LUDWIG SIMON
Abb.: Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv und Grafiksammlung, PORT_00070250_01.
Ludwig Simon – zur besseren Erkennbarkeit gegenüber den beiden gleichnamigen Paulskirchenangehörigen auch Simon von Trier genannt – gehörte zweifelsohne zu den wortgewandtesten Demokraten der Revolution von 1848. Die Mitschriften seiner Auftritte beschwören auch heute noch das Bild eines wortgewaltigen Redners, den vor allem der linke Flügel der Nationalversammlung oft mit stürmischem Applaus bedachte. Der Einsatz für seine Überzeugungen endete dabei keineswegs beim Wort, sondern erstreckte sich mehrfach auch auf die Tat. So nahm Simon am Frankfurter Aufstand 1848 ebenso teil wie am badischen Aufstand 1849. Hierfür sollte er einen teuren Preis bezahlen: Nach der Niederschlagung des letzteren floh er ins Exil und wurde 1851 in Abwesenheit zum Tode verurteilt; anschließend auf dem Trierer Hauptmarkt symbolisch hingerichtet. Fortan lebte er als Bankier und Autor bis zu seinem Tod 1872 zunächst in der Schweiz, dann in Italien und schließlich in Frankreich. Er weigerte sich bis zum Schluss, an die Gnade des preußischen Königs zu appellieren: „Wegen Handlungen, die man im höchsten Rechtsbewusstsein, ja im Gefühl der sittlichen Pflicht vollbracht hat, fleht man nicht um Gnade.”
Ludwig Simon wurde am 20. Februar 1819 in Saarlouis als Sohn des sozialliberalen Gymnasiallehrers Thomas Simon geboren.
Im Wintersemester 1836 begann er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, wo er sich an der Gründung des Corps Palatia beteiligte.
Ab 1839 war er in Trier erst als Landgerichtsreferendar, dann als Advokat tätig. In Trier leistete er auch seinen Militärdienst, in dem er zuletzt den Rang eines Leutnants bekleidete.
Mit Ausbruch der Revolution wurde er Wortführer der republikanischen Bewegung in Trier, als deren Vertreter er in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt wurde. Im September nahm er am Frankfurter Aufstand teil; die Nationalversammlung verweigerte allerdings die Aufhebung seiner Immunität.
Nach seiner Teilnahme am Rumpfparlament beteiligte er sich am badischen Aufstand. Nach dessen Scheitern floh er in die Schweiz.
Mittlerweile in Frankreich lebend, veröffentlichte Simon 1855 seine zweibändige Autobiographie.
Unter dem Eindruck des deutsch-französischen Kriegs verkaufte er sein Bankhaus in Paris und zog mit seiner Frau zurück an den Genfer See. Wenig später kam hier seine Tochter Frédérique zur Welt.
Am 2. Februar 1872 starb Ludwig Simon in Montreux. Er war bis zum Ende ein aufmerksamer und scharfzüngiger Beobachter der politischen Entwicklung Deutschlands geblieben.
„In der Demokratie ist die Zentralgewalt1 selbst gesetzlich verantwortlich, in der konstitutionellen Monarchie sind es bloß die Minister2. Geschichtlich ist jeder verantwortlich, auch die Majestät: ich erinnere Sie an Louis XVI. und Karl I.3 In der Geschichte gibt es keine Unverantwortlichkeit. Ich möchte nun lieber haben, dass gleich gesetzlich, als dass früher oder später geschichtlich zur Verantwortung gezogen würde. In dieser Unverantwortlichkeit steckt der Begriff der Majestät, das Genehmigungsrecht samt Veto. Nur die Majestät von Gottes Gnaden ist nicht verantwortlich. Das Volk hat einen Teil seiner Souveränität an eine einzelne Person verloren, und diese einzelne Person hat sich daraus das Recht der Majestät gebildet. Meine Herren, ich bin kein Freund von gesetzlichen Majestäten. Ich liebe die natürliche Majestät, welche keiner gesetzlichen Fiktion bedarf, sondern sich jeden Augenblick selbst erzeugt. Mir imponieren freie Kraft und Stärke selbst beim Feinde. Wo mir die Majestät frei und natürlich entgegentritt, da erkenne ich sie an und freue mich ihrer; aber ich mag keine gesetzlich fingierte Majestät, welche häufig gerade den Gegensatz von wahrer Majestät bildet. Freilich ist es hart, für die Leitung so schwieriger Geschäfte verantwortlich zu sein, und diese sind doch auch Menschen – sehen Sie, meine Herren, da liegt der Unterschied, da liegt der Begriff der Majestät. Seitdem Rogier4 in Belgien am Ruder ist, hat der König der Belgier weniger Gebrauch von seiner Majestät gemacht, so auch der König von Norwegen. Wo von der Majestät am wenigsten Gebrauch gemacht wird, da herrscht Ruhe und Ordnung, da gibt es die wenigsten Schulden. Wird aber zuviel Gebrauch von der Majestät gemacht, dann haben Sie die Revolution. Sollen wir nun eine Majestät zu dem Zwecke schaffen, dass möglichst wenig Gebrauch davon gemacht werde?
[…]
Es ist gesagt worden: ‘das Parlament habe keine Soldaten, auch nicht einen einzigen’. Es ist mir leid, dass dieser Punkt angeregt worden ist; da es aber geschehen, so berühre ich ihn, nur so müssen Sie mir erlauben, dass ich darauf erwidere. Unsere Landwehrmänner und Reservisten in Trier, welche meine Urwähler sind, haben an das Staatsministerium nach Berlin eine Eingabe gerichtet, worin sie sich bereit erklären, dem Parlamente gegen einen etwaigen widerspenstigen Fürsten sofortigen Widerstand zu leisten. Sie kennen gewiss die Adresse der Breslauer Landwehrmänner. Der Soldat, Unteroffizier, sowie der intelligente Teil des Heeres weiß ganz genau, was ihm die Vergangenheit geboten; der Gemeine weiß, dass die Freiheit der Zukunft ihn nicht mehr so lange in die Kaserne steckt; der Unteroffizier weiß, dass er in Zukunft wird zum Offizier aufsteigen können; der Offizier weiß, dass Gerechtigkeit ohne Ansehen der Geburt und des Vermögens eintreten, dass jeder die Stellung erhalten werde, welche ihm nach Fleiß und Tüchtigkeit zukommt. Die Freiheit ist der Tod des Junkertums5. Dies weiß das Heer, und nun wiederholen Sie: das Parlament hat keinen Soldaten!”6
1 Verweis auf Glossar –> Zentralgewalt.
2 Verweis auf Glossar –> Ministerverantwortlichkeit.
3 Zwei Könige, die ihrerzeit abgesetzt und hingerichtet worden waren.
4 Charles Rogier, ab 1847 zum zweiten Mal belgischer Premierminister.
5 Verweis auf Glossar –> Junkertum.
6 Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen konstituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. von Franz Wigard, Bd. I, Frankfurt 1848, S. 408.
„Die deutsche Monatsschrift hat den durch das allgemeine Stimmrecht zu ermittelnden Willen der Mehrheit bisher hauptsächlich nach zwei Richtungen hin verteidigt, nach links gegen die Anhänger einer völlig unbeschränkten Freiheit, die Anarchisten, nach rechts gegen die unter der Fahne des Royalismus vereinigten Parteien des politischen Vorrechts. Ich rechne mich insofern zu den Ersteren, als ich offen gestehen muß, dass keine Regierung, keine Schranke meiner persönlichen Freiheit mir eigentlich das Liebste wäre. Doch bin ich ein ehrlicher Kerl und nehme Raison an. Ich halte etwas auf Treu' und Glauben und erkenne die Pflicht, ein gegebenes Wort zu halten, als die erste Schranke meiner persönlichen Freiheit an. Ja noch mehr! Solange die menschlichen Bewohner dieses Erdballs nun einmal noch nirgends soviel Vertrauen auf die freie Entfaltung ihrer Humanität erlangt haben, um auf jede Art allgemeiner Vorschriften zur Regelung ihrer gegenseitigen Beziehungen zu verzichten, so glaube ich ferner von den meine Freiheit bedrohenden Übeln das kleinste zu wählen, wenn ich einerseits meinen vollen Anteil als Individuum bei Beratung und Entscheidung über diese Vorschriften in Anspruch nehme, dafür aber auch andererseits die Verpflichtung anerkenne, den Beschlüssen der Mehrheit der übrigen gleichberechtigten Individuen mich zu unterwerfen.
[...]
In der Gesellschaft bleibend, welche ich weder geistig noch leiblich entbehren kann, erkenne ich aber sofort, daß die Bedürfnisse, Strebungen und Wünsche des Einen ebensoviele natürliche Schranken für die Bedürfnisse, Strebungen und Wünsche des Andern sind, derart, dass ich mir selbst das Ideal der höchsten Freiheit nicht als völlige Unbeschränktheit, sondern nur als Selbstbeschränkung durch innere Bildung im Gegensatze zur äußeren Notwendigkeit zu denken vermag. Auf diese gegenseitige Selbstbeschränkung scheint aber noch niemand so rechtes Vertrauen zu haben. In der Tat, ich gebe Euch heute eine Revolution in Frankreich, Deutschland, Italien, England, oder wo Ihr wollt auf dem ganzen Erdenrunde, eine siegreiche Revolution mit vollendetem Sturze aller gesetzlichen Autoritäten, und Ihr sollt mir Rede stehen, ob Ihr diesen Zustand der Anarchie auch nur zweimal 24 Stunden vor der Geburt einer neuen Entscheidungs-Instanz für die stündlichen Konflikte der Gesellschaft bewahren könnt? Und wenn Ihr das nicht könnt, was dann? Dann bleibt uns zwischen der Alternative, als Herrscher Entscheidung zu geben oder als Beherrschte Entscheidung zu empfangen, nur noch eine Wahl: Herrscher und Beherrschte zugleich zu sein, das heißt unsere Souveränität so weit zu beschränken, dass die gleiche Souveränität der Anderen daneben bestehen kann.
[...]
Mag es für die jedesmalige Minderheit noch so unangenehm sein, über die entscheidende Kraft der Mehrheit kommen wir nun einmal nicht hinweg. Suchen wir daher durch Selbstordnung in den verschiedenen Sphären des Lebens dieser Entscheidung möglichst auszuweichen, und bemühen wir uns, dieselbe für die unvermeidlich unterfallenden Konflikte stets aus der wirklichen Tiefe des Volksbewusstseins zu erhalten. Hüten wir uns zum Beispiel vor dem Irrtum, Gesetzgebung und Vollziehung als zwei selbstständige Gewalten hinzustellen, da doch die letztere bloß als die Dienerin der ersteren angesehen werden darf. Schon trägt der Artikel 19 der französischen Konstitution vom Jahre 1848, welcher die Teilung der Gewalten für die erste Bedingung einer freien Regierung erklärt, seine Früchte. Sonderbare Weisheit, sich gegen den möglichen Despotismus einer Versammlung dadurch schützen zu wollen, daß man ihr einen sich möglicher Weise noch weiter vom allgemeinen Willen entfernenden Antagonismus entgegenstellt. Schützen wir uns vor dem gefürchteten Despotismus des Repräsentativsystems vielmehr dadurch, dass wir die Repräsentanten möglichst abhängig vom wirklichen Volke der Wähler machen, durch kurze Wahlperioden nicht minder als durch gesetzliche Organisierung des Abberufungsrechtes. In dieser Richtung, glaube ich, könnten sich diejenigen Anarchisten, denen es nicht bloß um ihre Freiheit auf Kosten der Freiheit der Andern zu tun ist, mit den Demokraten füglich vereinigen, um der allgemeinen Freiheit am Nächsten zu kommen.
Es tut wirklich Not, dass sich alle Freunde der Freiheit um eine bestimmte Fahne sammeln, statt mit zahlreichen bunten Fähnlein auseinanderzustreben. Zwar kann die gegenwärtige Reaktion wohl füglich ihrem Schicksale überlassen werden. Bereits hat sie ihren giftigen Stachel zu tief in den Leib des Volkes entsendet; für sie ist keine Rettung mehr, sie wird daran sterben wie die Hummel nach dem Stiche. Aber der Stachel sitzt im Fleische des Volks und das Gift greift um sich. Der Despotismus der jetzigen Herrschaft ruft in den Reihen der Unterdrückten nicht nur die Rache sondern auch die despotische Lust wach. Schon regt sich ein neuer Despotismus, um sich an die Stelle des alten zu sehen. Achten wir bei guter Zeit auf die Symptome. Schon streben sogenannte Demokraten die Herrschaft im Namen einer Klasse gegen den Willen der Mehrheit der Gesellschaft an. Ich sage sogenannte Demokraten; denn derjenige, welcher die Herrschaft einer Minderheit über die Mehrheit des Volkes predigt, ist kein Demokrat, mag nun diese Minderheit aus royalistischen Bureaukraten, konstitutionellen Bourgeois oder kommunistischen Proletariern bestehen.”1
1 Ludwig Simon: Das allgemeine Stimmrecht und die Arbeiterdictatur, in: Deutsche Monatsschrift für Politik, Wissenschaft, Kunst und Leben, 1851 (Bd. 1), S. 401ff.
„Dem Willen der Mehrheit sich zu unterwerfen, ihm zur Geltung zu verhelfen, ist die Pflicht der Regierung nicht minder als der Privaten. Kurz, was man mir daheim als todeswürdiges Verbrechen anrechnet, gilt hier als erste Bürgertugend. Um hierzu zu gelangen, mussten die Schweizer freilich die fürstlichen Landvögte erst zum Lande hinausjagen, was nicht ohne harte Kämpfe abging. Dafür sieht man aber auch hier statt königlicher Schlösser und Paläste zahlreiche Schulgebäude, Armenhäuser, Taubstummen-, Blinden- und andere Anstalten des öffentlichen Wohls. Dafür gibt es aber auch hier kein kostspieliges stehendes Heer, womit sich bei uns die Fürsten gegen den Willen der Mehrheit verteidigen. Jeder Bürger lernt in ein paar Wochen sein Exerzitium1 und kehrt dann wieder zu Haus, Hof und Schatz zurück. Bedarf die Republik seiner Dienste, so wird er einberufen. Wollte sich jedoch die Regierung der Soldaten gegen den Willen der Mehrheit bedienen, so würde sie schlecht fahren.
[…]
Auch gibt es hier kein übermütiges und teuer bezahltes Beamtenheer. Der Schweizerbeamte ist nicht Herr, sondern Diener des Volkes, und der höchste Beamte der schweizerischen Eidgenossenschaft, der Präsident des Bundesrats, hat kaum etwas mehr Gehalt als bei uns ein einfacher Regierungsrat, die daheim zu Dutzenden herumlaufen. Die auf diese Weise sehr verminderten Staatslasten werden zudem auf die Bürger gerechter verteilt als bei uns. Sehr natürlich, da ein jeder, der Arme wie der Reiche, dabei ein Wort mitzureden hat! Damit ist die Schweiz zwar noch kein Paradies, aus dem alle Armut verschwunden wäre; aber das Elend ist verhältnismäßig gering, und der bloße Segen der Freiheit hat es doch immerhin schon dahin gebracht, daß die Tag- und Arbeitslöhne durchschnittlich wohl um ein Drittel, in gewissen Gewerben sogar um die Hälfte höher stehen als bei uns, während Kaffee, Zucker, Reis und andere Kolonialwaren in Folge der niedrigen Zölle bedeutend billiger und das Brot wenigstens nicht teurer ist als zuhause. Kurz und gut! Die Schweiz hat die humane Grundlage einer friedlichen Entwicklung errungen, und wenn sie sich auch noch nicht auf den Gipfel irdischer Glückseligkeit emporgeschwungen hat, so ist doch soviel gewiß, dass ihre freiheitlichen Einrichtungen einem an Früchten, Wein, Metallen und Hilfsquellen jeglicher Art so reichen Lande wie Deutschland in kurzer Zeit zu wunderbarer Blüte verhelfen müßten, wohingegen die an natürlichen Hilfsmitteln weit ärmere Schweiz durch unser deutsches Regiment in wenigen Jahren unfehlbar zu Grunde gerichtet wäre.”2
„Wie in der bürgerlichen Gesellschaft das Individuum vor seinen Verträgen mit anderen kommt, so kommt auch im Völkerleben das nationale Individuum vor den internationalen Kombinationen, und es gibt nichts verderblicheres als jene Verblendung, welche, alle Zwischenstufen verleugnend, sofort mit gleichen Füßen in die Humanität hineinspringen will. Das ist derselbe Irrtum wie der jener, welche mit Verleugnung der Demokratie, gleich in die Anarchie springen wollen, da doch die Demokratie notwendige Basis für alle höheren Kulturzustände ist. Ebenso ist die Nationalität notwendige Basis der allgemeinen Humanität. Drum ist sie das Erste. Aber sie ist nicht das Höchste. Wie vielmehr der soziale Mensch ein höheres Wesen ist als das schroff in sich abgeschlossene Individuum, so ist auch das Prinzip der Völkerföderation ein höheres als das einseitig nationale. In der Schweiz leben drei verschiedene Nationalitäten, Deutsche, Franzosen und Italiener in freier Föderation friedlich zusammen.
[…]
Wer wird leugnen, dass diese Föderation einen höheren Kulturzustand darstelle, als ein bornierter Nationalismus? Man hüte sich aber wohl, mit dem Prinzip der Föderation jenes der Konglomeration zu verwechseln. Die Föderation beruht auf der friedlichen Vereinbarung freier Nationen untereinander; die Konglomeration beruht auf der gewaltsamen Vereinigung unfreier Nationen zu gemeinschaftlicher Beherrschung. Die erstere beruht auf dem Prinzipe der Freiheit und Selbstbestimmung, die zweite auf dem Prinzipe der Gewalt und Vormundschaft. Auch ein Gewaltherr und Vormund kann Gutes tun, und der mündig werdende Mensch wird dies Gute seines bloßen Ursprungs willen nicht von sich werfen. Aber von der anderen Seite behaupten, dass der Mensch um dieses Guten willen nie mündig werden dürfe, würde dahin führen, dass der Mündel um des Vormundes, nicht aber der Vormund um des Mündels willen da sei. So aufgefasst überwiegt das Schlimme dieser Vormundschaft alles Gute, was nur immer durch sie geschehen kann, weil sie auf Zerstörung der freien Selbstbestimmung, das ist des Quelles aller Kraft und Schönheit, aller Tätigkeit und alles Wohlstandes hinarbeitet.”1
1 Ludwig Simon: Aus dem Exil. Zweiter Band, Gießen 1855, S. 33f.
„Die königliche Gnade anzurufen kann mir natürlich auch nicht im Entferntesten anstehen. Wegen Handlungen, die man im höchsten Rechtsbewusstsein, ja im Gefühl der sittlichen Pflicht vollbracht hat, fleht man nicht um Gnade.1 Wohl aber mag es gestattet sein, bei solchem Anlasse einmal wieder tiefen Atem zu holen und zu fragen: Wer seid Ihr denn, oh! Ihr Helden des Rechts und der männlichen Tugend, dass ihr uns ungescheut mit dem Namen ‘Verbrecher’ belegen und noch nach 13 Jahren wie Aussätzige von der Berührung mit unserem Vaterlande ausschließen dürft? Ihr nennt das Jahr 1848 ‘das tolle Jahr’. Ihr tätet weit besser und weiser, die eigene Tollheit zu erkennen, welche dieses Jahr herbeigeführt hat. Ein braves, treues Volk unter den höchsten und heiligsten Versprechungen in den heißen Kampf2 zur Rettung der wankenden Throne hineinschicken und es nach blutig errungenem Siege um den verheißenen Kampfpreis schnöde betrügen!
[…]
Wenn Ihr irgendwo einen Altar ausfindig machen könntet, von dem man die deutsche Kaiserkrone mühelos hinwegnehmen könnte, um sich dieselbe, unbefleckt durch Volkeshand, allerhöchstselbst aufs Haupt zu setzen – ja! Das wäre etwas anderes. Denn wohl darf man festlich begehen, was andere in grauer Vorzeit mit etwas mehr oder weniger Rechtsanstand tapfer erworben und ihren Enkeln hinterlassen haben; aber selbst erwerben darf man nichts, und stünde auch der Zeiger des urewigen Entwicklungsrechts der geschichtlichen und politischen Notwendigkeit mitten auf Mittag! Was vor Jahrhunderten geschehen ist heilig; aber heute darf nichts mehr geschehen, es sei denn in dem unglücklichen Italien oder Frankreich, wo die Lorbeeren noch grünen und wachsen, während wir auf den abgeschnittenen Zweigen vergangener Jahrhunderte ruhen, in denen der Saft längst seine gottlose Triebkraft verloren hat!
[…]
Das Jahr 1848 wird von kraft- und saftloser Weisheit oft mehr als schicklich bekrittelt, obwohl alles, was man heute besitzt, am Ende doch nur der inzwischen abgeschwächte Erfolg der damaligen Kraftanstrengung ist. Selbst sogenannte Fortschrittsmänner halten es bisweilen für nötig, sich von der Demokratie des Jahres 1848 sorgfältig zu unterscheiden. Statt des schmutzigen Aufbaus von unten schwärmt man jetzt für die saubere Reform von oben. Die meisten liberalen Bestrebungen sind weniger auf die Aufklärung und Beeinflussung des Volkes als vielmehr darauf gerichtet, das Staatsoberhaupt für die projektierte Fortschritte in der innern und auswärtigen Politik zu gewinnen. Um die Speise nach oben genießbar zu machen, wird oft so viel loyaler Honig drum herumgeschmiert, dass sie für den gesunden Volksgaumen ganz ungenießbar, ja oft erbrechenerregend wird.
[…]
Ich hatte nur wenig und dies wenige, mein alles, habe ich dem Vaterlande geopfert; Ihr aber habt viel und von diesem vielen könnt Ihr Euch nicht entschließen, auch nur das Geringste zum Heile des Vaterlandes zu wagen. Tatlos träumt Ihr hin und bildet Euch wohl gar ein, dass Gott, von dem allein Ihr irdische Gaben anzunehmen entschlossen seid, Euch die deutsche Hegemonie im Schlafe bescheren werde. Wenn ich mit Euren Satzungen in Konflikt geraten bin, so geschah dies aus Triebfedern, die über Eure Formeln weit erhaben sind. O! Eure Schädel sind so eng wie Eure Herzen! Wartet nur! Es wird euch gehen wie dem Kaiser Nikolaus3, welcher sich sie Welt in seinem harten engen Schädel ebenfalls nach seiner despotischen Borniertheit zurechtgelegt hatte. Was Wunder, dass dieser Schädel zersprang, als die lebendige Welt nach ihren eigenen Gesetzen zu schwellender Entwicklung kam! Schon sind einige heilsame Gewitter über Europa hingezogen und haben auch die von dem Orte ihrer Entladung entfernteren Atmosphären merklich erleichtert. Es werden noch schwerere Gewitter kommen und den Reinigungsprozess vollenden. Dann wird der deutsche Himmel wieder blau werden, dann wird die deutsche Brust sich fröhlicher und mutiger heben, dann wird das deutsche Volk meinen Bann lösen und ich werde in mein Vaterland zurückkehren – trotz Euch und gegen Euch.”4
1 Hintergrund dieser Ausführungen ist Simons 1850 unter dem Vorwurf der Fahnenflucht erfolgte Verurteilung zum Tode, wegen der er bis an sein Lebensende im Exil lebte.
2 Gemeint sind hier die Befreiungskriege gegen Napoleon von 1813 bis 1815.
3 Gemeint ist Zar Nikolaus I., dessen Herrschaft von einer repressiven Innen- und einer aggressiven Außenpolitik geprägt war. Insbesondere letztere isolierte ihn diplomatisch und führte im Krimkrieg zu einem militärischen Fiasko.
4 Ludwig Simon: Meine Desertion. Ein Zeitbild im Rahmen des preußischen Gottesgnadenthums, Frankfurt am Main 1862, S. 8, 21f, 25 und 27f.
Ein Wort des Rechts für alle Reichsverfassungskämpfer an die deutschen Geschworenen, Frankfurt am Main 1849.
Zur Kritik des deutschen Parlaments und dessen Kritik, in: Deutsche Monatsschrift für Politik, Wissenschaft, Kunst und Leben, 1850 (Bd. 1), S. 443–475.
Das allgemeine Stimmrecht und die Arbeiterdictatur, in: Deutsche Monatsschrift für Politik, Wissenschaft, Kunst und Leben, 1851 (Bd. 1), S. 401–413.
Aus dem Exil, zwei Bände, Gießen 1855.
Leben und Wirken Sr. Majestät Friedrich Wilhelms des Vierten, Königs von Preußen, Leipzig 1855.
Meine Desertion. Ein Zeitbild im Rahmen des preußischen Gottesgnadenthums, Frankfurt am Main 1862.
Politisches und internationales Recht. Die elsass-lothringische Frage, Bern u.a. 1871.
Böse, Heinz-Günther: Ludwig Simon von Trier. 1819–1872. Leben und Anschauungen eines rheinischen Achtundvierzigers, Mainz 1951.
Fachbach, Jens: Ludwig Simon von Trier (1819–1872). 48er, Exilant, Europäer. Ein Lebensbild, Bonn 2018.
Jansen, Christian: Demokrat und Kosmopolit. Der politische Weg des Trierer Paulskirchenabgeordneten Ludwig Simon (1819–1872) gegen den Strom des nationalistischen 19. Jahrhunderts, in: Müller, Guido/Herres, Jürgen (Hrsg.): Aachen, die westlichen Rheinlande und die Revolution von 1848/49, Aachen 2000, S. 279–308.
Thomann, Björn: Ludwig Simon, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/ludwig-simon/DE-2086/lido/57c9520d3769b0.58491551
LUDWIG SIMON
Abb.: Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv und Grafiksammlung, PORT_00070250_01.
Ludwig Simon – zur besseren Erkennbarkeit gegenüber den beiden gleichnamigen Paulskirchenangehörigen auch Simon von Trier genannt – gehörte zweifelsohne zu den wortgewandtesten Demokraten der Revolution von 1848. Die Mitschriften seiner Auftritte beschwören auch heute noch das Bild eines wortgewaltigen Redners, den vor allem der linke Flügel der Nationalversammlung oft mit stürmischem Applaus bedachte. Der Einsatz für seine Überzeugungen endete dabei keineswegs beim Wort, sondern erstreckte sich mehrfach auch auf die Tat. So nahm Simon am Frankfurter Aufstand 1848 ebenso teil wie am badischen Aufstand 1849. Hierfür sollte er einen teuren Preis bezahlen: Nach der Niederschlagung des letzteren floh er ins Exil und wurde 1851 in Abwesenheit zum Tode verurteilt; anschließend auf dem Trierer Hauptmarkt symbolisch hingerichtet. Fortan lebte er als Bankier und Autor bis zu seinem Tod 1872 zunächst in der Schweiz, dann in Italien und schließlich in Frankreich. Er weigerte sich bis zum Schluss, an die Gnade des preußischen Königs zu appellieren: „Wegen Handlungen, die man im höchsten Rechtsbewusstsein, ja im Gefühl der sittlichen Pflicht vollbracht hat, fleht man nicht um Gnade.”
Ludwig Simon wurde am 20. Februar 1819 in Saarlouis als Sohn des sozialliberalen Gymnasiallehrers Thomas Simon geboren.
Im Wintersemester 1836 begann er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, wo er sich an der Gründung des Corps Palatia beteiligte.
Ab 1839 war er in Trier erst als Landgerichtsreferendar, dann als Advokat tätig. In Trier leistete er auch seinen Militärdienst, in dem er zuletzt den Rang eines Leutnants bekleidete.
Mit Ausbruch der Revolution wurde er Wortführer der republikanischen Bewegung in Trier, als deren Vertreter er in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt wurde. Im September nahm er am Frankfurter Aufstand teil; die Nationalversammlung verweigerte allerdings die Aufhebung seiner Immunität.
Nach seiner Teilnahme am Rumpfparlament beteiligte er sich am badischen Aufstand. Nach dessen Scheitern floh er in die Schweiz.
Mittlerweile in Frankreich lebend, veröffentlichte Simon 1855 seine zweibändige Autobiographie.
Unter dem Eindruck des deutsch-französischen Kriegs verkaufte er sein Bankhaus in Paris und zog mit seiner Frau zurück an den Genfer See. Wenig später kam hier seine Tochter Frédérique zur Welt.
Am 2. Februar 1872 starb Ludwig Simon in Montreux. Er war bis zum Ende ein aufmerksamer und scharfzüngiger Beobachter der politischen Entwicklung Deutschlands geblieben.
„In der Demokratie ist die Zentralgewalt1 selbst gesetzlich verantwortlich, in der konstitutionellen Monarchie sind es bloß die Minister2. Geschichtlich ist jeder verantwortlich, auch die Majestät: ich erinnere Sie an Louis XVI. und Karl I.3 In der Geschichte gibt es keine Unverantwortlichkeit. Ich möchte nun lieber haben, dass gleich gesetzlich, als dass früher oder später geschichtlich zur Verantwortung gezogen würde. In dieser Unverantwortlichkeit steckt der Begriff der Majestät, das Genehmigungsrecht samt Veto. Nur die Majestät von Gottes Gnaden ist nicht verantwortlich. Das Volk hat einen Teil seiner Souveränität an eine einzelne Person verloren, und diese einzelne Person hat sich daraus das Recht der Majestät gebildet. Meine Herren, ich bin kein Freund von gesetzlichen Majestäten. Ich liebe die natürliche Majestät, welche keiner gesetzlichen Fiktion bedarf, sondern sich jeden Augenblick selbst erzeugt. Mir imponieren freie Kraft und Stärke selbst beim Feinde. Wo mir die Majestät frei und natürlich entgegentritt, da erkenne ich sie an und freue mich ihrer; aber ich mag keine gesetzlich fingierte Majestät, welche häufig gerade den Gegensatz von wahrer Majestät bildet. Freilich ist es hart, für die Leitung so schwieriger Geschäfte verantwortlich zu sein, und diese sind doch auch Menschen – sehen Sie, meine Herren, da liegt der Unterschied, da liegt der Begriff der Majestät. Seitdem Rogier4 in Belgien am Ruder ist, hat der König der Belgier weniger Gebrauch von seiner Majestät gemacht, so auch der König von Norwegen. Wo von der Majestät am wenigsten Gebrauch gemacht wird, da herrscht Ruhe und Ordnung, da gibt es die wenigsten Schulden. Wird aber zuviel Gebrauch von der Majestät gemacht, dann haben Sie die Revolution. Sollen wir nun eine Majestät zu dem Zwecke schaffen, dass möglichst wenig Gebrauch davon gemacht werde?
[…]
Es ist gesagt worden: ‘das Parlament habe keine Soldaten, auch nicht einen einzigen’. Es ist mir leid, dass dieser Punkt angeregt worden ist; da es aber geschehen, so berühre ich ihn, nur so müssen Sie mir erlauben, dass ich darauf erwidere. Unsere Landwehrmänner und Reservisten in Trier, welche meine Urwähler sind, haben an das Staatsministerium nach Berlin eine Eingabe gerichtet, worin sie sich bereit erklären, dem Parlamente gegen einen etwaigen widerspenstigen Fürsten sofortigen Widerstand zu leisten. Sie kennen gewiss die Adresse der Breslauer Landwehrmänner. Der Soldat, Unteroffizier, sowie der intelligente Teil des Heeres weiß ganz genau, was ihm die Vergangenheit geboten; der Gemeine weiß, dass die Freiheit der Zukunft ihn nicht mehr so lange in die Kaserne steckt; der Unteroffizier weiß, dass er in Zukunft wird zum Offizier aufsteigen können; der Offizier weiß, dass Gerechtigkeit ohne Ansehen der Geburt und des Vermögens eintreten, dass jeder die Stellung erhalten werde, welche ihm nach Fleiß und Tüchtigkeit zukommt. Die Freiheit ist der Tod des Junkertums5. Dies weiß das Heer, und nun wiederholen Sie: das Parlament hat keinen Soldaten!”6
1 Verweis auf Glossar –> Zentralgewalt.
2 Verweis auf Glossar –> Ministerverantwortlichkeit.
3 Zwei Könige, die ihrerzeit abgesetzt und hingerichtet worden waren.
4 Charles Rogier, ab 1847 zum zweiten Mal belgischer Premierminister.
5 Verweis auf Glossar –> Junkertum.
6 Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen konstituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. von Franz Wigard, Bd. I, Frankfurt 1848, S. 408.
„Die deutsche Monatsschrift hat den durch das allgemeine Stimmrecht zu ermittelnden Willen der Mehrheit bisher hauptsächlich nach zwei Richtungen hin verteidigt, nach links gegen die Anhänger einer völlig unbeschränkten Freiheit, die Anarchisten, nach rechts gegen die unter der Fahne des Royalismus vereinigten Parteien des politischen Vorrechts. Ich rechne mich insofern zu den Ersteren, als ich offen gestehen muß, dass keine Regierung, keine Schranke meiner persönlichen Freiheit mir eigentlich das Liebste wäre. Doch bin ich ein ehrlicher Kerl und nehme Raison an. Ich halte etwas auf Treu' und Glauben und erkenne die Pflicht, ein gegebenes Wort zu halten, als die erste Schranke meiner persönlichen Freiheit an. Ja noch mehr! Solange die menschlichen Bewohner dieses Erdballs nun einmal noch nirgends soviel Vertrauen auf die freie Entfaltung ihrer Humanität erlangt haben, um auf jede Art allgemeiner Vorschriften zur Regelung ihrer gegenseitigen Beziehungen zu verzichten, so glaube ich ferner von den meine Freiheit bedrohenden Übeln das kleinste zu wählen, wenn ich einerseits meinen vollen Anteil als Individuum bei Beratung und Entscheidung über diese Vorschriften in Anspruch nehme, dafür aber auch andererseits die Verpflichtung anerkenne, den Beschlüssen der Mehrheit der übrigen gleichberechtigten Individuen mich zu unterwerfen.
[...]
In der Gesellschaft bleibend, welche ich weder geistig noch leiblich entbehren kann, erkenne ich aber sofort, daß die Bedürfnisse, Strebungen und Wünsche des Einen ebensoviele natürliche Schranken für die Bedürfnisse, Strebungen und Wünsche des Andern sind, derart, dass ich mir selbst das Ideal der höchsten Freiheit nicht als völlige Unbeschränktheit, sondern nur als Selbstbeschränkung durch innere Bildung im Gegensatze zur äußeren Notwendigkeit zu denken vermag. Auf diese gegenseitige Selbstbeschränkung scheint aber noch niemand so rechtes Vertrauen zu haben. In der Tat, ich gebe Euch heute eine Revolution in Frankreich, Deutschland, Italien, England, oder wo Ihr wollt auf dem ganzen Erdenrunde, eine siegreiche Revolution mit vollendetem Sturze aller gesetzlichen Autoritäten, und Ihr sollt mir Rede stehen, ob Ihr diesen Zustand der Anarchie auch nur zweimal 24 Stunden vor der Geburt einer neuen Entscheidungs-Instanz für die stündlichen Konflikte der Gesellschaft bewahren könnt? Und wenn Ihr das nicht könnt, was dann? Dann bleibt uns zwischen der Alternative, als Herrscher Entscheidung zu geben oder als Beherrschte Entscheidung zu empfangen, nur noch eine Wahl: Herrscher und Beherrschte zugleich zu sein, das heißt unsere Souveränität so weit zu beschränken, dass die gleiche Souveränität der Anderen daneben bestehen kann.
[...]
Mag es für die jedesmalige Minderheit noch so unangenehm sein, über die entscheidende Kraft der Mehrheit kommen wir nun einmal nicht hinweg. Suchen wir daher durch Selbstordnung in den verschiedenen Sphären des Lebens dieser Entscheidung möglichst auszuweichen, und bemühen wir uns, dieselbe für die unvermeidlich unterfallenden Konflikte stets aus der wirklichen Tiefe des Volksbewusstseins zu erhalten. Hüten wir uns zum Beispiel vor dem Irrtum, Gesetzgebung und Vollziehung als zwei selbstständige Gewalten hinzustellen, da doch die letztere bloß als die Dienerin der ersteren angesehen werden darf. Schon trägt der Artikel 19 der französischen Konstitution vom Jahre 1848, welcher die Teilung der Gewalten für die erste Bedingung einer freien Regierung erklärt, seine Früchte. Sonderbare Weisheit, sich gegen den möglichen Despotismus einer Versammlung dadurch schützen zu wollen, daß man ihr einen sich möglicher Weise noch weiter vom allgemeinen Willen entfernenden Antagonismus entgegenstellt. Schützen wir uns vor dem gefürchteten Despotismus des Repräsentativsystems vielmehr dadurch, dass wir die Repräsentanten möglichst abhängig vom wirklichen Volke der Wähler machen, durch kurze Wahlperioden nicht minder als durch gesetzliche Organisierung des Abberufungsrechtes. In dieser Richtung, glaube ich, könnten sich diejenigen Anarchisten, denen es nicht bloß um ihre Freiheit auf Kosten der Freiheit der Andern zu tun ist, mit den Demokraten füglich vereinigen, um der allgemeinen Freiheit am Nächsten zu kommen.
Es tut wirklich Not, dass sich alle Freunde der Freiheit um eine bestimmte Fahne sammeln, statt mit zahlreichen bunten Fähnlein auseinanderzustreben. Zwar kann die gegenwärtige Reaktion wohl füglich ihrem Schicksale überlassen werden. Bereits hat sie ihren giftigen Stachel zu tief in den Leib des Volkes entsendet; für sie ist keine Rettung mehr, sie wird daran sterben wie die Hummel nach dem Stiche. Aber der Stachel sitzt im Fleische des Volks und das Gift greift um sich. Der Despotismus der jetzigen Herrschaft ruft in den Reihen der Unterdrückten nicht nur die Rache sondern auch die despotische Lust wach. Schon regt sich ein neuer Despotismus, um sich an die Stelle des alten zu sehen. Achten wir bei guter Zeit auf die Symptome. Schon streben sogenannte Demokraten die Herrschaft im Namen einer Klasse gegen den Willen der Mehrheit der Gesellschaft an. Ich sage sogenannte Demokraten; denn derjenige, welcher die Herrschaft einer Minderheit über die Mehrheit des Volkes predigt, ist kein Demokrat, mag nun diese Minderheit aus royalistischen Bureaukraten, konstitutionellen Bourgeois oder kommunistischen Proletariern bestehen.”1
1 Ludwig Simon: Das allgemeine Stimmrecht und die Arbeiterdictatur, in: Deutsche Monatsschrift für Politik, Wissenschaft, Kunst und Leben, 1851 (Bd. 1), S. 401ff.
„Dem Willen der Mehrheit sich zu unterwerfen, ihm zur Geltung zu verhelfen, ist die Pflicht der Regierung nicht minder als der Privaten. Kurz, was man mir daheim als todeswürdiges Verbrechen anrechnet, gilt hier als erste Bürgertugend. Um hierzu zu gelangen, mussten die Schweizer freilich die fürstlichen Landvögte erst zum Lande hinausjagen, was nicht ohne harte Kämpfe abging. Dafür sieht man aber auch hier statt königlicher Schlösser und Paläste zahlreiche Schulgebäude, Armenhäuser, Taubstummen-, Blinden- und andere Anstalten des öffentlichen Wohls. Dafür gibt es aber auch hier kein kostspieliges stehendes Heer, womit sich bei uns die Fürsten gegen den Willen der Mehrheit verteidigen. Jeder Bürger lernt in ein paar Wochen sein Exerzitium1 und kehrt dann wieder zu Haus, Hof und Schatz zurück. Bedarf die Republik seiner Dienste, so wird er einberufen. Wollte sich jedoch die Regierung der Soldaten gegen den Willen der Mehrheit bedienen, so würde sie schlecht fahren.
[…]
Auch gibt es hier kein übermütiges und teuer bezahltes Beamtenheer. Der Schweizerbeamte ist nicht Herr, sondern Diener des Volkes, und der höchste Beamte der schweizerischen Eidgenossenschaft, der Präsident des Bundesrats, hat kaum etwas mehr Gehalt als bei uns ein einfacher Regierungsrat, die daheim zu Dutzenden herumlaufen. Die auf diese Weise sehr verminderten Staatslasten werden zudem auf die Bürger gerechter verteilt als bei uns. Sehr natürlich, da ein jeder, der Arme wie der Reiche, dabei ein Wort mitzureden hat! Damit ist die Schweiz zwar noch kein Paradies, aus dem alle Armut verschwunden wäre; aber das Elend ist verhältnismäßig gering, und der bloße Segen der Freiheit hat es doch immerhin schon dahin gebracht, daß die Tag- und Arbeitslöhne durchschnittlich wohl um ein Drittel, in gewissen Gewerben sogar um die Hälfte höher stehen als bei uns, während Kaffee, Zucker, Reis und andere Kolonialwaren in Folge der niedrigen Zölle bedeutend billiger und das Brot wenigstens nicht teurer ist als zuhause. Kurz und gut! Die Schweiz hat die humane Grundlage einer friedlichen Entwicklung errungen, und wenn sie sich auch noch nicht auf den Gipfel irdischer Glückseligkeit emporgeschwungen hat, so ist doch soviel gewiß, dass ihre freiheitlichen Einrichtungen einem an Früchten, Wein, Metallen und Hilfsquellen jeglicher Art so reichen Lande wie Deutschland in kurzer Zeit zu wunderbarer Blüte verhelfen müßten, wohingegen die an natürlichen Hilfsmitteln weit ärmere Schweiz durch unser deutsches Regiment in wenigen Jahren unfehlbar zu Grunde gerichtet wäre.”2
„Wie in der bürgerlichen Gesellschaft das Individuum vor seinen Verträgen mit anderen kommt, so kommt auch im Völkerleben das nationale Individuum vor den internationalen Kombinationen, und es gibt nichts verderblicheres als jene Verblendung, welche, alle Zwischenstufen verleugnend, sofort mit gleichen Füßen in die Humanität hineinspringen will. Das ist derselbe Irrtum wie der jener, welche mit Verleugnung der Demokratie, gleich in die Anarchie springen wollen, da doch die Demokratie notwendige Basis für alle höheren Kulturzustände ist. Ebenso ist die Nationalität notwendige Basis der allgemeinen Humanität. Drum ist sie das Erste. Aber sie ist nicht das Höchste. Wie vielmehr der soziale Mensch ein höheres Wesen ist als das schroff in sich abgeschlossene Individuum, so ist auch das Prinzip der Völkerföderation ein höheres als das einseitig nationale. In der Schweiz leben drei verschiedene Nationalitäten, Deutsche, Franzosen und Italiener in freier Föderation friedlich zusammen.
[…]
Wer wird leugnen, dass diese Föderation einen höheren Kulturzustand darstelle, als ein bornierter Nationalismus? Man hüte sich aber wohl, mit dem Prinzip der Föderation jenes der Konglomeration zu verwechseln. Die Föderation beruht auf der friedlichen Vereinbarung freier Nationen untereinander; die Konglomeration beruht auf der gewaltsamen Vereinigung unfreier Nationen zu gemeinschaftlicher Beherrschung. Die erstere beruht auf dem Prinzipe der Freiheit und Selbstbestimmung, die zweite auf dem Prinzipe der Gewalt und Vormundschaft. Auch ein Gewaltherr und Vormund kann Gutes tun, und der mündig werdende Mensch wird dies Gute seines bloßen Ursprungs willen nicht von sich werfen. Aber von der anderen Seite behaupten, dass der Mensch um dieses Guten willen nie mündig werden dürfe, würde dahin führen, dass der Mündel um des Vormundes, nicht aber der Vormund um des Mündels willen da sei. So aufgefasst überwiegt das Schlimme dieser Vormundschaft alles Gute, was nur immer durch sie geschehen kann, weil sie auf Zerstörung der freien Selbstbestimmung, das ist des Quelles aller Kraft und Schönheit, aller Tätigkeit und alles Wohlstandes hinarbeitet.”1
1 Ludwig Simon: Aus dem Exil. Zweiter Band, Gießen 1855, S. 33f.
„Die königliche Gnade anzurufen kann mir natürlich auch nicht im Entferntesten anstehen. Wegen Handlungen, die man im höchsten Rechtsbewusstsein, ja im Gefühl der sittlichen Pflicht vollbracht hat, fleht man nicht um Gnade.1 Wohl aber mag es gestattet sein, bei solchem Anlasse einmal wieder tiefen Atem zu holen und zu fragen: Wer seid Ihr denn, oh! Ihr Helden des Rechts und der männlichen Tugend, dass ihr uns ungescheut mit dem Namen ‘Verbrecher’ belegen und noch nach 13 Jahren wie Aussätzige von der Berührung mit unserem Vaterlande ausschließen dürft? Ihr nennt das Jahr 1848 ‘das tolle Jahr’. Ihr tätet weit besser und weiser, die eigene Tollheit zu erkennen, welche dieses Jahr herbeigeführt hat. Ein braves, treues Volk unter den höchsten und heiligsten Versprechungen in den heißen Kampf2 zur Rettung der wankenden Throne hineinschicken und es nach blutig errungenem Siege um den verheißenen Kampfpreis schnöde betrügen!
[…]
Wenn Ihr irgendwo einen Altar ausfindig machen könntet, von dem man die deutsche Kaiserkrone mühelos hinwegnehmen könnte, um sich dieselbe, unbefleckt durch Volkeshand, allerhöchstselbst aufs Haupt zu setzen – ja! Das wäre etwas anderes. Denn wohl darf man festlich begehen, was andere in grauer Vorzeit mit etwas mehr oder weniger Rechtsanstand tapfer erworben und ihren Enkeln hinterlassen haben; aber selbst erwerben darf man nichts, und stünde auch der Zeiger des urewigen Entwicklungsrechts der geschichtlichen und politischen Notwendigkeit mitten auf Mittag! Was vor Jahrhunderten geschehen ist heilig; aber heute darf nichts mehr geschehen, es sei denn in dem unglücklichen Italien oder Frankreich, wo die Lorbeeren noch grünen und wachsen, während wir auf den abgeschnittenen Zweigen vergangener Jahrhunderte ruhen, in denen der Saft längst seine gottlose Triebkraft verloren hat!
[…]
Das Jahr 1848 wird von kraft- und saftloser Weisheit oft mehr als schicklich bekrittelt, obwohl alles, was man heute besitzt, am Ende doch nur der inzwischen abgeschwächte Erfolg der damaligen Kraftanstrengung ist. Selbst sogenannte Fortschrittsmänner halten es bisweilen für nötig, sich von der Demokratie des Jahres 1848 sorgfältig zu unterscheiden. Statt des schmutzigen Aufbaus von unten schwärmt man jetzt für die saubere Reform von oben. Die meisten liberalen Bestrebungen sind weniger auf die Aufklärung und Beeinflussung des Volkes als vielmehr darauf gerichtet, das Staatsoberhaupt für die projektierte Fortschritte in der innern und auswärtigen Politik zu gewinnen. Um die Speise nach oben genießbar zu machen, wird oft so viel loyaler Honig drum herumgeschmiert, dass sie für den gesunden Volksgaumen ganz ungenießbar, ja oft erbrechenerregend wird.
[…]
Ich hatte nur wenig und dies wenige, mein alles, habe ich dem Vaterlande geopfert; Ihr aber habt viel und von diesem vielen könnt Ihr Euch nicht entschließen, auch nur das Geringste zum Heile des Vaterlandes zu wagen. Tatlos träumt Ihr hin und bildet Euch wohl gar ein, dass Gott, von dem allein Ihr irdische Gaben anzunehmen entschlossen seid, Euch die deutsche Hegemonie im Schlafe bescheren werde. Wenn ich mit Euren Satzungen in Konflikt geraten bin, so geschah dies aus Triebfedern, die über Eure Formeln weit erhaben sind. O! Eure Schädel sind so eng wie Eure Herzen! Wartet nur! Es wird euch gehen wie dem Kaiser Nikolaus3, welcher sich sie Welt in seinem harten engen Schädel ebenfalls nach seiner despotischen Borniertheit zurechtgelegt hatte. Was Wunder, dass dieser Schädel zersprang, als die lebendige Welt nach ihren eigenen Gesetzen zu schwellender Entwicklung kam! Schon sind einige heilsame Gewitter über Europa hingezogen und haben auch die von dem Orte ihrer Entladung entfernteren Atmosphären merklich erleichtert. Es werden noch schwerere Gewitter kommen und den Reinigungsprozess vollenden. Dann wird der deutsche Himmel wieder blau werden, dann wird die deutsche Brust sich fröhlicher und mutiger heben, dann wird das deutsche Volk meinen Bann lösen und ich werde in mein Vaterland zurückkehren – trotz Euch und gegen Euch.”4
1 Hintergrund dieser Ausführungen ist Simons 1850 unter dem Vorwurf der Fahnenflucht erfolgte Verurteilung zum Tode, wegen der er bis an sein Lebensende im Exil lebte.
2 Gemeint sind hier die Befreiungskriege gegen Napoleon von 1813 bis 1815.
3 Gemeint ist Zar Nikolaus I., dessen Herrschaft von einer repressiven Innen- und einer aggressiven Außenpolitik geprägt war. Insbesondere letztere isolierte ihn diplomatisch und führte im Krimkrieg zu einem militärischen Fiasko.
4 Ludwig Simon: Meine Desertion. Ein Zeitbild im Rahmen des preußischen Gottesgnadenthums, Frankfurt am Main 1862, S. 8, 21f, 25 und 27f.
Ein Wort des Rechts für alle Reichsverfassungskämpfer an die deutschen Geschworenen, Frankfurt am Main 1849.
Zur Kritik des deutschen Parlaments und dessen Kritik, in: Deutsche Monatsschrift für Politik, Wissenschaft, Kunst und Leben, 1850 (Bd. 1), S. 443–475.
Das allgemeine Stimmrecht und die Arbeiterdictatur, in: Deutsche Monatsschrift für Politik, Wissenschaft, Kunst und Leben, 1851 (Bd. 1), S. 401–413.
Aus dem Exil, zwei Bände, Gießen 1855.
Leben und Wirken Sr. Majestät Friedrich Wilhelms des Vierten, Königs von Preußen, Leipzig 1855.
Meine Desertion. Ein Zeitbild im Rahmen des preußischen Gottesgnadenthums, Frankfurt am Main 1862.
Politisches und internationales Recht. Die elsass-lothringische Frage, Bern u.a. 1871.
Böse, Heinz-Günther: Ludwig Simon von Trier. 1819–1872. Leben und Anschauungen eines rheinischen Achtundvierzigers, Mainz 1951.
Fachbach, Jens: Ludwig Simon von Trier (1819–1872). 48er, Exilant, Europäer. Ein Lebensbild, Bonn 2018.
Jansen, Christian: Demokrat und Kosmopolit. Der politische Weg des Trierer Paulskirchenabgeordneten Ludwig Simon (1819–1872) gegen den Strom des nationalistischen 19. Jahrhunderts, in: Müller, Guido/Herres, Jürgen (Hrsg.): Aachen, die westlichen Rheinlande und die Revolution von 1848/49, Aachen 2000, S. 279–308.
Thomann, Björn: Ludwig Simon, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/ludwig-simon/DE-2086/lido/57c9520d3769b0.58491551
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