., die gerade in demselben Moment eine Einheit erreicht hatten sowie eine nationale Kräftigung, in welchem wir sie verloren, und zwar, weil dort die Erblichkeit des Königtums eingeführt worden ist. Meine Herren, ich bin durchaus nicht gewillt, diesen historischen Bemerkungen entgegenzutreten; ja, ich habe die Überzeugung, dass es eine Zeit gegeben hat, wo die Erblichkeit des Kaisertums in Deutschland von Nutzen gewesen wäre, ja, wenn in früheren Epochen eine Kaiser-Dynastie hätte erblich werden können, wir eine ganz andere Geschichte gehabt hätten, als wir sie bisher gehabt haben. Aber, meine Herren, verwechseln wir doch nicht die verschiedenen Zeiten, es ist eine ganz andere Epoche, die Epoche der Hohenstaufen, die Epoche des XIV. Jahrhunderts und der späteren Jahrhunderte als diejenige, in der wir uns jetzt befinden. (…)
Nun, meine Herren, wenn also die Hohenzollern an der Spitze von Deutschland hätten stehen wollen, so hätten sie an der Spitze eines freien Deutschlands stehen müssen; aber es scheint, es war ihnen lieber, Herrscher zu sein in einem kleineren, beschränkteren Wirkungskreis, der ihnen aber unbedingt unterworfen war, als zu regieren über eine große Nation, welche aber frei ihnen gegenüberstand. Meine Herren! Sie wundern sich vielleicht darüber, Sie finden das vielleicht nicht begreiflich. Wir, die wir dieser (linken) Seite des Hauses angehören, finden es begreiflich, weil wir die Überzeugung hegen, dass es unter den Regierungsformen eigentlich nur zwei gibt, die innere Haltbarkeit besitzen, reine Demokratie oder reine Monarchie. Meine Herren! Ich erinnere Sie an ein Wort, welches der Kaiser von Russland zu dem Marquis von Custine sagte, er finde die Republik begreiflich, er finde die absolute Monarchie begreiflich, aber unbegreiflich sei ihm die konstitutionelle Monarchie. (Auf der Rechten: Hört!) Meine Herren! Glauben Sie, dass dieses bloß die Meinung des Kaisers von Russland sei, und dass nicht vielmehr jede Dynastie dieselbe Meinung habe, wenn sie sie auch nicht ausspricht. Sie haben in der Geschichte von Deutschland seit 33 Jahren, wo doch in den meisten Staaten Verfassungen existierten, genug Beweis dafür, dass die konstitutionelle Monarchie keine eigentliche Wahrheit werden konnte, sondern dass es sich eigentlich nur um Absolutismus oder um unbedingte Freiheit handelte. Aus diesen Gründen, meine Herren, glaube ich, hat sich die Dynastie der Hohenzollern an die öffentliche Meinung von Deutschland, welche ihr so oft die Hegemonie entgegengetragen, nicht angeschlossen, und wir haben ja in einer der letzten Sitzungen gehört, dass der jetzige König von Preußen gegenüber den gegenwärtigen Verhältnissen dieselbe Meinung ausgesprochen hat; wir haben ja gehört, dass er erklärte, er verzichte darauf, an der Spitze von Deutschland zu stehen. Nun, meine Herren, gesetzt aber, es sei nicht so, gesetzt, der König von Preußen würde auf den Gedanken eines deutschen Kaisertums, wenn wir ihn aussprechen, eingehen; gesetzt, er würde sogar in den Gedanken einer freien deutschen Nation eingeben, er würde nur ein konstitutioneller Kaiser von Deutschland sein wollen, und zwar im wahren Sinne des Wortes, gesetzt, es wäre so, so kommt noch etwas anderes in Betracht. Ist es möglich, diesen Gedanken im jetzigen Augenblicke auch durchzuführen? Meine Herren! Ich glaube nicht. Ja, es wäre möglich gewesen vor dem 18. März; ich glaube sogar, es wäre damals mit Leichtigkeit möglich gewesen, aber jetzt, ich muss es bezweifeln. Denn einmal haben Sie in einem Teil von Deutschland wenigstens die öffentliche Meinung gegen Preußen; wie früher schon bemerkt worden ist, nicht gegen das Volk, aber gegen das System, welches die preußische Dynastie seit Jahrhunderten verfolgt hat. Insbesondere aber gegen den König, der in der letzten Zeit, nachdem die Nationalversammlung in Berlin auseinandergejagt worden ist, wieder ein System befolgen zu wollen scheint, das immer in Preußen befolgt worden ist bis zur Revolution im März v. J. Das deutsche Volk kalkuliert, wenigstens in den südlichen Provinzen, ungefähr so: Wir haben die Revolution gemacht, um in unserm Deutschland die Freiheit und die Einheit herzustellen; wir haben aber die Revolution nicht gemacht, um uns eine neue Rute auf den Rücken zu binden. Wir sind mit dem zufrieden, oder vielmehr nicht zufrieden, was wir von Dynastien oder Regierungen gehabt. Aber wir wollen keinen neuen Herrn dazu, namentlich keinen solchen, der in seinen Provinzen den Beweis geliefert, wie wenig er dem konstitutionellen System Rechnung trägt. So wird das Volk urteilen. (…)
Meine Herren, ich verlasse den Vorschlag eines erblichen Kaisertums und gehe zu einem anderen, zum zweiten Vorschlag über; dieser verlangt einen unverantwortlichen Kaiser, der aber gewählt werden soll. Ich muss mich gegen diesen Vorschlag erklären, ich will mich aber kurzfassen, da schon einige Redner vor mir diesen Gedanken ziemlich weitläufig beleuchtet haben. Dieser Gedanke eines Wahlkaisertums, eines unverantwortlichen, dieser Gedanke, dass von den regierenden Fürsten einer gewählt werden soll als Kaiser, aber nur zeitlich, hat gegen sich alle die unangenehmen Erfahrungen, welche wir in dieser Beziehung in unserer Geschichte gemacht haben; aber insbesondere eines will ich noch hervorheben. Nämlich ist nicht anzunehmen, dass jeder der regierenden Fürsten, wenn er an die Regierung von Deutschland nur auf die Zeit von vier, sechs, zwölf Jahren kommt und die Aussicht hat, nachher wieder abtreten zu müssen, um einem anderen seine Stelle zu überlassen, und dagegen wieder einzutreten in die Stelle eines deutschen Dynasten, ich sage: Ist nicht anzunehmen, dass ein solcher auf dem Kaiserthrone keineswegs die kaiserliche Idee und die Idee der Einheit, sondern vorzugsweise die dynastische Richtung befolgen wird, weil er doch wieder zu der Stellung eines Dynasten zurückkehrt? Ist nicht anzunehmen, dass ein solches Kaisertum, statt unsere Idee der Einheit zu repräsentieren, nur die dynastischen Interessen ins Auge fasst und ihnen gemäß handelt? – Ein fernerer Gedanke ist der des Direktoriums. Auch gegen diesen muss ich mich aussprechen, und zwar entschieden. Ich glaube, dass der Gedanke „Direktorium“ nichts weiter ist, als die Fortsetzung des Bundestages, nur mit dem Unterschied, dass im Bundestag 34 Fürsten vertreten waren, und dass da nur fünf Fürsten sitzen, welche aber doch alle anderen Fürsten vertreten sollen. Meine Herren, es wird sich die Verschiedenheit der Interessen in der Einrichtung des Direktoriums ebenso darstellen wie im Bundestag; sie wird hervortreten zwischen den mächtigsten Staaten, wie zwischen Österreich, Preußen, Bayern, und die anderen beiden Stimmen, welche gebildet werden sollen aus den übrigen Fürsten Deutschlands werden ihre besonderen Interessen ebenfalls jenen drei gegenüber geltend zu machen suchen. Was wird herauskommen? Nichts weiter als ein beständiges Spiel der Intrige, und ich muss auf das zurückkommen, was in der letzten Sitzung, ich glaube vom Herrn Ministerpräsidenten, angeführt wurde: Entweder hat das Direktorium eine Einheit und Kraft, nun gut, dann können wir auch ein einziges Oberhaupt an die Spitze stellen, oder es ist nicht die vollkommene Einheit vorhanden, es tritt vielmehr ein Widerstreit des gegenseitigen Interesse hervor, nun, meine Herren, dann haben wir keine Einheit in Deutschland, sondern eine Zersplitterung, daher bin ich also auch dagegen.
Meine Herren, nachdem ich die verschiedenen Ansichten, die aufgestellt worden sind in Bezug auf die Oberhauptsfrage bekämpft habe, werden Sie fragen, welcher Ansicht ich bin. Ich glaube, Sie werden sich schon selbst denken, dass ich der vierten Ansicht bin, dass ich stimme für einen verantwortlichen und zeitweiligen Präsidenten. Die Seite des Hauses, welcher ich angehöre, hat sich nun freilich niemals in allen ihren Vorschlägen einer Majorität dieser Versammlung zu erfreuen gehabt, und vorzugsweise hat man den Vorschlägen, welche von uns gebracht worden sind, vorgeworfen, dass sie nicht praktisch seien, dass sie den Verhältnissen zu wenig Rechnung tragen. Man könnte das in Bezug auf die gegenwärtige Frage auch tun. Aber, meine Herren, wenn Sie etwas näher in die Sache eingehen, wenn Sie diesen Vorschlag genauer besehen, so werden Sie vielleicht mit mir die Überzeugung gewinnen, dass die Unpraktischkeit in dieser Frage keineswegs auf unserer Seite ist, und dass vielleicht dieser Vorschlag, der aus dem demokratischen Prinzip hervorgeht, am geeignetsten ist, die verschiedenen Wirren, die diese Frage hervorrief, zu beseitigen. Nämlich, meine Herren, wenn Sie einen Präsidenten oder Reichsstatthalter verantwortlich und zeitweilig gewählt annehmen, so ist zunächst der Zwiespalt, der jetzt zwischen den mächtigsten Häusern von Deutschland, Preußen, Österreich und Bayern eingetreten ist, aufgehoben. Selbst die Verantwortlichkeit des Präsidenten hat vieles für sich. Meine Herren, glauben Sie nicht, dass die deutschen Regierungen sich viel lieber einem verantwortlichen Präsidenten unterwerfen würden, als einem unverantwortlichen und erblichen? Glauben Sie nicht, dass es vielmehr in ihrem Interesse ist, sich eine Regierung gefallen zu lassen, welche zur Rechenschaft gezogen werden kann, als eine, welche nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann? Also, meine Herren, auch von dem Standpunkt der Zweckmäßigkeit, vom Standpunkt des Rechnungtragens, glaube ich, dass unser Vorschlag für den gegenwärtigen Augenblick der geeignetste ist. (…)
Meine Herren, die Gründe, warum unsere Stellung hier in Frankfurt eine unhaltbare ist, sind seit vierzehn Tagen und länger schon so oft besprochen worden, dass ich es nicht für notwendig halte, noch einmal weitläufig darauf zurückzukommen. Ich verweise Sie nur auf das, was von Herrn Vogt bemerkt worden ist, dass wir hier in Frankfurt in Mitte der Truppen von Staaten uns befinden, die die Verfassung nicht anerkannt haben, welche feindselig gegen uns auftreten, dass wir täglich mehr Truppenmärsche zu gewärtigen haben, und zwar wieder von Staaten, die die Verfassung nicht anerkannt haben, von preußischen Truppen. Weiterlesen
Ich verweise sie darauf, dass um Frankfurt herum ein Lager von 60.000 Mann zusammengezogen werden soll. Ich verweise darauf, dass in der Nähe von Frankfurt bereits der Belagerungszustand erklärt worden ist, an der badisch-hessischen Grenze und in Mainz. Das sind lauter Verhältnisse, welche unsere Stellung hier durchaus zu einer unhaltbaren machen. Wir sind überall von feindlichen Kräften umgeben; wir sind durchaus in eine unfreie Stellung hineingeraten, in eine Stellung, welche unserem Charakter als Volksvertreter durchaus unangemessen ist. Deshalb müssen wir also aus Frankfurt fort und uns an einen anderen Ort begeben, wo wir in freier Bewegung das tun können, was wir für das Wohl des Vaterlandes für notwendig erachten. Nun ist die Frage: wohin, und als der beste Ort wurde Stuttgart bezeichnet und Ihnen angetragen. Dagegen sind nun allerdings mehrere Ausstellungen gemacht worden: Es wurde namentlich von dem Redner vor mir hervorgehoben, dass Stuttgart durchaus nicht die Eigenschaft an sich trage wie Frankfurt; es wurde hervorgehoben, dass Frankfurt als eine ehemalige deutsche Reichsstadt von einer großen Bedeutung sei, dass in Frankfurt sich kein Hof befinde, dass es gewissermaßen die Markscheide zwischen Nord, Süd, Ost und West sei. Meine Herren, ich gebe das alles zu, und wenn wir ganz frei zu wählen hätten, welchen Ort wir für unsere Beratungen nehmen sollten, so würde ich allerdings für Frankfurt stimmen, wie denn auch im vorigen Jahre dieser Ort als Sitz der deutschen Nationalversammlung bestimmt worden ist; allein, meine Herren, jetzt sind die Verhältnisse ganz anders geworden; wir sind ja nicht mehr frei; wir finden die Position, in der wir uns hier befinden, unhaltbar, und daher können alle die Gründe, welche für Frankfurt angeführt worden sind und gegen welche sich wohl an sich nichts sagen lässt, bei der gegenwärtigen Sachlage nicht mehr Stich halten. Nun hat man namentlich gesagt, dass, wenn wir Frankfurt verlassen und uns nach Stuttgart begeben, wir dadurch die Trennung von Nord nach Süd herbeiführen, dass wir dieser Versammlung einen ganz anderen Charakter aufdrängen würden, als sie bisher gehabt hat. Meine Herren, das bestreite ich durchaus. Es ist nur ein Akt der Notwendigkeit, den wir begehen, indem wir von hier uns wegbegeben, weil wir hier nicht mehr sicher sind vor den verfassungsfeindlichen Staaten, weil unsere Position hier nicht mehr haltbar ist. Weil wir den Zweck, weshalb wir hier zusammengetreten sind, nämlich die Durchführung der Reichsverfassung, nicht vollführen können, gehen wir weg, um uns an einen anderen Ort zu begeben, von wo aus wir glauben besser und sicherer operieren zu können; aber keineswegs ist unser Plan, die Bewegung dadurch zu einer bloß süddeutschen zu machen; wir haben vielmehr ganz Deutschland im Auge. Nun und nimmermehr ist es unser Gedanke, etwa den Norden von unseren Bestrebungen auszuschließen. Wir wollen nur eine sichere Position im Süden gewinnen, um von da aus weiter vorwärtszugehen, und wenn die Verhältnisse günstiger sind, auch den ganzen Norden wieder mit uns zu vereinigen. Es handelt sich hier nur, wie gesagt, um die Frage der Taktik, und die Taktik, welche wir von nun an befolgen müssen, scheint mir keine andere als folgende: Es haben sich die vier Königreiche von uns losgesagt; sie sind feindlich gegen die Verfassung aufgetreten; noch aber sind neunundzwanzig Staaten vorhanden, welche sich für die Verfassung ausgesprochen haben. Es muss nun zunächst unser Plan sein, diese neunundzwanzig Staaten miteinander fester und inniger zu verbinden, und bereits durch den letzten Beschluss vom Samstag haben wir die Einleitung dazu getroffen. Es ist aber nicht möglich, diese neunundzwanzig Staaten miteinander zu verbinden und sie zu schützen gegen Angriffe verfassungsfeindlicher Staaten, wenn wir nicht einen Kern bilden, um welchen sich diese Vereinigung ansammeln könnte, und diesen scheint mir nur das Land darbieten zu können, welches das größte ist unter den neunundzwanzig Staaten, nämlich Württemberg. Wir müssen Württemberg zum Mittelpunkt dieser neunundzwanzig Staaten machen. Haben wir Württemberg für uns gewonnen, und es scheint mir gar keinem Zweifel zu unterliegen, dass dies geschieht, wenn wir uns dorthin verlegen, so werden sich jene anderen Staaten anschließen, und es ist einmal der Anfang gemacht für die endliche Durchführung der Reichsverfassung.
Fragen der Zeit, vom historischen Standpunkte betrachtet, 2 Bde., Stuttgart 1843/45.
Politischer Katechismus für das freie Deutsche Volk. Von einem Freund des Volkes. Erstes Heft: Das deutsche Parlament. – Monarchie und Republik, Braunschweig 1848. Zweites Heft: Preßfreiheit. Religionsfreiheit. Vereinigungsrecht, Volksbewaffnung. Gleichheit vor dem Gesetz. Gerichtsverfahren. Volksthümliche Verwaltung. Unterrichtswesen, Braunschweig 1848.
Entwurf zu einem Deutschen Nationalparlament, Heidelberg 1848 [auch in: Visionen eines zukünftigen Deutschlands: Alternativen zur Paulskirchenverfassung 1848/49, hrsg.. V. Horst Dippel, Bd. II: Textedition, Teilbd. 1: Textedition, Berlin 2017, S. 94-99].
Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. v. Franz Wigard, 9 Bde., Frankfurt/Main 1848/49.
Geschichte der neuesten Zeit vom Sturze Napoleons bis auf unsere Tage, 2 Bde., Braunschweig 1851.
Hermann Hagen, Karl Hagen 1810-1868, in: Sammlung Bernischer Biographien Bd. 3, Bern 1898, S. 275-283.
Karl Klüpfel, Karl Hagen, in: Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 10, S. 341-343.
Niklas Lenhard-Schramm, Konstrukteure der Nation. Geschichtsprofessoren als politische Akteure in Vormärz und Revolution 1848/49, Münster u. a. 2014.
Eike Wolgast, Karl Hagen in der Revolution von 1848/49. Ein Heidelberger Historiker als radikaler Demokrat und politischer Erzieher, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 133 (1985), S. 279-300.
Robert Zepf, Karl Hagen, in: Gelehrte in der Revolution. Heidelberger Abgeordnete in der deutschen Nationalversammlung 1848/49, hrsg. v. Frank Engehausen u. Armin Kohnle, Ubstadt-Weiher 1998, S. 155-182
KARL HAGEN

Abb.: Universitätsarchiv Heidelberg
Karl Hagen zählte zum im 19. Jahrhundert verbreiteten Typus des politischen Professors. Der in Heidelberg lehrende Historiker stellte nicht nur seine wissenschaftliche und publizistische Arbeit in den Dienst der politischen Aufklärung, sondern strebte auch nach direkter politischer Wirksamkeit. Die Chance hierzu bot sich 1848, als er in Kontakt zum engeren Kreis derer stand, die die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung vorbereiteten. Hagen profilierte sich früh in der Revolution als Demokrat, war Mitbegründer eines radikalen politischen Vereins in Heidelberg und gewann das Paulskirchenmandat der Stadt gegen einen liberalen Konkurrenten. In der Nationalversammlung schloss sich Hagen der demokratischen Fraktion Donnersberg an. Er zählte nicht zu den Wortführern der Radikalen, trat aber in der Nationalversammlung mit Grundsatzreden hervor. Hagen blieb bis zur Auflösung des Rumpfparlaments in Stuttgart Abgeordneter der Nationalversammlung. Da er sich an den Versuchen einer gewaltsamen Durchsetzung der Reichsverfassung nicht beteiligte, wurde er nach der Revolution nicht strafrechtlich belangt. Hagen verlor aber seine Heidelberger Professur und emigrierte 1855 in die Schweiz.
Am 10. Oktober Geburt als einer von vier Söhnen eines evangelischen Pfarrers im fränkischen Dottenheim.
Beginn des Studiums der Theologie und klassischen Philologie in Erlangen, später Wechsel zu Philosophie und Geschichte.
Promotion in Erlangen nach zwischenzeitlichem Studienaufenthalt in Jena und Selbststudien.
Nach Tätigkeit als Privatlehrer Habilitation in Erlangen und Wechsel als Privatdozent für Geschichte an die Universität Heidelberg.
Nach mehreren Fachpublikationen vor allem zur frühneuzeitlichen Geschichte und ausgedehnter historisch-politischer Publizistik Ernennung zum außerordentlichen Professor In Heidelberg.
Beteiligung an den Vorbereitungen zur Gründung der „Deutschen Zeitung“; schließlich Ausscheiden aus dem Gründerkreis wegen politischer Meinungsverschiedenheiten mit den gemäßigt liberalen und preußenfreundlichen Protagonisten des Projekts.
Teilnahme am Vorparlament, Mitgründer des Demokratischen Vereins in Heidelberg, Wahl in die deutsche Nationalversammlung für den Wahlkreis Heidelberg, Mitglied zunächst in der Fraktion Deutscher Hof und anschließend in der radikaldemokratischen Fraktion Donnersberg.
Demokratischer Kritiker der liberalen Verfassungspläne in der Paulskirche, im April Mitglied des „Ausschusses für die Durchführung der Reichsverfassung“, Teilnahme am Rumpfparlament in Stuttgart und dort Mitglied des „Fünfzehnerausschusses“, nach der Niederschlagung der Revolution Verlust seiner Heidelberger Professur, Rückzug ins Privatleben und polizeiliche Überwachung.
Berufung als Professor für Geschichte an die Universität Bern.
Rektor der Universität Bern.
Tod in Bern am 24. Januar.
Frank Engehausen
Die deutsche Nationalversammlung ist schon von Zeitgenossen als ein „Professorenparlament“ geschmäht worden. „Zu Frankfurt an dem Main / Die Wäsche wird nicht rein; / Sie bürsten und sie bürsten, / Die Fürsten bleiben Fürsten, / Die Mohren bleiben Mohren / Trotz aller Professoren – / Im Parla- Parla- Parlament / Das Reden nimmt kein End‘!“ (Herwegh, Gedichte 1835-1848, S. 260f.), dichtete zum Beispiel Georg Herwegh. Diese Kritik bezog sich einerseits auf Besonderheiten eines Berufsstands, der vom Reden lebte und nicht vom zupackenden Handeln, zum anderen zielte sie auf das politische Profil der in die Paulskirche gelangten Professoren, die ganz überwiegend den liberalen Mehrheitsfraktionen angehörten und die Strategie vorsichtiger Reformpolitik im Konsens mit den Fürsten verfolgten. Professoren, die dezidiert demokratische Positionen vertraten, waren in der Paulskirche rar. Insofern stellt der Heidelberger Historiker Karl Hagen einen Sonderfall unter seinen Standesgenossen dar. Weiterlesen
Hagen wurde 1810 in eine evangelische Pfarrersfamilie geboren und wuchs in Franken auf. Er studierte seit 1827 in Erlangen zunächst Theologie, trat dann aber nicht in die Fußstapfen seines Vaters, sondern wechselte zur Geschichtswissenschaft. Nach einem Aufenthalt in Jena, wo er bei dem liberalen Historiker und als Förderer der Burschenschaften politisch drangsalierten Heinrich Luden studierte, wurde er 1833 in Erlangen promoviert. Eine Tätigkeit als Hauslehrer in München nutzte er zur Vorbereitung seiner Habilitation, die 1836 ebenfalls in Erlangen erfolgte. Allerdings wechselte Hagen bereits 1837 nach Heidelberg, angezogen durch Friedrich Christoph Schlosser, der dort eine Schule politischer Geschichtsschreibung begründete, die ausdrücklich den Anspruch erhob, Beiträge zur Erziehung der Nation zu leisten. Hagen lehrte in Heidelberg acht Jahre ohne feste Besoldung, bestritt seinen Lebensunterhalt maßgeblich mit publizistischen Arbeiten und wurde erst 1845 zum außerordentlichen Professor ernannt. Die journalistische Tätigkeit war indes kein Broterwerb allein; vielmehr arbeitete Hagen gezielt für Zeitungen und Zeitschriften, die seinen eigenen – sich deutlich radikalisierenden – politischen Anschauungen entsprachen: Johann Georg August Wirth, im Exil lebender Veteran des Hambacher Festes, Arnold Ruge, Karl Marx und auch Gustav Struve zählten zu den Publizisten, mit denen er kooperierte und die er mit Artikeln versorgte. Leidvolle Erfahrungen mit der Zensur blieben dabei nicht aus.
Dass sich Hagen schon vor der Revolution ein ganzes Stück weit vom liberalen Professorenmainstream entfernt hatte, zeigt sich 1846/47 an seiner Beteiligung an den Plänen für die in Heidelberg erscheinende „Deutsche Zeitung“, ein groß angelegtes Publikationsprojekt, das ein überregionales politisches Leitmedium schaffen sollte, an dem sich prominente Liberale von Heinrich von Gagern bis David Hansemann beteiligten. Mit seiner journalistischen Erfahrung und seiner Präsenz am Redaktionssitz wäre Hagen prädestiniert gewesen, mit seinem Heidelberger Fachkollegen Georg Gottfried Gervinus das ambitionierte Blatt in der Tagesarbeit zu leiten; allein zeigten sich frühzeitig Meinungsverschiedenheiten über den politischen Kurs. Insbesondere missbilligte Hagen, dass Gervinus „eine zu große Furcht vor den radikalen Bestrebungen unserer Tage“ hatte: er meint, die Gefahr drohe uns mehr von den unteren Schichten, als von den Regierungen, und man müsse sich daher eigentlich zunächst gegen jene richten (Brief an Karl Klüpfel vom 8.2.1847, zit. nach Zepf, Hagen, S. 157).
Den offenen Übertritt ins Lager der Radikalen unterließ Hagen indes zunächst und beteiligte sich zum Beispiel nicht an der Offenburger Versammlung vom 12. September 1847, auf der die entschiedenen badischen Oppositionellen um Friedrich Hecker und Gustav Struve ein politisches Programm aufstellten, das mehr oder minder deutlich demokratische Tendenzen erkennen ließ. So blieb Hagen bis zum Ausbruch der Revolution 1848 politisch unscharf konturiert. Über seine Kontakte zu den liberalen Heidelberger Professoren kam er zur Unterzeichnung des der Nationalversammlung den Weg bahnenden Aufrufs der Versammlung vom 5. März 1848, ohne selbst an der Veranstaltung teilgenommen zu haben. Hierdurch kam er auch zu einer Einladung zum Vorparlament, bei dessen Verhandlungen Anfang April 1848 er mit den Radikalen stimmte, ohne sich als Redner zu exponieren. Dass er in diesen Wochen noch einen Spagat zwischen Demokratie und Liberalismus versuchte, zeigte sich auch in einem Verfassungsentwurf, den er Ende März ausarbeitete und bald als Broschüre veröffentlichte: Dieser ging noch vom Fortbestand der Fürsten aus, denen politische Vorrechte belassen werden sollten, die sich aber mit einer starken Volksvertretung arrangieren mussten, die auch das Staatsoberhaupt, das wahlweise Präsident oder Kaiser heißen konnte, auf Zeit wählte.
Ob Hagen sich an der politischen Selbstorganisation der Nation an führender Stelle würde beteiligen können, blieb eine Zeitlang ungewiss, da er von der liberalen Professorenpartei inzwischen keine Unterstützung mehr erwarten konnten und den Demokraten noch nicht nahe genug stand, um von ihnen große Hilfe bei der Suche nach einem Wahlkreis zu erhalten. So kam er denn mit einer gehörigen Portion Zufall zu einem Mandat für die Nationalversammlung, weil sich im Wahlkreis Heidelberg eine unübersichtliche Konstellation ergeben hatte: Die Liberalen hatten dort zunächst gegen den linken Landtagsveteranen Johann Adam von Itzstein und dann gegen einen weiteren radikalen Kandidaten den Mannheimer Juristen Alexander von Soiron erfolgreich in Position gebracht. Als dieser das Mandat eines anderen Wahlkreises annahm und in Heidelberg eine erneute Wahl durchgeführt werden musste, wurde Hagen von den ortsansässigen Radikalen unterstützt, die in einem von ihm maßgeblich mitgegründeten Demokratischen Verein organisiert waren, und konnte sich ganz knapp gegen einen liberalen Kontrahenten durchsetzen, der zwar beträchtliche parlamentarische Erfahrung besaß, aber nicht in Heidelberg verwurzelt war. Ein rauschender Sieg für Hagen war es nicht, wie auch das frisch ins Leben gerufene Heidelberger demokratische Parteiblatt „Die Republik“ erkennen ließ, die ihm, „ebenso bescheiden wie gesinnungstüchtig, zwar keine hervorragende Größe“ attestierte, aber doch würdigte, dass er „immer auf der Seite des Volks gestanden“ habe (Ausgabe vom 5.6.1848).
Hagen, der erst in die Nationalversammlung eintrat, nachdem diese einen Monat getagt hatte, schloss sich im dort schon breit aufgefächerten Fraktionsspektrum der radikalen Linken im Donnersberg an und musste sich wie alle Paulskirchendemokraten in einer Minderheitenposition arrangieren, aus der heraus allenfalls punktuelle Erfolge in der parlamentarischen Arbeit zu erzielen waren. So fokussierte sich Hagen, wie viele seine demokratischen Gesinnungsgenossen in der Nationalversammlung, darauf, die herausgehobene Position als Abgeordneter zur Werbung für die eigenen Positionen außerhalb des Parlaments zu nutzen: Er schrieb für die als Fraktionsorgan des Donnersbergs fungierende „Neue Deutsche Zeitung“ und trat mehrfach bei öffentlichen Veranstaltungen in seinem Wahlkreis und dessen näherer Umgebung auf. Ein eigenständiges Projekt Hagens war der im Sommer 1848 in drei Heften erscheinende „Politische Katechismus für das freie deutsche Volk“, in dem er in als volkstümlich intendierter Darstellung elementare politische Sachverhalte darstellte und für die Anliegen der Demokraten warb. In der Paulskirche selbst trat Hagen zunächst nur sporadisch hervor, erstmals Mitte Juli 1848 mit einer Interpellation zu Vorfällen in seinem Wahlkreis, wo im Zuge der Repressionspolitik nach dem gescheiterten Heckerzug ein demokratischer Studentenverein verboten worden war, was in einer Solidaritätsaktion der gesamten Studentenschaft zu deren Auszug aus Heidelberg geführt hatte.
In der parlamentarischen Tagesarbeit erwies sich Hagen nicht als einer der führenden Köpfe der Linken; er war indes auch kein Hinterbänkler, sondern hielt mehrere ausführliche Reden zu wichtigen Themen: in den langwierigen Debatten über die Grundrechte etwa über das Verhältnis von Staat und Kirche. Dass Hagen in der Paulskirche wenig Aufsehen erregte, lag möglicherweise mehr an der Form als an den Inhalten seiner Reden, die vergleichsweise arm an politischer Polemik waren und manchen Zuhörer an akademische Vorträge erinnert haben mögen. Diese Zurückhaltung verhinderte allerdings nicht, dass die Liberalen seine Auftritte mit großer Missbilligung wahrnahmen: Als „Prof. Hagen von Heidelberg, der seinem ziemlich guten literarischen Ruf als Politiker und Redner ein starkes Dementi gab“, firmiert er zum Beispiel in Karl Biedermanns Erinnerungen aus der Paulskirche (S. 400). Verwunderlich sind diese und ähnliche Einschätzungen nicht, weil Hagen sich, je länger die Arbeit der Nationalversammlung dauerte, umso weiter von den politischen Positionen entfernte, die unter den Professoren liberaler Couleur mehrheitsfähig waren. Ganz offenkundig wurde dies, als Hagen Mitte Oktober in den Verfassungsberatungen dafür plädierte, ohne Rücksicht auf die weiterhin herrschenden fürstlichen Dynastien Deutschland nach Rationalitätserwägungen in ungefähr zwei Dutzend ähnlich große „Reichskreise“ einzuteilen, und den Einwand der Unrealisierbarkeit des Vorhabens mit dem vergleichenden historischen Hinweis konterte, dass die „Revolution von 48“ doch „ebenso stark“, wenn nicht stärker sei „als jene Umwandlungen, welche ein fremder Eroberer im Anfange des Jahrhunderts vorgenommen hat“ (Stenographischer Bericht Bd. 4, S. 2756). Noch deutlicher trat Hagens inzwischen dezidiert demokratische Grundhaltung in seiner Rede zur Oberhauptsfrage im Januar 1849 hervor, in der er die Argumente der Befürworter eines Erbkaisertums auch mit historischen Exkursen widerlegte.
Mit dem Scheitern des liberalen Plans eines preußischen Erbkaisertums und dem Beginn der Erosion der Nationalversammlung änderte sich die Stellung der Demokraten in der Paulskirche. Während ihr radikaler Teil in der konsequenten Ablehnung des Frankfurter Verfassungsentwurfs verharrte, sahen andere wie Hagen eine Chance darin, nun die liberalen Bemühungen zu unterstützen, die Reichsverfassung doch noch zur Geltung zu bringen. Sie taten dies in der realpolitischen Einsicht, dass diese Verfassung besser als keine sei, vor allem aber aus der taktischen Erwägung heraus, dass im Prozess der Mobilisierung des Volkes für die Reichsverfassung substanzielle demokratische Verbesserungen an ihr möglich werden würden. An den Plänen der Nationalversammlung zur Durchsetzung des eigenen Verfassungswerks beteiligte sich Hagen aktiv, indem er sich Mitte April 1849 in den zur Beratung diesbezüglicher Maßnahmen eingerichteten 30er-Ausschuss wählen ließ, der für die nächsten Wochen als Lenkungsinstrument des Parlaments agierte. Allerdings zeigte sich Mitte Mai, dass die Liberalen vor der offenen Mobilisierung der Bevölkerung gegen die renitenten Regierungen zurückscheuten, und mit dem raschen Zerfall der Nationalversammlung, die nach massenhaften Rücktritten nur noch ungefähr 150 Abgeordnete zählte, mussten die Demokraten erneut ihre Strategie anpassen. Für sie wurde das verkleinerte Parlament nun zum Symbol des politischen Selbstbestimmungsrechts der Nation, das unter allen Umständen aufrechterhalten werden müsse. Wie das Gros der Professoren nun das Handtuch zu werfen, kam für Hagen nicht in Frage; vielmehr beteiligte er sich in herausgehobener Position an den Bemühungen, das nun auch militärisch bedrohte Parlament in Sicherheit zu bringen. Er selbst übermittelte ihm die Einladung des Heidelberger Gemeinderats, die Beratungen in den Räumen der dortigen Universität fortzusetzen, und unterstützte, als diese Option wegen der sich zuspitzenden innenpolitischen Verhältnisse in Baden verworfen wurde, nachdrücklich den Umzug nach Stuttgart.
Hagen gehörte dem Rumpfparlament bis zu dessen gewaltsamer Auflösung durch württembergisches Militär am 18. Juni 1849 an und kehrte danach nach Heidelberg zurück. In den Konflikten der Endphase der Badischen Revolution trat er nicht hervor, und wie er zu diesem Zeitpunkt die politische Lage einschätzte, lässt sich nur aus einem von ihm verfassten, unveröffentlicht gebliebenen Aufruf an das deutsche Volk erschließen, in dem er den aktuellen Vormarsch der Reaktion beklagte und die „Sache des Volkes“ gegenwärtig schlecht stehen sah. Als Erklärungen führte er die Uneinigkeit des Volkes, die Furcht der Konservativen vor den Demokraten und den Wortbruch der Fürsten an; er gab sich aber optimistisch, dass die Revolution in einem erneuten Anlauf – zu welchem Zeitpunkt auch immer – erfolgreich sein könne: „Wird sich einmal das ganze Volk erheben, dann wird auch die Gewalt vor dem Volke zerstieben, wie die Wolken vor dem Wehen des Sturmes“ (zit. nach Zepf, Hagen, S. 175).
Da diese Prognose nicht in die Öffentlichkeit drang und vor allem da Hagen jegliche Kontakte zum bewaffneten Widerstand gegen die fürstliche Reaktion mied, blieb er nach der Niederschlagung der Revolution von strafrechtlichen Konsequenzen verschont. Allerdings wurde er seines Lehramtes enthoben. Hagen blieb trotzdem in Heidelberg, wo er die nächsten Jahre als von den früheren Kollegen isolierter und unter polizeilicher Überwachung stehender Privatmann lebte. Seine Situation verschärfte sich 1853, als gegen ihn ermittelt wurde, weil er die Schwester eines politischen Flüchtlings beherbergt hatte, und er nach Hausdurchsuchung und Beschlagnahme seiner Papiere zeitweilig unter Hausarrest stand. Von der tristen Existenz als depossedierter Professor und geächteter Demokrat erlöste ihn 1855 ein Ruf an die Universität Bern, wo er ein neues öffentliches Betätigungsfeld fand.
Zitierte Quellen und Literatur:
Karl Biedermann, Erinnerung aus der Paulskirche, Leipzig 1849.
Georg Herwegh, Gedichte 1835-1848, bearb. von Volker Giel, Bielefeld 2006.
Die Republik, Jahrgang 1848.
Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der Deutschen Constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. v. Franz Wigard, Bd. 4, Frankfurt/Main 1848.
Robert Zepf, Karl Hagen, in: Gelehrte in der Revolution. Heidelberger Abgeordnete in der deutschen Nationalversammlung 1848/49, hrsg. v. Frank Engehausen u. Armin Kohnle, Ubstadt-Weiher 1998, S. 155-182.
(2. Hälfte März 1848)
Nachstehender Entwurf macht natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich hielt es für nötig, vor Allem nur die Grundzüge zu entwerfen, welche nach meiner Meinung ins Auge gefasst werden müssen. Auch habe ich es für gut gefunden, den Ausdruck „Nationalparlament“, obwohl ich ihn auf dem Titel beibehalten, weil gegenwärtig damit die gewollte Sache vom Publikum bezeichnet wird, mit einem andern, deutschen zu vertauschen.
Weiterlesen
§ 1 Zweck der deutschen Verbrüderung
Die deutschen Völker insgesamt bilden eine Verbrüderung, welche wieder den Namen des deutschen Reiches annimmt. Der Zweck desselben ist Wahrung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit der deutschen Nation gegen außen, und gegen innen Erhaltung der Einheit und Freiheit.
§ 2 Reichstag
Die höchste Behörde des deutschen Reiches ist der Reichstag. Dieser besteht: 1) aus einem Präsidenten (Kaiser) mit einem verantwortlichen Ministerium; 2) aus der Kammer der Fürsten; 3) aus der Volkskammer.
§ 3 Wahl des Präsidenten (Kaisers)
Der Präsident wird von der Volkskammer aus der Zahl der Fürsten auf je vier Jahre gewählt. Nach Ablauf dieser Frist kann er wieder gewählt werden.
§ 4 Zusammensetzung der Fürstenkammer
Die Fürstenkammer besteht:
1) aus allen gegenwärtig regierenden deutschen Fürsten, so jedoch, dass die Stimmenzahl sich nach der Größe der einzelnen Staaten richtet. Preußen und Österreich haben jedes 5, Bayern 4, Württemberg, Baden, Königreich Sachsen, Hannover, Hessen jedes 3, Mecklenburg, Braunschweig, Schleswig-Holstein, Luxemburg jedes 2, von den übrigen Staaten jeder 1. Die Fürsten brauchen nicht persönlich zu erscheinen, aber ihre Vertreter dürfen keine anerkannte Volksfeinde sein;
2) aus einer Anzahl von Deputierten der Standesherren, welche jedoch die Zahl Fürstenstimmen nicht übersteigen dürfen;
3) aus einer Anzahl von Deputierten aus dem Volke.
§ 5 Zusammensetzung der Volkskammer
Deutschland ist zum Behufe einer vernünftigen, auf Natur und Geschichte gegründeten Volkswahl in folgende Provinzen einzuteilen:
I. Mitteldeutschland.
1. Ostfranken.
2. Thüringen.
3. Westfranken (Pfalz).
4. Hessen (mit Nassau und Waldeck).
5. Rheinfranken.
6. Obersachsen.
7. Böhmen.
8. Mähren.
9. Schlesien.
II. Süddeutschland.
10. Bayern.
11. Tirol.
12. Österreich.
13. Steiermark.
14. Kärnten und Krain.
15. Schwaben.
16. Alemannien.
III. Norddeutschland.
17. Niedersachsen.
18. Holstein und Schleswig.
19. Mecklenburg.
20. Brandenburg.
21. Pommern.
22. Westpreußen.
23. Ostpreußen.
24. Posen.
25. Westfalen.
Jede dieser Provinzen schickt im Durchschnitt 20 Abgeordnete, so dass die Volkskammer aus 500 Personen besteht. Je nach der Größe der Bevölkerung muss jedoch ein Ausgleichungsmodus bestimmt werden, so dass die wenig bevölkerte Provinz weniger, die stark bevölkerte mehr Abgeordnete sendet als die Normalzahl (20) beträgt. Die Wahl ist eine doppelte. Die Urwähler in den Bezirken wählen Wahlmänner. Sämtliche Wahlmänner der Provinz wählen die Deputierten. Wenigstens die Hälfte der Abgeordneten einer Provinz muss der, die sie gewählt, angehören. Die andere Hälfte kann auch aus andern Provinzen gewählt werden
§ 6 Gesamtwirkungskreis des Reichstags
Der Reichstag hat die gesamte deutsche Nation, so wie auch die einzelnen Volksstämme nach außen zu vertreten: über die Sicherung der inneren Einheit und die Aufrechthaltung all der Institutionen zu wachen, welche für ein freies Volksleben nötig sind. Er leitet die Einrichtungen für den inneren Verkehr ein, Eisenbahnen, Posten etc.); er sorgt für das Zustandekommen gemeinsamer deutscher Institutionen; er ist überhaupt die oberste gesetzgebende Behörde für das gesamte Deutschland.
§ 7 Wirkungskreis des Präsidenten
Der Präsident ist mit der vollziehenden Gewalt beauftragt. Er hat für die Ausführung der vom Reichstage gefassten Beschlüsse zu sorgen; er ernennt sein Ministerium, welches dem Reichstage verantwortlich ist; ferner die Gesandten und die Konsuln, überhaupt alle höheren Beamte des deutschen Reiches; er hat endlich den Oberbefehl über die gesamten Militärkräfte Deutschlands.
§ 8 Wirkungskreis beider Kammern
Die beiden Kammern besitzen:
1) Die gesetzgebende Gewalt in der vollsten Ausdehnung.
2) Das unbedingte Steuerbewilligungsrecht für die gemeinsamen nationalen Bedürfnisse.
3) Entscheidende Stimme bei Krieg und Frieden.
4) Das Recht, das Reichsministerium, so wie alle Reichsbeamte in Anklagestand zu versetzen.
5) Die Oberaufsicht über die Erhaltung der freien politischen Institutionen in den einzelnen deutschen Ländern. Sollte etwa die eine die andere Regierung ihrem Volke die gebührenden politischen Rechte vorenthalten oder wieder nehmen wollen, so wird gegen dieselbe eine militärische Exekution vollzogen, und sie nach Unständen entsetzt.
§ 9 Verhältnis beider Kammern zu einander
Beide Kammern haben gleiche Rechte; von beiden können Anträge und Gesetzesvorschläge ausgehen: nur wenn beide mit einander übereinstimmen, erhält ein Vorschlag erst Gesetzeskraft. Indessen finden folgende Ausnahmen statt:
1)) Das Steuerbewilligungsrecht besitzt die Volkskammer allein.
2) Wenn ein Antrag auf ein Gesetz, den die Volkskammer gemacht, die Zustimmung der Fürstenkammer nicht erlangt, so wird er zurückgelegt. Wird dieser Antrag in der darauf folgenden Session von der Volkskammer wiederholt, und verwirft ihn die Fürstenkammer noch einmal, so gilt er wiederum für beseitigt. Wird aber der Antrag zum dritten Mal von der Volkskammer gebracht, so hat er an sich schon Gesetzeskraft, auch wenn die Fürstenkammer die Zustimmung nicht geben sollte. Wenn ein Antrag, den die Fürstenkammer gemacht, von der Volkskammer verworfen wird, so gilt er für beseitigt, er mag noch so oft gestellt worden sein.
3) Wenn hinsichtlich solcher Anträge, welche augenblickliche Entscheidung erheischen, wie z. B. bei den auswärtigen Angelegenheiten, bei der Frage über Krieg und Frieden, eine Vereinbarung zwischen beiden Kammern nicht zu erzielen ist, so treten beide in Einen Körper zusammen und dann entscheidet die Majorität.
4) Zu einer Anklage gegen das Ministerium bedarf es nur des Beschlusses einer Kammer.
§ 10 Einzelne Rechte der Kammern
Jede Kammer wählt sich ihren Präsidenten selbst. Jede Kammer ist unauflöslich. Die Person jedes Kammermitgliedes ist während der Dauer der Sitzungen unverletzlich. Die Deputierten der Volkskammer erhalten Diäten. Der Fürstenkammer ist es anheim gegeben, selber darüber anzuordnen, was sie für gut findet. Die Verhandlungen beider Kammern sind öffentlich.
§11 Zeit der Versammlung
Die Deputierten der Volkskammer werden auf 6 Jahre gewählt. Von diesen alle zwei Jahre ein Drittel aus, um wieder frisch gewählt zu werden. Die Ausgetretenen sind wieder wählbar. Dieselben Bestimmungen gelten von den Deputierten der Standesherren und des Volks in der Fürstenkammer.
Der Reichstag versammelt sich jährlich einmal mit dem Anfange des Jahres und bleibt so lange beisammen, bis die Geschäfte beendet sind. Er lässt bei seiner Auflösung einen Ausschuss zurück, teils zur Überwachung des Präsidenten und des Ministeriums, teils um im nötigen Falle den Reichstag wieder zusammenzurufen. Um die bestimmte Zeit muss jeder Kammer erscheinen. Sollte etwa die eine oder die andere ganz ausbleiben, so stehen der gekommenen auch die Befugnisse der andern zu.
§ 12 Gesetzeskommission
Der Reichstag setzt unverzüglich eine Gesetzeskommission nieder, welche sich mit der Abfassung eines allgemeinen deutschen Gesetzbuches beschäftigt. Sie wird zu der einen Hälfte von den Fürsten, zu der andern von der Volkskammer gewählt aus Richtern, Rechtsgelehrten, Volksmännern etc.
§13 Reichsgericht
Der Reichstag setzt einen obersten Gerichtshof ein, welcher ebenso wie die Gesetzeskommission von den beiden Kammern gewählt wird. Die Mitglieder dieses Gerichts sind lebenslänglich angestellt, und können nur dann entsetzt werden, sie eines Verbrechens überwiesen sind. Sie bilden die oberste richterliche Behörde für das gesamte Deutschland: sie entscheiden die Streitigkeiten zwischen den einzelnen Fürsten, die Successionsfragen etc., und sind namentlich der Gerichtshof, vor welchem die Anklage des Reichsministeriums oder andrer Reichsbeamten anhängig gemacht werden muss.
§14 Verhältnis der einzelnen Länder zum Reichstag
In allen den Dingen, welche sich auf das gemeinsame Vaterland beziehen, sind für die einzelnen Länder die Beschlüsse des Reichstags verpflichtend. Daneben bestehen jedoch ferner die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen und ihren Landständen, welche die Dinge, die sich auf die lokalen Verhältnisse beziehen, in vollkommener Selbstständigkeit ordnen mögen.
[Frage:] Volksherrschaft? heißt das so viel, als: dass Alle herrschen? dass Jeder befiehlt? dass Jeder regiert?
[Antwort:] Nein das heißt es nicht. Denn wenn Jeder befehlen und regieren dürfte, so gäbe es lauter Unordnung und Verwirrung, und mit dem Staate, welcher ja nur Ordnung und Gesetzmäßigkeit will, wäre es vorbei. In jedem Staate, er mag heißen, wie er will, muss es eine Obrigkeit geben, welche die Gesetze handhabt, und für die Sicherheit der Person und des Eigentums Sorge trägt, welche den ganzen Staat leitet und die Ordnung in demselben aufrecht erhält, und so gibt es auch in der Republik eine Obrigkeit, welche allein befehlen und regieren darf. Der Unterschied ist nur der, dass die Obrigkeit in der Monarchie der erbliche Fürst ist, in der Aristokratie aus gewissen Familien genommen werden muss, während in der Demokratie die Obrigkeit von dem Volke gewählt wird. Siehst Du: das bedeutet die Volksherrschaft, dass Alles zuletzt vom Volke ausgeht, dass das Volk um die wichtigsten Angelegenheiten gefragt werden muss, dass nichts geschehen darf wider seinen Willen, dass es sich selber seine Gesetze gibt, dass es selbst die Obrigkeiten wählt, die dieselben vollziehen sollen.
Fr. Da gibt es also in der Republik keine Fürsten, keine Höfe, keine Hofschranzen?
A. Alles das fällt weg. An der Spitze des Staats steht vielmehr eine vom Volke selbst gewählte Obrigkeit. Dazu werden Männer gewählt, welche das allgemeine Vertrauen des Volkes haben, tüchtige Männer, welche den Geschäften gewachsen sind. Die werden aber nicht auf Lebenszeit gewählt, sondern nur für eine bestimmte Zeit, etwa auf 2, 4 oder 6 Jahre. Haben sie sich nach Ablauf derselben des allgemeinen Vertrauens würdig erwiesen, können sie wieder gewählt werden. Haben sie sich aber desselben unwürdig gezeigt, so wählt man an ihrer Statt andere. Und wenn sie etwa während ihrer Regierungszeit schlechte Streiche gemacht hätten, so zieht man sie zur Verantwortung und bestraft sie.
Fr. Diese Einrichtung mit den gewählten Obrigkeiten kostet wohl auch weniger Geld, als die mit Fürsten und ihren Hofhaltungen?
A. Freilich. Alles, was die Fürsten für sich und ihren Hof brauchen, ist erspart. Denn eine republikanische Obrigkeit kostet nicht mehr, als was die Minister des Fürsten kosten, die dieser doch braucht, weil er die Staatsgeschäfte gewöhnlich doch nicht besorgt.
Fr. Damit würde ja z. B. bei uns in Deutschland erschrecklich viel Geld erspart, wo es so viele Fürsten und Hofhaltungen gibt.
A. Ja es hat Einer ausgerechnet, dass die Fürsten mit allen ihren Familien und Hofhaltungen dem deutschen Volke über 400 Millionen jährlich kosten. Das ist freilich eine hübsche Summe, für welche man manche gute Einrichtung treffen oder die Armen unterstützen könnte.
Fr. Also das wäre sicher, dass die Republik viel weniger kostspielig ist, als die Monarchie? und dass man deswegen viel weniger Steuern zu zahlen brauchte?
A. Gewiss: aber Steuern muss man dessenohngeachtet auch in der Republik zahlen. Denn ohne Geld kann gar kein Staat bestehen. In jedem Staate braucht man Beamte, Richter, Lehrer u. s. w., die können doch nicht von der Luft leben: die müssen daher für die Dienste, welche sie dem gemeinen Wesen leisten, bezahlt werden. Ebenso muss der Staat für gute Straßen, für Brücken, Eisenbahnen u. s. w. sorgen. Die bekommt er auch nicht umsonst gemacht, sondern er muss dafür bezahlen. Und so gibt es noch viele andere Dinge, welche der Staat besorgt, aber die er nicht umsonst besorgen kann. Und deshalb muss dann Jeder, welcher von den Einrichtungen des Staats doch auch seinen Nutzen und seinen Vorteil hat, auch sein Scherflein beitragen durch Entrichtung einer Steuer nach den Kräften seines Vermögens.
Fr. Wer besorgt denn in der Republik die Erhebung der Steuern?
A. Auch die Obrigkeit. Aber die Obrigkeit darf sie nicht erheben, ohne vorher durch die Volksvertretung dazu ermächtigt zu sein. Denn in der Republik zeigt sich der Volkswille nicht blos dadurch, dass das Volk die Obrigkeit wählt, sondern auch dadurch, dass es der Obrigkeit zur Seite auch eine Versammlung von frei gewählten Abgeordneten des Volkes setzt, welche den Willen desselben in den wichtigsten Angelegenheiten vertreten sollen. Demnach kann die Obrigkeit für sich selber kein neues Gesetz erlassen, sondern dies darf nur die Volksvertretung tun: sie kann keine Steuern ausschreiben, ohne dass sie von der Volksvertretung bewilligt sind: sie kann keinen Krieg erklären oder Frieden schließen ohne Zustimmung der Volksvertretung: die letztere muss auch bei der Besetzung der wichtigsten Beamten-Stellen zugezogen werden. Überhaupt ist es Grundsatz in der Republik, dass die Beamten, die niederen, sowie die höchsten, von dem Volke ernannt werden. Die höchste Obrigkeit von dem ganzen Volke oder von der Volksvertretung, die niederen Obrigkeiten von den betreffenden Bezirken, Städten oder Ortschaften.
Fr. Nun sage mir doch, warum wird denn diese Verfassung nicht überall eingeführt?
A. Ja, das hat manchen Haken. Erstens würden die Fürsten sich nicht gutwillig dazu verstehen, ihre bisherige Herrschaft aufzugeben, und wenn man dennoch die Republik einführen wollte, so gäbe es einen erschrecklichen Bürgerkrieg: und ein Bürgerkrieg ist das heilloseste, was einem Volke widerfahren kann. Da hört alle Zucht und alle Ordnung auf: an ihre Stelle tritt eine furchtbare Verwirrung, eine Lösung aller gesellschaftlichen Bande: die Menschen verwildern in ungezügelten Leidenschaften, und gar schwer ist es, dass dieselben sich wieder legen: ja oft wird zuletzt durch den Bürgerkrieg nicht einmal das erreicht, was man will; und alles vergossene Blut ist umsonst vergossen gewesen.
Fr. Das ist freilich eine bedenkliche Sache.
A. Und dann ist noch sehr die Frage, ob die Republik in der Wirklichkeit sich so schön ausnimmt, als es den Anschein hat. Nach den Grundsätzen, welche die Republik aufstellt, sollte man freilich glauben, dass sie die beste und die schönste Verfassung sei, weil sie sich auf den Volkswillen gründet, und weil Alles nur zum Besten des Volkes geschehen soll. Aber in der Republik gibt es ebenso ehrgeizige und eigenliebische Menschen, wie in anderen Verfassungen! welche nur daran denken, zu herrschen und die Herrschaft zu ihrem Vorteile benutzen wollen. In der Republik ist es nun Menschen, welche Verstand haben und gewisse Gaben, um das Volk zu gewinnen, viel leichter, eine Änderung des öffentlichen Zustandes zu bewirken, die Regierung zu stürzen und sich selbst hinauf zu bringen, als in denjenigen Staaten, wo nicht Alles so unmittelbar von dem Willen des Volkes abhängt. Daher gibt es in der Republik eine viel größere Veränderlichkeit in den Regierungen, als in der Monarchie, es fehlt in derselben die Stetigkeit, die Ruhe und der geordnete Gang, alle Augenblicke kann es etwas Neues geben, alle Augenblicke kann ein Wechsel der Regierung und der Art und Weise, wie sie verfährt, eintreten. Eben darum muss sich auch die Regierung in den Republiken viel mehr nach dem Volke richten, sie muss vieles tun, was vielleicht ihrer besseren Einsicht widerspricht, nur weil das Volk es will. Und das Volk hat oft keinen rechten Begriff von der Sache, oder es wird ihm von manchen Personen, welche einen besonderen Zweck dabei haben, ein falscher Begriff von einer Sache beigebracht, und verlangt nun unverständig das, was man ihm eingetrichtert hat.
Fr. Ich sehe nun wohl, was Du meinst. Du meinst, dass die Republik nur für ein solches Volk passe, welches auch weiß, was es will, welches klare Begriffe von den politischen Dingen hat und insbesondere beurteilen kann, was für den eigenen Staat heilsam oder gefährlich ist.
A. Das hast Du ganz getroffen. Nur dann ist ein Volk reif für die Republik, wenn es eine gewisse politische Bildung erlangt, wenn es ein selbständiges politisches Urteil gewonnen hat, und sich nicht von einzelnen Ehrgeizigen oder Schlechten leiten lässt. Ist dieses aber der Fall, lässt sich in der Tat das Volk gängeln und leiten, so kann die Republik ebenso zur Willkür umschlagen, wie die Monarchie, nur, dass bei der Republik Einzelne blos den Namen des Volkes missbrauchen für ihre besonderen Zwecke, indem sie dem Volke weißmachen, dass Alles, was sie tun und erstreben, nur zu seinem Heile und zu Gunsten seiner Freiheit geschähe.
Fr. Wenn ich nun dieses auf Deutschland anwende, so muss ich zu meiner Beschämung gestehen, dass unser Volk noch nicht so weit ist, um ein selbständiges Urteil in politischen Dingen zu haben und selber zu wissen, wie es sich bei gewissen Fragen verhalten soll.
A. So ist es. Das ist aber sehr natürlich. Denn unser Volk ist bisher von den Regierungen absichtlich von aller politischen Bildung fern gehalten worden. Sie haben nicht gewollt, dass das Volk selbständig werde, sie haben ihm daher fast alle Möglichkeit dazu entzogen. Jetzt sind freilich die meisten Hindernisse gefallen, aber politische Bildung erwirbt man sich nicht so leicht. Dazu hört Zeit und insbesondere auch Erfahrung. Die Deutschen werden daher noch eine geraume Frist brauchen, bis man von ihnen sagen kann, dass sie für die Republik reif seien.
Fr. Nun aber, wenn die Republik noch nicht für uns passt, und wenn wir der konstitutionellen Monarchie auch keinen Geschmack abgewinnen können — welche Verfassung sollen wir denn uns geben, denn eine Verfassung müssen wir doch haben.
A. Der beste Ausweg ist der, dass wir zwar die Monarchie beibehalten, aber so viel von den Einrichtungen der Republik dazu tun, dass wir im Ganzen die Vorteile der Republik und zugleich auch die Vorteile der Monarchie bekommen, nämlich von der Republik die Freiheit und von der Monarchie die Geregeltheit und die Ordnung.
Fr. Wie würde das zu bewerkstelligen sein?
A. Man würde also zunächst den Fürsten als das erbliche Oberhaupt des Staats bestehen lassen, aber erstens ihm die Summen beschneiden, die er bisher für sich und seine Hofhaltung bezogen hat (man hat das die Civilliste genannt), und zweitens auch die große Gewalt verringern, die er bisher auf das ganze Staatswesen ausgeübt. Er dürfte also z. B. nicht mehr nach Gutdünken die Beamten versetzen oder gar absetzen, wenn sie sich mehr auf die Seite des Volkes, als auf seine Seite hingeneigt haben, sondern hier müsste Alles nach bestimmten Gesetzen, nach Recht und nach Billigkeit gehen. Ja, bei gewissen Verwaltungen, bei den Gemeindeverwaltungen ist es ohnedies schon geschehen müsste das Volk das Recht haben, seine Beamten selbst zu wählen. Dann müssten auch die Ständeversammlungen ganz anders ein gerichtet werden. Sie müssten eigentliche Volksvertretungen sein, es dürfte bei dem Abgeordneten nicht mehr darauf gesehen werden, ob er reich oder arm ist, sondern nur, ob er die nötigen Eigenschaften dazu besitzt? Es dürften sich ferner die Regierungen in die Wahlen nicht mehr einmischen, sondern es müssten wirklich freie Volkswahlen sein. Es müssten die Ständeversammlungen ferner größere Rechte erhalten, sie müssten das unbedingte Gesetzgebungsrecht, und Steuerbewilligungsrecht bekommen, ferner das Recht der Oberaufsicht über die ganze Staatsverwaltung, und über die Anklage der Minister müssten besondere Gesetze gemacht werden. Es müssten sodann die zwei Kammern wegfallen, sondern überall nur eine einzige bestehen, oder wenigstens die Rechte der sogenannten ersten Kammer bedeutend geschmälert werden. Es müsste ferner das Volk das Recht haben, frei in Versammlungen sich zu vereinigen, und sich über die Interessen des Landes zu beraten. Jeder müsste das Recht haben, seine Meinung in Wort und Schrift un=gehindert auszusprechen. Es müssten die Gerichte unabhängig sein, so dass sie nur nach dem Gesetze richten. Und endlich müsste das Militär auf die Verfassung beeidigt werden, so dass es vom Fürsten nicht gegen die Verfassung und gegen das Volk missbraucht werden könnte. Und im Falle der Noth müsste das Volk selbst bewaffnet werden.
Fr. Das wäre Alles recht schön. Aber ist es auch zu erlangen?
A. Ja wir haben es eigentlich schon. Das heißt: diese Dinge sind uns von unseren Fürsten in der letzten Zeit versprochen, und in einigen Ländern sind darüber, wenigstens über einzelne Punkte, bereits Gesetze gegeben worden. Aber freilich, ungerne genug haben die Fürsten das Alles zugestanden, und es ist leicht möglich, dass sie ihr Wort nicht halten, wie sie das schon oft getan haben. Dann aber müsste das Volk recht fest zusammenhalten, und sich nicht eher zufrieden geben, als bis die Versprechungen auch wirklich erfüllt sind.
Die verschiedenen Vorschläge, welche bezüglich des Oberhauptes von Deutschland gemacht worden sind, lassen sich im Allgemeinen in vier Klassen rubrizieren: 1) in ein erbliches und unverantwortliches Kaisertum; 2) in ein Wahlkaisertum, das auch unverantwortlich ist; 3) in ein Direktorium von fünf Fürsten; und 4) in einen verantwortlichen und zeitig gewählten Präsidenten. Meine Herren, ich wende mich zuerst gegen die Erblichkeit des Kaisertums, welche eben von dem Redner, der vor mir auf der Tribüne gestanden, verteidigt worden ist.
Das, was man vorzugsweise zu Gunsten eines erblichen Kaisertums anzuführen pflegt, das ist die Notwendigkeit, der deutschen Regierung, überhaupt der deutschen Einheit Kraft zu verleihen. Meine Herren, mit diesem Motiv bin ich durchaus einverstanden, und ich glaube die ganze Seite des Hauses, welcher ich angehöre, ist es auch. Wir wollen eine kräftige Regierung, auch wir wollen, dass die Einheit Deutschlands für alle Zeiten gewährleistet sei. Allein, ich glaube nicht, dass dies durch die Erblichkeit geschehe. Zwar hat man allerlei Gründe angeführt, man hat namentlich hingewiesen auf die Geschichte Deutschlands, und man hat zu zeigen gesucht, dass das gerade unsere Einheit, unsere nationale Kraft gehindert habe, dass wir keine Erblichkeit in einem unserer Kaiserhäuser hätten herstellen können. Man hat zugleich auf die Geschichte der Völker hingewiesen, die uns benachbart sind, auf die Geschichte Frankreichs, Englands, Spaniens usw., die gerade in demselben Moment eine Einheit erreicht hatten sowie eine nationale Kräftigung, in welchem wir sie verloren, und zwar, weil dort die Erblichkeit des Königtums eingeführt worden ist. Meine Herren, ich bin durchaus nicht gewillt, diesen historischen Bemerkungen entgegenzutreten; ja, ich habe die Überzeugung, dass es eine Zeit gegeben hat, wo die Erblichkeit des Kaisertums in Deutschland von Nutzen gewesen wäre, ja, wenn in früheren Epochen eine Kaiser-Dynastie hätte erblich werden können, wir eine ganz andere Geschichte gehabt hätten, als wir sie bisher gehabt haben. Aber, meine Herren, verwechseln wir doch nicht die verschiedenen Zeiten, es ist eine ganz andere Epoche, die Epoche der Hohenstaufen, die Epoche des XIV. Jahrhunderts und der späteren Jahrhunderte als diejenige, in der wir uns jetzt befinden. (…)
Nun, meine Herren, wenn also die Hohenzollern an der Spitze von Deutschland hätten stehen wollen, so hätten sie an der Spitze eines freien Deutschlands stehen müssen; aber es scheint, es war ihnen lieber, Herrscher zu sein in einem kleineren, beschränkteren Wirkungskreis, der ihnen aber unbedingt unterworfen war, als zu regieren über eine große Nation, welche aber frei ihnen gegenüberstand. Meine Herren! Sie wundern sich vielleicht darüber, Sie finden das vielleicht nicht begreiflich. Wir, die wir dieser (linken) Seite des Hauses angehören, finden es begreiflich, weil wir die Überzeugung hegen, dass es unter den Regierungsformen eigentlich nur zwei gibt, die innere Haltbarkeit besitzen, reine Demokratie oder reine Monarchie. Meine Herren! Ich erinnere Sie an ein Wort, welches der Kaiser von Russland zu dem Marquis von Custine sagte, er finde die Republik begreiflich, er finde die absolute Monarchie begreiflich, aber unbegreiflich sei ihm die konstitutionelle Monarchie. (Auf der Rechten: Hört!) Meine Herren! Glauben Sie, dass dieses bloß die Meinung des Kaisers von Russland sei, und dass nicht vielmehr jede Dynastie dieselbe Meinung habe, wenn sie sie auch nicht ausspricht. Sie haben in der Geschichte von Deutschland seit 33 Jahren, wo doch in den meisten Staaten Verfassungen existierten, genug Beweis dafür, dass die konstitutionelle Monarchie keine eigentliche Wahrheit werden konnte, sondern dass es sich eigentlich nur um Absolutismus oder um unbedingte Freiheit handelte. Aus diesen Gründen, meine Herren, glaube ich, hat sich die Dynastie der Hohenzollern an die öffentliche Meinung von Deutschland, welche ihr so oft die Hegemonie entgegengetragen, nicht angeschlossen, und wir haben ja in einer der letzten Sitzungen gehört, dass der jetzige König von Preußen gegenüber den gegenwärtigen Verhältnissen dieselbe Meinung ausgesprochen hat; wir haben ja gehört, dass er erklärte, er verzichte darauf, an der Spitze von Deutschland zu stehen. Nun, meine Herren, gesetzt aber, es sei nicht so, gesetzt, der König von Preußen würde auf den Gedanken eines deutschen Kaisertums, wenn wir ihn aussprechen, eingehen; gesetzt, er würde sogar in den Gedanken einer freien deutschen Nation eingeben, er würde nur ein konstitutioneller Kaiser von Deutschland sein wollen, und zwar im wahren Sinne des Wortes, gesetzt, es wäre so, so kommt noch etwas anderes in Betracht. Ist es möglich, diesen Gedanken im jetzigen Augenblicke auch durchzuführen? Meine Herren! Ich glaube nicht. Ja, es wäre möglich gewesen vor dem 18. März; ich glaube sogar, es wäre damals mit Leichtigkeit möglich gewesen, aber jetzt, ich muss es bezweifeln. Denn einmal haben Sie in einem Teil von Deutschland wenigstens die öffentliche Meinung gegen Preußen; wie früher schon bemerkt worden ist, nicht gegen das Volk, aber gegen das System, welches die preußische Dynastie seit Jahrhunderten verfolgt hat. Insbesondere aber gegen den König, der in der letzten Zeit, nachdem die Nationalversammlung in Berlin auseinandergejagt worden ist, wieder ein System befolgen zu wollen scheint, das immer in Preußen befolgt worden ist bis zur Revolution im März v. J. Das deutsche Volk kalkuliert, wenigstens in den südlichen Provinzen, ungefähr so: Wir haben die Revolution gemacht, um in unserm Deutschland die Freiheit und die Einheit herzustellen; wir haben aber die Revolution nicht gemacht, um uns eine neue Rute auf den Rücken zu binden. Wir sind mit dem zufrieden, oder vielmehr nicht zufrieden, was wir von Dynastien oder Regierungen gehabt. Aber wir wollen keinen neuen Herrn dazu, namentlich keinen solchen, der in seinen Provinzen den Beweis geliefert, wie wenig er dem konstitutionellen System Rechnung trägt. So wird das Volk urteilen. (…)
Meine Herren, ich verlasse den Vorschlag eines erblichen Kaisertums und gehe zu einem anderen, zum zweiten Vorschlag über; dieser verlangt einen unverantwortlichen Kaiser, der aber gewählt werden soll. Ich muss mich gegen diesen Vorschlag erklären, ich will mich aber kurzfassen, da schon einige Redner vor mir diesen Gedanken ziemlich weitläufig beleuchtet haben. Dieser Gedanke eines Wahlkaisertums, eines unverantwortlichen, dieser Gedanke, dass von den regierenden Fürsten einer gewählt werden soll als Kaiser, aber nur zeitlich, hat gegen sich alle die unangenehmen Erfahrungen, welche wir in dieser Beziehung in unserer Geschichte gemacht haben; aber insbesondere eines will ich noch hervorheben. Nämlich ist nicht anzunehmen, dass jeder der regierenden Fürsten, wenn er an die Regierung von Deutschland nur auf die Zeit von vier, sechs, zwölf Jahren kommt und die Aussicht hat, nachher wieder abtreten zu müssen, um einem anderen seine Stelle zu überlassen, und dagegen wieder einzutreten in die Stelle eines deutschen Dynasten, ich sage: Ist nicht anzunehmen, dass ein solcher auf dem Kaiserthrone keineswegs die kaiserliche Idee und die Idee der Einheit, sondern vorzugsweise die dynastische Richtung befolgen wird, weil er doch wieder zu der Stellung eines Dynasten zurückkehrt? Ist nicht anzunehmen, dass ein solches Kaisertum, statt unsere Idee der Einheit zu repräsentieren, nur die dynastischen Interessen ins Auge fasst und ihnen gemäß handelt? – Ein fernerer Gedanke ist der des Direktoriums. Auch gegen diesen muss ich mich aussprechen, und zwar entschieden. Ich glaube, dass der Gedanke „Direktorium“ nichts weiter ist, als die Fortsetzung des Bundestages, nur mit dem Unterschied, dass im Bundestag 34 Fürsten vertreten waren, und dass da nur fünf Fürsten sitzen, welche aber doch alle anderen Fürsten vertreten sollen. Meine Herren, es wird sich die Verschiedenheit der Interessen in der Einrichtung des Direktoriums ebenso darstellen wie im Bundestag; sie wird hervortreten zwischen den mächtigsten Staaten, wie zwischen Österreich, Preußen, Bayern, und die anderen beiden Stimmen, welche gebildet werden sollen aus den übrigen Fürsten Deutschlands werden ihre besonderen Interessen ebenfalls jenen drei gegenüber geltend zu machen suchen. Was wird herauskommen? Nichts weiter als ein beständiges Spiel der Intrige, und ich muss auf das zurückkommen, was in der letzten Sitzung, ich glaube vom Herrn Ministerpräsidenten, angeführt wurde: Entweder hat das Direktorium eine Einheit und Kraft, nun gut, dann können wir auch ein einziges Oberhaupt an die Spitze stellen, oder es ist nicht die vollkommene Einheit vorhanden, es tritt vielmehr ein Widerstreit des gegenseitigen Interesse hervor, nun, meine Herren, dann haben wir keine Einheit in Deutschland, sondern eine Zersplitterung, daher bin ich also auch dagegen.
Meine Herren, nachdem ich die verschiedenen Ansichten, die aufgestellt worden sind in Bezug auf die Oberhauptsfrage bekämpft habe, werden Sie fragen, welcher Ansicht ich bin. Ich glaube, Sie werden sich schon selbst denken, dass ich der vierten Ansicht bin, dass ich stimme für einen verantwortlichen und zeitweiligen Präsidenten. Die Seite des Hauses, welcher ich angehöre, hat sich nun freilich niemals in allen ihren Vorschlägen einer Majorität dieser Versammlung zu erfreuen gehabt, und vorzugsweise hat man den Vorschlägen, welche von uns gebracht worden sind, vorgeworfen, dass sie nicht praktisch seien, dass sie den Verhältnissen zu wenig Rechnung tragen. Man könnte das in Bezug auf die gegenwärtige Frage auch tun. Aber, meine Herren, wenn Sie etwas näher in die Sache eingehen, wenn Sie diesen Vorschlag genauer besehen, so werden Sie vielleicht mit mir die Überzeugung gewinnen, dass die Unpraktischkeit in dieser Frage keineswegs auf unserer Seite ist, und dass vielleicht dieser Vorschlag, der aus dem demokratischen Prinzip hervorgeht, am geeignetsten ist, die verschiedenen Wirren, die diese Frage hervorrief, zu beseitigen. Nämlich, meine Herren, wenn Sie einen Präsidenten oder Reichsstatthalter verantwortlich und zeitweilig gewählt annehmen, so ist zunächst der Zwiespalt, der jetzt zwischen den mächtigsten Häusern von Deutschland, Preußen, Österreich und Bayern eingetreten ist, aufgehoben. Selbst die Verantwortlichkeit des Präsidenten hat vieles für sich. Meine Herren, glauben Sie nicht, dass die deutschen Regierungen sich viel lieber einem verantwortlichen Präsidenten unterwerfen würden, als einem unverantwortlichen und erblichen? Glauben Sie nicht, dass es vielmehr in ihrem Interesse ist, sich eine Regierung gefallen zu lassen, welche zur Rechenschaft gezogen werden kann, als eine, welche nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann? Also, meine Herren, auch von dem Standpunkt der Zweckmäßigkeit, vom Standpunkt des Rechnungtragens, glaube ich, dass unser Vorschlag für den gegenwärtigen Augenblick der geeignetste ist. (…)
Meine Herren, die Gründe, warum unsere Stellung hier in Frankfurt eine unhaltbare ist, sind seit vierzehn Tagen und länger schon so oft besprochen worden, dass ich es nicht für notwendig halte, noch einmal weitläufig darauf zurückzukommen. Ich verweise Sie nur auf das, was von Herrn Vogt bemerkt worden ist, dass wir hier in Frankfurt in Mitte der Truppen von Staaten uns befinden, die die Verfassung nicht anerkannt haben, welche feindselig gegen uns auftreten, dass wir täglich mehr Truppenmärsche zu gewärtigen haben, und zwar wieder von Staaten, die die Verfassung nicht anerkannt haben, von preußischen Truppen.
Ich verweise sie darauf, dass um Frankfurt herum ein Lager von 60.000 Mann zusammengezogen werden soll. Ich verweise darauf, dass in der Nähe von Frankfurt bereits der Belagerungszustand erklärt worden ist, an der badisch-hessischen Grenze und in Mainz. Das sind lauter Verhältnisse, welche unsere Stellung hier durchaus zu einer unhaltbaren machen. Wir sind überall von feindlichen Kräften umgeben; wir sind durchaus in eine unfreie Stellung hineingeraten, in eine Stellung, welche unserem Charakter als Volksvertreter durchaus unangemessen ist. Deshalb müssen wir also aus Frankfurt fort und uns an einen anderen Ort begeben, wo wir in freier Bewegung das tun können, was wir für das Wohl des Vaterlandes für notwendig erachten. Nun ist die Frage: wohin, und als der beste Ort wurde Stuttgart bezeichnet und Ihnen angetragen. Dagegen sind nun allerdings mehrere Ausstellungen gemacht worden: Es wurde namentlich von dem Redner vor mir hervorgehoben, dass Stuttgart durchaus nicht die Eigenschaft an sich trage wie Frankfurt; es wurde hervorgehoben, dass Frankfurt als eine ehemalige deutsche Reichsstadt von einer großen Bedeutung sei, dass in Frankfurt sich kein Hof befinde, dass es gewissermaßen die Markscheide zwischen Nord, Süd, Ost und West sei. Meine Herren, ich gebe das alles zu, und wenn wir ganz frei zu wählen hätten, welchen Ort wir für unsere Beratungen nehmen sollten, so würde ich allerdings für Frankfurt stimmen, wie denn auch im vorigen Jahre dieser Ort als Sitz der deutschen Nationalversammlung bestimmt worden ist; allein, meine Herren, jetzt sind die Verhältnisse ganz anders geworden; wir sind ja nicht mehr frei; wir finden die Position, in der wir uns hier befinden, unhaltbar, und daher können alle die Gründe, welche für Frankfurt angeführt worden sind und gegen welche sich wohl an sich nichts sagen lässt, bei der gegenwärtigen Sachlage nicht mehr Stich halten. Nun hat man namentlich gesagt, dass, wenn wir Frankfurt verlassen und uns nach Stuttgart begeben, wir dadurch die Trennung von Nord nach Süd herbeiführen, dass wir dieser Versammlung einen ganz anderen Charakter aufdrängen würden, als sie bisher gehabt hat. Meine Herren, das bestreite ich durchaus. Es ist nur ein Akt der Notwendigkeit, den wir begehen, indem wir von hier uns wegbegeben, weil wir hier nicht mehr sicher sind vor den verfassungsfeindlichen Staaten, weil unsere Position hier nicht mehr haltbar ist. Weil wir den Zweck, weshalb wir hier zusammengetreten sind, nämlich die Durchführung der Reichsverfassung, nicht vollführen können, gehen wir weg, um uns an einen anderen Ort zu begeben, von wo aus wir glauben besser und sicherer operieren zu können; aber keineswegs ist unser Plan, die Bewegung dadurch zu einer bloß süddeutschen zu machen; wir haben vielmehr ganz Deutschland im Auge. Nun und nimmermehr ist es unser Gedanke, etwa den Norden von unseren Bestrebungen auszuschließen. Wir wollen nur eine sichere Position im Süden gewinnen, um von da aus weiter vorwärtszugehen, und wenn die Verhältnisse günstiger sind, auch den ganzen Norden wieder mit uns zu vereinigen. Es handelt sich hier nur, wie gesagt, um die Frage der Taktik, und die Taktik, welche wir von nun an befolgen müssen, scheint mir keine andere als folgende: Es haben sich die vier Königreiche von uns losgesagt; sie sind feindlich gegen die Verfassung aufgetreten; noch aber sind neunundzwanzig Staaten vorhanden, welche sich für die Verfassung ausgesprochen haben. Es muss nun zunächst unser Plan sein, diese neunundzwanzig Staaten miteinander fester und inniger zu verbinden, und bereits durch den letzten Beschluss vom Samstag haben wir die Einleitung dazu getroffen. Es ist aber nicht möglich, diese neunundzwanzig Staaten miteinander zu verbinden und sie zu schützen gegen Angriffe verfassungsfeindlicher Staaten, wenn wir nicht einen Kern bilden, um welchen sich diese Vereinigung ansammeln könnte, und diesen scheint mir nur das Land darbieten zu können, welches das größte ist unter den neunundzwanzig Staaten, nämlich Württemberg. Wir müssen Württemberg zum Mittelpunkt dieser neunundzwanzig Staaten machen. Haben wir Württemberg für uns gewonnen, und es scheint mir gar keinem Zweifel zu unterliegen, dass dies geschieht, wenn wir uns dorthin verlegen, so werden sich jene anderen Staaten anschließen, und es ist einmal der Anfang gemacht für die endliche Durchführung der Reichsverfassung.
Fragen der Zeit, vom historischen Standpunkte betrachtet, 2 Bde., Stuttgart 1843/45.
Politischer Katechismus für das freie Deutsche Volk. Von einem Freund des Volkes. Erstes Heft: Das deutsche Parlament. – Monarchie und Republik, Braunschweig 1848. Zweites Heft: Preßfreiheit. Religionsfreiheit. Vereinigungsrecht, Volksbewaffnung. Gleichheit vor dem Gesetz. Gerichtsverfahren. Volksthümliche Verwaltung. Unterrichtswesen, Braunschweig 1848.
Entwurf zu einem Deutschen Nationalparlament, Heidelberg 1848 [auch in: Visionen eines zukünftigen Deutschlands: Alternativen zur Paulskirchenverfassung 1848/49, hrsg.. V. Horst Dippel, Bd. II: Textedition, Teilbd. 1: Textedition, Berlin 2017, S. 94-99].
Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. v. Franz Wigard, 9 Bde., Frankfurt/Main 1848/49.
Geschichte der neuesten Zeit vom Sturze Napoleons bis auf unsere Tage, 2 Bde., Braunschweig 1851.
Hermann Hagen, Karl Hagen 1810-1868, in: Sammlung Bernischer Biographien Bd. 3, Bern 1898, S. 275-283.
Karl Klüpfel, Karl Hagen, in: Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 10, S. 341-343.
Niklas Lenhard-Schramm, Konstrukteure der Nation. Geschichtsprofessoren als politische Akteure in Vormärz und Revolution 1848/49, Münster u. a. 2014.
Eike Wolgast, Karl Hagen in der Revolution von 1848/49. Ein Heidelberger Historiker als radikaler Demokrat und politischer Erzieher, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 133 (1985), S. 279-300.
Robert Zepf, Karl Hagen, in: Gelehrte in der Revolution. Heidelberger Abgeordnete in der deutschen Nationalversammlung 1848/49, hrsg. v. Frank Engehausen u. Armin Kohnle, Ubstadt-Weiher 1998, S. 155-182
Wir nutzen Cookies und ähnliche Technologien, um Geräteinformationen zu speichern und auszuwerten. Mit deiner Zustimmung verarbeiten wir Daten wie Surfverhalten oder eindeutige IDs. Ohne Zustimmung können einige Funktionen eingeschränkt sein.